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Document 52004PC0631

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen

/* KOM/2004/0631 endg. - AVC 2004/0224 */

52004PC0631

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen /* KOM/2004/0631 endg. - AVC 2004/0224 */


Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die EU unterstützt den Friedensprozess in Nordirland sowie Teilen der Republik von Irland bzw. zur Gänze.

Seit 1995, das Programm PEACE hat als strategisches Ziel, "Fortschritte zu einer friedlichen und stabilen Gesellschaft und der Förderung der Versöhnung zu fördern". Dieser einmalige Auftrag unter den Strukturfonds setzt die die Arbeit fort, die durch das spezielle Unterstützungsprogramm (PEACE I) geleistet wurde, das im Jahre 1995-1999 nach der Bekanntmachung des Waffenstillstands zwischen den paramilitärischen Organisationen in der Region gegründet wurde. Im April 1998 legte das Abkommen von Belfast ("Good Friday") eine politische Grundlage für den Friedensprozess fest, einschließlich des Transfers von Befugnissen an eine nordirische Versammlung und Exekutivausschuss, die Ende 1999 gegründet wurden.

Die Gesamtausgaben des Programms für den Zeitraum 2000-2004 werden auf EUR 708 Millionen geschätzt, von denen die vier Strukturfonds EUR531 Million beitragen (80% Nordirland - 20% Grenzregion). 15% der Gesamtzuteilung werden grenzüberschreitenden Projekten zugeschrieben.

Am 18. Mai 2004 schrieben der Premierminister des Vereinigten Königreichs und Irlands dem Präsidenten der Europäischen Kommission, um eine Verlängerung Beiträge der EG für das Programm PEACE für zwei Jahre zu verlangen (2005-2006). Dies hielten sie für wesentlich für die Konsolidierung des Friedens- und Versöhnungsprozesses.

Am 16. Juni 2004 antwortete der Präsident der Kommission Romano Prodi, dass die Kommission sehr daran interessiert sei. Er fügte hinzu, dass es für die Kommission schwierig sei, entsprechende Haushalts- und Gesetzesvorschläge vorzulegen, solange der Europäische Rat in dieser Hinsicht kein klares Mandat lieferte.

Am 17./18. Juni 2004 nahm der Europäische Rat die gegenwärtigen Schwierigkeiten beim Friedensprozess in Nordirland zur Kenntnis und bestätigte seine Unterstützung für die Bemühungen der beiden Regierungen, die vorhandenen Institutionen fortzuführen. Um diese Bemühungen zu unterstützen, ersuchte der Europäische Rat die Kommission, zu untersuchen, inwieweit die Interventionen unter dem PEACE-II-Programm an die Programme der Strukturfonds angepasst werden könnten, die im Jahre 2006 auslaufen.

2004/0224(AVC)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 161,

auf Vorschlag der Kommission [1],

[1] ABl. C vom , S. .

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments [2],

[2] ABl. C vom , S. .

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses [3],

[3] ABl. C vom , S. .

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [4],

[4] ABl. C vom , S. .

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 [5] des Rates wird im Rahmen von Ziel 1 ein Programm zur Unterstützung des Friedensprozesses in Nordirland (PEACE) für den Zeitraum 2000-2004 eingeführt, das anfangs für den Zeitraum von vier Jahren Nordirland und den Grenzgebieten Irlands zugute kommt.

[5] ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003.

(2) Der Europäische Rat hat bei seinem Gipfeltreffen in Brüssel am 17. und 18. Juni 2004 die Kommission aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen des Programms PEACE - einschließlich der finanziellen Auswirkungen - auf die Maßnahmen im Rahmen der anderen Strukturfonds-Programme, die Ende 2006 auslaufen, abgestimmt werden können.

(3) Die notwendige Konsolidierung des Friedensprozesses in Nordirland, zu dem das Programm PEACE einen echten, wesentlichen Beitrag geleistet hat, erfordert, dass die finanzielle Unterstützung der betreffenden Regionen durch die Europäische Gemeinschaft aufrecht erhalten und das Programm PEACE daher um weitere zwei Jahre verlängert wird.

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates ist daher dahingehend zu ändern, dass die Laufzeit des Programms PEACE um zwei Jahre verlängert wird und so mit dem Programmplanungszeitraum im Rahmen der Strukturfonds zusammenfällt.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Unterabsatz 1 wird der Betrag ,195" durch ,195,1" ersetzt;

b) In Absatz 2 Unterabsatz 2 wird der Betrag ,135,6" durch ,136" ersetzt;

c) In Absatz 4 Unterabsatz 1 werden die Jahre ,2000-2004" durch ,2000-2006" ersetzt.

2. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 wird durch den Text im Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

,ANHANG I

STRUKTURFONDS

Jährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für den Zeitraum 2000 bis 2006 (Artikel 7 Absatz 1)

(Mio. EUR in Preisen von 1999)

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

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