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Document 52004DC0033

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Durchführung der Gemeinschaftsprogramme Kaleidoskop, Ariane und Raphael

/* KOM/2004/0033 endg. */

52004DC0033

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Durchführung der Gemeinschaftsprogramme Kaleidoskop, Ariane und Raphael /* KOM/2004/0033 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Bericht über die Durchführung der Gemeinschaftsprogramme Kaleidoskop, Ariane und Raphael

1. EINLEITUNG

Dieser Bericht wurde aufgrund von Artikel 10 des Beschlusses Nr. 2228/97/EG [1] (im Folgenden ,Beschluss Raphael") erstellt, der die Europäische Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht mit quantitativen und qualitativen Angaben über die Durchführung und die Ergebnisse des Programms Raphael vorzulegen. Im Hinblick auf Kohärenz und Transparenz sowie als zusätzliches Informationselement für die Ausarbeitung eines neuen Kulturprogramms für die Zeit nach 2006 erachtete es die Kommission für sinnvoll, in diesen Evaluierungsbericht die Programme Kaleidoskop [2] und Ariane [3] mit aufzunehmen, die derselben Programmgeneration wie Raphael angehören und für die in den Beschlüssen keinerlei Ex-post-Evaluierung vorgesehen war.

[1] Beschluss Nr. 2228/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Erhaltung des kulturellen Erbes - Programm "Raphael", ABl. L 305 vom 8.11.1997, S. 31).

[2] Beschluss Nr. 719/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. März 1996 über ein Programm zur Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten mit europäischer Dimension (Kaleidoskop) (im Folgenden ,Beschluss Kaleidoskop"). ABl. L 99 vom 20.4.1996, S. 20.

[3] Beschluss Nr. 2085/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 über ein Förderprogramm im Bereich Buch und Lesen einschließlich der Übersetzung (Ariane) (im Folgenden ,Beschluss Ariane »). ABl. L 291 vom 24.10.1997, S. 26.

Dieser Bericht stützt sich auf die Ergebnisse der Ex-post-Evaluierung der Programme Kaleidoskop, Ariane und Raphael (im Folgenden ,die Vorläuferprogramme"), die vom Beratungsunternehmen GMV Conseil im Jahr 2003 durchgeführt wurde.

2. KONTEXT DER EXTERNEN EVALUIERUNG

2.1 Vorstellung der Vorläuferprogramme

Im Jahr 1993 brachte das Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht den Willen der Mitgliedstaaten zum Ausdruck, eine neue Phase der europäischen Integration einzuleiten. Dies zeigt sich insbesondere in der Schaffung einer europäischen Staatsbürgerschaft und der Aufnahme neuer Bereiche wie der Kultur in die gemeinschaftlichen Kompetenzbereiche.

Der neue Artikel 128 des EG-Vertrags (Artikel 151 nach Annahme des Vertrags von Amsterdam) schafft ausdrücklich eine Rechtsgrundlage für die Kultur. Seither gehört die kulturelle Zusammenarbeit zu den anerkannten Zielen der Gemeinschaftspolitik.

In diesem Artikel werden die wichtigsten Ziele für die Tätigkeit der Gemeinschaft im Kulturbereich festgelegt:

- Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes;

- Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker, Erhaltung des europäischen Kulturerbes und Förderung des zeitgenössischen künstlerischen Schaffens, einschließlich im audiovisuellen Bereich;

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern sowie internationalen Organisationen.

Um einen Beitrag zur Umsetzung des neuen Auftrags zu leisten, der der Europäischen Kommission im Kulturbereich übertragen wurde (Artikel 151 EG-Vertrag, ex-Artikel 128) beschloss der Rat gemeinsam mit dem Parlament und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen eine Reihe von Fördermaßnahmen. Diese neuen Befugnisse schlugen sich zwischen 1996 und 1999 in drei Kulturprogrammen nieder: Kaleidoskop (1996-1999) zur Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten mit europäischer Dimension; Ariane (1997-1999) zur Unterstützung des Bereichs Buch und Lesen, einschließlich der Übersetzung, und Raphael (1997--2000 [4]), das die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung ergänzen sollte.

[4] 2000 wurde das Programm durch das Programm Kultur 2000 abgelöst.

Der vorliegende Bericht betrifft diese drei Vorläuferprogramme, die so genannte ,erste Generation", die ab 1. Januar 2000 vom Programm Kultur 2000 [5] abgelöst wurden.

[5] Beschluss Nr. 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 über das Programm "Kultur 2000" (ABl. L 63 vom 10.3.200, S. 1).

2.1.1 Das Programm Kaleidoskop

Das Programm Kaleidoskop wurde 1996 vom Europäischen Parlament und vom Rat für eine Laufzeit von drei Jahren beschlossen und 1999 um ein Jahr verlängert.

Die Mittelausstattung betrug 26,5 Mio. Ecu für die ersten drei Jahre und wurde nach der Verlängerung auf 36,7 Mio. Ecu angehoben. Während dieser vier Jahre wurden 518 Projekte finanziert.

Kaleidoskop war das erste Gemeinschaftsprogramm auf der Grundlage von Artikel 151 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (ex-Artikel 128).

Ziel des Programms war die Förderung des künstlerischen und kulturellen Schaffens in Europa durch die Zusammenarbeit und die Förderung der Verbreitung der Kultur in Europa. Gefördert werden sollten Projekte mit einer europäischen Dimension, d.h. Projekte, die partnerschaftlich von Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen am Programm teilnehmenden Ländern durchgeführt wurden.

Das Programm Kaleidoskop verfolgte die folgenden vier Ziele:

- Förderung künstlerischer Aktivitäten im Rahmen von Partnerschaften;

- Unterstützung von innovativen europäischen Projekten;

- Beitrag zur weiteren Qualifizierung der Künstler und sonstigen Akteure des Kulturbereich;

- Förderung der Kenntnis der europäischen Kulturen.

Das Programm richtete sich an kulturelle Netze oder Partnerschaften von kulturellen Akteuren oder Künstlern aus mindestens drei Mitgliedstaaten in den Bereichen darstellende Kunst, bildende Kunst und angewandte Kunst.

Das Programm umfasste fünf Aktionen:

- Unterstützung für Kulturveranstaltungen und -projekte, die partnerschaftlich oder in Netzwerken durchgeführt werden;

- Umfangreiche Aktionen europäischer Zusammenarbeit;

- Beteiligung von Drittländern;

- Europäische Kulturstadt und Europäischer Kulturmonat;

- Spezifische Maßnahmen (Studien und Bekanntmachung des Programms).

2.1.2 Das Programm Ariane

Das Programm Ariane wurde 1997 vom Europäischen Parlament und vom Rat nach einer Testphase im Jahr 1996 für einen Zeitraum von zwei Jahren verabschiedet.

Der Finanzrahmen belief sich auf 11,3 Mio. Ecu. Während der zweijährigen Laufzeit wurden 767 Projekte finanziert (880 Projekte insgesamt, wenn man die Testphase einrechnet).

Ziel des Programms war die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Buch und Lesen und die Verbesserung der Kenntnisse und der Verbreitung literarischer Werke und der Geschichte der europäischen Völker.

Das Programm Ariane hatte die folgenden vier Ziele:

- Förderung der Verbreitung von literarischen Werken, Theaterstücken und Nach schlagewerken;

- Austausch von Erfahrungen und Entwicklung von Partnerschaftsinitiativen;

- Förderung guter Übersetzungen;

- Unterstützung der Forschung und der Innovation in diesen Bereichen.

Das Programm umfasste sechs Aktionen:

- Unterstützung von Übersetzungen (bis zu 100 % des Übersetzerhonorars);

- Unterstützung von im Rahmen von Partnerschaften durchgeführten Kooperations projekten zur Förderung des Buchs und der Lektüre und zur Verbesserung des Zugangs der Bürger dazu;

- Weiterbildung von Fachleuten, die zur Verbesserung der Kenntnis und der Verbreitung der europäischen Literatur beitragen;

- Flankierende Maßnahmen (Studien und Bekanntmachung des Programms);

- Aristeion-Preis (Europäischer Literaturpreis und europäischer Übersetzerpreis);

- Teilnahme von Drittländern.

2.1.3 Das Programm Raphael

Das Programm Raphael wurde 1997 vom Europäischen Parlament und vom Rat für eine Laufzeit von vier Jahren (1997-2000) verabschiedet. Im Jahr 2000 wurde es vom Programm Kultur 2000 abgelöst.

Der Finanzrahmen belief sich auf 30 Mio. Ecu. Von 1997 bis 1999 wurden 222 [6] Projekte sowie 18 ,Europäische Laboratorien für das Kulturerbe" finanziert, die als mustergültig galten.

[6] Ausgewählt wurden 224 Projekte, zwei Projekte wurden jedoch von den Organisatoren eingestellt.

Die ,Europäische Laboratorien für das Kulturerbe" betrafen technisch komplexe Maßnahmen an Baudenkmälern oder Stätten von besonderem Interesse.

Ziel des Programms war die Förderung der Zusammenarbeit im Hinblick auf den Schutz, die Erhaltung und die Herausstellung des europäischen Kulturerbes sowie die Sensibilisierung der Bürger für das Kulturerbe und die Verbesserung des Zugangs dazu.

Das Programm Raphael hatte die folgenden sechs Ziele:

- Förderung der Erhaltung und Restaurierung des europäischen Kulturerbes;

- Förderung des Austauschs von Erfahrungen und Fachwissen im Bereich der Erhaltung des Kulturerbes;

- Erleichterung des Zugangs der Öffentlichkeit zum Kulturerbe und Sensibilisierung für dessen Erhaltung;

- Förderung der technischen Zusammenarbeit der Berufe im Bereich der Pflege des Kulturerbes;

- Förderung der kulturgutpflegerischen Dimension bei anderen Programmen der Gemeinschaft;

- Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern und zuständigen internationalen Organisationen.

Das Programm umfasste vier Aktionen:

- Erhaltung, Schutz und Erschließung des europäischen Kulturerbes durch Zusammen arbeit auf europäischer Ebene;

- Zusammenarbeit für den Erfahrungsaustausch und die Entwicklung angewandter Techniken (Innovation und neue Technologien, Mobilität und Weiterbildung der Fachkräfte, Erfahrungs- und Informationsaustausch)

- Zugang zu Kulturgütern, Teilhabe am Kulturerbe und Aufklärung der Bevölkerung über das Kulturerbe;

- Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen.

2.2 Die Verfahren

2.2.1 Das Informationsverfahren

Die Beschlüsse (einschließlich der Anhänge) und die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wurden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Die Programme wurden ferner durch Pressemitteilungen bekannt gemacht.

Alle Kulturakteure, die Informationen angefordert hatten, wurden persönlich per Post über die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen informiert. Auch die Kulturstellen der Mitgliedstaaten informierten über diese Aufforderung.

2.2.2 Das Auswahlverfahren

Die Auswahlverfahren der einzelnen Programme folgten demselben Schema.

Anhand der Unterlagen, die die Projektträger eingereicht hatten, wurde eine Vorauswahl getroffen. Dabei wurde überprüft, ob die eingereichten Projekte den Bestimmungen im Anhang der Beschlüsse entsprachen, die auch in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen genannt wurden.

Aus den in der Vorauswahl genommenen Projekten wurde aufgrund der Stellungnahme einer Gruppe von Sachverständigen, die von den Mitgliedstaaten benannt und von der Kommission einberufen wurden, eine endgültige Auswahl getroffen. Die Namen der Sachverständigen wurden den Antragstellern nicht mitgeteilt (diese sollten erst nach dem Auswahlverfahren veröffentlicht werden).

Die ausgewählten Projekte wurden anschließend dem Verwaltungsausschuss des jeweiligen Programms vorgelegt. Nach ihrer Genehmigung wurde die Liste der für das laufende Jahr ausgewählten Projekte in Form einer Pressemitteilung veröffentlicht.

Die ausgewählten Projekte wurden nur sehr selten von den Projektträgern aufgegeben.

2.2.3 Das Überwachungsverfahren

Im Rahmen der Programmverwaltung wurde das für europäische Programme übliche Über wachungsverfahren angewandt. Die Unterlagen wurden regelmäßig begutachtet und aus nahmsweise wurden auch auf Wunsch der Kommission Rechnungsprüfungen bei den Projekt trägern durchgeführt. Die im Rahmen dieser Evaluierung durchgeführten Rechnungs prüfungen haben lediglich einige Fristüberschreitungen bei der Förderfähigkeit der Ausgaben ergeben.

2.2.4 Das Verbreitungsverfahren

Ein Verfahren zur Verbreitung der Projektergebnisse im eigentlichen Sinne gab es nicht, da ein solches Verfahren nicht im Finanzrahmen der Programme vorgesehen war. Die Zuschussempfänger wurden jedoch verpflichtet, auf die von der Europäischen Kommission erhaltene Unterstützung hinzuweisen.

3. DIE EXTERNE EVALUIERUNG

3.1 Die Leistungsbeschreibung für die Evaluierung

Die Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission veröffentlichte eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Ex-post-Evaluierung der Programme Kaleidoskop, Ariane und Raphael (GD EAC/59/01). Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde als Auftragnehmer das französische Beratungs unternehmen GMV Conseil ausgewählt. Die Evaluierung wurde 2003 durchgeführt. Der Abschlussbericht wurde im Oktober 2003 genehmigt.

Gemäß der Leistungsbeschreibung sollte die Evaluierung Beschreibungen, Analysen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu den drei Kulturprogrammen der ersten Generation - KALEIDOSKOP, ARIANE und RAPHAEL - liefern, um die Wirksamkeit der Programme zu ermitteln und zu überprüfen, ob die bisher durchgeführten Fördermaßnahmen maßgeblich zur Erreichung der in den Beschlüssen und im EG-Vertrag festgelegten Ziele der Kulturpolitik beigetragen haben, und um aus den bisherigen Erfahrungen Lehren für die Durchführung des laufenden Programms ,Kultur 2000" sowie die künftige Planung der kulturellen Maßnahmen nach dessen Abschluss zu ziehen.

3.2 Die Vorgehensweise

Die Evaluierung basiert auf:

- einer Analyse der Unterlagen (schriftliche Unterlagen und elektronische Dateien);

- einer Analyse der Antworten einer bestimmten Zahl von Projektträgern oder Mitorganisatoren der bezuschussten Projekte und von Sachverständigen oder kulturellen Entscheidungsträgern (Ministerien, Behörden usw.) sowie der Projektverwalter der Europäischen Kommission im Rahmen von Interviews (persönlich oder telefonisch) (qualitative Phase);

- einer Analyse der Beiträge der Kulturakteure (ausgewählte oder abgelehnte Antragsteller oder Akteure, die keinen Antrag gestellt haben) anhand eines automatischen Fragebogens (per E-Mail) (quantitative Phase).

Der Vorteil dieser Analysemethode liegt darin, dass sich Kulturverantwortliche und Kulturakteure in Europa äußern können, ob sie nun einen Antrag für das Programm eingereicht haben oder nicht. Der Bewerter hat sich daher darum bemüht, diejenigen Kulturakteure zu Wort kommen zu lassen, die keinen Zuschuss bekommen oder keinen Antrag gestellt haben.

In der Praxis hat es sich allerdings sehr schnell gezeigt, dass es dem Bewerter nicht möglich war, alle Träger der bezuschussten Projekte ausfindig zu machen und somit eine unanfechtbare Basis für die Extrapolierung der Antworten der Stichprobe zu erstellen, da seit der Durchführung einiger dieser Projekte eine beträchtliche Zeit vergangen ist. Darüber hinaus konnten sich die befragten Projektträger unter Umständen nicht an alle Aspekte dieser Projekte erinnern. Ferner räumt der Bewerter ein, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bestimmte Projektträger ihre Meinung über die Vorläuferprogramme mit ihrer Meinung über Kultur 2000 vermischen.

Diese Handicaps machen deutlich, dass der Analyse in einigen Punkten Grenzen gesetzt sind, insbesondere hinsichtlich der Durchführung der Projekte, der Wirksamkeit und der Effizienz.

In diesem Zusammenhang und aufgrund der Tatsache, dass die Erfahrung des Bewerters mehr im Bereich der Bewertung als im Kulturbereich liegt, prüft die Europäische Kommission die Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Bewertung eingehend und mit Vorsicht.

3.3 Die Ergebnisse der externen Evaluierung

3.3.1 Relevanz der Vorläuferprogramme

Untersucht wurde die Relevanz der Programme im Vergleich zu den allgemeinen Zielen der Kommission und den Bedürfnissen und Erwartungen der Kulturakteure.

Was die allgemeinen Ziele der Kommission (kulturelle Qualität und wirtschaftliche Relevanz) betrifft, so kam der Bewerter zu dem Schluss, dass die Ziele mit den Programmen voll und ganz erreicht wurden.

Was die Bedürfnisse und Erwartungen der europäischen Kulturakteure anbelangt, ist das Urteil des Bewerters differenzierter. Die Akteure, die einen Zuschuss erhielten, waren zwar der Meinung, dass die Programme gut auf ihre Bedürfnisse abgestimmt seien (Unterstützung von Netzen und Partnerschaften), diese Aussage kann jedoch nicht auf alle europäischen Kulturakteure ausgeweitet werden, da vor der Einrichtung der Programme keine systematische Zielgruppenbefragung hinsichtlich der Bedürfnisse und Erwartungen durch geführt wurde. Darüber hinaus bedauerten sogar die Kulturakteure, die einen Zuschuss erhalten hatten, dass in den Vorläuferprogrammen keine wirklichen europäischen Ambitionen im Kulturbereich verfolgt wurden.

3.3.2 Kohärenz der Vorläuferprogramme

Laut dem Bewerter war die Kohärenz zwischen den verschiedenen Beschlüsse und Unterlagen ausreichend. Die in den Rechtsvorschriften genannten Ziele wurden respektiert. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass aus nahe liegenden praktischen Gründen vor allem auf die Ziele eingegangen wurde, die am einfachsten zu überprüfen waren (Vorhandensein von Partnern aus drei Ländern). Die Unterstützung von Netzen und Partnerschaften war somit von Anfang an ein wichtiges Ziel bei der Durchführung der Programme.

Die Programme verfolgten drei Ziele: Förderung der kulturellen Qualität, Förderung der kreativen Schaffens und Erzielung einer gewissen wirtschaftlichen Wirkung. Der Bewerter macht deutlich, dass sich diese Ziele zwar nicht widersprechen, jedoch bisweilen nur schwer in zufrieden stellender Weise unter einen Hut zu bringen sind.

3.3.3 Effizienz und Wirksamkeit der Vorläuferprogramme

Zu diesem Punkt äußerte der Bewerter nur wenig Kritik, da die Ergebnisse den eingesetzten Mitteln entsprachen, d.h. die Mittel haben Wirkung gezeigt, waren jedoch zu gering, um den ehrgeizigeren Erwartungen gerecht zu werden, die in den Programmbeschlüssen formuliert wurden.

Da die Staaten vor allem nationale oder bilaterale Maßnahmen finanzieren, hatte das Programm eindeutig einen zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene, da plurilaterale europäische Partnerschaften (von mindestens drei Ländern) unterstützt wurden.

Einige Partnerschaften blieben rein formaler Art, da die Entscheidungen allein von der federführenden Einrichtung getroffen und die anderen Mitglieder des Netzes nur per E-Mail darüber informiert wurden.

Nach Auffassung des Bewerters hätte die Wirksamkeit der Vorläuferprogramme größer sein können, wenn die Verwaltung nicht soviel Zeit und Aufwand beansprucht hätte und wenn mehr Mittel für die Verbreitung der Projektergebnisse zur Verfügung gestanden hätten.

3.3.4 Ergebnisse und Wirkung

In den Antworten der Projektträger werden die Netze angeführt, deren Wirkung schwer messbar ist. Ebenfalls genannt wurden andere greifbarere Auswirkungen (Veranstaltungen, Berichte, neue Techniken, übersetzte Bücher).

Die Programme waren und sind (mehr denn je) nur wenig bekannt, sogar bei den Kulturakteuren, die eigentlich am unmittelbarsten betroffen sind. Die Erinnerung an die Ergebnisse der Projekte hat sich verfluechtigt.

Was die unmittelbaren Ergebnisse der Projekte anbelangt, so haben diese nicht zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze geführt. Einige Personen konnten jedoch die im Rahmen eines Projekts erworbene Erfahrung und Fachkenntnis nutzen, um woanders einen festen Arbeitsplatz zu finden.

Fünf Jahre später besteht die wichtigste Auswirkung der Programme darin, dass sie ermöglicht haben, Netze auf- oder auszubauen, und dass der Begriff europäisches Netz oder europäische Partnerschaft bei den Kulturakteuren positiv belegt ist.

4. WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN DES EXTERNEN BEWERTERS UND ANTWORTEN DER KOMMISSION

4.1 Fortführung und Ausweitung der Maßnahmen

Die Maßnahmen der Europäischen Union im Kulturbereich im Rahmen von Programmen wie Kaleidoskop, Ariane und Raphael sind sinnvoll und sollten fortgeführt und ausgeweitet werden. Im Hinblick darauf sollten höhere Mittel zur Verfügung gestellt werden, andererseits aber auch für einen größeren Bekanntheitsgrad des Programms/der Programme und seiner/ihrer Ergebnisse gesorgt werden.

Die Kommission nimmt diese Empfehlung zur Kenntnis und wird sie bei ihrem Vorschlag für einen Beschluss über ein Kulturprogramm gebührend berücksichtigen, dass das Nachfolgeprogramm der Programme Kaleidoskop, Ariane und Raphael, das Rahmen programm Kultur 2000, ab 1. Januar 2007 ablösen soll. Sie legt besonderen Wert auf die stärkere Bekanntmachung ihrer Maßnahmen, zum einen durch die Art der zu unterstützenden Maßnahmen und zum anderen durch eine stärkere Verpflichtung der kofinanzierten Projekte, auf die Gemeinschafts unterstützung angemessen hinzuweisen.

4.2 Bessere Kenntnis der Kulturakteure

Laut dem Bewerter sollte im Hinblick auf eine möglichst hohe Relevanz die Zielgruppe der europäischen Kulturakteure besser bekannt sein, z.B. durch ein möglichst umfassendes und aktuelles Verzeichnis, durch die Organisation einer Informationskampagne über das (die) Programm(e) und durch die Beschreibung und Charakterisierung der Zielgruppe.

Die Kommission stimmt der Aussage zu, dass der Aufbau eines engen Dialogs mit den Kulturakteuren im Allgemeinen und den Empfängern von Gemeinschaftszuschüssen im Besonderen von grundlegender Bedeutung für die Verbesserung ihrer Maßnahmen ist. Aus diesem Grund wurde im November 2001 das Forum für kulturelle Zusammenarbeit in Europa veranstaltet und vor allem per Internet eine Befragung aller interessierten Parteien im Hinblick auf die Ausarbeitung eines neuen Programms der kulturellen Zusammenarbeit durchgeführt.

Die Kommission merkt ferner an, dass sie über eine elektronische Datei verfügt, in der die Daten aller Projektträger gespeichert sind, die am Programm Kultur 2000, dem Nachfolgeprogramm der Programme Kaleidoskop, Ariane und Raphael, teilgenommen haben. Das Informationsprogramm SYMMETRY, das 2004 in Betrieb genommen werden soll [7], wird nicht nur die Kommunikation zwischen der Kommission und den Akteuren verbessern, sondern auch eine genauere Bestimmung der Zielgruppe ermöglichen.

[7] SYstem for the Management and Monitoring of Education, TRaining, Youth (System für die Verwaltung und Überwachung der Programme der Generaldirektion Bildung und Kultur in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Kultur und Medien). SYMMETRY ist ein umfassendes Managementinformations- und Programmmanagementsystem, das in naher Zukunft von der GD Bildung und Kultur, den Nationalen Agenturen, den Büros für technische Hilfe und der Exekutivagentur genutzt werden soll. Das System wird für die an allen Aspekten der Programmverwaltung beteiligten Akteure und nicht nur für das Projektmanagement die erforderlichen Funktionen bereitstellen, d.h. es ermöglicht die Erstellung von Arbeitsplänen, die Verwaltung von Budgets und die Ausarbeitung von Berichten in Übereinstimmung mit den verschiedenen Nutzerprofilen (GD Bildung und Kultur, Nationale Agenturen, Exekutivagentur). Das neue System ermöglicht insbesondere eine Weiterverfolgung von Programmen auf zentralisierter und dezentralisierter Ebene und die Online-Antragstellung, und es dient als Kommunikationsbasis für Kulturakteure in Europa, die ein gemeinsames Interesse an Projekten mit einem europäischen Mehrwert haben.

4.3 Vereinfachung der Verfahren

Die Vereinfachung der Verfahren ist ein anhaltender Wunsch aller Teilnehmer an europäischen Programmen. Der Bewerter ist jedoch der Auffassung, dass dies besonders für den Kulturbereich gilt, dessen Akteure oft ,eine Allergie gegen den Papierkrieg" haben.

Laut dem Bewerter wäre es besser, im Rahmen eines Plans mit mittelfristigen Zielen über ein vereinfachtes Formular für die Vorauswahl zu verfügen und die Endauswahl anhand eines Dossiers und einer mündlichen Präsentation vorzunehmen. Die Namen der Sachverständigen, die aufgrund ihrer anerkannten Kompetenz im Kulturbereich persönlich ernannt würden, sollten bekannt sein. Diese Sachverständigen sollten ihre Verantwortung ernst nehmen und nicht an der Abstimmung teilnehmen, falls sie vor dem Ausschuss ein Projekt zu beurteilen hätten, dessen Träger sie kennen. Die Lösung hätte bessere Aussichten, das kreative Schaffen zu fördern, und wäre motivierender für die Kulturakteure.

Die Kommission möchte unterstreichen, dass die Verfahren für die Auswahl und Über wachung der Projekte darauf abzielen, für Gerechtigkeit zwischen den Kulturakteuren zu sorgen, die Transparenz der getroffenen Entscheidungen zu gewährleisten, vor allem durch die Information des Europäischen Parlaments und des mit der Unterstützung der Kommission beauftragten Verwaltungs ausschusses, und die für die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel notwendige Sorgfalt sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang erinnert die Kommission daran, dass sie für die Einhaltung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [8] sowie der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1065/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften [9] verantwortlich ist.

[8] ABl. L 248 vom 16.9.2002.

[9] ABl. L 357 vom 31.12.2002.

4.4 Bekanntmachung des Programms

Laut dem Bewerter existiert auf Seiten der Kommission ein großes Informationsdefizit gegenüber den Kulturakteuren. Dazu kommt, dass diese Akteure auf eine Anerkennung der Qualität ihrer Arbeit angewiesen sind. Der Bewerter merkt ferner an, dass es wünschenswert wäre, dass ein von der Union finanziertes Unterstützungsprogramm das Ansehen Europas in der Öffentlichkeit verbessert, was wiederum dazu beitragen könnte, den Zugang der Öffentlichkeit zur Kultur zu begünstigen.

Die Kommission räumt ein, dass eine umfassende Informations- und Verbreitungsstrategie wichtig ist, damit eine möglichst große Zahl von Kulturakteuren teilnehmen können, die Qualität ihrer Arbeit anerkannt wird und dies dem Ansehen Europas in der Öffentlichkeit zugute kommt.

Sie ist jedoch der Ansicht, dass sie das vom Bewerter genannte Informationsdefizit bei der Durchführung des Nachfolgeprogramms Kultur 2000 weitgehend behoben hat. So sind Informationen über dieses Programm bei verschiedenen Stellen verfügbar - im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, auf der Website des Programms ,Kultur 200" und bei den kulturellen Kontaktstellen (Cultural Contact Points). Darüber hinaus stellen die bei der Kommission für die Programmverwaltung zuständigen Personen das Programm bei vielen Anlässen vor, und für die Öffentlichkeit wurde eine ,grüne Nummer" bei der Kommission eingerichtet, unter der Fragen gestellt werden können.

Seit 2002 können interessierte Personen zudem einen monatlichen Informationsbrief über das Programm erhalten.

Im März 2002 wurde schließlich das Kulturportal im Internet eingerichtet, um alle Aktivitäten der europäischen Institutionen mit Bezug zur Kultur vorzustellen.

Der Bewerter schlägt darüber hinaus vor, ein spezielles Budget für Werbemaßnahmen im Rahmen des Kulturprogramms vorzusehen. Die Kommission lehnt diesen Vorschlag nicht rundweg ab, fragt sich jedoch, ob dies sinnvoll ist, da die Bereitstellung derartiger Mittel zu einer Verringerung des - ohnehin begrenzten - Betrags führen würde, der für kulturelle Maßnahmen der Gemeinschaft zur Verfügung steht.

4.5 Überwachung des Kulturprogramms

Laut dem Bewerter zeigt die Unzufriedenheiten der Kulturakteure, dass ein eingehender und regelmäßiger Dialog mit der Kommission notwendig ist. Dieser Dialog würde ermöglichen, Informationen weiterzuleiten und ,gute Anträge" anzuregen, über die Absichten der Kommission zu informieren, den Projektträgern zu helfen, Projekte im gewünschten Sinne zu formulieren, diese Projekte vorzustellen, zu betreuen, anschließend Bilanz zu ziehen und die Ergebnisse und den Beitrag Europas herauszustellen.

Nach Ansicht des Bewerters sollten die Projektverantwortlichen darüber hinaus Besuche vor Ort durchführen und auch die Projektträger und nicht nur die Dossiers kennen.

Zum ersten Punkt weist die Europäische Kommission auf die Existenz der kulturellen Kontaktstellen (CCP) in allen am Programm Kultur 2000 teilnehmenden Ländern hin.

Diese CCP haben folgende Aufgaben:

- Bewerbung des Programms;

- Erleichterung des Zugangs zum Programm und dank einer effizienten Informationspolitik Förderung der Teilnahme einer möglichst großen Zahl von Fachleuten und Kulturakteuren an den Programmaktionen,

- zentrale Anlaufstelle für die verschiedenen Institutionen, die in den Mitgliedstaaten Kulturförderung betreiben, Beitrag zur Komplementarität der Aktionen des Programms ,Kultur 2000" und den nationalen Unterstützungsmaßnahmen;

- Sicherstellung von Information und Kontakten zwischen den Akteuren des Programms ,Kultur 2000" sowie anderen Gemeinschaftsprogrammen, die den Trägern von Kulturprojekten offen stehen.

Darüber hinaus hat die Kommission (siehe auch Ziffern 4.2 und 4.4) die Debatte über ihre Gemeinschaftsmaßnahmen durch die Veranstaltung eines Forums über die kulturelle Zusammenarbeit in Europa im November 2001 und die Durchführung einer Anhörung, vor allem per Internet, intensiviert. Die Kommission steht ferner in regelmäßigem Kontakt mit den Kulturakteuren, die an ihren Programmen teilnehmen, und stellt ihr Kulturmaßnahmen bei zahlreichen Anlässen vor.

Zum zweiten Punkt merkt die Kommission an, dass es durchaus vorkommt, dass sich die für die Programmverwaltung verantwortlichen Personen zu Kontrollzwecken vor Ort zu den Projekten begeben, für die sie zuständig sind. Sie möchte jedoch darauf hinweisen, dass sie über keine ausreichenden personellen Mittel verfügt, um systematische Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen, da jeder Programmverwalter zwischen 40 und 90 Projekte zu betreuen hat.

4.6 Zusammenlegung zu einem Programm

Gemäß dem Bewerter hat die Konzentration der Mittel durch die Zusammenlegung der Vorläuferprogramme zu einem kulturellen Rahmenprogramm Kultur 2000 zu einer höheren Effizienz und einer größeren Sichtbarkeit der Gemeinschaftsmaßnahmen geführt.

Dieser Vorteil für die Bekanntheit und das Image der Maßnahmen der Union im Kulturbereich - es ist einfacher, weniger kostspielig und wirksamer, ,konzentrierte" Informationsmaßnahmen durchzuführen -, zusammen mit einer Vereinfachung der Verwaltung, spricht für die Zusammenlegung.

Darüber hinaus bewertet der Bewerter die Tatsache positiv, dass diese Zusammenlegung Unterstützungsmöglichkeiten für multikulturelle Projekte (horizontales Konzept des Programms Kultur 2000) eröffnet, sofern dadurch nicht die Unterstützung für sehr spezielle Maßnahmen verdeckt wird, die die Kulturakteure bewahren möchten (vertikales Konzept).

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN DER KOMMISSION

Der Bewerter stellt heraus, dass die Vorläuferprogramme insgesamt offensichtlich gut funktioniert haben. Es hebt hervor, dass einige Schwachstellen oder Mängel (z.B. die zu starke Einschränkung bestimmter Themen und das Fehlen von Kontinuität bei den ausgewählten Themen) nach Meinung der Akteure auch eine Art Test für die späteren Programme (Kultur 2000) waren. Die alten Programme waren somit eine nützliche Etappe bei der Entwicklung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Kulturbereich. Ihre Zusammenlegung zum kulturellen Rahmenprogramm Kultur 2000 hat außerdem eine größere Effizienz und Sichtbarkeit der Gemeinschaftsmaßnahmen ermöglicht.

Die Kommission teilt die Ansicht des Bewerters, wonach das Programm einen positiven Beitrag zur kulturellen Zusammenarbeit in Europa geleistet hat (Entwicklung von Partnerschaften, Aufbau von Netzen usw.). Sie schließt daraus, dass diese Programme eine unabdingbare erste Etappe für die Verwirklichung der in Artikel 151 EG-Vertrag festgelegten Ziele darstellten. Sie ist außerdem der Ansicht, dass dieser Beitrag der Vorläuferprogramme durch das Rahmenprogramm Kultur 2000 verstärkt wurde [10]. Ihrer Ansicht nach sollten die Gemeinschaftsunterstützung für Aktivitäten der kulturellen Zusammenarbeit in Europa fortgesetzt werden und hierfür ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

[10] Siehe hierzu den Bericht der Kommission über die Durchführung des Programms Kultur 2000 in den Jahren 2000 und 2001.

Allgemein hält es die Kommission für notwendig, eine klare kulturelle Strategie zu entwickeln, auf der ihre Maßnahmen aufbauen. Die EU muss unbedingt über ein Kulturprogramm verfügen, das sich in einen festen politischen Rahmen einfügt. Ein derartiges Kulturprogramm, das die Politik und die Maßnahmen der Europäischen Union in anderen Bereichen ergänzen würde, würde die Zahl der wirklichen Partnerschaften vergrößern und damit die europaweite kulturelle Zusammenarbeit stärken sowie die Dauerhaftigkeit des so geschaffenen zusätzlichen europäischen Nutzens im Kulturbereich sicherstellen - dies ist das beste Argument für die Bereitstellung ausreichender Mittel und die Ausarbeitung neuer Partnerschaftsmodelle.

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