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Document 52003XC1220(03)

Antrag auf Ausstellung eines Negativattests/Anmeldung nach Form A/B — Fall COMP/D1/38.827 (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 311 vom 20.12.2003, p. 33–33 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003XC1220(03)

Antrag auf Ausstellung eines Negativattests/Anmeldung nach Form A/B — Fall COMP/D1/38.827 (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 311 vom 20/12/2003 S. 0033 - 0033


Antrag auf Ausstellung eines Negativattests/Anmeldung nach Form A/B

Fall COMP/D1/38.827

(2003/C 311/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. Am 1. September 2003 stellten Società Per i Servizi Bancari (SSB Spa), Banksys SA und Interpay Nederland BV bei der Kommission einen Antrag auf Erteilung eines Negativattests gemäß Artikel 81 Absatz 1 EG bzw. auf Freistellung gemäß Artikel 81 Absatz 3 EG für eine zwischen ihnen abgeschlossene Vereinbarung zur Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens für die Verarbeitung von Transaktionen mit internationalen Kredit- und Debitkarten.

2. Der Zweck des angemeldeten Gemeinschaftsunternehmens besteht darin,

- Finanzdienstleistungen für die Verarbeitung von Transaktionen mit Zahlungskarten zu entwickeln und diese Dienstleistungen, nämlich die Ausgabe und Annahme von internationalen Kredit- und Debitkarten, dritten Parteien als Kunden in neuen geografischen Märkten außerhalb der Heimatmärkte der gründenden Gesellschafter (d. h. Belgien, Italien und die Niederlande) anzubieten;

- als Subunternehmer der Gesellschafter Transaktionen mit internationalen Kredit- und Debitkarten zu verarbeiten, die die gründenden Gesellschafter als Teil ihrer Finanzdienstleistungen an ihre Kunden in ihren jeweiligen nationalen Märkten erbringen. Die Eltern sind übereingekommen, dass sie nicht mit dem Gemeinschaftsunternehmen konkurrieren und diesem die Erbringung der Zulieferungsleistungen in den neuen geografischen Märkten exklusiv überlassen.

3. Das Gemeinschaftsunternehmen wird zu 24,5 % Banksys, zu 24,5 % Interpay und zu 51 % SSB gehören. Es soll in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel errichtet werden.

4. Nach einer ersten Analyse erachtet die Kommission, dass das angemeldete Gemeinschaftsunternehmen nicht auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellt und daher unter Umständen unter die Verordnung Nr. 17 fällt.

5. Die Kommission lädt alle interessierten Drittparteien ein, ihre Beobachtungen zum angemeldeten Gemeinschaftsunternehmen abzugeben.

6. Anmerkungen müssen bei der Kommission spätestens dreißig Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung einlangen. Sie können per Fax (32-2) 295 01 28) oder per Post, unter dem Aktenzeichen COMP/D1/38.827 SSB, Banksys, Interpay geschickt werden an: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb

Direktorat D

Referat D-1 (Finanzdienstleistungen)

B - 1049 Brüssel

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