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Document 52003PC0851
Proposal for a Council Decision on the conclusion of an Agreement in the form of an Exchange of Letters between the European Community and the Czech Republic modifying the Agreement concluded on 13 April 2000 concerning the extension of the common communication network/common systems interface (CCN/CSI) within the framework of the Convention on a common transit procedure
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsel zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens vom 13. April 2000 über die Ausdehnung des "Common Communications Network/Common Systems Interface" (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsel zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens vom 13. April 2000 über die Ausdehnung des "Common Communications Network/Common Systems Interface" (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
/* KOM/2003/0851 endg. */
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsel zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens vom 13. April 2000 über die Ausdehnung des "Common Communications Network/Common Systems Interface" (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren /* KOM/2003/0851 endg. */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsel zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens vom 13. April 2000 über die Ausdehnung des "Common Communications Network/Common Systems Interface" (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG 1. Für die mit dem Beschluss Nr. 1/99 [1] des Gemischten Ausschusses EG-EFTA ,Gemeinsames Versandverfahren" beschlossene Einführung des EDV-gestützten Versandverfahrens ist der Aufbau eines internationalen Datennetzes erforderlich, das den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren [2] ermöglicht. [1] ABl. L 65 vom 12.3.1999, S. 50. [2] ABl. L 226 vom 13.8.87, S. 2. 2. Gemäß Beschluss Nr. 2/99 des Gemischten Ausschusses haben alle Vertragsparteien des vorgenannten Übereinkommens das von der Europäischen Gemeinschaft entwickelte Common Communications Network/Common Systems Interface (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) zu verwenden. Die hierfür erforderlichen Vorkehrungen sollten zwischen der Gemeinschaft und jedem einzelnen der betreffenden Partnerländer vereinbart werden [3]. [3] Artikel 1 der Anlage I des Übereinkommens wurde wie folgt geändert: In Artikel 23a wird folgender Absatz 1a eingefügt: "(1a) Für den Informationsaustausch nach Absatz 1 ist das 'Common Communications Network/Common Systems Interface' (CCN/CSI) genannte Datennetz der Gemeinschaft durch die Vertragsparteien zu verwenden. Die finanzielle Beteiligung der EFTA-Länder und andere damit zusammenhängende Fragen sind zwischen der Gemeinschaft und jedem EFTA-Land zu vereinbaren." ABl. L 119 vom 7.5.1999, S. 53. 3. Das entsprechende Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Tschechischen Republik wurde am 13. April 2000 in Form eines Briefwechsels [4] geschlossen. [4] ABl. L 102 vom 27.4.2000, S. 59. 4. In dem Abkommen ist ein System der Vorfinanzierung festgelegt, in dessen Rahmen die Tschechische Republik eine Pauschalsumme für die jährlichen Kosten der Netzwerknutzung sowie eine Rückstellung für künftige Unwägbarkeiten und die Weiterentwicklung zu zahlen hatte, von dem die Kommission die Kosten der Unterstützungsdienste für dieses Land abziehen musste. 5. Nachdem die Tschechische Republik in das PHARE-Netzwerkprojekt aufgenommen wurde und am 25. November 2002 Verträge für CCN/CSI-Unterstützungsdienste für das Land geschlossen wurden, werden die Ausgaben für das Erbringen dieser Dienstleistungen in der Tschechischen Republik nunmehr aus der finanziellen Heranführungshilfe und nicht mehr gemäß dem Abkommen vom 13. April 2000 gezahlt. 6. Das bestehende Abkommen muss daher geändert werden, um die Anwendung der darin vorgesehenen Vereinbarungen zu beenden. 7. Die Kommission ersucht den Rat um Ermächtigung, das Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens vom 13. April 2000 auf der Grundlage des Wortlauts in Anhang I zu schließen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsel zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens vom 13. April 2000 über die Ausdehnung des "Common Communications Network/Common Systems Interface" (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission [5], [5] ABl. C [...] vom [...], S. [...] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 13. April 2000 hat die Gemeinschaft ein Abkommen mit der Tschechischen Republik über die Ausdehnung des Common Communication Network/Common Systems Interface, CCN/CSI, auf dieses Land geschlossen. (2) Das Abkommen sieht vor, dass die Tschechische Republik die Ausgaben der Kommission für die Erbringung der hierfür maßgeblichen Dienstleistungen vorfinanziert. (3) Am 25. November 2002 schloss die Kommission Verträge über die Erbringung dieser Dienstleistungen für die Tschechische Republik im Rahmen des Phare-Netzwerkprojekts. (4) Aus diesem Grund muss das Abkommen vom 13. April 2000 muss geändert werden, um die Anwendung der darin vorgesehenen Vereinbarungen zu beenden. (5) Punkt XI des Abkommens sieht vor, dass die Vertragsparteien es im gegenseitigen Einvernehmen ändern können - BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Rat ermächtigt die Kommission, im Namen der Europäischen Gemeinschaft ein Abkommen in Form eines Briefwechsels mit der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens vom 13. April 2000 über die Ausdehnung des ,Common Communications Network/Common Systems Interface" (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) gemäß dem Wortlaut in Anlage I zu schließen. Brüssel, den [...] Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG I BRIEFWECHSEL zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Tschechischen Republik andererseits zur Änderung des Abkommens vom 13. April 2000 über die Ausdehnung der Anwendung des Common Communications Network/Common System Interface (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) für das neue EDV-gestützte Versandverfahren auf die Tschechische Republik auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 2/99 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA ,Gemeinsames Versandverfahren" A. Schreiben der Europäischen Kommission Herr [...], Mit Bezug auf das Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 13. April 2000 über die Ausdehnung der Anwendung des Common Communications Network/Common System Interface (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) für das neue EDV-gestützte Versandverfahren auf die Tschechische Republik und mit Bezug auf Punkt XI dieses Abkommens möchte ich im Namen der Europäischen Gemeinschaft folgende Änderung vorschlagen: 1. Nachdem am 25. November 2002 im Rahmen des Phare-Netzwerkprojekts Verträge über CCN/CSI-Dienstleistungen für die Tschechische Republik geschlossen wurden, handelt es sich bei der im Januar 2003 vorbereiteten Aufstellung um die letzte Kostenaufstellung gemäß den am 13. April 2000 getroffenen Vereinbarungen. 2. Die Anwendung dieses Abkommens wird hiermit beendet. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Tschechischen Republik hierzu bestätigen würden. B. Schreiben der Tschechischen Republik Herr [...], ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens betreffend die Änderung des Abkommens in Form eines Briefwechsels vom 13. April 2000 über die Ausdehnung der Anwendung des Common Communications Network/Common System Interface (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) für das neue EDV-gestützte Versandverfahren auf die Tschechische Republik zu bestätigen, das wie folgt lautet: ,Mit Bezug auf das Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 13. April 2000 über die Ausdehnung der Anwendung des Common Communications Network/Common System Interface (CCN/CSI - Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) für das neue EDV-gestützte Versandverfahren auf die Tschechische Republik und mit Bezug auf Punkt XI dieses Abkommens, möchte ich im Namen der Europäischen Gemeinschaft folgende Änderung vorschlagen: 1. Nachdem am 25. November 2002 im Rahmen des Phare-Netzwerkprojekts Verträge über CCN/CSI-Dienstleistungen für die Tschechische Republik geschlossen wurden, handelt es sich bei der im Januar 2003 vorbereiteten Aufstellung um die letzte Kostenaufstellung gemäß den am 13. April 2000 getroffenen Vereinbarungen. 2. Die Anwendung dieses Abkommens wird hiermit beendet." Die Tschechische Republik beehrt sich, ihre Zustimmung zu der von der Europäischen Gemeinschaft in diesem Schreiben auf der Basis der Gegenseitigkeit eingegangenen Verpflichtung zu bestätigen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE>