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Document 52003PC0736

Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

/* KOM/2003/0736 endg. - COD 2003/0060 */

52003PC0736

Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) /* KOM/2003/0736 endg. - COD 2003/0060 */


Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (gemä? Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

2003/0060 (COD)

Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse

1. Vorausgegangene Geschäftsjahre

2. April 2003: Annahme durch die Kommission und Übermittlung des Vorschlags an den Rat und das Europäische Parlament

COM (2003) 158 endg. - 2003/0060 (COD)

2. September 2003: Stellungnahme des Europäischen Parlaments - erste Lesung.

2. Ziel der Kommission

Die Richtlinie 96/16/EG des Rates betrifft die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse. Gemäß Artikel 8 der genannten Richtlinie muss die Kommission dem Rat einen Bericht über die gewonnenen Erfahrungen vorlegen.

Nach einem ersten Zwischenbericht vom 27. September 2000 mit der Nr. KOM (2000) 600 endg. ist ein Abschlussbericht vorgelegt worden, in dem der gesamte Kontext der Ausarbeitung und der Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften beschrieben ist.

Dieser Abschlussbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament enthält eine technische Bewertung der verschiedenen Aspekte der Umsetzung der Richtlinie 96/16/EG. Angesichts der Schlussfolgerungen dieses Berichts sowie der gewonnenen Erfahrungen müssen die die Milchstatistik betreffenden Rechtsvorschriften geändert werden, um dem derzeitigen Bedarf der Gemeinsamen Agrarpolitik besser entsprechen zu können.

Insbesondere wird die wachsende Bedeutung des Eiweißgehalts der Milch berücksichtigt. Berücksichtigt wird ferner die wachsende Bedeutung der Daten über die regionale Erzeugung von Kuhmilch. In den meisten Mitgliedstaaten werden die Milchquoten aus praktischen Gründen auf regionaler Ebene zugeteilt, auch wenn die Entscheidungskompetenzen und die Verwaltung des Systems der Milchquoten in den Zuständigkeitsbereich des Mitgliedstaates fallen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Definition der Erhebungseinheiten. Besondere Aufmerksamkeit ist schließlich der Vertiefung der Methodik zur Erstellung der Milchstatistiken zu widmen, insbesondere durch die Verwendung von jährlichen Standardfragebogen, die die Mitgliedstaaten in Anlehnung an einen von der Kommission erarbeiteten Musterfragebogen erstellen.

3. Stellungnahme der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments

3.1. Von der Kommission akzeptierte Änderungsanträge

Das Parlament schlägt 6 Änderungen vor, die alle von der Kommission akzeptiert wurden:

- Änderung 1: Streichung der Worte ,und sogar lokaler" in Erwägungsgrund 3;

- Änderung 2: Streichung des neuen Erwägungsgrunds 4 zu möglichen Erhebungen bei örtlichen milchverarbeitenden Produktionseinheiten;

- Änderung 3: Streichung von Artikel 1, Absatz 1 betreffend die Definition der Erhebungseinheiten als örtliche Einheiten für die Mitgliedstaaten, die die Zustimmung der Unternehmen zur Aufhebung der Vertraulichkeit der Daten nicht erlangen;

- Änderung 4: Streichung der Erhebung von Daten über die Mengen der wichtigsten Milcherzeugnisse, die in der Verarbeitungskette wiederverwendet werden, in Artikel 1, Absatz 2; bei der Bewertung des Eiweißgehalts der wichtigsten Milcherzeugnisse besteht weiter die Wahl zwischen (i) der Schätzung des Einweißgehalts von Frischerzeugnissen (Output) und (ii) des Gehalts der in der Verarbeitung eingesetzten Erzeugnisse (Input).

- Änderung 5: Vorschlag zur Vereinfachung des Hinweises auf die Methodikberichte zur Vermeidung von Redundanzen in Artikel 1, Absatz 3;

- Änderung 6: Streichung des Absatzes über die Verbreitung vertraulicher Angaben in Artikel 1, Punkt 4.

Die Änderung der Erhebungseinheit und die Befragung der ,örtlichen Produktionseinheit" statt des ,Unternehmens" scheint einem Teil der Mitgliedstaaten Schwierigkeiten zu bereiten.

Die meisten Mitgliedstaaten haben Probleme, Angaben zur Weiterverarbeitung innerhalb der Verarbeitungskette zu erheben. Eine derartige Erhebung könnte sich als sehr kostspielig erweisen und wenig zuverlässige, nicht vergleichbare Daten liefern.

Was die Messverfahren betrifft, die eine Berechnung des Eiweißgehalt in Milchprodukten erlauben, wird die Kommission darauf achten, dass sie vergleichbare und zuverlässige Daten erhält.

Die Kommission akzeptiert alle 6 Änderungsanträge des Europäischen Parlaments und wird sie in ihrem Änderungsvorschlag berücksichtigen.

3.2 Von der Kommission nicht akzeptierte Änderungsanträge:

Keine

3.3 Von der Kommission abgelehnte Änderungsanträge

Keine

4. Schlussfolgerung

Gemäß Artikel250 (2) des EG-Vertrages ändert die Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse wie oben ausgeführt.

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