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Document 52003PC0694
Opinion of the Commission pursuant to Article 251 (2), third subparagraph, point (c) of the EC Treaty, on the European Parliament's amendments to the Council's common position regarding the proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council establishing a programme for the enhancement of quality in higher education and the promotion of intercultural understanding through co-operation with third countries (Erasmus Mundus) (2004-2008) amending the proposal of the Commission pursuant to Article 250 (2) of the EC Treaty
Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch Zusammenarbeit mit Drittländern (Erasmus Mundus) (2004-2008) zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages
Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch Zusammenarbeit mit Drittländern (Erasmus Mundus) (2004-2008) zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages
/* KOM/2003/0694 endg. - COD 2002/0165 */
Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch Zusammenarbeit mit Drittländern (Erasmus Mundus) (2004-2008) zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages /* KOM/2003/0694 endg. - COD 2002/0165 */
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch Zusammenarbeit mit Drittländern (Erasmus Mundus) (2004-2008) ZUR ÄNDERUNG DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION gemäâ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages 2002/0165 (COD) STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments an dem gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch Zusammenarbeit mit Drittländern (Erasmus Mundus) (2004-2008) 1. Einleitung Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag bestimmt, dass die Kommission eine Stellungnahme zu den vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung vorgeschlagenen Abänderungen abgibt. Im Folgenden legt die Kommission ihre Stellungnahme zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen 7 Abänderungen dar. 2. Werdegang a) Übermittlung des Vorschlags der Kommission (KOM(2002) 401 endgültig 2002/0165 (COD)) an das Europäische Parlament und den Rat: 18. Juli 2002 b) Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: 26. Februar 2003 c) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: 9. April 2003 d) Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: 8. April 2003 e) Annahme des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2003) 239 endgültig 2002/0165 (COD)) gemäß dem Verfahren des Artikels 250 Absatz 2 EG-Vertrag: 29. April 2003. f) Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts im Rat: 16. Juni 2003 g) Annahme der Abänderungen des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung: 21. Oktober 2003. 3. Zweck des Vorschlags Auf der Grundlage von Artikel 149 soll mit dem Vorschlag ein Gemeinschaftsprogramm zur Förderung einer qualitativ hoch stehenden Bildung durch Verbesserung der Wahrnehmung der europäischen Hochschulbildung in der gesamten Welt und durch Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern aufgelegt werden, um auf diese Weise einen Beitrag zur Humanressourcenentwicklung und zur Förderung des Dialogs und des Verständnisses zwischen den Völkern und Kulturen zu leisten. Mit dem vorgeschlagenen Programm soll den Herausforderungen begegnet werden, denen sich das europäische Hochschulwesen derzeit gegenübersieht. Insbesondere geht es darum, den Prozess der Konvergenz im Bereich der Hochschulabschlüsse voranzutreiben und die Attraktivität der europäischen Hochschulen weltweit zu steigern. Dies sind zentrale Anliegen des Sorbonne/Bologna/Prag-Prozesses wie auch der in mehreren Mitgliedstaaten auf den Weg gebrachten nationalen Hochschulreformen. 4. Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments Insgesamt vorgeschlagene Abänderungen: 7 Ganz übernommene Abänderungen: 7 Von der Kommission übernommene Änderungen Die Kommission akzeptiert sechs der sieben Änderungen, die zur Klärung und Konsolidierung bestimmter Aspekte des Vorschlags beitragen: - Mit der Abänderung 1 wird ein Hinweis hinzugefügt, der präzisiert, dass berufliche Hochschulbildung Bestandteil der Hochschulbildung ist. Mit der Abänderung 2 wird ein neuer Erwägungsgrund eingefügt, der auf die Verlängerung der bestehenden Programme Bezug nimmt und auf die Förderung des Zugangs europäischer Studierender zum Programm Erasmus Mundus. Mit den Abänderungen 3 und 6 erhält der Begriff ,Erasmus-Mundus-Master-Studiengänge" insoweit mehr Gewicht, als präzisiert wird, dass diese Studiengänge entsprechend der Qualität des Studiengangs und der Betreuung der Studierenden ausgewählt werden. Mit den Abänderungen 4 und 7 wird deutlicher auf das Erlernen und die Verwendung von zwei Sprachen (ungeachtet der Unterrichtssprache) hingewiesen, die bereits im Anhang aufgeführt sind. Ferner akzeptiert die Kommission die Abänderung 5, mit der für das Programm Haushaltsmittel in Höhe von 230 Mio. EUR vorgeschlagen werden. Dieser Betrag erscheint für ein richtungweisendes Programm wie Erasmus Mundus angemessen und steht in Einklang mit der Finanzplanung der Kommission für die erweiterte Europäische Union. 5. Fazit Gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag ändert die Kommission ihren Vorschlag wie vorstehend dargelegt ab.