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Document 52003PC0455

Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und mit Hygienevorschriften für Herstellen und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 91/67/EWG (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

/* KOM/2003/0455 endg. - COD 2000/0182 */

52003PC0455

Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und mit Hygienevorschriften für Herstellen und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 91/67/EWG (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt) /* KOM/2003/0455 endg. - COD 2000/0182 */


Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und mit Hygienevorschriften für Herstellen und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 91/67/EWG (gemäss Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

I. VERFAHREN

1. Am 14. Juli 2000 hat die Kommission ein Paket von fünf Vorschlägen zur Neufassung der Gemeinschaftsvorschriften über Lebensmittelhygiene angenommen [Dokument KOM (2000) 438]. Das Paket wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament am 24. Juli 2000 zur Annahme im Mitentscheidungsverfahren vorgelegt.

(Mit Ausnahme des vierten Vorschlags des Paketes, der auf Artikel 37 des Vertrags basierte und bereits als Richtlinie 2002/99/EG des Rates angenommen wurde.)

2. Am 3. Juni 2003 hat das Europäische Parlament in erster Lesung eine befürwortende Stellungnahme zum fünften Vorschlag [2000/0182(COD)] des Pakets mit einer von der Kommission übernommenen Abänderung abgegeben.

(Zum ersten und zweiten Vorschlag wurde bereits im Mai 2002 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben, zum dritten Vorschlag geschah dies am 5. Juni 2003).

3. Mit dem vorliegenden Vorschlag wird der fünfte Vorschlag des Pakets geändert, damit der Abänderung des Europäischen Parlaments Rechnung getragen wird.

II. ZIELE DES VORSCHLAGS

4. Mit dem Vorschlag sollen 17 Richtlinien des Rates im Anschluss an die Neufassung der Gemeinschaftsvorschriften über Lebensmittelhygiene aufgehoben werden.

Der Vorschlag enthält auch eine ,Stillstands-Klausel", die gewährleistet, dass die auf diesen 17 Richtlinien beruhenden Durchführungsbestimmungen weiterhin gelten.

III. ÜBERBLICK ÜBER DIE ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

5. Der Vorschlag sieht Folgendes vor:

,Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens am 1. Januar 2004 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis."

Die Abänderung des Europäischen Parlaments lautet:

Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie am [Datum einfügen: ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie] nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Dies erscheint angemessen, da die formale Annahme des Pakets von Vorschlägen für nach dem 1. Januar 2004 geplant ist.

IV. SCHLUSSFOLGERUNG

6. Gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag ändert die Kommission ihre Vorschläge entsprechend den oben stehenden Ausführungen.

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