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Document 52003DC0803
Report from the Commission to the Council and to the European Parliament on the borrowing and lending activities of the Community in 2002
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anleihe- und darlehenstätigkeit der Gemeinschaft im jahr 2002
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anleihe- und darlehenstätigkeit der Gemeinschaft im jahr 2002
/* KOM/2003/0803 endg. */
Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anleihe- und darlehenstätigkeit der Gemeinschaft im jahr 2002 /* KOM/2003/0803 endg. */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEIT DER GEMEINSCHAFT IM JAHR 2002 INHALTSVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 1. ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 2002 1.1. Anleiheemissionen der Gemeinschaft 1.2. Entwicklung der Anleihetätigkeit 2. DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN 2.1. Überblick 2.2. Finanzhilfen der Gemeinschaft 2.3. Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2002 in Mittel- und Osteuropa, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika und der Republik Südafrika 2.3.1. Ziele und Prioritäten der EIB 2.3.2. Darlehenstätigkeit 2.3.3. Risikoteilung 2.3.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 2.4. Darlehenstätigkeit in den Lomé-Staaten 3. AUSWIRKUNGEN DER DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN HAUSHALT 3.1. Haushaltsgarantien 3.2. Zinszuschüsse 3.3. Risikokapital 4. STATISTISCHER ANHANG EINFÜHRUNG 1. Die Beschlüsse des Rates zur Einführung der Darlehensinstrumente der Gemeinschaft sehen vor, dass die Kommission den Rat und das Europäische Parlament alljährlich über die Anwendung dieser Instrumente informiert. Da die vom Rat für das Neue Gemeinschaftsinstrument (NGI) zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft sind und der EGKS-Vertrag 2002 ausgelaufen ist, besteht nach Auffassung der Kommission allerdings kein Anlass mehr, den Rat und das Parlament über die Darlehenstätigkeit der Gemeinschaft zu informieren, die auf diesen Instrumenten basiert. In dem Kapitel über die Anleihetätigkeit werden in diesem Bericht nur noch die Faktoren behandelt, die Aufschluss über die Rückzahlung der vergebenen Darlehen geben. 2. Bei der Darlehenstätigkeit in Drittländern ist die Kommission aufgrund von Ratsbeschlüssen aus den Jahren 1997 und 2000 [1] verpflichtet, dem Rat und dem Europäischen Parlament alljährlich über die Vergabe von EIB-Darlehen mit Garantieleistung aus dem Gemeinschaftshaushalt in Mittel- und Osteuropa, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika sowie der Republik Südafrika zu berichten. Diese Berichtspflichten wurden im Jahr 1998 auf die EIB-Darlehen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (Beschluss 98/348/EG) und in Bosnien und Herzegowina (Beschluss 98/729/EG), im Jahr 1999 auf die Darlehen in der Türkei (Beschluss 99/786/EG), im Jahr 2000 auf die Darlehen in Kroatien (Beschluss 2000/688/EG) und im Rahmen des Sonderaktionsprogramms Türkei (Beschluss 2000/788/EG) und im Jahr 2001 auf die Darlehen im russischen Ostseebecken (Beschluss 2001/777/EG) und die Darlehen in der Bundesrepublik Jugoslawien (Beschluss 2001/778/EG) ausgedehnt. [1] Beschluss 97/256/EG über das erste und Beschluss 2000/24/EG über das zweite allgemeine Darlehensmandat. Zur Erfuellung der Berichtspflichten wird die Darlehenstätigkeit in dem vorliegenden Bericht nach Regionen aufgegliedert beschrieben. Um einen Gesamtüberblick über die Darlehenstätigkeit zu vermitteln, enthält der Bericht auch eine zusammenfassende Darstellung der Finanzhilfen der Gemeinschaft an die mittel- und osteuropäischen Länder sowie der mit Gemeinschaftsdarlehen verknüpften Zinszuschüsse und Garantien. 1. ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 2002 1.1. Anleiheemissionen der Gemeinschaft Um die vom Rat beschlossene Darlehenstätigkeit zu finanzieren, kann die Kommission Anleihen am Kapitalmarkt auflegen. Da die im Rahmen des NGI genehmigten Hoechstbeträge ausgeschöpft sind und der EGKS-Vertrag 2002 ausgelaufen ist, erfolgten im Jahr 2002 im Rahmen dieser Instrumente jedoch keine Mittelaufnahmen. Zur Finanzierung von Finanzhilfen wurde 2002 lediglich eine Anleihe aufgenommen, deren Erlös für ein westliches Balkanland bestimmt war. Auch zur Finanzierung von Euratom-Darlehen wurde nur eine Anleihe aufgelegt, und zwar für ein Darlehen in Bulgarien. 1.2. Entwicklung der Anleihetätigkeit Trotz der vorgenannten Faktoren haben die Anleiheemissionen der EU-Institutionen (siehe Tabelle 4.1 im Anhang) 2002 zugenommen (+17,2 %); sie erreichten 38,1 Mrd. EUR gegenüber 32,5 Mrd. EUR im Jahr 2001. Unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, Annullierungen und Wechselkursschwankungen belief sich das Nettoumlaufvolumen der Anleihen zum 31.12.2002 auf insgesamt 183,3 Mrd. EUR; dies entspricht einem Anstieg um 2,3 % gegenüber 2001 (siehe Tabelle 4.2 im Anhang). Was die Aufgliederung des insgesamt aufgenommenen Betrages nach Währungen betrifft (s. Tabelle 4.3 im Anhang), so ging der Anteil von Euro-Anleihen zwischen 2001 und 2002 von 67,3 % auf 59 % zurück, und der Anteil der übrigen Gemeinschaftswährungen sank von 21,7 % auf 17,7 %. Der Anteil von Drittlandswährungen stieg dagegen von 11 % auf 23,3 %. Der Anteil des US-Dollar erhöhte sich aufgrund der großen Nachfrage des Marktes, sehr niedriger Zinssätze und eines rückläufigen Wechselkurses von 7,6 % auf 21,7 %. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und wirtschaftlicher und finanzieller Unwägbarkeiten zeigten die Emittenten weiterhin eine Präferenz für variabel verzinsliche Anleihen. Ihr Anteil erhöhte sich von knapp 80 % im Jahr 2001 auf 85,5 % im Jahr 2002. Was den speziellen Fall des NGI betrifft, so wurden 2002 für dieses Finanzinstrument keine neuen Anleihen aufgelegt; die Lage bei den noch ausstehenden Anleihen ist nach Währungen aufgeschlüsselt im statistischen Anhang (Tabelle 4.4) wiedergegeben. 2. DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN [2] [2] In den Mitgliedstaaten wurden 2002 keine EGKS- und Euratom-Darlehen vergeben. 2.1. Überblick Die finanzielle Unterstützung von Drittländern, die Kooperationsabkommen mit der Gemeinschaft geschlossen haben, erfolgt je nach Region und Zielsetzung in unterschiedlicher Form. Wenn die Union zur Wiederherstellung des makroökonomischen Gleichgewichts eines Landes beitragen will, werden in der Regel bilaterale Darlehen (Finanz- oder Zahlungsbilanzhilfen) vergeben. In anderen Fällen werden herkömmliche Darlehen gewährt, die entweder direkt in die Finanzierung einzelner Projekte fließen, oder in Form von Globaldarlehen an Finanzinstitute gehen, die wiederum die Vergabe für kleinere Projekte vor Ort übernehmen. Im ersten Fall werden die Finanzierungsoperationen nach den jeweiligen Ratsbeschlüssen von der Kommission verwaltet. Im zweiten Fall erfolgt die Darlehensverwaltung im Wesentlichen durch die EIB, die dabei ihre üblichen Konditionen anwendet und in den meisten Fällen über eine Garantie aus dem Haushalt der Kommission verfügt. Euratom-Darlehen können in den Mitgliedstaaten und in bestimmten Drittländern (Armenien, Bulgarien, Litauen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn) gewährt werden. Tabelle 2.1 gibt einen Überblick über die Regionen, in denen die Gemeinschaft tätig ist. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2.2. Finanzhilfen der Gemeinschaft Finanzhilfen in Form von Darlehen haben grundsätzlich Ausnahmecharakter. Sie fügen sich in die Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft ein, in Abstimmung mit den Bretton-Woods-Institutionen bestimmten mit Übergangsschwierigkeiten konfrontierten Ländern Zahlungsbilanzhilfe zu leisten. Die Gemeinschaft konzentriert ihre Maßnahmen auf geografisch nahe gelegene Regionen, d. h. Mittel- und Osteuropa, die westlichen Balkanländer, die Neuen Unabhängigen Staaten in Europa, Zentralasien und dem Kaukasus und die südlichen Mittelmeerländer. Die Auszahlung der Hilfen ist an die Bedingung geknüpft, dass die Empfängerländer bestimmte Ziele im Bereich der makroökonomischen Stabilisierung und der Strukturreform erreichen. Da die Zahl der jährlich durchgeführten Finanzhilfen dementsprechend begrenzt ist, sind aussagekräftige Vergleiche der Entwicklung dieser Hilfen von einem Jahr zum anderen schwierig. In dem Maße, in dem die Beitrittsländer deutliche Fortschritte bei der makroökonomischen Stabilisierung erzielt haben, wurden Finanzhilfen dort jedoch nach und nach zurückgefahren. In den westlichen Balkanländern hat die Gemeinschaft dagegen in den letzten Jahren in zunehmendem Umfang Finanzhilfen bereitgestellt, die auch eine umfangreiche Zuschusskomponente enthalten. In den westlichen Balkanländern beschloss der Rat 2002 eine Finanzhilfe in Form eines Darlehens in Höhe von insgesamt 55 Mio. EUR an Serbien und Montenegro, das durch Zuschüsse von bis zu 75 Mio. EUR ergänzt wurde. Darüber hinaus beschloss der Rat ein Darlehen von bis zu 20 Mio. EUR und Zuschüsse von bis zu 40 Mio. EUR für Bosnien und Herzegowina. In den NUS lag der Schwerpunkt auf der Umstrukturierung nicht ausgezahlter Beträge früherer Finanzhilfen. Zum einen wurde das 1998 vom Rat beschlossene Darlehen von bis zu 150 Mio. EUR an die Ukraine, von dem nur 58 Mio. EUR ausgezahlt wurden, durch ein im Juli 2002 beschlossenes neues Darlehenspaket in Höhe von 110 Mio. EUR ersetzt, wobei die aus dem früheren Darlehen nicht ausgezahlten 92 Mio. EUR annulliert wurden. Die Konditionen des neuen Darlehens sind günstiger; dies gilt sowohl für die Laufzeit (15 statt 7 Jahre) als auch für die tilgungsfreie Zeit (10 statt 7 Jahre). Zum anderen wurde das 2000 gewährte Zahlungsbilanzdarlehen an die Republik Moldau in Höhe von 15 Mio. EUR annulliert und durch Zuschüsse in gleicher Höhe ersetzt, die vom Rat im Dezember 2002 bewilligt wurden. Es fand nur eine Darlehensauszahlung statt, nämlich Anfang 2002 zugunsten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien; sie belief sich auf 12 Mio. EUR und erfolgte im Rahmen von 2001 eingeleiteten Verfahren. Finanzhilfen in Form von Zuschüssen wurden 2002 in Höhe von insgesamt 141 Mio. EUR ausgezahlt; davon gingen 11 Mio. EUR nach Armenien, 115 Mio. EUR nach Serbien und Montenegro und 15 Mio. EUR an den Kosovo. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2.3. Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2002 in Mittel- und Osteuropa, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika und der Republik Südafrika [3] [3] Rechtsgrundlage: Ratsbeschlüsse 97/256/EG, 98/348/EG, 98/729/EG, 99/786/EG, 2000/24/EG, 2000/688/EG, 2000/788/EG, 2001/777/EG und 2001/778/EG Abschnitt 2.3 enthält den jährlichen Bericht für 2002, der dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2000/24/EG des Rates vorzulegen ist. 2.3.1. Ziele und Prioritäten der EIB In Mittel- und Osteuropa hat die Bank die Beitrittsländer zunehmend bei ihren Vorbereitungen für den EU-Beitritt und die Integration in die EU unterstützt (die Bank führt auch Finanzierungen in den anderen Ländern durch, die die EU-Mitgliedschaft beantragt haben). [4] Außerdem ist die Bank in beträchtlichem Umfang in den westlichen Balkanländern tätig, wo sie Investitionsvorhaben in Albanien, Kroatien, Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina unterstützt. [4] Neben ihrer Tätigkeit im Rahmen der Ratsbeschlüsse hat die Bank auch ihre umfangreiche ,Vorbeitrittsfazilität" erneuert, auf deren Grundlage sie aus eigenen Mitteln ohne Haushaltsgarantie Darlehen zur Unterstützung der Länder bereitstellt, die die EU-Mitgliedschaft beantragt haben. Priorität hat für die EIB die Verbesserung, Modernisierung und Entwicklung der Bereiche Verkehr und Telekommunikation sowie Energie, wobei sie den transeuropäischen Netzen (TEN) ausgehend von den Straßen- und Schienenverkehrskorridoren, die von der gesamteuropäischen Verkehrsministerkonferenz als mittelfristige Ausbauprioritäten definiert wurden, besondere Bedeutung beimisst. Daneben hat die Bank ihr Spektrum von Heranführungsaktivitäten stetig weiterentwickelt. Umweltfragen im Zusammenhang mit EIB-Projekten und direkten Umweltprojekten wird im Rahmen der schrittweisen Anpassung der Rechtsvorschriften der betroffenen Länder an das EU-Recht Vorrang eingeräumt. Außerdem unterstützt die EIB direkt oder über Globaldarlehen KMU und andere Industrieaktivitäten, insbesondere wenn Partner aus der EU an den Projekten beteiligt sind. Im den Mittelmeerländern vergibt die EIB die unter die ihr erteilten Finanzierungsmandate fallenden Darlehen hauptsächlich im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer zur Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung dieser Länder. Darlehen der EIB werden für einzelne Investitionsvorhaben oder über Globaldarlehen für kleinere Projekte und KMU zur Verfügung gestellt, während sie gleichzeitig den Finanzsektor in den verschiedenen Ländern stärken. Darüber hinaus vergibt die Bank Darlehen im Rahmen von TERRA, dem Aktionsprogramm für den Wiederaufbau der Erdbebengebiete in der Türkei (Beschluss 99/786/EG des Rates), und des Sonderaktionsprogramms Türkei (Beschluss 2000/788/EG des Rates). Im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer werden die Darlehen, die die EIB aus eigenen Mitteln vergibt, durch Zinszuschüsse (für Darlehen im Bereich Umweltschutz) und von der EIB verwaltetes Risikokapital aus EU-Haushaltsmitteln ergänzt. Neben der Darlehensvergabe aufgrund der ihr erteilten Finanzierungsmandate hat die Bank auf Ersuchen des Rates ein Darlehensprogramm aus eigenen Mitteln ohne Haushaltsgarantie, die sogenannte ,Mittelmeerpartnerschaftsfazilität" aufgelegt. Im Rahmen dieser Fazilität wurde 2002 das erste Projekt genehmigt. In Asien und Lateinamerika finanziert die Bank Projekte, die für die betreffenden Länder und die Europäische Union von Interesse sind: Kofinanzierung mit EU-Projektträgern, Technologietransfer, Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Umweltschutz. Einzelheiten zum Aspekt des gemeinsamen Interesses an den jeweiligen Projekten enthält Tabelle 2.3.6. Ziel der Bank in der Republik Südafrika ist es, zur erfolgreichen Umsetzung des Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramms des Landes beizutragen. Die Tätigkeit der EIB seit 1998 lässt sich wie folgt zusammenfassen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2.3.2. Darlehenstätigkeit 2002 unterzeichnete die Bank aufgrund der entsprechenden Ratsbeschlüsse 11 Verträge über Darlehen in 3 Ländern Mittel- und Osteuropas im Gesamtbetrag von 500 Mio. EUR. Der größte Teil dieses Betrages (77 %) ging nach Rumänien; 17 % entfielen auf Bulgarien, und den verbleibenden Teil erhielt die Slowakei. - Die Bank bemüht sich weiterhin darum, die wirtschaftliche Entwicklung der betreffenden Länder vor allem durch die Finanzierung strategischer Infrastrukturprojekte zu fördern. Von den insgesamt 500 Mio. EUR flossen 59 % (295 Mio. EUR) in den Verkehrssektor (Straßenbau und Kanaluferbefestigung in Rumänien sowie Modernisierung der Hafeninfrastruktur im Donaudelta in Bulgarien). - 55 Mio. EUR (11 %) wurden für den Ausbau der Wasserwirtschaftsinfrastruktur in Rumänien bereitgestellt, 30 Mio. EUR (6 %) für den Umweltschutz in der Slowakei. - Was die Energiewirtschaft betrifft, so wurden 60 Mio. EUR (12 % des gesamten Finanzierungsvolumens) für die Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze in Bulgarien vergeben. - Daneben wurden zur Unterstützung von KMU in Bulgarien und Rumänien Globaldarlehen in Höhe von insgesamt 60 Mio. EUR (12 % des gesamten Finanzierungsvolumens) gewährt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> In den Balkanländern unterzeichnete die Bank 2002 aufgrund der entsprechenden Ratsbeschlüsse 8 Verträge über Darlehen in 3 Ländern im Gesamtbetrag von 425 Mio. EUR. Der größte Teil dieses Betrages (64 %) ging nach Serbien und Montenegro; 31 % entfielen auf Kroatien, und den verbleibenden Teil erhielt Bosnien und Herzegowina. - Die Finanzierungen der Bank betrafen hauptsächlich den Verkehrssektor (Straßen- und Eisenbahnbau in Serbien und Montenegro sowie in Kroatien), denn auf ihn entfielen 73 % (310 Mio. EUR) des gesamten Finanzierungsvolumens. - In die Energiewirtschaft und die Industrie flossen 95 Mio. EUR (22 % des gesamten Finanzierungsvolumens). Sie dienten der Modernisierung der Stromübertragungsinfrastruktur in Serbien und Montenegro und der Modernisierung eines Zementwerks in Bosnien und Herzegowina. - Außerdem wurde ein Globaldarlehen in Höhe von 20 Mio. EUR (5 % des gesamten Finanzierungsvolumens) zur Unterstützung der KMU in Serbien und Montenegro vergeben. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Was die Mittelmeerländer betrifft, so unterzeichnete die Bank 2002 Darlehen in Höhe von insgesamt 1 401 Mio. EUR für 17 Projekte in 7 Ländern. Darlehen für Projekte in der Türkei machten rund 29 % der Darlehensvergabe insgesamt aus, während weitere 50 % nach Tunesien, Algerien und Ägypten gingen. - Rund 43 % (605 Mio. EUR) des gesamten Finanzierungsvolumens entfielen auf den Verkehrssektor. Die finanzierten Projekte betrafen den Straßenbau in Algerein, Tunesien und der Türkei, den U-Bahnausbau in Ägypten, den Haufenausbau im Libanon sowie den Wiederaufbau von durch Unwetter beschädigten Infrastrukturanlagen in Algerien. - In der Energiewirtschaft flossen 510 Mio. EUR (37 % des gesamten Finanzierungsvolumens) in die Modernisierung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze Ägyptens, Marokkos und Tunesiens sowie in die Errichtung einer Gasspeicheranlage in der Türkei. - Auf Wasserwirtschaftsprojekte in Marokko und der Türkei entfielen 4 % (60 Mio. EUR) des in der Region insgesamt vergebenen Darlehensbetrages. - Was die Industrie und den Dienstleistungssektor betrifft, so wurden für die Errichtung bzw. den Ausbau von Zementwerken in Algerien bzw. Tunesien sowie für den Krankenhausbau in Syrien 16 % (226 Mio. EUR) des gesamten Finanzierungsvolumens vergeben. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Was die Finanzierungen der EIB in Asien und Lateinamerika angeht, so unterzeichnete die Bank 3 Darlehen in 3 Ländern über insgesamt 145 Mio. EUR. Ein weiteres Darlehen über 30 Mio. EUR wurde für ein Regionalvorhaben in Mittelamerika gewährt. - 31 % (55 Mio. EUR) des gesamten Finanzierungsvolumens entfielen auf ein Darlehen für die Energiewirtschaft in Brasilien; in den Telekommunikationssektor Indonesiens ging ein Darlehen von 50 Mio. EUR (29 %). - Globaldarlehen in Sri Lanka und Mittelamerika machten die verbleibenden 40 % (70 Mio. EUR) des Finanzierungsvolumens aus. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2002 unterzeichnete die Bank einen Darlehensvertrag, der die Republik Südafrika betraf. Sein Gegenstand war ein Globaldarlehen in Höhe von 50 Mio. EUR für die Finanzierung kleiner und mittlerer Vorhaben. 2.3.3. Risikoteilung Gemäß dem geänderten Beschluss 2000/24/EG des Rates [5] ist der Gesamtbetrag der unterzeichneten Darlehen zu 65 % durch eine Globalgarantie der Gemeinschaft gedeckt. Nach den Vereinbarungen über die Risikoteilung erstreckt sich die Garantie der Gemeinschaft bei EIB-Darlehen, die durch nichtstaatliche Projektgarantien abgesichert sind, nur auf politische Risiken, während sie bei Darlehen mit staatlichen Projektgarantien für sämtliche Risiken gilt. Die Bank nimmt die Garantie der Gemeinschaft im Einzelfall nur in Anspruch, wenn sie im Rahmen der jeweiligen Projektgarantie - bei einer nichtstaatlichen Garantie aus politischen Gründen und bei einer staatlichen Garantie aus einem beliebigen Grund - keine Zahlung erhält. Die Garantie der Gemeinschaft wird in diesem Fall in Höhe des gesamten ausstehenden Darlehensbetrags in Anspruch genommen. [5] In dem Beschluss 2000/24/EG des Rates wird die Bank aufgefordert, ,darauf hinzuwirken, dass das kommerzielle Risiko der im Rahmen dieses Beschlusses vergebenen Darlehen zu 30 % durch nichtstaatliche Garantien gedeckt wird, und zwar soweit wie möglich auf der Grundlage der einzelnen Regionalmandate. Dieser Satz soll, wenn immer möglich, übertroffen werden, sofern der Markt dies zulässt." 2002 hat sich die Bank weiter um eine Risikoteilung bemüht, wobei der Zielwert allerdings von den im Rahmen des ersten Mandats geltenden 25 % auf 30 % angehoben worden war. 1. Mandat: (Ratsbeschluss für den Zeitraum 31.1.1997 bis 31.1.2000) Da im Rahmen des 1. Mandats 2002 keine weiteren Darlehen unterzeichnet wurden, blieben die im Rahmen dieses Mandats erreichten Werte unverändert. Der Gesamtbetrag der Darlehen mit Risikoteilung entsprach im Fall Asiens und Lateinamerikas 81 %, im Fall der MOEL 26 % und im Fall der Mittelmeerländer 3 % des Darlehensplafonds. 2. Mandat: (Ratsbeschluss für den Zeitraum 1.2.2000 bis 31.1.2007) Zum Jahresende 2002 belief sich der Gesamtumfang der seit Beginn der Darlehenstätigkeit im Rahmen der ab dem 1.2.2000 geltenden Ratsbeschlüsse vergebenen Darlehen mit Risikoteilung auf 1.453 Mio. EUR; dies entspricht 7,5 % des Darlehensplafonds und 19,2 % der bisherigen Ausleihungen. In Mittel- und Osteuropa und den Balkanländern beliefen sich die EIB-Darlehen im Rahmen der Risikoteilung auf insgesamt 456 Mio. EUR, das sind 5 % des für diese Länder geltenden Darlehensplafonds und 15,7 % der bisherigen Darlehen in dieser Region. Was die Mittelmeerländer betrifft, so wurden 2002 drei Darlehen mit Risikoteilung unterzeichnet, so dass auf derartige Darlehen jetzt rund 1,6 % des Darlehensplafonds und 3,3 % des unterzeichneten Gesamtbetrages entfallen. Wie erwartet, werden die Darlehensverträge (entsprechend den Planungsverfahren der Partnerschaft Europa-Mittelmeer) oft mit Regierungen oder öffentlichen Körperschaften unterzeichnet, so dass in den Mittelmeerländern der Anteil der Projekte mit Risikoteilung weiterhin relativ niedrig ist. In Asien und Lateinamerika beliefen sich die EIB-Darlehen im Rahmen der Risikoteilung auf insgesamt 891 Mio. EUR, das sind 36 % des Darlehensplafonds und 80 % der bisherigen Darlehen in dieser Region. Im Fall der Republik Südafrika wurden bisher keine Darlehen mit Risikoteilung unterzeichnet. Die Risikoteilung zum 31.12.2002 wird in den nachstehenden Tabellen nach Mandaten getrennt dargestellt (der Risikoteilungsanteil ist im Fall des 1. Mandats gegenüber Ende 2001 unverändert). >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> In den Tabellen für die verschiedenen Regionen am Ende von Abschnitt 2.3 (Tabellen 2.3.8 bis 2.3.11) ist angegeben, bei welchen Darlehen es sich um Darlehen mit Risikoteilung handelt. 2.3.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Die Tätigkeit der Bank in den Ländern, die die EU-Mitgliedschaft beantragt haben, erfolgt im Rahmen des EU-Programms zur Unterstützung dieser Länder bei der Vorbereitung auf den Beitritt, insbesondere durch Finanzierung von Investitionen zur infrastrukturellen Anbindung der betreffenden Länder an die EU und durch Unterstützung von KMU. Nach Möglichkeit werden die Projekte mit anderen Institutionen kofinanziert. Die Tätigkeit der Bank ist somit Teil eines konzertierten Konzepts, das in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und gegebenenfalls anderen in den betreffenden Ländern tätigen internationalen Finanzinstitutionen umgesetzt wird. Mit dem PHARE/ISPA-Programm hat die Bank eine enge und konstruktive Zusammenarbeit aufgebaut, die von den Empfängerländern sehr geschätzt wird. Abgesehen von den zahlreichen Fällen, in denen PHARE in der Planungsphase von EIB-Projekten technische Unterstützung (in Form von Studien und fachlicher Hilfe) leistet, erstreckt sich die Kooperation zwischen der Bank und PHARE auch auf die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten. Die Beiträge von PHARE/ISPA und anderen internationalen Finanzinstitutionen zu Projekten, die im Jahr 2001 von der EIB finanziert wurden, sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Weitere Projekte wurden im Rahmen der Vorbeitrittsfazilität der Bank kofinanziert, die aber in diesem Bericht nicht behandelt wird. Was Südosteuropa betrifft, so nimmt die Bank ebenso wie die Kommission an einer Infrastruktur-Lenkungsgruppe teil, die Projekte vorbereitet. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Tätigkeit der Bank in den Mittelmeerländern findet im Rahmen der EU-Politik statt und ist Teil eines konzertierten Konzepts, das in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und gegebenenfalls anderen internationalen Finanzinstitutionen, u. a. durch Kofinanzierungen, umgesetzt wird. Die Beiträge dieser Institutionen zu EIB-finanzierten Projekten sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> In Asien und Lateinamerika finanziert die Bank weiterhin Projekte, die sowohl für die betreffenden Länder als auch für die EU von Interesse sind. Inwieweit dies für die 2002 unterzeichneten Darlehen in diesen Ländern gilt ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Die Bank arbeitet in Asien und Lateinamerika wenn möglich mit anderen internationalen Finanzinstitutionen zusammen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 2.4. Darlehenstätigkeit in den Lomé-Staaten Die EIB-Darlehen in den AKP-Ländern/ÜLG erreichten 2002 insgesamt 297,65 Mio. EUR; davon wurden 123 Mio. EUR aus eigenen Mitteln der Bank und 174,65 Mio. EUR aus Risikokapital vergeben. Die Darlehen verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Regionen und Sektoren: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> *Ausnahmslos bezuschusst. 3. AUSWIRKUNGEN DER DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN HAUSHALT Die Darlehenstätigkeit wirkt sich auf den Gesamthaushalt der Gemeinschaft aus, wenn die Darlehen mit einer Garantie der Gemeinschaft, mit Zinszuschüssen oder mit Sonderkonditionen ausgestattet sind, die zur Folge haben, dass sie für den Darlehensgeber mit Kapitalbeteiligungen vergleichbar sind. 3.1. Haushaltsgarantien Am 22. Dezember 1999 beschloss der Rat, die Globalgarantie der Gemeinschaft für die Darlehenstätigkeit der EIB außerhalb der EU für weitere sieben Jahre zu verlängern (Ratsbeschluss 2000/24/EG, ABl. L 9 vom 13.1.2000). Dieser Beschluss wurde im Jahr 2000 zweimal geändert (durch die Beschlüsse 2000/688/EG und 2000/788/EG). Am 6. November 2001 beschloss der Rat, diese Regelung auf EIB-Darlehen in Jugoslawien auszudehnen und das Land somit in die Förderung der mittel- und osteuropäischen Länder einzubeziehen (Ratsbeschluss 2001/778/EG). Für die Darlehensvergabe in den verschiedenen Regionen gelten seither folgende Plafonds: Türkei: // 450 Mio. EUR Mittel- und osteuropäische Länder: // 9.280 Mio. EUR Mittelmeerländer: // 6.425 Mio. EUR Asien und Lateinamerika: // 2.480 Mio. EUR Republik Südafrika: // 825 Mio. EUR Die Garantie gilt pauschal bis zu einem Plafond von insgesamt 19.460 Mio. EUR und deckt diesen Betrag zu 65 % (beim ersten Mandat 70 %) aus dem Haushalt der Kommission ab. Nach dem neuen Beschluss ist die EIB gehalten, sich bei ihren Finanzintermediären nach Möglichkeit um andere (kommerzielle) Garantien zu bemühen; als Ziel wurde hierfür ein Wert von 30 % des Plafonds (gegenüber 25 % beim vorangehenden Mandat) gesetzt. Das laufende Garantieprogramm endet am 31. Januar 2007; ist der Plafond bis dahin nicht ausgeschöpft, verlängert es sich automatisch um sechs Monate. Aus dem Haushalt der Kommission wird ferner ein Hoechstbetrag von 600 Mio. EUR für Darlehen an die Türkei (TERRA) zu 65 % abgedeckt; eine Risikoteilung wurde in diesem Zusammenhang nicht verlangt. Im dritten Jahr der Laufzeit des neuen Mandats unterzeichnete die EIB Darlehensverträge über ingesamt 2.550 Mio. EUR, so dass sich ihre Darlehen aufgrund des neuen Mandats insgesamt auf 7.577 Mio. EUR belaufen. Damit ist der Darlehensplafond zu 38,9 % ausgeschöpft, wobei bereits eine Risikoteilung im Umfang von 19,2 % der unterzeichneten Darlehen erzielt wurde. Am 6. November 2001 beschloss der Rat, der Europäischen Investitionsbank bis zu einem Darlehensvolumen von 100 Mio. EUR eine 100%ige Garantie der Gemeinschaft für etwaige Verluste aus Darlehensaktionen für Umweltprojekte im russischen Ostseebecken zu gewähren (Ratsbeschluss 2001/777/EG). Einzelheiten zu den Garantien enthält der halbjährliche Bericht der Kommission über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan. 3.2. Zinszuschüsse Bei verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen innerhalb und außerhalb der Union wurden Zinszuschüsse gewährt. Auf Ersuchen des Rates hat die Kommission einen Bericht zu diesem Thema erstellt (siehe KOM(2000)524 vom 6.9.2000). Die meisten Programme sind ausgelaufen und wirken sich nicht mehr auf die Haushaltsausgaben aus. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die noch laufenden Programme und die im jeweiligen Jahr ausgezahlten Zinszuschüsse. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3.3. Risikokapital Im Rahmen der Übereinkommen mit den Mittelmeerländern und dem Lomé-Abkommen hat die EIB vergünstigte Darlehen vergeben, die mit Sonderkonditionen über Laufzeiten oder Schuldenkonsolidierung ausgestattet waren und somit ähnlichen Charakter hatten wie Kapitalbeteiligungen. Die entsprechenden Operationen in den Mittelmeerländern werden aus dem Gesamthaushalt finanziert, die Operationen in den AKP-Ländern aus EEF-Mitteln. Einzelheiten dazu enthält Tabelle 2.4.1. 4. STATISTISCHER ANHANG >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE>