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Document 52003DC0210

Mitteilung der Kommission an den Rat über die Benennung der Kulturhauptstadt Europas 2006

/* KOM/2003/0210 endg. */

52003DC0210

Mitteilung der Kommission an den Rat über die Benennung der Kulturhauptstadt Europas 2006 /* KOM/2003/0210 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Benennung der Kulturhauptstadt Europas 2006

Im Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung ,Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2019 ist das Verfahren zur Benennung der Kulturhauptstadt Europas ab dem Jahre 2005 festgelegt. Der Beschluss fand erstmals bei der Erklärung einer irischen Stadt zur Kulturhauptstadt Europas für das Jahr 2005 Anwendung. In den Jahren 2005 bis 2019 hat jeweils ein Mitgliedstaat gemäß dem in Anhang I des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG festgelegten Turnus die Möglichkeit, eine Stadt (mehrere Städte) für die Veranstaltung ,Kulturhauptstadt Europas" vorzuschlagen. Nach Artikel 2 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG umfasst das Verfahren folgende Etappen:

1) Der betreffende Mitgliedstaaten teilt seine Benennung(en) der Städte dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung mit.

2) Eine aus unabhängigen Experten bestehende Jury erstellt unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung geltenden Kriterien einen Bericht über die Benennung(en) und legt diesen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vor.

3) Das Europäische Parlament kann innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Berichts eine Stellungnahme zu der/den Benennung(en) abgeben.

4) Die Kommission legt dem Rat eine Empfehlung vor, die den Bericht der Jury und die Stellungnahme des Europäischen Parlaments berücksichtigt.

5) Der Rat erklärt die betreffende Stadt offiziell zur Kulturhauptstadt Europas.

Griechenland hat wie geplant den europäischen Institutionen bis Ende 2001 die Benennung der Stadt Patras mitgeteilt. Die Jury hat ihre Bewertung im September 2002 vorgelegt. Das Europäische Parlament hat bis zum Ablauf der Frist am 1. Januar 2003 keine Stellungnahme abgegeben.

Die Jury kam zu dem Schluss, dass sie sich nicht uneingeschränkt für die Benennung von Patras als Kulturhauptstadt Europas 2006 aussprechen könne. Für den Fall, dass Patras zur Kulturhauptstadt Europas erklärt werden sollte, sollten bestimmte Auflagen gemacht werden.

Griechenland hat am 20. Januar 2003 eine aktualisierte Bewerbung der Stadt Patras vorgelegt. Diese Bewerbung wurde von Herrn Rocard, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, an die Kommission übermittelt, die die Bewerbung an eine Jury zur Prüfung weiterleitete . Nach einer Sitzung mit den griechischen Behörden im Februar 2003 übermittelte die Jury am 11. März 2003 der Kommission eine Bewertung der aktualisierten Bewerbung. Die Kommission leitete die Bewertung am 18. März 2003 an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen weiter.

In der Bewertung der aktualisierten Bewerbung bleibt die Jury bei ihrer ursprünglichen Einschätzung. Die Jury schlägt ferner vor, eine regelmäßige Überprüfung durch die Kommission vorzusehen, falls Patras zur Kulturhauptstadt Europas erklärt würde. Unter dieser Voraussetzung hätte die Kommission keine verfahrensrechtlichen Einwände gegen die Erklärung Patras zur Kulturhauptstadt Europas 2006.

Die Kommission unterstützt den Vorschlag der Jury, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten, und erklärt sich bereit, die notwendigen Schritte einzuleiten, falls der Rat Patras zur Kulturhauptstadt Europas 2006 erklären sollte. An der regelmäßigen Überprüfung sollten einige oder alle unabhängigen Experten der Jury mitwirken. Gemäß der Empfehlung der Jury sollte die Arbeitsgruppe die Fortschritte der Vorbereitungen von Patras bewerten, insbesondere die Umsetzung der Ziele und Kriterien des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG. Die Arbeitsgruppe sollte sich in regelmäßigen Abständen mit den griechischen Behörden treffen, die die Gruppe durch Bereitstellung der erforderlichen Informationen unterstützen sollten. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Ausschuss der Regionen mindestens einmal jährlich eine detaillierte Bewertung der Ergebnisse der Überprüfung vorlegen.

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