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Document 52003DC0184
Communication from the Commission to the Council - Follow-up to the White Paper on a New Impetus for European Youth. Proposed common objectives for the participation and information of young people, in response to the Council Resolution of 27 June 2002 regarding the framework of European cooperation in the youth field
Mitteilung der Kommission an den Rat - Folgemaßnahmen zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa
Mitteilung der Kommission an den Rat - Folgemaßnahmen zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa
/* KOM/2003/0184 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat - Folgemaßnahmen zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa /* KOM/2003/0184 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT - Folgemaßnahmen zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 1.1. Vorschläge für Folgemaßnahmen zum Weißbuch Jugend 1.2. Vorschläge, die den Willen zum gemeinsamen Handeln ausdrücken 1.3. Vorschläge zur Ergänzung anderer politischer Initiativen 2. Gemeinsame Zielsetzungen für eine verbesserte Partizipation der Jugendlichen 2.1. Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das gesellschaftliche Geschehen ihrer Lebenswelten 2.2. Stärkere Beteiligung der Jugendlichen im System der repräsentativen Demokratie 2.3. Lernen zu partizipieren 3. Gemeinsame Zielsetzungen für eine bessere Information der Jugendlichen 3.1. Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationsdiensten 3.2. Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Informationen 3.3. Förderung der Beteiligung der Jugendlichen an der Gestaltung und Verbreitung von Informationen 4. Mechanismen für die Umsetzung und Weiterverfolgung 1. Einleitung 1.1. Vorschläge für Folgemaßnahmen zum Weißbuch Jugend Die vorliegenden Vorschläge für gemeinsame Zielsetzungen sind Bestandteil der Folgearbeiten zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" [1], das die Kommission am 21. November 2001 angenommen hat, und zu der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 [2] zur Festlegung eines neuen Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa. [1] KOM (2001) 681 endgültig. [2] ABl. C 168 vom 13.7.02. Mit dieser Entschließung führt der Rat eine offene Koordinierungsmethode ein und weist darauf hin, dass diese in erster Linie auf zwei der Prioritäten, nämlich Partizipation und Information von Jugendlichen, angewendet werden soll. Mit seiner Entschließung hat der Rat die Kommission ersucht, einen Entwurf für gemeinsame Zielsetzungen auf der Grundlage eines Berichts über die Lage in den Mitgliedstaaten auszuarbeiten. Zweck der vorliegenden Mitteilung ist es, dem Rat gemäß dessen Auftrag gemeinsame Zielsetzungen zu unterbreiten. Mit der Entscheidung, die offene Methode der Koordinierung im Jugendbereich auf diese beiden Prioritäten anzuwenden, haben die Mitgliedstaaten ihrem Willen Ausdruck verliehen, die Zusammenarbeit bei der Durchführung und Weiterverfolgung der Politiken in den beiden Bereichen auszubauen. Ihrer Meinung nach soll das in einer ,flexiblen und [...] geeigneten Weise unter gebührender Berücksichtigung der einzelstaatlichen Zuständigkeiten und des Subsidiaritätsprinzips" geschehen [3]. [3] Entschließung des Rates vom 27.6.2002. Gemäß dem an sie ergangenen Auftrag hat die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten für jede dieser beiden Prioritäten einen detaillierten Fragebogen erstellt. Diese Fragebögen wurden den Mitgliedstaaten und den beitrittswilligen Staaten übermittelt, die laut der Entschließung des Rates ,in den Rahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa einbezogen" werden sollen. Die Fragebögen wurden nach einem gemeinsamen methodischen Vorgehen entwickelt und sind gleich aufgebaut. Gefragt wurde vor allem nach grundlegenden Informationen zur Situation und Rechtsgrundlage in den einzelnen Staaten, der Ausrichtung der aktuellen nationalen Politiken und Beispielen bewährter Praktiken sowie nach den Erwartungen an die europäische Ebene. Zu der eingegangenen Verpflichtung, die Jugendlichen zu konsultieren, gehörte auch eine Erläuterung der Modalitäten, die für die Konsultation auf nationaler Ebene festgelegt wurden. Die Kommission hat vor der Ausarbeitung ihrer Vorschläge das Europäische Jugendforum gehört. 1.2. Vorschläge, die den Willen zum gemeinsamen Handeln ausdrücken Die Art und Weise, in der die Fragen behandelt und die Antworten in den einzelnen Ländern verfasst wurden, unterschieden sich je nach dem nationalen jugendpolitischen Kontext und der Art und Weise, wie Jugendliche am öffentlichen Leben teilhaben. Die Antworten enthielten viel interessantes Material in Form von Informationen, Standpunkten, Vorschlägen und bewährten Verfahrensweisen, das von den Dienststellen der Kommission in einem Bericht ausgewertet wurde [4]. [4] Bericht über die Auswertung der Antworten der Mitgliedstaaten auf die Fragebögen der Kommission zur Partizipation und Information der Jugendlichen - Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SEK(2003) 465). Die Vorschläge für gemeinsame Zielsetzungen gehen auf die Antworten der befragten Länder zurück. In seiner Entschließung vom 27. Juni 2002 hat der Rat die Kommission ersucht, ,für jede Priorität, einschließlich der Kernfragen, einen Fragebogen zu erstellen, und auf der Grundlage der Antworten [...] einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen [...] und [...] Entwürfe für gemeinsame Zielsetzungen vorzulegen". Diese Zielsetzungen wurden auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten zu ihrer jeweiligen nationalen Situation und ihrer Erwartungen an die europäische Ebene erarbeitet. Sie sind das Ergebnis der gemeinsamen Methode, die alle befragten Mitgliedstaaten zusammen entwickelt haben und greifen die gemeinsamen Elemente auf, die sich aus der Auswertung der Antworten ergeben. Für jede thematische Priorität wird eine globale Zielsetzung vorgeschlagen, die jeweils in drei Teilziele aufgegliedert ist. Wie auch bei der im Bildungsbereich bereits angewandten offenen Koordinierungsmethode werden für die vorliegenden Vorschläge Aktionslinien zur Umsetzung der genannten Ziele aufgeführt. 1.3. Vorschläge zur Ergänzung anderer politischer Initiativen Europa des Wissens Die Entwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit, für die die Festlegung von gemeinsamen Zielsetzungen ein Schlüsselelement darstellt, trägt zur Umsetzung der auf den Tagungen der Europäischen Räte in Lissabon und Barcelona festgelegten Strategie bei, die Europäische Union zum ,wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen. Ein wichtiger Pfeiler dieser Strategie ist das lebensbegleitende Lernen, das auf die Verbesserung von Wissen und beruflichen Fähigkeiten abzielt, aber auch auf die Förderung von staatsbürgerlichem Bewusstsein und sozialem Engagement. In diesem Kontext spielt nicht formales und informelles Lernen eine wichtige Rolle, nicht nur was die im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit formulierten Ziele betrifft, sondern auch im Hinblick auf die Förderung von sozialer Integration, persönlicher Entwicklung und Ausübung einer aktiven Staatsbürgerschaft [5]. [5] Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen, ABl. C 163 vom 9.7.2002. Die Maßnahmen im Jugendbereich tragen sehr weitgehend zur nicht formalen Bildung der Jugendlichen bei. In diesem Rahmen stellen Partizipation und Information der Jugendlichen die beiden - auch von Seiten der Jugendlichen - anerkannten wichtigsten Prioritäten dar. Die vorgeschlagenen gemeinsamen Zielsetzungen, die auch wichtigen Erfahrungen aus dem Aktionsprogramm JUGEND Rechnung tragen, werden bei der Erarbeitung der neuen Generation von Programmen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zu berücksichtigen sein. Staatsbürgerschaft und Regieren Es hat sich gezeigt, dass Information die Voraussetzung für die von den Jugendlichen vehement eingeforderte Partizipation ist. Mehr Partizipation und eine bessere Information von Jugendlichen fördern das weiter gesteckte Ziel der aktiven Staatsbürgerschaft und tragen dazu bei, ,dem Bürger, vor allem der Jugend, das europäische Projekt und die europäischen Organe näher" zu bringen [6]. [6] Erklärung von Laeken, 14. bis 15.12.2001. Partizipation und Information der Jugendlichen entsprechen auch den Zielen des Weißbuchs über europäisches Regieren, insbesondere den Grundsätzen der Offenheit und der Partizipation. Das Weißbuch über die Jugend greift den Gedanken auf, dass die Jugendpolitik ein Gebiet ist, auf das die folgenden Grundsätze anzuwenden sind: - Offenheit: Den Jugendlichen gegenüber ist eine aktive Informations- und Kommunikationsstrategie zu verfolgen, die deren Sprache verwendet, um ihnen verständlich zu machen, wie Europa funktioniert und wie die politischen Entscheidungen getroffen werden, die sie betreffen. - Partizipation: Es ist dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen konsultiert und verstärkt in die sie betreffenden Entscheidungen sowie ganz allgemein in das Leben ihrer Gemeinschaft einbezogen werden. 2. Gemeinsame Zielsetzungen für eine verbesserte Partizipation der Jugendlichen In einem sozialen Kontext, der von schnellem Wandel geprägt ist und der sich langfristig durch die Tendenz zur Überalterung der europäischen Bevölkerungen und eine zunehmende Kluft zwischen den Jugendlichen und den herkömmlichen politischen Strukturen auszeichnet, stellt eine aktive Staatsbürgerschaft der Jugendlichen eine Herausforderung dar, die von allen Beteiligten anerkannt wird. Der Begriff einer aktiven Staatsbürgerschaft der Jugendlichen impliziert, dass die Jugendlichen sich umfassend an der Gesellschaft beteiligen und verweist auf ihre Pflicht, aber auch auf ihre Fähigkeit, eine aktive Rolle als Bürger wahrzunehmen. Die Bedingungen für die Beteiligung der Jugendlichen an der Gesellschaft unterliegen ebenso Veränderungen wie die Formen und Funktionsweisen der repräsentativen und partizipativen Demokratie. Die Anerkennung und Unterstützung der verschiedenen Formen von Partizipation, die die Jugendlichen in ihrem Lebensumfeld entwickeln, die Verbesserung ihrer Beziehungen zu den Mechanismen der repräsentativen Demokratie und ihre Unterstützung bei der Wahrnehmung von Möglichkeiten, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen, stellen die notwendige Voraussetzungen dafür dar, dass die Jugendlichen ebenso wie die anderen Gesellschaftsgruppen eine aktive Rolle als verantwortungsbewusste Bürger wahrnehmen. Im Hinblick auf die Partizipation schlägt die Kommission das folgende globale Ziel vor: Durchführung und Unterstützung von Aktionen, die die Rolle der Jugendlichen als aktive Bürger fördern und ihre effektive Beteiligung an der demokratischen Gesellschaft stärken. Um dieses globale Ziel zu erreichen, werden die folgenden drei Teilziele vorgeschlagen: - Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das gesellschaftliche Geschehen ihrer Lebenswelten; - stärkere Beteiligung der Jugendlichen am System der repräsentativen Demokratie; - Partizipation lernen; 2.1. Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das gesellschaftliche Geschehen ihrer Lebenswelten Staatsbürgerschaft entwickelt sich in erster Linie aufgrund verschiedener Erfahrungen, die die Jugendlichen in ihrer näheren Umgebung, beispielsweise in Familie, Schule oder bei der Arbeit machen. Daneben spielen die lokalen Vereinsstrukturen und die NRO auch eine wichtige Rolle. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Jugendlichen sich ungeachtet ihres sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Hintergrunds und ungeachtet dessen, wie und wo sie leben, stärker am öffentlichen Leben ihrer Gemeinschaft beteiligen können. Folgende Aktionslinien werden vorgeschlagen: * Förderung der Einbindung von Jugendlichen in bestehende Beteiligungsstrukturen (NRO, Vereine, Freiwilligendienst usw.) und Unterstützung der NRO, die im Jugendbereich tätig sind, wobei darauf zu achten ist, dass ihre Unabhängigkeit und ihre Autonomie gewahrt bleibt; * Anerkennung der Jugendlichen als aktive, unabhängige Staatsbürger durch die Unterstützung von Aktionen, Initiativen und Vorhaben, bei denen Jugendliche unmittelbar an der Lösung von Fragestellungen auf lokaler Ebene beteiligt sind; * Aufwertung, Bekanntmachung und Unterstützung der Arbeit, die Eltern, Sozialarbeiter und andere Kontaktpersonen vor Ort für Jugendliche leisten; * Bessere Identifizierung von Hindernissen, die der Beteiligung bestimmter Gruppen im Weg stehen, und Unterstützung von Maßnahmen und Mechanismen, bei denen eine Beteiligung aller Jugendlichen am öffentlichen Leben gefördert wird, wobei insbesondere dafür zu sorgen ist, dass geschlechtsspezifische Fragen berücksichtigt werden. 2.2. Stärkere Beteiligung der Jugendlichen im System der repräsentativen Demokratie Die repräsentative Demokratie ist ein Eckpfeiler unserer Gesellschaften. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass sich die Jugendlichen aktiv an ihr beteiligen. Um dies zu erreichen, muss die Gesellschaft mehr auf die Anliegen und Bedürfnisse der Jugendlichen eingehen, damit die Jugendlichen ihre Vorbehalte gegenüber den herkömmlichen demokratischen Beteiligungsmechanismen ablegen. Das ist ohne eine Veränderung der Einstellungen und Verhaltensweisen nicht möglich. Vor allem durch den Dialog mit den Jugendlichen kann erreicht werden, dass ihre Anliegen bei politischen Entscheidungen und Einflussnahmen stärker berücksichtigt werden. Die politischen Gremien müssen darauf achten, dass die Jugendlichen stärker in die Beteiligungsmechanismen der repräsentativen Demokratie einbezogen werden. Folgende Aktionslinien werden vorgeschlagen: * Vertiefung und Entwicklung eines regelmäßigen, strukturierten Austauschs zwischen den politischen Gremien und den Jugendlichen und ihren Vertretungsstrukturen (nationale und regionale Jugendräte, Europäisches Jugendforum); * dafür Sorge tragen, dass auch die nicht organisierten Jugendlichen in den Dialog einbezogen werden und die Jugendorganisation auch deren Bedürfnissen Rechnung tragen; * Unterstützung von Mechanismen zur Förderung verschiedenster Formen des Dialogs, um die Jugendlichen stärker in die politische Entscheidungsfindung einzubinden; * Sicherstellung einer besseren Verschränkung der verschiedenen Vertretungs- und Dialogebenen (von der lokalen bis zur europäischen Ebene); * Erhöhung des Einflusses und der Beteiligung der Jugendlichen bei Wahlen: Förderung der Einschreibung von Jugendlichen in die Wahlregister, Schaffung von Anreizen für die Beteiligung der Jugendlichen an den Wahlen, Öffnung der politischen Parteien für eine Beteiligung von Jugendlichen, Erhöhung des Anteils von Jugendlichen in gewählten Gremien; * bessere Identifizierung und Analyse der Hindernisse, die einer Einbeziehung der Jugendlichen in die Beteiligungsmechanismen der repräsentativen Demokratie im Wege stehen, und Unterstützung von Maßnahmen und Mechanismen, bei denen eine Beteiligung aller Jugendlichen am öffentlichen Leben gefördert wird, wobei insbesondere dafür zu sorgen ist, dass geschlechtsspezifische Fragen berücksichtigt werden. 2.3. Lernen zu partizipieren Jeder Jugendliche soll die Möglichkeit haben, sein Potential auszuschöpfen und eine eigene Identität, sowie die Fähigkeit zu entwickeln, sich selbst aktiv in die Gesellschaft einzubringen. In dieser Hinsicht ist Bildung ein entscheidender Faktor, da die Fähigkeit zur Partizipation vor allem in der Schule erworben wird, die nach der Familie einer der ersten Orte ist, an dem die Sozialisierung der Jugendlichen stattfindet. Außerdem tragen nicht formale Bildungserfahrungen ganz wesentlich zur persönlichen Entwicklung und zur aktiven Staatsbürgerschaft bei. Es empfiehlt sich daher, die Voraussetzungen für das Erlernen von Partizipation zu schaffen. Folgende Aktionslinien werden vorgeschlagen: * Entwicklung und Vertiefung einer Bildung zur Partizipation innerhalb des formalen Bildungssystems (in Verbindung mit den Zielen, die im Rahmen der im Bildungsbereich angewandten offenen Koordinierungsmethode verabschiedet wurden); * Unterstützung von Maßnahmen, die im nicht formalen und informellen Bildungsbereich zur Förderung der aktiven Beteiligung von Jugendlichen entwickelt werden; * Stärkere Verschränkung von formaler, nicht formaler und informeller Bildung; * Aufwertung der Partizipationserfahrungen im unmittelbaren Lebensumfeld der Jugendlichen (Familie, Schule, Universität, andere Bildungs- oder Ausbildungseinrichtungen und am Arbeitsplatz); * Darauf achten, dass besser bekannt wird, welche Vorteile eine aktive Beteiligung der Jugendlichen für alle mit sich bringt, und Bekämpfung der Vorurteile, die gegenüber Jugendlichen bestehen und ihre effektive Partizipation behindern; * Vertiefung der Analyse der Umstände, die zum Ausschluss bestimmter Gruppen von der gesellschaftlichen Beteiligung führen und Förderung von präventiven Ansätzen. 3. Gemeinsame Zielsetzungen für eine bessere Information der Jugendlichen Auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen ermöglichen den Jugendlichen, sich aktiv am öffentlichen Leben zu beteiligen und ein Staatsbürgerbewusstsein zu entwickeln. Diese sind eine notwendige, wenn auch allein nicht ausreichende Voraussetzung für Partizipation. Solche Informationen richten sich auch an die Personen, die Kontakt mit Jugendlichen haben (Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Jugendleiter, für Jugendinformation zuständige Personen, Bibliothekare usw.). Die Pflicht, die Jugendlichen - auch über europäische Belange - zu informieren, kommt in erster Linie den Mitgliedstaaten zu. Die Mitgliedstaaten betonen aber auch die Notwendigkeit, durch einen strukturierten Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Verfahren mehr voneinander zu lernen und dadurch auch die europäische Dimension in der Jugendinformation zu verstärken. Im Hinblick auf die Information schlägt die Kommission das folgende globale Ziel vor: Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertiger Information für Jugendliche, um sie stärker am öffentlichen Leben zu beteiligen und ihre Entwicklung zu aktiven verantwortungsbewussten Bürgern in einer erweiterten Europäischen Union zu fördern. Dieses globale Ziel soll durch die Verwirklichung der folgenden drei Teilziele erreicht werden: - Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationsdiensten - Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Informationen - Förderung der Beteiligung der Jugendlichen an der Gestaltung und Verbreitung von Informationen 3.1. Verbesserung des Zugangs der Jugendlichen zu Informationsdiensten Viele Mitgliedstaaten haben spezielle Jugendinformationsdienste eingerichtet, die für die Gestaltung und Verbreitung von Informationen und Beratung zuständig sind. Häufig sind diese Dienste jedoch nicht angemessen ausgebaut, und die Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren und den beteiligten Ebenen ist unzureichend. Der Zugang zu Informationsdiensten muss für die Jugendlichen insgesamt und insbesondere für die benachteiligten Jugendlichen verbessert werden. Folgende Aktionslinien werden vorgeschlagen: * Ausbau von Diensten in den Mitgliedstaaten, die strukturierte, ganzheitliche, kohärente und koordinierte Informationen anbieten und die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigen, insbesondere durch - eine effiziente Koordinierung und Verbindung der verschiedenen Dienste, die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bestehen; - die Verbindung zu den auf europäischer Ebene bestehenden Informationsdiensten, um die Verbreitung von Informationen über Europa auf den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen zu verbessern; * Bereitstellung von Informationsdiensten vor Ort, die kostenlos, benutzerfreundlich und auf die Gewohnheiten, die Umgebung, und die Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt sind; * Dafür Sorge tragen, dass auch benachteiligte Jugendliche denselben Zugang zu den Informationen haben und dass jede Form von Diskriminierung oder Ausschluss aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder geographischen Gründen vermieden wird; * Entwicklung von nationalen und regionalen Jugendportalen, die mit dem europäischen Jugendportal verbunden sind, wodurch - zur Einrichtung eines Netzes von untereinander verbundenen Jugendinformationsportalen sowie - zur Übertragung der Informationen über Europa auf die nationalen, regionalen und lokalen Ebenen beigetragen wird. 3.2. Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Informationen Die Informationen, die Jugendlichen angeboten werden, sind oft von geringer Qualität, erreichen nicht immer die betroffene Zielgruppe, beziehen die neuen Technologien unzureichend ein und tragen nicht wesentlich zur Verbesserung der Beteiligung der Jugendlichen am öffentlichen Leben bei. Außerdem müsste das Personal, das im Bereich der Jugendinformation und -beratung arbeitet, eine spezielle Aus- und Weiterbildung erhalten. Hohe Qualität der Information ist Voraussetzung für eine effiziente Information der Jugendlichen. Folgende Aktionslinien werden vorgeschlagen: * Ausarbeitung eines Normenkatalogs für die Jugendinformations- und -beratungsdienste, mit dem insbesondere gemeinsame Qualitätskriterien und Qualitätssicherungsmechanismen festgelegt werden, sowie Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Personen, die in der Jugendinformation tätig sind, insbesondere in Bezug auf - die Nutzung der neuen Technologien; - den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und eine - stärkere Berücksichtigung der europäischen Dimension der Jugendinformation * Verbesserung der Verbindung zwischen Information und Beratung, um einen Lernprozess anzustoßen, bei dem die Jugendlichen die Fähigkeit zum Auffinden, Auswählen und Bewerten von Informationen entwickeln können, um informierte Nutzer von Informationen zu werden; * Förderung des Einsatzes der "neuen Medien" wie Internet, Mobiltelefone, Videofilme, Kino usw. für die Information der Jugendlichen, um eine größtmögliche Zahl von ihnen zu erreichen. 3.3. Förderung der Beteiligung der Jugendlichen an der Gestaltung und Verbreitung von Informationen Um sicherzustellen, dass die Jugendinformation leicht zugänglich, nicht diskriminierend und - insbesondere im Hinblick auf benachteiligte Jugendliche - auf ihre Gewohnheiten, Umgebung und Bedürfnisse abgestimmt ist, müssen Jugendorganisationen und einzelne Jugendliche auf allen Ebenen, auf denen Jugendinformationsstrategien ausgearbeitet und umgesetzt werden, vertreten und an der Gestaltung und Verbreitung der Informationen beteiligt sein. Folgende Aktionslinien werden vorgeschlagen: * Einbeziehung der Jugendorganisation auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene in die Entwicklung und Umsetzung der Jugendinformations strategien * adäquate Einbeziehung von Jugendlichen bei der Ausarbeitung von Information für Jugendliche, um - verständliche und benutzerfreundliche, den Bedürfnissen der Jugend lichen entsprechende Informationsprodukte zu erstellen und - Information für spezielle Gruppen von Jugendlichen, insbesondere benachteiligte Jugendliche, zu erstellen * Stärkere Einbeziehung von Jugendlichen in die Verbreitung der Informationen für Jugendliche (insbesondere in Jugendinformationszentren, Schulen, Klubs und in den Medien) sowie in die Beratung von Jugendlichen, insbesondere derjenigen , die Schwierigkeiten beim Zugang zu Information und Beratung haben. 4. Mechanismen für die Umsetzung und Weiterverfolgung Umsetzung und Weiterverfolgung der gemeinsamen Zielsetzungen sind Bestandteil der offenen Methode der Koordinierung, wie es insbesondere der Rat in seiner Entschließung für den Jugendbereich fordert. Wie schon die Festlegung der Zielsetzungen sollen auch die Umsetzung und Weiterverfolgung dieser Zielsetzungen entsprechend den Vorgaben des Rates in einer flexiblen, für den Jugendbereich geeigneten Weise unter Achtung der einzel staatlichen Zuständigkeiten und Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erfolgen. Es werden folgende Grundsätze und Mechanismen vorgeschlagen: Die Mitgliedstaaten kommen darin überein, die Verwirklichung aller gemeinsamen Zielsetzungen, die für die beiden miteinander verbundenen und sich ergänzenden Prioritäten Partizipation und Information vorgeschlagen wurden, anzustreben. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, in Abhängigkeit seiner spezifischen nationalen Situation in Bezug auf diese gemeinsamen Ziele Maßnahmen festzulegen, die er zur Umsetzung und Weiterverfolgung auf nationaler Ebene ergreifen will. Der Grundsatz der gegenseitigen Information und des regelmäßigen Austauschs zwischen den Mitgliedstaaten über ihre Vorgehensweisen, die erzielten Fortschritte und beispielhafte Verfahren könnte in Form regelmäßiger Zusammenkünfte der für Jugendpolitik zuständigen hochrangigen Beamten umgesetzt werden; diese Treffen könnten im Rahmen eines zuvor festgelegten Arbeitsprogramms erfolgen und erforderlichenfalls von den für die jeweiligen Aktionslinien eingerichteten Arbeitsgruppen vorbereitet werden. Für die Umsetzung des Grundsatzes der Beteiligung der Jugendlichen und ihrer repräsentativen Strukturen an diesen Arbeiten auf nationaler und europäischer Ebene müssten die jeweiligen Behörden in geeigneter Weise sorgen. Es wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten im Jahr 2005 nationale Berichte über die Umsetzung der beiden Prioritäten Partizipation und Information vorlegen, die der Kommission als Grundlage für ihren dem Rat vorzulegenden Fortschrittsbericht dienen. Auf der Grundlage der durch die Kommission unterbreiteten Vorschläge muss der Rat die für die beiden Prioritäten festgelegten gemeinsamen Zielsetzungen bestätigen, anpassen oder ändern. Diese Vorschläge für gemeinsame Zielsetzungen werden dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen übermittelt.