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Document 52002SC1112
Communication from the Commission to the European Parliament pursuant to the second subparagraph of Article 251 (2) of the EC Treaty concerning the common position of the Council on the adoption of a European Parliament and Council Decision establishing the European year of Education through Sport 2004
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische jahr der Erziehung durch Sport 2004
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische jahr der Erziehung durch Sport 2004
/* SEK/2002/1112 endg. - COD 2001/0244 */
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische jahr der Erziehung durch Sport 2004 /* SEK/2002/1112 endg. - COD 2001/0244 */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport 2004 2001/0244 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport 2004 1. WERDEGANG DES VORGANGS Übermittlung des Vorschlags an das EP und den Rat (Dokument KOM(2001) 584 endg. - 2001/0244(COD)): // 16./17. Oktober 2001 Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses: // 24. April 2002 Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: // 14. Mai 2002 Stellungnahme des Ausschusses der Regionen // 15. Mai 2002 Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts: // 14. Oktober 2002 2. GEGENSTAND DES KOMMISSIONSVORSCHLAGS Entsprechend Artikel 251 EG-Vertrag nimmt die Kommission in der beigefügten Mitteilung Stellung zum gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 14. Oktober 2002 im Hinblick auf den Vorschlag eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport 2004. Ziel des Vorschlags ist, 2004 zu einem Jahr zu machen, in dem die vom Sport vermittelten erzieherischen Werte besser genutzt werden, und zwar durch die Anregung einer verstärkten partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Sportverbänden. Der Vorschlag ist eine Reaktion auf die Vorgabe des Europäischen Rates (Nizza), die Werte des Sports besser in die verschiedenen Gemeinschaftsstrategien und -aktionen zu integrieren. 3. KOMMENTIERUNG DES GEMEINSAMEN STANDPUNKTS Insgesamt ist zum gemeinsamen Standpunkt festzustellen, dass die Grundzüge des Kommissionsvorschlags erhalten geblieben sind und zugleich auch die Stellungnahme des Europäischen Parlaments berücksichtigt wurde. In seinem gemeinsamen Standpunkt übernimmt der Rat die wesentlichen Änderungen, die das Parlament am 14. Mai 2002 in erster Lesung angenommen und die die Kommission aufgenommen hat. Die Kommission hatte Gelegenheit, dem Rat ihren Standpunkt zu den in erster Lesung vorgenommenen Änderungen zu erläutern. Nach Einschätzung der Kommission bildet der vorliegende bei Enthaltung Portugals einstimmig angenommene gemeinsame Standpunkt eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen über den Beschlussvorschlag und für eine schnelle Verabschiedung des Beschlusses im Verfahren der Mitentscheidung. Der Rat stimmt dem von der Kommission vorgeschlagenen und vom Parlament in erster Lesung angenommenen Finanzrahmen von 11,5 Mio. Euro zu. Ferner hält der Rat in seinem gemeinsamen Standpunkt an den sieben Zielen des Beschlusses fest, die die Kommission vorgeschlagen und die das Parlament in erster Lesung abgeändert hat. Durch die Änderungen werden die erzieherischen Aspekte des Europäischen Jahres deutlicher hervorgehoben, und das Subsidiaritätsprinzip wird stärker berücksichtigt. Die vom Parlament gewünschte Aufnahme eines gesonderten Ziels zur Gleichstellung der Geschlechter wird in den Erwägungsgründen aufgegriffen. Es handelt sich hierbei eher um ein Querschnittsthema, das in sämtliche Maßnahmen der Gemeinschaft einzubeziehen ist, und weniger um ein konkretes Ziel des Europäischen Jahres der Erziehung durch den Sport. Die Maßnahmen - mit Ausnahme derjenigen zur Evaluierung der Wirkung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport - werden in der von der Kommission vorgeschlagenen und vom Parlament abgeänderten Form (einschließlich der Streichung der Durchführung von Erhebungen und Studien) übernommen. Zwei Änderungen des Parlaments werden allerdings nicht berücksichtigt. Die erste nicht im gemeinsamen Standpunkt enthaltene Änderung sieht die Nennung verschiedener Sportveranstaltungen des Jahres 2004 vor. Die Kommission unterstützt diese Streichung. In ihrem ursprünglichen Vorschlag hatte die Kommission zwar die Olympischen Spiele und die Paralympics in Athen genannt (aufgrund des universellen Charakters dieser Veranstaltungen und der Tatsache, dass sie die meisten Sportarten abdecken), die Fußballeuropameisterschaft EURO 2004 in Portugal hatte sie jedoch nur als Beispiel für die anderen großen Sportereignisse des Jahres angeführt. Wenn man darüber hinaus weitere Veranstaltungen nennen wollte, müsste man eine lange Liste zusammenstellen, was im vorliegenden Beschluss jedoch nicht angemessen wäre. Schließlich darf man nicht vergessen, dass jedes Jahr etwa zweihundert Europa- bzw. Weltmeisterschaften in verschiedensten Sportarten und auf unterschiedlichsten Ebenen stattfinden. Eine ausführliche Aufzählung würde keinen Mehrwert ergeben, sondern den Beschlusstext unnötig verkomplizieren. Schließlich geht es lediglich darum, im Rahmen des Europäischen Jahres solche Sportveranstaltungen zum Anlass zu nehmen, um Freiwilligenaktionen durchzuführen, die als wichtiges Element der nicht-formalen Bildung betrachtet werden. Die zweite nicht berücksichtigte Änderung betrifft die Ausrichtung eines sportlichen Wettkampfes zwischen europäischen Schulen. Laut Änderung würden die Sieger dieses Wettkampfes zur Entzündung des olympischen Feuers im März 2004 nach Olympia reisen. Die Kommission hatte diese Änderung ebenfalls nicht unterstützt. Die vom Rat vorgeschlagenen Formulierung ,compétitions éducatives européennes" ermöglicht es dagegen den Akteuren des Europäischen Jahres, Vorschläge einzureichen, die den Zielen des Parlaments gleichermaßen gerecht werden (dies wird in einer Erklärung im Anhang zum gemeinsamen Standpunkt erläutert). Es kann nicht Aufgabe der Gemeinschaft sein, Aktivitäten zu organisieren, die eigentlich in den Aufgabenbereich von Bildungseinrichtungen und Sportverbänden fallen. Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses wird die Kommission jedoch alles daran setzen, die einschlägigen Akteure - auf Ebene der Schulen ebenso wie auf Ebene der Sportverbände - dazu zu motivieren, im Rahmen des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport einen Vorschlag für eine groß angelegte Veranstaltung vorzulegen, in die sämtliche Mitgliedstaaten einbezogen werden und die den zusätzlichen Nutzen der olympischen Werte in der Erziehung deutlich macht. Der gemeinsame Standpunkt sieht die Einrichtung eines Ausschusse vor, der die Kommission bei der Koordinierung des Europäischen Jahres unterstützt. Somit würde das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport nach dem gleichen Verfahren koordiniert wie das Europäische Jahr der Sprachen und das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Diese Änderung trägt also zur Kohärenz bei. Die anderen Änderungen erleichtern lediglich das Textverständnis und verbessern die Lesbarkeit, wobei die Grundzüge des ursprünglichen Kommissionsvorschlags erhalten bleiben und sein Geist gewahrt wird. 4. SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Analyse des gemeinsamen Standpunkts ergibt eine Übereinstimmung auf breiter Linie - sowohl mit dem Europäischen Parlament als auch mit der Kommission. Ein großer Teil der vom Parlament beschlossenen und von der Kommission in ihrem geänderten Vorschlag berücksichtigten Änderungen wurde übernommen. Der bei Enthaltung Portugals einstimmig angenommene gemeinsame Standpunkt wird deshalb von der Kommission befürwortet. Entsprechend hofft die Kommission darauf, dass das Entscheidungsverfahren schnell vorangeht, damit sämtliche administrativen Verfahren rechtzeitig genug eingeleitet werden, um eine große Breitenwirkung des Europäischen Jahres sicherzustellen.