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Document 52002SC1036

Entwurf für eine erklärung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zum EWR-Abkommen, Anhang II Kapitel XIV, über die Überprüfungsklauseln im Bereich Düngemittel - Entwurf für eine gemeinsame Erklärung der Gemeinschaft

/* SEK/2002/1036 endg. */

Please be aware that this draft act does not constitute the final position of the institution.

52002SC1036

Entwurf für eine erklärung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zum EWR-Abkommen, Anhang II Kapitel XIV, über die Überprüfungsklauseln im Bereich Düngemittel - Entwurf für eine gemeinsame Erklärung der Gemeinschaft /* SEK/2002/1036 endg. */


Entwurf für eine ERKLÄRUNG DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zum EWR-Abkommen, Anhang II Kapitel XIV, über die Überprüfungsklauseln im Bereich Düngemittel - Entwurf für eine gemeinsame Erklärung der Gemeinschaft

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Die EFTA-Staaten des EWR hatten schon immer das Recht gehabt, den Zugang von kadmiumhaltigen Düngemitteln zu ihren Märkten zu beschränken. Österreich, Finnland und Schweden behielten dieses Recht, als sie EU-Mitglieder wurden.

2. Der Gemeinsame Ausschuss verabschiedete auf seiner 62. Sitzung am 26. März 1999 eine Gemeinsame Erklärung gleichen Inhalts, mit Ausnahme der Daten.

3. Die vorgeschlagene Gemeinsame Erklärung entspricht im Wesentlichen den internen Vereinbarungen der Gemeinschaft bezüglich der drei oben genannten Mitgliedstaaten.

4. Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 2894/94 des Rates vom 28. November 1994 mit Durchführungsvorschriften zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum sieht vor, dass der Standpunkt der Gemeinschaft bei Fragen dieser Art durch den Rat festgelegt wird.

5. Der Rat wird ersucht, den beigefügten Entwurf einer Gemeinsamen Erklärung zwecks Annahme durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu genehmigen. Die Kommission hofft, den Standpunkt der Gemeinschaft im November 2002 im Gemeinsamen EWR-Ausschuss darlegen zu können.

EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS

Gemeinsame Erklärung zum EWR-Abkommen, Anhang II Kapitel XIV, über die Überprüfungsklauseln im Bereich Düngemittel

Nummer 1: Richtlinie 76/116/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Düngemittel (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 21).

Der Wortlaut der Anpassung zu dieser Richtlinie ermöglicht es den EFTA-Staaten, den Zugang zu ihren Märkten entsprechend den Bestimmungen ihrer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens bestehenden Rechtsvorschriften über Kadmium in Düngemitteln zu beschränken. Die Vertragsparteien haben im Jahre 2001 die Situation gemeinsam überprüft.

Auf Grundlage der Überprüfung haben die Vertragsparteien eine Verlängerung der oben dargestellten Situation vereinbart. Eine erneute gemeinsame Überprüfung wird im Jahre 2005 vorgenommen werden.

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