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Document 52002DC0590
Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the Economic and Social Committee and the Committee of the Regions - The Commission's legislative and work programme for 2003
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuss der Regionen - Legislativ- und arbeitsprogramm der Kommission für 2003
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuss der Regionen - Legislativ- und arbeitsprogramm der Kommission für 2003
/* KOM/2002/0590 endg. */
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuss der Regionen - Legislativ- und arbeitsprogramm der Kommission für 2003 /* KOM/2002/0590 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, 30.10.2002 KOM(2002) 590 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION FÜR 2003 MITTEILUNG DER KOMMISSIONAN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT,DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UNDDEN AUSSCHUSS DER REGIONEN LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION FÜR 2003 INHALTSVERZEICHNIS Einführung 3 1. Perspektiven und Herausforderungen im Jahre 2003 5 2. Prioritäten der Kommission für 2003 6 2.1. Ein erweitertes Europa 7 2.2. Stabilität und Sicherheit 10 2.3. Eine nachhaltige und integrative Wirtschaft 13 3. Ausführliche Folgenabschätzung bei ausgewählten Vorschlägen 18 4. Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat: Bestandsaufnahme und Aussichten 19 5. Schlussfolgerungen 20 Anhänge 1. Bewertung der Fortschritte im Jahre 2002 2. Vorschläge für 2003, die vor ihrer Verabschiedung einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden sollen 3. Beitrag der Kommission zu dem operativen Jahresprogramm des Rates (Vorschläge, die im Rat vorliegen) 4. Liste von Vorschlägen für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter im Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2003 EINFÜHRUNG Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2003 (das „Arbeitsprogramm“) ist das erste, das nach einem ausführlichen vorbereitenden Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat als Teil des Zyklus der Strategie- und Programmplanung der Kommission ausgearbeitet werden soll. Es steht am Anfang eines stärker integrierten und stimmigeren politischen Planungsprozesses für die Europäische Union. Im Februar 2002 nahm die Kommission ihre jährliche Strategieplanung für 2003 [1] an, in der sie drei politische Prioritäten für das nächste Jahr mit den dazugehörigen Zielen, Schlüsselinitiativen und Ressourcen festlegte: - Ein erweitertes Europa, - Stabilität und Sicherheit und - eine nachhaltige und integrative Wirtschaft. Die Kommission legte ihre jährliche Strategieplanung dem Europäischen Parlament und dem Rat im März vor. In den darauf folgenden Monaten fand zum ersten Mal ein strukturierter Dialog mit beiden Institutionen über die Prioritäten und Schlüsselinitiativen für 2003 statt. Beide Institutionen nahmen eine positive Haltung zu den von der Kommission für 2003 festgelegten politischen Prioritäten ein. Im August nahm die Kommission ein Dokument zur Bestandsaufnahme des Follow-up der jährlichen Strategieplanung für 2003 [2] an, in dem sie die Anregungen des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigte. Die jährliche Strategieplanung, der strukturierte Dialog mit den anderen Institutionen und das sich daraus ergebende Bestandsaufnahmedokument sind die Grundlagen für dieses Arbeitsprogramm. Auf der Grundlage der Schlüsselinitiativen der jährlichen Strategieplanung und des Bestandsaufnahmedokuments werden in dieser Mitteilung die Schlüsselinitiativen herausgearbeitet, die die Kommission im Jahr 2003 im Bereich der drei politischen Prioritäten zu ergreifen gedenkt. Insofern sie die Verabschiedung von Vorschlägen für Rechtsakte oder die Annahme von Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter betreffen, sind sie in der ersten dem Arbeitsprogramm beigefügten Liste enthalten. Die zweite Liste enthält sonstige Vorschläge und Maßnahmen, die voraussichtlich von der Kommission im Jahr 2003 vorgelegt werden, insoweit sich dies Ende Oktober 2002 bei der Annahme des Arbeitsprogramms voraussehen lässt. Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin den übrigen EU-Institutionen regelmäßige monatliche Aktualisierungen ihrer operationellen Planung übermitteln, und zwar in der Form eines fortlaufenden Dreimonats-Programms und von Berichten über bereits angenommene Vorschläge. Im Interesse der Transparenz bietet die Kommission diese Informationen der Öffentlichkeit auch auf ihrer Internet-Homepage[3] an. Auf zwei weitere neue Merkmale dieses Arbeitsprogramms sollte ebenfalls hingewiesen werden: - Im Juni 2002 nahm die Kommission ein erstes Bündel von Initiativen an, um der in dem Weißbuch Europäisches Regieren enthaltenen Verpflichtung nachzukommen, einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsweise der europäischen Institutionen zu leisten. Als Teil dieses ersten „Pakets Verbesserung des Regelungsumfelds“, das auf der Tagung des Europäischen Rats in Sevilla gebilligt wurde, führte die Kommission einen neuen Mechanismus ein, um die Auswirkungen wichtiger Vorschläge zu analysieren, und um so die Qualität der EU-Rechtsvorschriften dadurch zu verbessern, dass die Prüfung auf Beachtung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit systematisch angewendet wird und die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile im Rahmen der Strategie der nachhaltigen Entwicklung analysiert werden. Dieser Mechanismus zur Folgenabschätzung wird ab 2004 in vollem Umfang angewendet, es wurde jedoch bereits eine Reihe von Vorschlägen im Arbeitsprogramm 2003 ausgewählt, die diese Abschätzung durchlaufen sollen. - Auf der Tagung des Europäischen Rates in Sevilla wurde vereinbart, eine zweckmäßigere jährliche und mehrjährige Planung der Arbeit des Rates einzuführen. Im Dezember wird der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ das erste operative Jahresprogramm des Rates (für 2003) beschließen, und zwar auf Vorschlag der künftigen griechischen und italienischen Präsidentschaft, wobei die Ergebnisse des Dialogs mit der Kommission berücksichtigt werden. Das Arbeitsprogramm stellt den Beitrag der Kommission zu dem operativen Jahresprogramm des Rates dar, sowohl hinsichtlich der Prioritäten und Schlüsselinitiativen als auch dadurch, dass von der Kommission bereits angenommene Vorschläge gekennzeichnet werden, zu denen im Jahre 2003 vom Rat eine Entscheidung getroffen werden muss (siehe Abschnitt 4) . Schließlich legt die Kommission dieses Arbeitsprogramm mehrere Wochen vor dem Zeitpunkt vor, zu dem der Europäische Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen wesentliche Entscheidungen über die zukünftige Gestalt einer erweiterten Europäischen Union treffen soll. Auf die Durchführung des Arbeitsprogramms können sich diese Entscheidungen ebenso auswirken wie die Frage, ob die Haushaltsbehörde der Kommission ausreichende Mittel bewilligt, damit sie 500 nicht-ständige Bedienstete für wesentliche Arbeiten zur Vorbereitung auf die Erweiterung einstellen kann. Angesichts dieser Erwägungen erweist es sich möglicherweise für die Kommission als unumgänglich, im Laufe des Jahres 2003 Änderungen an ihrem Arbeitsprogramm vorzunehmen, um die Ergebnisse dieser Entscheidungen und andere nicht vorhersehbare bedeutsame Entwicklungen auf der internationalen Szene zu berücksichtigen. 1. Perspektiven und Herausforderungen im Jahre 2003 Die fünfte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft findet in einem erheblich größeren Maßstab statt als die vorangegangenen Erweiterungen. Zunächst eignet ihr ein historisches Element, so dass sie sich nicht mit irgend einer anderen Erweiterung vergleichen lässt: - Bei dieser Erweiterung handelt es sich um einen grundlegenden politischen Wandel, da sie zu Europas Vereinigung führt, die sich auch vor 20 Jahren nicht einmal vorstellen ließ. Daraus ergeben sich weitreichende Folgen – die Bedeutung der Erweiterung lässt sich mit dem Vertrag von Rom vergleichen. - Frühere Erweiterungen betrafen nie mehr als drei Länder. Diesmal weist die Erweiterung eine völlig andere Größenordnung auf. Ein Europa von (bis zu) 25 Ländern mit 451 Millionen Bürgern ist eine große Herausforderung. „Europa“ fing mit sechs Ländern an. Jetzt wird sich die Europäische Union über den gesamten Kontinent erstrecken. Es geht nun darum, die Vielfalt von Kulturen, Verwaltungstraditionen und wirtschaftlichen Strukturen in den Griff zu bekommen. 2003 ist ein entscheidendes Jahr für diesen Übergang zum erweiterten Europa. Politische Perspektive Die EU steht im Jahre 2003 vor drei wichtigen Aufgaben: - Die Erweiterung vorbereiten Die Perspektive für 2003 wird erheblich von der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union bestimmt werden. Dies bringt eine Reihe formaler Abläufe in dem Beitrittsprozess als solchem mit sich, die Anpassung der Finanziellen Vorausschau für 2004-2006 und intensive Vorbereitungsarbeiten in der Kommission und in den anderen EU-Institutionen. Die EU muss sich an die Überprüfung ihrer wesentlichen Politikbereiche machen, um herauszufinden, ob sie im Rahmen des neuen Europa einer Anpassung bedürfen. Sie wird auch bestimmte Politiken konsolidieren müssen, z. B. muss man die Annahme der Maßnahmen vorantreiben, die im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz erforderlich sind, und man muss sich auf den Grenzschutz an den Außengrenzen konzentrieren und die wirtschaftspolitische Koordinierung vereinfachen. - Europas Zukunft Gestalt geben 2003 wird auch ein Jahr sein, in dem der Weg für das neue Europa bereitet werden soll. Die EU muss ihre Institutionen mit Hilfe der Arbeiten des Konvents und der nächsten Regierungskonferenz anpassen und die Bürger von neuem in das europäische Projekt einbeziehen. - Die Beziehungen zu den Nachbarn des erweiterten Europa pflegen Das neue Europa muss seine Beziehungen zu den Nachbarn in einem umfassenderen Europa neu bewerten, wobei die auf dem „Gymnich“-Ministertreffen im August 2002 eingeleiteten Diskussionen als Grundlage dienen. Die neu belebte Partnerschaft Europa-Mittelmeer muss zu einer Gemeinschaft führen, die auf der Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen, einem intensiveren Austausch zwischen den Völkern und Kulturen im Mittelmeerraum sowie auf dem Konzept der Sicherheit und der Achtung von Grundrechten beruht. Ein vergleichbarer Ansatz muss auch bei den europäischen Ländern gewählt werden, die keine Beitrittskandidaten sind, wie z. B. Russland, die Ukraine und Moldawien. Abschließend ist zu bemerken, dass einige der Länder im westlichen Balkan bald an der Außengrenze der Europäischen Union legen werden. Gleichzeitig werden durch den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess Aussichten auf eine Mitgliedschaft eröffnet. Wirtschaftsaussichten für die EU im Jahre 2003 Die jüngsten Wirtschaftsentwicklungen weisen auf ein niedrigeres Wachstum hin, als noch in der Frühjahrsprognose der Kommission von 2002 vorhergesehen. Der Aufschwung braucht länger als erwartet, um in Gang zu kommen. Das wirtschaftliche Umfeld ist ebenfalls unsicherer geworden, zum Teil wegen der zunehmenden Spannungen im Nahen Osten und im Irak und der entsprechenden Entwicklung der Ölpreise. Sonstige Risiken hängen zusammen mit den Auswirkungen der jüngsten Börsenkursentwicklung auf das Vertrauen von Haushalten und Investoren, der Finanzmarktvolatilität und möglichen Ansteckungswirkungen der Wirtschaftskrise in bestimmten lateinamerikanischen Ländern. In der Eurozone setzte zwar die Erholung im ersten Quartal des Jahres 2002 ein, es kam jedoch nicht zu einer weiteren Beschleunigung im Laufe des Sommers. Inländische Nachfrage und insbesondere die private Investitionstätigkeit blieben zögerlich. Auch die Exporte gingen zurück. Die Indikatoren weisen weiterhin auf eine gewisse Wachstumsbeschleunigung in der zweiten Hälfte des Jahres 2002 hin, das BIP-Wachstum wird aber wohl kaum über 1 % hinausgehen. Dieser verzögerte Aufschwung legt nahe, dass auch die Wachstumsrate für 2003 nach unten korrigiert werden muss und dass die frühere Prognose einer durchschnittlichen Wachstumsrate von fast 3 % für das Jahr 2003 inzwischen als unrealistisch erscheint. Insgesamt gesehen ist es heute unsicherer, wann und wie stark die Wachstumsbeschleunigung in der EU einsetzen wird. Gleichzeitig muss jedoch betont werden, dass alle Voraussetzungen für diese Beschleunigung weiterhin gegeben sind. Die Inflation geht zurück, die monetären Rahmenbedingungen sind günstig und die Zinssätze verhältnismäßig niedrig. Die Korrektur bei den Lagerbeständen ist wahrscheinlich bereits erfolgt. Wichtige wirtschaftliche Ungleichgewichte sind nicht gegeben. Schließlich bleiben auch die Indikatoren von Konjunkturumfragen in der Nähe der traditionellen Durchschnittswerte. Angesichts dieser Wirtschaftslage wird es umso dringender, die laufenden Strukturreformen zu vollenden und die Fortschritte auf dem Weg zu der strategischen Zielsetzung der EU zu konsolidieren, eine nachhaltige und integrative, wissensbasierte Wirtschaft zu entwickeln. 2. Prioritäten der Kommission für 2003 Vor diesem Hintergrund bestätigt die Kommission die in der jährlichen Strategieplanung für 2003 festgelegten politischen Prioritäten: - Ein erweitertes Europa, - Stabilität und Sicherheit und - eine nachhaltige und integrative Wirtschaft. Die Kommission ersucht die übrigen EU-Institutionen, diese Prioritäten, Schlüsselinitiativen, Vorschläge für Rechtsakte oder Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter in ihrer eigenen Programmplanung für das Jahr 2003 angemessen zu berücksichtigen. Die Kommission bekräftigt ihre Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit mit den übrigen EU-Institutionen, um diese Prioritäten über eine gemeinsame Programmplanung in die Praxis umzusetzen. 2.1. Ein erweitertes Europa Soll die Erweiterung ein Erfolg werden, so ist eine beispiellose Anstrengung erforderlich. Als Exekutivorgan der Union und Hüterin der Verträge steht die Kommission in vorderster Front, um die Strategie der Union innerhalb eines erweiterten Umfelds zu verfolgen. Dazu muss die Kommission, wie die übrigen Institutionen, ihr Management und ihre Arbeitsmethoden verbessern, insbesondere dadurch, dass sie Ressourcen stärker auf Kernaktivitäten konzentriert. Schon mit dem Tag des Beitritts muss die Kommission in der Lage sein sicherzustellen, dass der gemeinschaftliche Besitzstand in einem erweiterten Europa angewendet wird, und sie wird für die Bewältigung dieser Aufgabe angemessene Ressourcen benötigen. a) Ziele Im Licht der Diskussionen mit den Institutionen und innerhalb der durch die jährliche Strategieplanung für 2003 gesetzten Rahmenbedingungen legt die Kommission folgende Schlüsselziele für 2003 fest: - Eine angemessene Unterstützung, eine genaue Überwachung und regelmäßige Berichterstattung sicherstellen, damit die zukünftigen Mitgliedstaaten alle sich aus dem Beitritt ergebenden Verantwortlichkeiten uneingeschränkt übernehmen, und auch eine reibungslose allmähliche Einführung von EU-Politiken in den neuen Mitgliedstaaten und die einwandfreie Funktionsweise des Binnenmarkts nach dem Beitritt gewährleisten; - die vollständige Einhaltung aller ihrer Verpflichtungen durch die Kommission schon mit dem Tag des Beitritts gewährleisten, und zwar hinsichtlich der Anwendung des Gemeinschaftsrechts, der Gemeinschaftsstrategien und -programme sowie der Maßnahmen, die zur Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten erforderlich sind; - die Gemeinschaftsstrategien umfassend überdenken, um der qualitativen Dimension der wichtigsten Erweiterung in der Geschichte der europäischen Integration gerecht zu werden. b) Schlüsselinitiativen – ein erweitertes Europa 1. Den Beitrittsprozess bis zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Beitrittsvertrags begleiten, um die Beitrittsländer, mit denen die Verhandlungen abgeschlossen wurden, in die Lage zu versetzen, tatsächlich im Jahre 2004 die Mitgliedschaft zu erreichen und an den Wahlen zum Europäischen Parlament als Mitgliedstaaten teilzunehmen: - Die Erfüllung der von den Beitrittsländern bei den Beitrittsverhandlungen übernommenen Verpflichtungen genau überwachen und dem Rat regelmäßig darüber berichten, einschließlich in der Form eines umfassenden Überwachungsberichts; - die Erfüllung der Verpflichtungen bewerten, die für die Programmplanung im Bereich der Strukturfonds für die neuen Mitgliedstaaten mit dem Tag des Beitritts erforderlich sind; - die Sicherheitsmechanismen vorbereiten, die erforderlich sind, um Rückschläge beim Funktionieren des Binnenmarkts oder im Bereich Justiz und Inneres während der ersten beiden Jahre nach der Erweiterung zu verhindern; - den Fortschritt bei der Durchführung der Reformen überwachen, die erforderlich sind, um die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen bis 2004 zu erfüllen; - die Aussöhnung der beiden ethnischen Gemeinschaften auf Zypern nach einer politischen Einigung unterstützen; - die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer dabei unterstützen, ihre Bürger über die Folgen der Erweiterung zu informieren. 2. Eine überarbeitete Beitrittsstrategie für Bulgarien und Rumänien ausarbeiten und umsetzen, und die Heranführungsstrategie für die Türkei verstärken: - Den Fahrplan zur Erweiterung für Bulgarien und Rumänien für den Zeitraum bis zum Beitritt ausarbeiten und umsetzen; - Maßnahmen, einschließlich einer verstärkten finanziellen Unterstützung, im Zusammenhang mit der Verstärkung der Heranführungsstrategie für die Türkei vorbereiten und durchführen. 3. Anleitung und finanzielle Unterstützung gewähren, um den zukünftigen Mitgliedstaaten dabei zu helfen, ihre Verwaltungs- und Justizkapazitäten auszubauen: - Die Verwaltungs- und Justizkapazitäten der Beitrittsländer verstärken, z. B. Ausbau der Institutionen, spezifische Projekte); - Maßnahmen durchführen, um die Einhaltung der Gemeinschaftsstandards für die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten; - die erforderlichen Investitionen in die Beitrittsländer anregen, damit diese sich uneingeschränkt an den Transeuropäischen Netzen beteiligen und das ungestörte Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten können. 4. Die Anwendung von Gemeinschaftsrechtvorschriften und -programmen sowie gemeinschaftlichen Überwachungsverfahren und auch der offenen Koordinierungsmethode in den Mitgliedstaaten vorbereiten, darunter auf folgende Weise: - Die Überprüfung der wirtschafts-, beschäftigungs- und umweltpolitischen Maßnahmen der Beitrittsländer in den Synthesebericht für die Frühjahrstagung 2003 aufnehmen und die Weiterentwicklung verfolgen; - die Beitrittsländer in die Forschungsprogramme der Gemeinschaft einbeziehen; - die Beitrittsländer an dem Aktionsplan e-Europe teilnehmen lassen; - Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass gemeinsame Sicherheitsstandards im nuklearen Bereich in der Europäischen Union durchgesetzt werden; - Strukturfondsprogramme und Kohäsionsfondsprojekte im Hinblick darauf vorbereiten, sie Anfang 2004 sofort einzuleiten. 5. Die konkrete Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf die zukünftigen Mitgliedstaaten vorbereiten, hauptsächlich folgendermaßen: - Die Rechtsvorschriften für den Landbau technisch anpassen; - Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums vorbereiten, um sie Anfang 2004 sofort auflegen zu können. 6. Nach und nach die Strukturen einrichten, die erforderlich sind, damit die Betrugsbekämpfungsvorkehrungen der Gemeinschaft auf die Beitrittsländer ausgedehnt werden können, und zwar folgendermaßen: - Sicherstellen, dass die Beitrittsländer die erforderlichen Schritte unternehmen, damit sie in die Lage versetzt werden, die Zollunion in den Griff zu bekommen; - die angemessenen Strukturen der Betrugsvermeidung und -bekämpfung verstärken sowie Austausch- und Ausbildungsmaßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ausweiten. 7. Die administrativen und sprachlichen Arbeiten zur Vorbereitung auf die Erweiterung beschleunigt folgendermaßen zu Ende bringen: - Die Veröffentlichung der Verträge abschließen; - mit der Konsolidierung der Rechtsvorschriften voranschreiten und die Kodifizierung in den derzeitigen Amtssprachen in Angriff nehmen; den gemeinschaftlichen Besitzstand in den neuen Amtssprachen veröffentlichen; - die administrativen Vorbereitungen für Auswahl, Einstellung und Integration von Beamten aus den neuen Mitgliedstaaten für die Kommission sicherstellen. 8. Die Verwaltungsreform der Kommission weiter vorantreiben, um deren wirksame Modernisierung bis 2004 zu gewährleisten 9. Die hauptsächlichen Gemeinschaftspolitiken, ihre Verfahren und ihre Auswirkungen weiterhin überprüfen und damit eine Grundlage für zukünftige Vorschläge schaffen, die die Hauptperspektiven der Entwicklung der Politiken in der erweiterten Union und des zukünftigen Finanzrahmens nach 2006 zum Gegenstand haben 10. Einen Beitrag zur Arbeit des Konvents über die zukünftigen institutionellen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Europäische Union leisten Die entsprechenden Vorschläge für Rechtsakte sowie Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter sind im ersten Teil der dem Arbeitsprogramm beigefügten Liste mit dem Code „100“ gekennzeichnet. 2.2. Stabilität und Sicherheit Die Kommission wird ihre Rolle übernehmen, indem sie den Europäischen Raum von Wohlstand, Frieden und Stabilität zu erweitern hilft. Dieser beruht auf der Beachtung der Grundrechte und -freiheiten. Der Kampf gegen das Verbrechen in allen seinen Erscheinungsformen, einschließlich des Terrorismus, wird im Vordergrund stehen. Besondere Anstrengungen sollen unternommen werden, um eine wirksame Überwachung der Außengrenzen zu entwickeln und die verschiedenen Stellen zu koordinieren, die für die Grenzüberwachung zuständig sind; dazu gehört auch die Vorbereitung der Beitrittsländer, die den größten Teil der Landgrenzen der Europäischen Union zu kontrollieren haben. Als Ausgleich für ein wirksames Vorgehen gegen die illegale Immigration sollten echte gemeinschaftliche Immigrations- und Asylpolitiken verfolgt werden, die anerkennen, dass die legale Immigration eine Quelle kultureller Bereicherung ist und eine Wirtschaftskraft darstellt, während sie Personen, die eines internationalen Schutzes bedürfen, Garantien bietet. Außerhalb der EU sollen Partnerschaften mit europäischen Nachbarländern zu einem zentralen Faktor von Stabilität und Sicherheit werden. Schließlich wird die Kommission sich an der Aufgabe beteiligen, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu verstärken und in sich schlüssiger sowie wirksamer zu machen. Stabilität im Balkan und eine neue Friedensinitiative im Nahen Osten werden 2003 weiterhin die hauptsächlichen Schwerpunkte darstellen. Allerdings sollte man auch der brüchigen Sicherheitslage in bestimmten Teilen Asiens Aufmerksamkeit widmen, und die Kommission sollte – als Teil der internationalen Gemeinschaft – einen Beitrag dazu leisten, Frieden und Stabilität in dieser Region zu fördern. a) Ziele Im Licht der Diskussionen mit den Institutionen und innerhalb der durch die jährliche Strategieplanung für 2003 gesetzten Rahmenbedingungen legt die Kommission folgende Schlüsselziele für 2003 fest: - Beträchtliche Fortschritte, wie auf der Tagung des Europäischen Rats in Laeken vorgesehen und in Sevilla weiter ausgeführt, bei der Schaffung eines Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erreichen; - die Verkehrssicherheit, die Sicherheit der Informations- und Kommunikationsnetze und die Sicherheit im Katastrophenschutz verbessern; - an den Außengrenzen der erweiterten Europäischen Union und darüber hinaus sich für Frieden und Stabilität einsetzen, was auch gegebenenfalls eine allmähliche Assoziierung an die EU einschließt; - bei einer Bedrohung des Friedens ein wirksames Krisenmanagement betreiben; - Mechanismen entwickeln, um Kontakte zwischen Völkern und Kulturen Europas und der Welt sowie gegenseitiges Verständnis zu fördern. b) Schlüsselinitiativen – Stabilität und Sicherheit 1. Rechtsetzungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen durchführen, um weitere Fortschritte beim Aufbau eines integrierten europäischen Grenzüberwachungssystems zu erreichen, einschließlich von Maßnahmen, um die illegale Immigration zu bekämpfen, gemäß dem vom Europäischen Rat in Sevilla vereinbarten Programm: - Rechtsetzungsmaßnahmen durchführen zur Überarbeitung und Konsolidierung der Regelungen des Gemeinsamen Handbuchs über die Kontrolle der Außengrenzen; - Maßnahmen durchführen, um die gemeinsame Visumpolitik auszubauen und insbesondere ein gemeinsames Visumidentifikationssystem einzurichten; - die rechtlichen, institutionellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen untersuchen, die eine gemeinsame Verwaltung der Außengrenzen und Entwicklung einer gemeinsamen Ausbildung von Grenzüberwachungsdiensten mit sich bringen würden; - ein Schnellwarnsystem gegen illegale Immigration und Menschenhandel einrichten. 2. Maßnahmen vorschlagen, um die Finanzierung des Terrorismus anzugehen und um Nacharbeiten zu der demnächst erscheinenden Mitteilung über die Bekämpfung der Korruption zu leisten, um die wirksame Vollstreckung von Strafprozessurteilen in der Union zu erleichtern und um zur Bekämpfung und Verhütung von Verbrechen und Terrorismus beizutragen, während gewährleistet wird, dass diese Maßnahmen angemessen durch Vorkehrungen zum Schutz der Rechte des Einzelnen ausgeglichen werden: - Ein Rahmenbeschluss über das Einfrieren und die Beschlagnahme der Guthaben von Einrichtungen, die von natürlichen Personen kontrolliert werden, die in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, um zu gewährleisten, dass rechtmäßige Wirtschaftstätigkeiten nicht zur Finanzierung des Terrorismus genutzt werden; - ein Rahmenbeschluss zur Festlegung gemeinsamer Standards für verfahrensrechtliche Schutzvorschriften für Personen, die in der EU in Strafverfahren angeklagt sind. 3. Weitere Maßnahmen vorschlagen, um die gemeinsamen europäischen immigrations- und asylpolitischen Maßnahmen zu konsolidieren, einschließlich einer Aufstockung der Mittel für den Europäischen Flüchtlingsfonds und einer verstärkten Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration: - Ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm auflegen, um die Integration von Drittlandsangehörigen zu unterstützen, die sich legal in der Union aufhalten (im Zusammenhang mit 2.3 b) Ziffer 7, 4.Punkt zu sehen); - ein Rechtsinstrument verabschieden über die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Bearbeitung von Anträgen auf Asyl in den Mitgliedstaaten. 4. Die Richtlinien gegen Geldwäsche verstärkt anwenden, die in dem Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung angekündigten Maßnahmen hinsichtlich Zahlungssystemen durchführen und die Kooperation von Ermittlungsbehörden im Finanzbereich verbessern: - Eine Bewertung der vorhandenen Maßnahmen im Rahmen der dritten Säule bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durchführen und prüfen, ob ein Rechtsinstrument erforderlich ist, um ein EU-weites System zur Bekämpfung der mit umfangreichen Barzahlungen einhergehenden Geldwäsche zu schaffen. 5. Nacharbeiten zu dem Grünbuch über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durchführen und die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft betreiben, und die hauptsächlichen Ergebnisse dem Europäischen Konvent im Hinblick auf die nächste Regierungskonferenz vorliegen 6. Eine wirksame Durchführung der Sicherheitsbestimmungen in der Kommission gewährleisten 7. Sämtliche Sicherheitsaspekte in den Bereichen Verkehr, Energieversorgung, öffentliche Gesundheit sowie Informations- und Kommunikationsnetze verstärken: - Gemeinsame EU-Standards für die Sicherheit von Kernkraftwerken festlegen, die Umweltbestimmungen des Euratomvertrags durchführen sowie den Katastrophenschutz durch Legislativvorschläge und sonstige Initiativen verstärken und die Sicherheit von Transport, Behandlung und Entsorgung radioaktiven Abfalls gewährleisten; - einen Vorschlag für eine Verordnung für die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Seuchenbekämpfung vorlegen; - eine Task Force für Computer- und Netzsicherheit einrichten. 8. Einen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Konflikts im Nahen Osten leisten und die Partnerschaft im Mittelmeerraum ausbauen, insbesondere durch Vorantreiben des Barcelona-Prozesses, konzentrierte Förderung von politischen und wirtschaftlichen Reformen, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Investitionen in die Region sowie fortgesetzte Verbesserung der Wirksamkeit von MEDA 9. Den Assoziierungs- und Stabilisierungsprozess im Balkan sowie die weitere Zusammenarbeit mit Russland und den Neuen Unabhängigen Staaten fördern: - Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien aushandeln. 10. Den Wiederaufbau in Afghanistan unter Leitung der repräsentativen Regierung finanziell und politisch unterstützen sowie Frieden und Stabilität in Zentralasien fördern 11. Den Krisenreaktionsmechanismus verstärken und einen aktiven Beitrag zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur zivilen Dimension der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik leisten 12. Das Programm Erasmus World annehmen, um die Qualität des Hochschulunterrichts zu verbessern und das interkulturelle Verständnis durch Kooperation mit Drittländern zu fördern (2004-2008) sowie das TEMPUS-Programm in den MEDA-Ländern durchführen Die entsprechenden Vorschläge für Rechtsakte sowie Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter sind im ersten Teil der dem Arbeitsprogramm beigefügten Liste mit dem Code „200“ gekennzeichnet. 2.3. Eine nachhaltige und integrative Wirtschaft Im Jahre 2003 muss ein Aufschwung in der Wirtschaft und bei der Beschäftigung kräftig unterstützt werden, wozu gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt eine Voraussetzung sind. Es gilt, die in der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und in der Lissabonner Strategie vorgesehenen Maßnahmen anzunehmen und in die Praxis umzusetzen. Die Hauptherausforderung wird darin bestehen, die Entwicklung in Richtung auf eine wissensbestimmte Wirtschaft voranzutreiben. Darüber hinaus kommt der EU die Aufgabe zu sicherzustellen, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen – in den Bereichen Finanzen, Energieversorgung, Verkehrswesen, Telekommunikation usw. – uneingeschränkt operationell ist, und die Wirkung zu maximieren, die von der Einführung des Euro für Verbraucher und Unternehmen ausgeht. Bei den Außenbeziehungen ist die Kommission bestrebt, die Globalisierung in den Griff zu bekommen, und sicherzustellen, dass die Vorteile möglichst gleichmäßig allen Ländern und ihrer Bevölkerung zugute kommen. Die in Doha aufgenommenen multilateralen Handelsverhandlungen werden in eine entscheidende Phase eintreten, nicht zuletzt auf der WTO-Ministerkonferenz in Cancun im September 2003; es muss zudem gewährleistet werden, dass die Verpflichtungen von Kyoto ordnungsgemäß erfüllt werden. Schließlich gilt es, eine ausgeglichenere globale Partnerschaft anzustreben, insbesondere dadurch, dass man die in Monterrey und Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen in den Bereichen Handel, Finanzen und Globalisierung erfüllt. Eine verstärkte und wirksamere Außenhilfe, konkrete Maßnahmen zum Abbau der unerträglichen Schuldenlast vieler Entwicklungsländer, verstärkte regionale Integration, einschließlich regionaler Handelsvereinbarungen, ein besonderes Augenmerk auf Afrika und die weniger entwickelten Länder im allgemeinen sowie eine verbesserte Konfliktverhütung – alle diese Faktoren werden wesentliche Bestandteile einer erfolgreichen Bekämpfung der Armut sein. a) Ziele Im Licht der Diskussionen mit den Institutionen und innerhalb der durch die jährliche Strategieplanung für 2003 gesetzten Rahmenbedingungen legt die Kommission folgende Schlüsselziele für 2003 fest: - Stabilitätsorientierte makroökonomische Maßnahmen weiterführen und die Umsetzung der Lissabonner Strategie beschleunigen, einschließlich der Förderung einer wissensbasierten Gesellschaft, der Stärkung des Binnenmarkts für Dienstleistungen, der Beseitigung von Verzerrungen im Steuerwesen und der Förderung der Beschäftigung durch die Umsetzung der überarbeiteten europäischen Beschäftigungsstrategie; - die nachhaltige Entwicklung sowie den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt fördern und dabei durch die Umsetzung der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung einen Ausgleich von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anliegen erreichen; - eine echte Immigrationspolitik verfolgen, die sich darauf stützt, dass eine erfolgreiche gesellschaftliche Eingliederung von Immigranten sowohl den sozialen Zusammenhalt verstärkt als auch eine Vorbedingung für wirtschaftliche Effizienz darstellt. Ob nämlich die Lissabonner wirtschaftlichen Ziele Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsanstieg bis 2010 und darüber hinaus ereicht werden, hängt wesentlich von Ausmaß und Dynamik der Immigration ab; - sicherstellen, dass die Vorteile der Globalisierung möglichst gleichmäßig allen Ländern und ihrer Bevölkerung zugute kommen, auf eine gerechtere Verteilung der Ressourcen zwischen Nord und Süd hinarbeiten und dabei die kulturelle Vielfalt und das ökologische Erbe achten. b) Schlüsselinitiativen – eine nachhaltige und integrative Wirtschaft 1. Den Frühjahrsbericht der Kommission für den Europäischen Rat bereitstellen, und dabei Fortschritte anhand des ehrgeizigen, sich über ein Jahrzehnt erstreckenden Programms des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wandels messen, das vom Europäischen Rat in Lissabon im März 2000 eingeleitet wurde. Darin werden die, insbesondere in den Mitgliedstaaten, erreichten Fortschritte anhand der konkreten, auf der Tagung von Lissabon und auf den folgenden Tagungen des Europäischen Rates festgesetzten Ziele analysiert und Prioritäten für die nächsten zwölf Monate festgelegt, um den Fortgang der Lissabonner Strategie zu sichern. Es werden auch Nacharbeiten zu dem Johannesburger Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung enthalten sein. - Wirtschaftspolitische Maßnahmen 2. Den Binnenmarkt für Dienstleistungen vollenden, und zwar durch Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Erbringung und die Nutzung von Dienstleistungen, von denen Unternehmen und auch Verbraucher profitieren können, und eine abschließende Vereinbarung über die wichtigsten Maßnahmen erreichen, um den Termin im Jahr 2003 für einen integrierten europäischen Wertpapiermarkt und den Termin im Jahr 2005 für einen integrierten Markt für Finanzdienstleistungen einhalten zu können: - Eine Mitteilung über die wichtigsten Errungenschaften des Binnenmarkts seit 1992 anlässlich des 10. Jubiläums veröffentlichen, mit besonderer Betonung der Vorteile für die europäischen Bürger; - das neue Rahmenprogramm „Intelligente Energie für Europa“ durchführen; - die verbleibenden Aktionen im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen umsetzen; - das neue Regelungsumfeld für elektronische Kommunikationsdienstleistungen (einschließlich der Frequenzpolitik) umsetzen und verwalten; - ein Grünbuch ausarbeiten, in dem eine Debatte über unsere Rolle bei der Sicherstellung der umfassenden Verfügbarkeit von Leistungen der Daseinsvorsorge von hoher Qualität für sämtliche Bürger eingeleitet wird, und insbesondere über die Möglichkeit, Grundsätze zum Thema Leistungen der Daseinsvorsorge in einer Rahmenrichtlinie zu konsolidieren und im Einzelnen auszuführen. 3. Die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt verbessern, insbesondere durch eine Modernisierung der Instrumente der Wettbewerbspolitik, einschließlich von staatlichen Beihilfen und Besteuerung: - Neue Maßnahmen durchführen, um eine Modernisierung und wirksame Durchsetzung der kartell- und fusionsrechtlichen Bestimmungen und der Vorschriften für staatliche Beihilfen sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich einer weiteren Liberalisierung im Post- und Energiesektor; - ein Grünbuch über den Unternehmergeist ausarbeiten, um die Diskussion über Europas Wettbewerbsfähigkeit anzuregen; - einen Vorschlag für eine Richtlinie über fairen Handel vorlegen; - Maßnahmen durchführen, um eine Koordinierung nationaler Steuersysteme zu gewährleisten; - Rechtsetzungsmaßnahmen anregen und sonstige Initiativen ergreifen, mit denen das Mehrwertsteuersystem an die moderne Wirtschaft angepasst wird, insbesondere an den e-Commerce. 4. Initiativen ergreifen, um die Koordinierung wirtschaftspolitischer, insbesondere haushaltspolitischer Maßnahmen zu verstärken, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten solide Haushalte erreichen und aufrechterhalten und um ein ungestörtes Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen: - Die vorhandenen Koordinierungsmechanismen verstärken und die Wirksamkeit der Politikkoordinierung durch einen zweckmäßigeren und eindeutiger bestimmten Zyklus der politischen Koordinierung verbessern, wobei das Schwergewicht stärker auf der Umsetzung liegt (Verschlankung); - die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts weiter verbessern, unter anderem dadurch, dass die Überwachung haushaltspolitischer Maßnahmen entwickelt und die Verpflichtung von Mitgliedstaaten auf gemeinsame Standards zur Verstärkung von Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit des Pakts ermutigt wird; - den neuen verschlankten Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung absolvieren. 5. Die wissensbasierte Gesellschaft fördern, insbesondere über die Entwicklung und Verfolgung einer integrierten Strategie für einen Europäischen Wissensraum und e-Europe: - Das gemeinsame Arbeitsprogramm von Kommission und Rat für Zielsetzungen für Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa durchführen; - die „Informationsgesellschaft für alle“ verwirklichen, insbesondere mit Hilfe von e-Europe 2005; - Maßnahmen zur Entwicklung bewährter Verfahren im Bereich des lebenslangen Lernens und des e-Learning ergreifen; - Vorschläge für zielgerichtete Maßnahmen zur Erhöhung der Forschungsausgaben in Europa vorlegen, um das auf dem Gipfel von Barcelona gesetzte Ziel von 3 % des BIP zu erreichen; - als bedeutsamen Beitrag zum Europäischen Forschungsraum das sechste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung einleiten, einschließlich von Vorschlägen für weitere Leitlinien für bioethische Grundsätze; - ein neues Aktionsprogramm zum Thema e-Learning annehmen, in das neue Technologien im Bereich allgemeine und berufliche Bildung integriert werden sollen. - Sonstige interne Politikbereiche 6. Nachhaltigkeit und Schlüssigkeit in bzw. zwischen einigen entscheidenden internen und externen Politikfeldern gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft (GAP-Halbzeitbewertung), Fischerei, Umwelt, Verkehr, Energie, Migration, Kohäsionspolitik und Strukturfonds (dritter Bericht über die Kohäsionspolitik), Lebensmittelsicherheit, übertragbare Krankheiten und öffentliche Finanzen im Rahmen der Währungsunion, sowie effiziente Nacharbeiten zu den Schlussfolgerungen von Göteborg sicherstellen; die Durchführung gemeinschaftsweiter Umweltvorschriften verbessern und das erforderliche Umfeld für eine Stärkung des Verbrauchervertrauens bei grenzüberschreitenden Transaktionen schaffen und die Erweiterung transeuropäischer Verkehrs- und Energienetze weiter betreiben: - Neben der GAP-Halbzeitbewertung wird die Kommission Vorschläge für die Überprüfung weiterer Sektoren vorlegen. Davon betroffen sind Wein, Zucker, Olivenöl, Tabak, Baumwolle und möglicherweise andere Erzeugnisse; - Legislativvorschläge und Maßnahmen zur Durchführung der Fischereireform, wie zum Beispiel Einsetzung der ersten regionalen Beratungsgremien, Einrichtung einer gemeinsamen Fischereiaufsicht der Gemeinschaft, Festlegung von Mehrjahres-Managementplänen für bestimmte größere Fischbestände und Vorschläge für die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen für die neue Strategie zur Entwicklung der Fangflotten; - dritter Bericht über die Kohäsionspolitik Ende 2003 einschließlich gegebenenfalls Legislativvorschlägen für die Strukturfonds nach 2006; - Regelungsumfeld für Lebensmittelsicherheit und Vorschlag für eine Verordnung über nährwertbezogene, wirkungsbezogene und gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel; - die sieben strategischen Themenbereiche, insbesondere die Bereiche nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und städtische Umwelt, im Rahmen des sechsten Umweltaktionsprogramms vorbereiten und durcharbeiten; - Vorschläge für eine integrierte Produktpolitik und eine neue Chemikalienstrategie vorlegen und die im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften für gefährliche Stoffe erforderlichen Risikoverringerungsmaßnahmen zum Abschluss bringen; - einen Aktionsplan für saubere Technologien für Wachstum und Entwicklung vorbereiten und durchführen; - das neue Instrument zur Folgenabschätzung wirksam einsetzen, um die Rechtsetzung sinnvoller zu gestalten und Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen; - den neuen Solidaritätsfonds der Europäischen Union einsetzen, um Opfern von Katastrophen größeren Ausmaßes zu helfen; - kostenbezogene Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung gestalten, insbesondere im Hinblick auf Strategien in den Bereichen Umwelt, Energieversorgung und Verkehrswesen (unter Beachtung von Reaktionen auf ein Methodenpapier im Falle des Verkehrswesens). 7. Die sozialpolitische Agenda umsetzen und dazu sämtliche Gemeinschaftsinstrumente nutzen (offene Koordinierungsmethode, Rechtsvorschriften, sozialer Dialog und Unterstützung durch die Strukturfonds), damit die vom Europäischen Rat in Lissabon gesetzten strategischen Ziele erreicht werden können: - Eine Mitteilung über die Halbzeitbewertung der sozialpolitischen Agenda annehmen; - die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode effektiver machen, und zwar mit Hilfe eines neugestalteten Beschäftigungspakets, eines zweiten Gemeinsamen Berichts über die soziale Eingliederung und die Einführung dieser Arbeitsmethode im Rentenbereich; - einen angemessenen Follow-up der laufenden Anhörungen der Sozialpartner gemäß Artikel 138 zum Datenschutz für Arbeitnehmer, zu den sozialen Aspekten von Unternehmensumstrukturierungen und zur Übertragbarkeit von Zusatzrenten gewährleisten; - Ausarbeitung einer Mitteilung über die Wechselwirkung zwischen Einwanderung, Beschäftigung und Sozialpolitik auf europäischer Ebene, unter Berücksichtigung der Lage auf den nationalen Arbeitsmärkten (im Zusammenhang mit 2.2 b) Ziffer 3, 1.Punkt zu sehen). - Die externe Dimension 8. Das Cotonou-Abkommen und Programme für Asien und Lateinamerika in dem Bestreben durchführen, die Armut wirksam zu verringern, wobei das Schwergewicht darauf liegen soll, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, insbesondere im Bereich Gesundheit und Bildung, und die Schuldenlast im Kontext der HIPC- Initiative abzubauen: - Das AKP-Partnerschaftsabkommen fertig stellen und die Durchführung der Programme in Angriff nehmen; das Programm für übertragbare Krankheiten umsetzen; - Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit AKP-Ländern aushandeln. 9. Den Dialog mit Afrika intensivieren und dazu die Afrikanische Union bei ihren Bemühungen unterstützen, die Konzepte Governance, friedliche Koexistenz und nachhaltige Entwicklung in Afrika zu verwirklichen, und für einen erfolgreichen Verlauf des Gipfeltreffens der EU und der afrikanischen Länder in Lissabon im April 2003 sorgen 10. Die Verhandlungen der Doha-Handelsrunde dadurch intensivieren, dass der Erfolg der WTO-Ministerkonferenz in Cancun im September 2003 sichergestellt wird, um die Beachtung des Termins Ende 2004 für den Abschluss der Verhandlungen zu gewährleisten 11. Auf dem Gebiet der Außenbeziehungen die bilateralen Verhandlungen, insbesondere mit Mercosur, den afrikanischen, karibischen und den Pazifikstaaten sowie dem Kooperationsrat der Golfstaaten und den Mittelmeerländern fortführen; die Beziehungen der EU mit Südostasien überprüfen 12. Übereinstimmung zwischen den internen Politikbereichen und den Außenbeziehungen sowie der Politik der Zusammenarbeit der Europäischen Union auf eine Weise herzustellen suchen, dass ein optimales Gleichgewicht zwischen den Wirtschaftsinteressen der EU und den bestmöglichen Ergebnissen in den Bereichen Entwicklung und Umwelt erreicht wird, wobei man gleichzeitig den Handel mit den Partnerstaaten und dieser Länder unter einander fördert Die entsprechenden Vorschläge für Rechtsakte sowie Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter sind im ersten Teil der dem Arbeitsprogramm beigefügten Liste mit dem Code „300" gekennzeichnet. 3. Ausführliche Folgenabschätzung bei ausgewählten Vorschlägen Im Juni 2002 legte die Kommission eine neue integrierte Methode der Folgenabschätzung fest, mit der Qualität und Kohärenz des Strategieentwicklungsprozesses verbessert werden sollen[4]. Mit dieser Methode will man die Auswirkungen vorgeschlagener Kommissionsmaßnahmen abschätzen, wozu die Prüfung auf Beachtung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in operationeller Hinsicht systematisch angewendet und die Ausgeglichenheit der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Komponenten der nachhaltigen Entwicklung analysiert wird. Wie auf der Tagung des Europäischen Rats in Sevilla vereinbart, wird die Kommission die Folgenabschätzungsarbeit bereits im Jahre 2003 aufnehmen. Die neue Methode integriert, verstärkt, vereinfacht und ersetzt sämtliche bestehenden sektoralen Folgenabschätzungen, die bisher für Kommissionsvorschläge benutzt worden sind. Sie wird auf sämtliche wichtigen Vorschläge angewendet, die von der Kommission in die jährliche Strategieplanung und/oder das Arbeitsprogramm aufgenommen worden sind, ob es sich um legislative oder sonstige Vorschläge handelt, sofern sie wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen haben. Somit ist der Ansatz zwar neu, bei der Anwendung der neuen Methode stützt man sich jedoch auf bekannte Verfahren und das gesammelte Wissen. Die Methode soll nach und nach eingeführt werden und in dem Strategie- und Programmplanungszyklus für 2004 voll operationell werden, der mit der Annahme der jährlichen Strategieplanung für 2004 im Februar 2003 einsetzt. Die Kommission hat zum Zweck einer frühzeitigen Anwendung dieses Instruments beschlossen, eine Reihe von Vorschlägen aus dem Arbeitsprogramm für 2003 für eine ausführliche Folgenabschätzung auszuwählen. Diese Vorschläge sind in Anhang 2 aufgeführt. Da für die erste Phase keine vorläufigen Folgenabschätzungen durchgeführt werden konnten, hat die Kommission ihre Auswahl auf folgende Faktoren gegründet: Bedeutung der ausgewählten Vorschläge in Bezug auf die betreffenden politischen Prioritäten, kurzzeitige Durchführbarkeit der Abschätzung für die Dienststellen unter Nutzung bereits durchgeführter Forschungen und sonstiger Arbeiten und Notwendigkeit der Wahrung eines Gleichgewicht zwischen verschiedenen Vorschlagsarten und der Einbeziehung eines breiten Spektrums von Dienststellen. Die Anzahl der Folgenabschätzungen ist auf das in dieser ersten Umsetzungsphase zu erreichende Maß beschränkt worden. Man setzt voraus, dass diese Folgenabschätzungen mit der erforderlichen Flexibilität und dem nötigen Pragmatismus durchgeführt und dass gegebenenfalls bereits durchgeführte Studien oder Analysen berücksichtigt werden. Es wird auch vorausgesetzt, dass die Auswahl der in Anhang 2 aufgeführten Vorschläge für eine ausführliche Folgenabschätzung die Kommissionsdienststellen nicht der Verpflichtung enthebt, die üblichen Vorbereitungsarbeiten für Legislativvorschläge durchzuführen, wozu die Analyse ihrer Auswirkungen nach dem Grundsatz der proportionalen Abschätzung gehört. In Zukunft soll eine kurze vorläufige Folgenabschätzung frühzeitig im Politikformulierungsprozess als Vorbedingung für die Aufnahme eines Legislativ- oder Maßnahmenvorschlags in die jährliche Strategieplanung vorgenommen werden, spätestens aber vor der Aufnahme in das Arbeitsprogramm. Durch diese vorläufige Folgenabschätzung wird die Kommission in die Lage versetzt zu entscheiden, welche Vorschläge einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden sollten. Die Kommission wählt Vorschläge für eine ausführliche Folgenabschätzung aus, was sich neben anderen Kriterien darauf gründet, ob der Vorschlag beträchtliche wirtschaftliche, ökologische und/oder soziale Auswirkungen auf einen oder mehrere der Schlüsselsektoren hat, ob er sich in bedeutsamer Weise auf wichtige betroffene Parteien auswirkt und ob der Vorschlag eine wesentliche Strategiereform beinhaltet. Mit der ausführlichen Folgenabschätzung verfolgt man den Zweck, eine vertiefte Analyse der potenziellen Auswirkungen zu unternehmen und es sollen betroffene Parteien und einschlägige Experten gemäß den Mindeststandards der Kommission für Anhörungen konsultiert werden. 4. Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat: Bestandsaufnahme und Aussichten Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission stellt einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit der übrigen EU-Institutionen im Jahre 2003 dar. Im Januar dieses Jahres einigten sich die Kommission und das Europäische Parlament auf einen Zeitplan für die Erörterung der jährlichen Strategieplanung und des Legislativ- und Arbeitsprogramms. Diese Abmachung ist eingehalten worden. Die Kommission hat mittels eines Dialogs mit dem Europäischen Parlament wie auch dem Rat die politischen Prioritäten diskutiert und die Schlüsselinitiativen formuliert. Beide Institutionen begrüßten die von der Kommission vorgeschlagenen Prioritäten und nahmen die Schlüsselinitiativen zur Kenntnis. Die Kommission hat ihrerseits ihre Bemerkungen in ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm aufgenommen. Daher fordert die Kommission das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen auf, die in diesem Legislativ- und Arbeitsprogramm vorgelegten Prioritäten, Schlüsselinitiativen und spezifischen Vorschläge bei der Planung ihrer Arbeit für das Jahr 2003 zu berücksichtigen. Wie auf der Tagung des Europäischen Rats in Sevilla vereinbart, wird der Rat zum ersten Mal im Dezember ein operatives Jahresprogramm verabschieden, wobei die Ergebnisse des Dialogs mit der Kommission berücksichtigt werden. Dieses Legislativ- und Arbeitsprogramm stellt den Beitrag der Kommission zu dem operativen Jahresprogramm des Rates für 2003 dar. Daher fordert die Kommission den Rat auf, die in diesem Arbeitsprogramm vorgelegten Prioritäten und Schlüsselinitiativen zu berücksichtigen und eine Erörterung der spezifischen neuen Vorschläge für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter einzuplanen, die in der ersten diesem Arbeitsprogramm beigefügten Liste aufgeführt sind. Die Kommission fordert den Rat ebenfalls auf, bei der Ausarbeitung seines operativen Jahresprogramms eine Erörterung und Verabschiedung wichtiger Vorschläge zu gewährleisten, die die Kommission bereits vorgelegt hat. Diese sind in Anhang 3 dieses Arbeitsprogramms aufgeführt. Desgleichen sieht die Kommission mit Interesse der Zusammenarbeit mit den Institutionen und den Präsidentschaften im Laufe des Jahres 2003 entgegen, die die Ausarbeitung des ersten mehrjährigen Strategieprogramms des Europäischen Rates zum Ziel hat. Man sollte sich vor Augen halten, dass derzeit die Hochrangige Technische Arbeitsgruppe Interinstitutionelle Zusammenarbeit prüft, ob dem Ersuchen des Parlaments, in die jährliche Programmplanung des Rates einbezogen zu werden, im Kontext der Diskussionen entsprochen werden kann, die über die Interinstitutionelle Vereinbarung im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Sevilla geführt werden. Die Kommission unterstützt das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen den drei Institutionen uneingeschränkt, die dazu beitragen würde, einen stärker integrierten und kohärenten politischen Planungsprozess für die Europäische Union zu entwickeln. 5. Schlussfolgerungen 2003 ist ein entscheidendes Jahr für die Europäische Union. Als übergeordnetes Anliegen stellt sich die Aufgabe, die Architektur des erweiterten Europa zu gestalten. Hier ist die Kommission bereit, ihre Verantwortung zu übernehmen, insbesondere in der Weise, dass sie aktiv zur Arbeit des Konvents beiträgt. Daneben treten die wesentlichen Herausforderungen für die Entwicklung der gemeinschaftlichen Politikfelder klar zu Tage: - Die Europäische Union muss ihre eigenen Vorbereitungen auf die Erweiterung abschließen, die Beitrittsländer müssen bereit sein, ihre Aufgaben zu übernehmen, und die EU muss sicherstellen, dass ihre politischen Maßnahmen den Bedürfnissen eines erweiterten Europa genau entsprechen. - Stabilität und Sicherheit sind nach wie vor von großer Bedeutung für die Bestrebungen der Europäischen Union, nicht zuletzt wegen der anhaltenden Bedrohung durch terroristische Aktivitäten und der unsicheren Situation im Nahen Osten und in anderen Regionen. Die Europäische Union muss ihre Rolle wahrnehmen, Frieden und Stabilität für ihre eigenen Bürger zu gewährleisten, und mit der internationalen Gemeinschaft daran zu arbeiten, dies auch in anderen Regionen zu erreichen. - Die Europäische Union muss die Fortschritte auf dem Weg zu ihrer strategischen Zielsetzung konsolidieren, eine nachhaltige und integrative, wissensbasierte Wirtschaft zu entwickeln; dazu muss sie die von ihr selbst gesetzten ehrgeizigen Ziele erreichen und danach streben, die von der internationalen Gemeinschaft, insbesondere in Johannesburg, Monterrey und Doha, aufgestellten Zielsetzungen zu verwirklichen. Die Kommission ist entschlossen, diese Herausforderungen uneingeschränkt anzunehmen, allerdings wird es mehr denn je erforderlich sein, dass die vereinbarten Prioritäten von allen EU-Institutionen auf schlüssige und umfassende Weise umgesetzt werden. ANHANG 1 Bewertung der Fortschritte im Jahre 2002 Die Vorlage des Arbeitsprogramms für das nächste Jahr bietet auch die Gelegenheit, eine vorläufige politische Bewertung vorzunehmen, was die Ausführung des Arbeitsprogramms des laufenden Jahres durch die Kommission angeht. Die endgültige, durch die Kommission vorgenommene Bewertung der erreichten Ergebnisse und der Verwendung der Ressourcen soll in dem Synthesebericht und den Jahrestätigkeitsberichten der Generaldirektoren und Dienststellenleiter für 2002 dargelegt werden (die im zweiten Quartal des Jahres 2003 angenommen werden sollen). Durch diese von den anderen EU-Institutionen begrüßten Jahrestätigkeitsberichte werden Transparenz und Offenlegung der Arbeit der Kommission gestärkt. Bevor man sich an eine Bewertung der Durchführung des Arbeitsprogramms für 2002 macht, lohnt es sich, das Tätigwerden der Kommission im Anschluss an die verheerenden Überflutungen zu bedenken, die im Sommer 2002 mehrere europäische Länder heim gesucht haben. Die Kommission reagierte unverzüglich. Der Kommissionspräsident und die betreffenden Kommissare waren sofort vor Ort, um sich selber ein Bild von den Schäden zu machen. Innerhalb weniger Wochen stellte die Kommission einen umfassenden Aktionsplan auf und legte Vorschläge zur Schaffung eines neuen Nothilfeinstruments vor, des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, um den Menschen in den betroffenen Regionen der Mitgliedstaaten und derjenigen Länder, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, im Falle einer Katastrophe größeren Ausmaßes unterstützen zu können. Insgesamt erzielte die Kommission erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung der in ihrem Arbeitsprogramm für 2002 angekündigten Schlüsselinitiativen. Nachstehend werden einige der wichtigsten Punkte aufgeführt: Erweiterung Die Kommission verstärkte ihre Anstrengungen, damit die wesentlichen Entscheidungen zu der Frage, welche Kandidatenländer im Jahre 2004 beitrittsreif sein sollten, getroffen werden können. Eine Grundlage für diese Entscheidungen bilden die Regelmäßigen Bericht über die Fortschritte der Beitrittsländer und das Strategiepapier der Kommission. Am 9. Oktober legte die Kommission die jährliche Erweiterungsstrategie fest und nahm die Regelmäßigen Berichte an; sie legte dem Rat Empfehlungen darüber vor, welche Kandidatenländer für den Beitritt zur EU im Jahre 2004 bereit sein könnten. Die Kommission bot weiterhin technische Hilfe über die Programme PHARE, SAPARD und ISPA an und schlug vor, den Beitrittsländern den Zugang zu einem breiten Spektrum an Gemeinschaftsprogrammen zu eröffnen. Auch wurden die Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften in den Beitrittsländern verstärkt. Sie bewertete auch die Auswirkungen der Erweiterung auf die Kommissionsaktivitäten und die Humanressourcen; so muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden, damit der „gemeinschaftliche Besitzstand“ ab der erfolgten EU-Erweiterung angewandt wird. Sicherheitsproblematik Auch nach den tragischen Ereignissen des 11. September 2001 war die Kommission nach wie vor in sämtlichen Bereichen des Aktionsplans des Europäischen Rats zur Bekämpfung des Terrorismus aktiv. Dies gilt insbesondere für die Gebiete Justiz und Inneres, Geldwäsche, Außenbeziehungen, Sicherheit von Informations- und Kommunikationsnetzen und Katastrophenschutz. In einem allgemeineren Sicherheitskontext legte die Kommission mehrere Vorschläge vor, um Gesundheitsschutz sowie die Sicherheit im Verkehrs- und Energiebereich zu stärken, einschließlich der Luftfahrtversicherung und Erdölvorräte, sowie Sicherheitsregeln und Sicherheitsstandards für verschiedene Verkehrsmittel. In Kürze wird sie einen Vorschlag über die Sicherheit in Tunnels vorlegen, außerdem ein umfassendes Paket zur Sicherheit der Kernenergie, das Fragen wie Sicherheitsstandards, radioaktive Abfälle und Stilllegung von Nuklearanlagen behandelt. Im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus legte die Kommission Legislativvorschläge zur Stärkung der Koordinierungsrolle von Europol bei der Terrorismusabwehr und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität vor, außerdem eine Mitteilung zur Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Tätigkeit von Europol. Ein Bericht über Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung wird vor Ende des Jahres vorgelegt werden. Die Kommission legte eine wichtige Mitteilung sowie einen Aktionsplan über den integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen der EU vor, die vom Europäischen Rat in Sevilla als EU-Priorität für das Jahr 2003 bestätigt worden ist. Alle im Vertrag vorgesehenen Vorschläge zur legalen Einwanderung liegen nunmehr dem Rat vor. Außerdem legte die Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Visa oder Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige vor (letztere sind bereits vom Rat verabschiedet). Im April 2002 legte die Kommission ihren ersten Jahresbericht zum Stand des Stabilisierungs- und Assoziationsprozesses im westlichen Balkan vor. Der Bericht weist zwar darauf hin, dass noch eine Reihe gemeinsamer Herausforderungen für die Region bestehen, erkennt aber gleichzeitig an, dass der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eine treibende Kraft für politische, demokratische und wirtschaftliche Reformen ist und bereits erste Ergebnisse der gewünschten Art hinsichtlich Stabilität und Fortschritt der Reformen liefert. Einführung des Euro, weitere wirtschaftliche und finanzielle Integration Die Einführung von Euro-Geldscheinen und -Münzen erwies sich als außerordentlicher Erfolg, der erheblichen Vorbereitungsarbeiten der betreffenden EU-Institutionen und nationalen Behörden geschuldet war. Die Kommission arbeitete bei der Verfolgung der Lissabonner Strategie eng mit dem Rat und dem Europäischen Parlament sowie zunehmend auch mit den Sozialpartnern zusammen. In der Phase der Vorbereitung auf die Tagung des Europäischen Rats in Barcelona gab die Kommission ihre Besorgnis über einen „Rückstand“ zu erkennen, da der Rat mit seinen Beschlüssen hinter die in Lissabon festgelegten Termine zurückfiel. Seit dem Europäischen Rat von Barcelona sind erhebliche Fortschritte in Bereichen wie dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, Forschung und e- Europe zu verzeichnen, auf anderen Gebieten wie etwa der Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums, Vollendung des Energiebinnenmarktes und Überprüfung der Transeuropäischen Netze waren die Fortschritte nur gering, obwohl diese Bereiche auf den Tagungen des Europäischen Rates in Barcelona und Sevilla als Prioritäten genannt wurden. Im Oktober nahm die Kommission einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie für Übernahmeangebote an, in dem der Anwendungsbereich und die Grundsätze ihres Vorschlags von 1996 beibehalten werden, aber auch die Änderungen des Parlaments sowie die Empfehlungen der Gruppe Hochrangiger Sachverständiger Berücksichtigung finden. Die Kommission sprach Empfehlungen für die Überwachung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts aus. Sie legte Vorschläge vor, um die Koordinierung wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Maßnahmen zu vereinfachen und um gemeinsame Standards für die wirtschaftspolitische Koordinierung festzulegen. Die Kommission schlug eine neue verbraucherpolitische Strategie vor und setzte die Bemühungen um den Verbraucherschutz fort, womit gewährleistet werden soll, dass der Binnenmarkt und der Euro den Verbrauchern größtmögliche Vorteile bringen. Hinsichtlich der Investitionen in die Forschung legte die Kommission eine erste Mitteilung vor, die die wichtigsten Gebiete nennt, wo die Politik auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene mobilisiert werden sollte, um bis 2010 das vom Europäischen Rat in Barcelona gesteckte Ziel von 3 % des BIP zu erreichen. Das sechste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet; Hauptziel ist die Gestaltung des Europäischen Forschungsraums. Im Oktober verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über neue Perspektiven für den Europäischen Forschungsraum, in der eine Bilanz der bisherigen Fortschritte gezogen und neue Perspektiven und Maßnahmen beschrieben werden. Die Kommission hat, entgegen ihrer Ankündigung in ihrem Arbeitsprogramm für 2002, keine Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie über Rechtsmittel (öffentliches Beschaffungswesen) unterbreitet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die von der Kommission im Mai 2000 vorgeschlagenen Grundrichtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen wohl nicht vor Mitte 2003 in ihrer endgültigen Form verabschiedet werden. Daher gedenkt die Kommission, eine Änderung der Richtlinie über Rechtsmittel im Jahre 2004 vorzuschlagen. Nachhaltige Entwicklung Die Kommission nahm die Umsetzung der Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung in Angriff und leistete einen Beitrag auf wichtigen internationalen Treffen zu diesem Thema. So beteiligte sich die Kommission aktiv an dem Weltgipfel zum Thema Nachhaltige Entwicklung und stellte damit sicher, dass die EU eine führende Rolle bei der Ausarbeitung eines „Global Deal“ für nachhaltige Entwicklung spielt. Die Kommission war insgesamt mit den in Johannesburg erreichten Vereinbarungen zufrieden, auch wenn sich nicht alle großen EU-Initiativen - wie etwa die zu erneuerbaren Energieträgern – im Ergebnis wiederfanden. Die Kommission brachte auf dem Gipfel – in Zusammenarbeit mit der dänischen Präsidentschaft und anderen Mitgliedstaaten – erfolgreich die EU-Initiativen in den Bereichen Wasser und Energie auf die Tagesordnung. Die Kommission legte die Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vor; in beiden Bereichen wird der Versuch unternommen, eine stärkere Nachhaltigkeit wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Art zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit der Lissabonner Strategie und als Teil der Nacharbeiten zu der auf der Tagung des Europäischen Rats in Nizza lancierten Sozialagenda legte die Kommission eine Reihe von Vorschlägen vor, einschließlich einer Evaluierung der europäischen Beschäftigungsstrategie und einer Mitteilung über die soziale Verantwortung von Unternehmen. Die Kommission führte weiter eine Anhörung der Sozialpartner zu den sozialen Aspekten der Unternehmensumstrukturierung durch. Außerdem schlug sie eine Gemeinschaftsstrategie zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor. Im Januar 2002 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung mit einem Aktionsplan für Biowissenschaften und Biotechnologie, einen wichtigen neuen Bereich der wissensbasierten Wirtschaft. Die unabhängige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) nahm ihre Arbeit auf, die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden ausgewählt. Weitere Fortschritte sind im Rechtssetzungsprogramm des Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit zu verzeichnen, insbesondere die Verabschiedung der Verordnung zum Lebensmittelrecht und zur Einrichtung der EBLS, von Richtlinien über Nahrungsergänzungen und unerwünschte Stoffe in Futtermitteln sowie der Verordnung über Schlachtnebenerzeugnisse. Die Kommission hat weitere Rechtsvorschläge gemäß dem Weißbuch vorgelegt und wird zusätzlich bis Ende des Jahres einen Vorschlag für eine Verordnung über Lebens- und Futtermittelkotrollen verabschieden. Außerdem wird sie, angesichts der Erfahrung mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahre 2001, vor Ende 2002 eine Richtlinie zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vorschlagen. Das neue Programm für öffentliche Gesundheit (2003-2008) wurde verabschiedet, und die Kommission hat mit seiner Umsetzung begonnen. Im Bereich Umweltschutz hat die Kommission den Entwurf einer Rahmenrichtlinie für die Umwelthaftung, eine Mitteilung über Umweltvereinbarungen sowie drei Mitteilungen verabschiedet, die in thematische Strategien für Boden, Pestizide und die Meeresumwelt münden werden. Ein weiterer wichtiger Erfolg im Jahre 2002 war die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die EU. Die Kommission wird 2003 die Mitteilung über integrierte Produktpolitik verabschieden. Hinsichtlich der Mitteilung über eine Strategie für die nachhaltige Nutzung von Ressourcen wurde beschlossen, diese Priorität auf 2003 zu übertragen, da sich bei einer eingehenden Prüfung des Politikbereichs herausstellte, dass die Anwendung sehr viel komplexer ist als vorhergesehen. In den Bereichen Energie und Verkehr schlug die Kommission ein Mehrjahresprogramm „Intelligente Energie für Europa“ vor. Sie setzte die Entwicklung eines Ansatzes für eine integrierte Verkehrspolitik fort, der auf dem Weißbuch Verkehrspolitik beruht. Als Folgemaßnahmen zum Europäischen Rat von Göteborg beabsichtigt die Kommission, umfassende Anhörungen über eine denkbare Methodik für die Anrechnung der Wegekosten durchzuführen, bevor sie 2003 einen Rechtssetzungsvorschlag zur Modernisierung des Rechtsrahmens der Gemeinschaft präsentiert. Neue Formen europäischen Regierens Die Kommission legte eine Reihe von Vorschlägen vor, um den in dem Weißbuch Europäisches Regieren enthaltenen Verpflichtungen nachzukommen, die Arbeitsweise der europäischen Institutionen zu verbessern und dabei Offenheit und Effizienz der Arbeitsverfahren der EU zu verstärken. Sie leistete auch einen aktiven Beitrag zu der Debatte über die Zukunft Europas. Zu den Vorschlägen gehörten ein Aktionsplan für eine „Verbesserung des Regelungsumfelds“, Mindeststandards für Anhörungen und ein neuer Mechanismus zur Folgenabschätzung für die EU-Rechtsetzung. Derzeit verhandeln die EU-Institutionen über eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Umsetzung dieser Vorschläge für eine Verbesserung des Regelungsumfelds. Bis Ende 2002 wird die Kommission einen Bericht darüber annehmen, wie sie ihren Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise nachgekommen ist, sowie ein zweites Paket von Vorschlägen zur Verbesserung des Regelungsumfelds. Die Kommission stellte ihre Vision des europäischen Projekts in einem maßgeblichen Beitrag zur Arbeit des Konvents dar und beteiligte sich aktiv an dieser Arbeit. Außerdem setzte sie weiterhin die internen Reformen um, die in dem Weißbuch zur Reform vom März 2000 angeregt worden waren. Insbesondere war das Jahr 2002 das erste, in dem ein vollständiger Zyklus der Strategie- und Programmplanung der Kommission ablief. Sie legte auch dem Rat ihr umfassendes Personalreformpaket vor, beteiligte sich an den Verhandlungen, die die Vereinbarung über die neue Haushaltsordnung der EU zum Ergebnis hatten und fuhr fort, den Grundsatz des maßnahmenbezogenen Managements in der gesamten Kommission zu verwirklichen. Die Kommission unternahm auch praktische Schritte zur Verbesserung der Governance in einer Reihe von Politikfeldern, darunter e- Europe, Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Wettbewerbspolitik; dazu gehört insbesondere ein Weißbuch zur Fusionskontrolle. Die Kommission hat, entgegen ihrer Ankündigung in ihrem Arbeitsprogramm für 2002, keine formellen Vorschläge für Möglichkeiten vorgelegt, nationale Parlamente zweckmäßiger über die Vorschläge der Gemeinschaft für Rechtsakte zu informieren. Diese Frage wird derzeit in der Arbeitsgruppe „nationale Parlamente“ des Konvents erörtert, in der die Kommission ihre Bereitschaft kundgetan hat, den nationalen Parlamenten alle von ihr vorgelegten legislativen und anderen Vorschläge zu übermitteln. Mittelmeerraum Das Hauptziel der Kommission bestand darin, der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft einen neuen Impuls zu verleihen. Dies wurde auch erreicht, insbesondere durch die Entscheidungen auf der Ministerkonferenz von Valencia und einer Reihe sektoraler Ministerkonferenzen. Diese billigten Kommissionsvorschläge verschiedener Art, die Angelegenheiten betrafen wie die Entwicklung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeerraum, die Gründung einer Europa-Mittelmeer-Stiftung zur Förderung des Dialogs zwischen den verschiedenen Kulturkreisen, eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (einschließlich des Themas Migration) und Umweltfragen. Die Kommission regte an, Investitionen des Privatsektors im Mittelmeerraum zu stimulieren. Als einen ersten Schritt beschloss der Europäische Rat in Barcelona, eine Fazilität für Europa-Mittelmeer-Investitionen innerhalb der Europäischen Investitionsbank zu schaffen. 2002 wurden Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen mit Algerien und dem Libanon abgeschlossen und Verhandlungen mit Syrien fortgesetzt. Das Assoziationsabkommen mit Jordanien trat in Kraft, das Interim-Assoziationsabkommen mit Libanon wird vor Ende 2002 in Kraft treten. Im Oktober 2002 verabschiedete die Kommission einen Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen im Mittelmeerraum, als Teil der Kommissionsvorschläge zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Wie im Arbeitsprogramm 2002 angekündigt, schlug die Kommission die Ausweitung des Programms TEMPUS auf die MEDA-Länder vor. Entwicklungszusammenarbeit Die Kommission maß der Rolle von Gesundheits- und Bildungsmaßnahmen bei der Bekämpfung der Armut besondere Bedeutung zu. Sie schlug neue sektorale und thematische Rahmentexte zu Gesundheitsschutz, HIV/AIDS und Bevölkerung sowie zur Bildung im Rahmen des Kampfes gegen die Armut vor. Die Kommission legte außerdem auch Vorschläge für Haushaltslinien zur Reproduktionshygiene und zum Aktionsprogramm für übertragbare Krankheiten vor; das Aktionsprogramm wird 2002 gestartet. Die Kommission wurde Mitglied im Verwaltungsrat des globalen Fonds für HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose. Die Kommission leistete einen aktiven Beitrag zu den Ergebnissen der G8-Taskforce Bildung. Mit Hilfe der Mitteilung der Kommission zur Vorbereitung der Konferenz von Monterrey über die Finanzierung für Entwicklung gelang es der EU, auf der Tagung des Europäischen Rats in Barcelona darüber Einigung zu erzielen, dass die Mitgliedstaaten ihre Entwicklungshilfe bis 2006 auf durchschnittlich 0,39 % des BIP aufstocken würden. Auch führte die Mitteilung zu der Verpflichtung, die EU-Entwicklungshilfe effizienter zu machen, unter anderem durch eine verstärkte Koordinierung politischer Maßnahmen und die Harmonisierung der Verfahren vor 2004. Die Mitgliedstaaten einigten sich auch darauf, ihre Diskussionen im Hinblick auf die weitere Aufhebung der Bindung von Hilfsgeldern fortzusetzen. Im September verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zu Handel und Entwicklung, in der sie darlegt, wie die EU ihren in Doha, Monterrey und Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen für die Entwicklung nachkommen will. Auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission stimmte der Rat der Aushandlung von Richtlinien für Abkommen über die wirtschaftliche Partnerschaft mit den Ländern und Regionen des Abkommens von Cotonou zu; die Verhandlungen liefen planmäßig im September 2002 an. ANHANG 2 Vorschläge für 2003, die vor ihrer Verabschiedung einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden sollen Vorschlag oder Maßnahme (Referenznummer in der Liste des Arbeitsprogramms) | Zuständige Dienststelle(n) | Priorität Erweiterung | Vorschlag für eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-Leitlinien) (2003/TREN/35) | TREN | Priorität Stabilität und Sicherheit | Verordnung über industrielle Sicherheit (2003/ADMIN/8) | ADMIN | Mitteilung der Kommission über Stand und weitere Entwicklung der Euromed-Fazilität (2003/ECFIN+/23) | ECFIN | Integrierte Strategie für die Prävention von und den Umgang mit Risiken natürlichen, menschlichen und sonstigen Ursprungs (2003/ENV/77) | ENV mit ISG | Mitteilung über die Integration von Drittstaatsangehörigen (2003/JAI/172) | JAI | Mitteilung über die Bearbeitung der Asylanträge außerhalb der EU (2003/JAI/143) | JAI | Entwurf für eine Rahmenrichtlinie zur Festlegung gemeinsamer Standards für verfahrensrechtliche Schutzvorschriften für Personen, die in der EU in Strafverfahren angeklagt sind (2003/JAI/158). | JAI | Priorität nachhaltige und integrative Wirtschaft | Überprüfung der europäischen Beschäftigungsstrategie (2003/EMPL/11) | EMPL | Neufassung der Richtlinien zur Geschlechtergleichstellung (2003/EMPL/34) | EMPL | Integration of environment into standardisation (Einbeziehung der Umweltbelange in die Normung) (2003/ENV/22) | ENV/ENTR | Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Grundwasserschutz (2003/ENV/39) | ENV | Richtlinie über die Infrastruktur für raumbezogene Informationen in Europa (2003/ENV+/70) | ENV | Rechtsakt über die flexiblen Instrumente im Rahmen von Kyoto, Gemeinsame Durchführung von Programmen, Mechanismus für saubere Entwicklung (2003/ENV/75) | ENV | Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren (2000/088) | ENV | Mitteilung über die Finanzierung des Natura-2000-Programms (2003/ENV+/40) | ENV, AGRI, REGIO, BUDG | Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verabschiedung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne für Bestände außerhalb sicherer biologischer Grenzen (2003/FISH/7) | FISH | Verordnung des Rates zur Einrichtung einer gemeinsamen Fischereiaufsicht der Gemeinschaft (2003/FISH/9) | FISH | Mitteilung über die Zukunft der europäischen audiovisuellen Politik (2003/EAC/11) | EAC mit ISG | Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Rechtsschutz von Mustern (2003/MARKT/16) | MARKT | Vorschlag für eine Richtlinie zur Beaufsichtigung von Rückversicherungsunternehmen (2003/MARKT/21) | MARKT | Mitteilung zum Aktionsplan Risikokapital (2003/MARKT/+28) | MARKT | Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2003/MARKT/23) | MARKT | Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Regelungen für Behörden und Subventionen (2003/TAXUD/10) | TAXUD | Überprüfung der Tabakregelung (2003/AGRI/19) | AGRI mit ISG | Überprüfung der Zuckerregelung (2003/AGRI/9) | AGRI mit ISG | Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über lautere Geschäftspraktiken (2003/SANCO/53) | SANCO | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kadmiumhaltige Düngemittel (2003/ENTR/40) | ENTR mit ISG | Mitteilung: Grundorientierungen für die Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus (2003/ENTR/46) | ENTR mit ISG | Vorschlag für eine Richtlinie zur Verminderung der Schadstoffemissionen von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen (2003/ENTR/61) | ENTR | Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren (2003/ENTR/63) | ENTR | Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte für die Pädiatrie (2003/ENTR/59) | ENTR | Vorschlag für eine Richtlinie über Humangewebezüchtung und damit hergestellte Produkte (2003/ENTR/37) | ENTR | Überprüfung der Richtlinie 75/106/EWG und 80/232/EWG (Fertigpackungen – Reihen von Packungsgrößen) (2003/ENTR/33) | ENTR | Mitteilung zum Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk: Übergang zu digitaler Ausstrahlung in Europa (2003/INFSO/13) | INFSO | Mitteilung über intelligente Fahrzeuge und Verkehrssicherheit (2003/INFSO/14) | INFSO | Richtlinie zur Verhinderung des Betriebs vorbehaltener und nicht vorbehaltener Tätigkeitsbereiche unter einem Rechtsträger eines Postbetreibers (2003/COMP/27) | COMP | Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, Verordnungen 975 – 976/1999 (2003/RELEX/30) | RELEX | Richtlinie über den Zugang zum Markt für den grenzüberschreitenden Personenverkehr (2003/TREN/3) | TREN mit ISG | Verordnungen zur Änderung des dritten Luftverkehrspakets (2002/TREN/28) | TREN | Überprüfung der Verordnung über computergestützte Buchungssysteme (2002/TREN/29) | TREN | Verordnung über die Veröffentlichung von Berichten über die Qualität von Luftverkehrsdiensten im Personenverkehr (2003/TREN/43) | TREN | Verordnungen zur Änderung des dritten Luftverkehrspakets (2002/TREN/28) | TREN | Verhandlungsmandat für ein neues internationales Tropenholzübereinkommen (2003/DEV/7) | DEV | - ISG = Inter-departmental Steering Group (Interinstitutionelle Lenkungsgruppe) In der Liste des Arbeitsprogramms sind diese Vorschläge in der Rubrik politische Begründung mit den Vermerk „ausführliche Folgenabschätzung“ gekennzeichnet. ANHANG 3 Von der Kommission bereits angenommene Vorschläge, die jetzt in anderen EU-Institutionen vorliegen Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen - Zustimmung zu den Vorschlägen der Kommission für eine Personalreform (2002/0100/CNS) Wirtschaft und Finanzen - Vorschläge verabschieden, die vorgelegt wurden im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, insbesondere zu den Themen Marktmissbrauch (2001/0118/COD), Prospekte (2001/0117/COD), Pensionsfonds (2000/0260/COD), Konglomerate (2001/0095/COD) und Übernahmerichtlinie (2002/0240/COD) - Steuerpaket (1998/0193/CNS, 1998/0087/CNS) - Energiebesteuerung (1997/0111/CNS) Justiz und Inneres Gemeinsame Asylpolitik: - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen (2001/0207/CNS) - Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, den ein Staatsangehöriger eines dritten Landes in einem Mitgliedstaat gestellt hat (2001/0182/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (2001/0091/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (2000/0238/CNS) Gemeinsame Einwanderungspolitik und Bekämpfung illegaler Einwanderung: - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Aufnahme eines Studiums, einer Berufsbildung oder eines Freiwilligendienstes (2002/0242/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Erteilung kurzfristiger Aufenthaltstitel für Opfer der Beihilfe zur illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die mit den zuständigen Behörden kooperieren (2001/0043/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zu den Bedingungen der Einreise und des Aufenthalts von Angehörigen von Drittstaaten zum Zweck bezahlter Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeiten (2001/0154/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen, die sich langfristig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten (2001/0074/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Recht auf Familienzusammenführung (1999/0258/CNS) Binnen- und Außengrenzen, gemeinsame Visumpolitik: - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens drei Monaten Reisefreiheit genießen und die Einführung einer besonderen Reisegenehmigung unter Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige einreisen dürfen, um sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens sechs Monaten frei zu bewegen (2001/0155/CNS) EU-Bürgerschaft: - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2001/0111/COD) Ein echter Rechtsraum in Zivilrechtsangelegenheiten: - Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 in Bezug auf Fragen des Unterhalts (2002/0110/CNS) - Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (2002/0090/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzübergreifendem Bezug durch die Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe und für andere mit Zivilverfahren verbundene finanzielle Aspekte (2002/0020/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Entschädigung für Opfer von Straftaten (KOM(2002) 562) - Vorschlag für einen Rechtsakt des Rates über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997/0339/CNS) Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus und ein echter Rechtsraum im Strafrecht: - Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen von Europol im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung (2002/0196/CNS) - Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme (2002/0086/CNS) - Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2001/0270/CNS) - Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels (2001/0114/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2001/0076/COD) - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (2001/0115/COD) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherangelegenheiten - Verabschiedung von Vorschlägen zur Reform der Verordnung 1408/71 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (1998/0230/COD, 2001/0137/COD) - Verabschiedung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern (2002/0072/COD) - Verabschiedung des Vorschlags zur Einrichtungen eines Tripartiten Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung (2002/0136/CNS) - Verabschiedung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliches Gewebe und Zellen (2002/0128/COD) Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) - Paket zum öffentlichen Auftragswesen (2000/0115/COD, 2000/0117/COD, 2001/0179/COD) - Verabschiedung des Reformpakets zum Thema Pharmazeutika (2001/0252/COD, 2001/0253/COD, 2001/0254/COD) - Zustimmung zum Gemeinschaftspatent vor der Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rats (2000/0177/CNS) - Mitteilung über die Besteuerung von Personenkraftwagen (KOM(2002) 431) Verkehrswesen, Telekommunikation und Energieversorgung - Vorschläge zur Öffnung des Elektrizitäts- und des Gasmarkts (2001/0077/COD) - Transeuropäische Netze im Energiebereich und im Verkehrssektor (2001/0311/COD, 2001/0226/COD, 2001/0229/COD) - Zustimmung zu dem Paket einheitlicher europäischer Luftraum, einschließlich Erbringung von Flugsicherungsdiensten (2001/0235/COD), Luftraum (2001/0236/COD), Interoperabilität des Flugverkehrsmanagementnetzes (2001/0237/COD), Rahmen für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (2001/0060/COD) - Zustimmung zu dem zweiten Eisenbahnpaket, Sicherheit und Erteilung von Genehmigungen (2002/0022/COD), Interoperabilität von Eisenbahnsystemen (2002/0023/COD), Eisenbahnagentur (2002/0024/COD), Entwicklung von Eisenbahnunternehmen (2002/0025/COD) - Zustimmung zu dem Vorschlag zu Rechten von Fluggästen (2001/0305/COD) - Mehrjahresprogramm für Maßnahmen im Energiebereich: Programm Intelligente Energie für Europa (2003-2006) (2002/0082/COD) - Maßnahmenpaket zur Stärkung der Sicherheit der Öl- und Gasversorgung im Rahmen des Energiebinnenmarktes (2002/0219/COD, 2002/0220/COD, 2002/0221/CNS und KOM(2002) 488, 1 bis 5) - Verordnung zur Förderung des Kombiverkehrs und des Kurzstreckenseeverkehrs („Marco Polo“) (2002/0038/COD) - Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienste (2001/0047/COD) Landwirtschaft und Fischerei - Annahme von Vorschlägen über die Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik, die der Kommission im Jahresverlauf vorgelegt werden sollen - Annahme von Vorschlägen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM(2002) 180, KOM(2002) 185, KOM(2002) 186, KOM(2002) 187, KOM(2002) 190 and 2002/0114/CNS)* - Verabschiedung der Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln (2001/0173/COD) und über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen (2001/0180/COD) - Verabschiedung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (2001/0176/COD) und für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Salmonellen und anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern (2001/0177/COD) Umwelt - Verabschiedung der Richtlinie über Umwelthaftung (2002/0021/COD)* - Verabschiedung der Verordnung zur biologischen Sicherheit (2002/0046/COD)* - Verabschiedung der Verordnung über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (2002/0026/ACC, 2002/0030/ACC )* - Verabschiedung der Verordnung für das Monitoring von Wäldern und der Umweltwechselwirkungen (2002/164/COD)* - Verabschiedung der Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung genetisch veränderter Organismen (2002/0046/COD) und über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO (…) - Verabschiedung der Richtlinie über Verpackungen (2001/0291/COD) Bildung, Jugend und Kultur - Verabschiedung des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittländern (ERASMUS WELT) (2002/0165/COD) (* = sofern nicht bereits 2002 angenommen) ANHANG 4 LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION FÜR 2003 Liste von Vorschlägen für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter 1: Vorschläge für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter, die den politischen Prioritäten für 2003 zugeordnet sind 2: Sonstige Vorschläge für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter, die im Jahre 2003 wahrscheinlich vorgelegt werden Erläuterungen 1. In dem Arbeitsprogramm werden für 2003 drei politische Prioritäten festgelegt, zu denen jeweils eine Reihe von Schlüsselinitiativen gehört. In den Fällen, in denen die Schlüsselinitiativen die Verabschiedung von Vorschlägen für Rechtsakte oder die Annahme von Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter (z. B. Mitteilungen oder Weißbücher) bedingen, sind diese in der ersten Liste aufgeführt. 2. Die zweite Liste enthält sonstige Vorschläge und Maßnahmen, deren Verabschiedung beziehungsweise Annahme im Jahre 2003 die Kommission bei der Fertigstellung dieses Arbeitsprogramms vorhersehen konnte. Die Liste enthält auch Vorschläge und Maßnahmen, die als Übertrag aus früheren Jahren übernommen wurden. 3. Die Listen liegen nur in der ursprünglichen sprachlichen Fassung vor (z. T. englisch, zum Teil französisch). 4. Die Kommission aktualisiert ihre Planung monatlich und übermittelt den übrigen EU-Institutionen ein „fortlaufendes Dreimonats-Programm“, um sie bei der Organisation ihrer Arbeit zu unterstützen[5]. 5. Die erste Liste ist zunächst nach politischen Prioritäten und dann nach Politikbereichen geordnet (z. B. „Landwirtschaft“ oder „Binnenmarkt“), während die zweite Liste nur nach Politikbereichen geordnet ist. Die Listen enthalten folgende Informationen: 6. Die Referenznummer, z. B. 2003/ADMIN/1 für neue Vorschläge. Aus früheren Jahren übernommene Vorschläge erscheinen z. B. als 2002/ADMIN/1 oder 2001/1. 7. Zuständige Kommissionsdienststelle(n) 8. Voraussichtliches Datum der Verabschiedung beziehungsweise Annahme 9. Angaben darüber, ob es sich um Vorschläge für Rechtsakte oder Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter handelt 10. Vorläufige Angabe der voraussichtlichen Rechtsgrundlage und des entsprechenden interinstitutionellen Verfahrens (z. B. Mitentscheidungsverfahren) 11. Angaben darüber, ob eine Anhörung des Ausschusses der Regionen (ADR) und/oder des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) obligatorisch oder als Option vorgesehen ist 12. Kurze Beschreibung und politische Begründung des Vorschlags und Angaben darüber, ob er einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden soll 13. Einen „Code für die politische Begründung“, gemäß dem Vorschläge nach den politischen Prioritäten eingeordnet werden können: Erweiterung (100), Stabilität und Sicherheit (200), nachhaltige und integrative Wirtschaft(300) 14. Angaben darüber, ob der Vorschlag sich im Jahre 2003 und/oder später auf den Haushalt auswirkt (d. h., ob er operative Ausgaben nach sich zieht), sowie darüber, ob diese Ausgaben derzeit in der Finanzplanung vorgesehen sind; die entsprechende Haushaltslinie wird ebenfalls angegeben. [1] SEK(2002) 217 vom 27. Februar 2002. [2] KOM(2002) 427 vom 28. August 2002. [3] http://europa.eu.int/comm/index_de.htm [4] KOM(2002) 276 vom 5 Juni 2002. [5] Im Interesse der Transparenz bietet die Kommission diese Informationen der Öffentlichkeit auch auf ihrer Website http://europa.eu.int/comm/index_de.htm an („Die Kommission zu Ihren Diensten“, „Organisation“, „fortlaufendes Dreimonats-Programm“).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuss der Regionen - Legislativ- und arbeitsprogramm der Kommission für 2003 /* KOM/2002/0590 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION FÜR 2003 INHALTSVERZEICHNIS Anhänge 1. Bewertung der Fortschritte im Jahre 2002 2. Vorschläge für 2003, die vor ihrer Verabschiedung einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden sollen 3. Beitrag der Kommission zu dem operativen Jahresprogramm des Rates (Vorschläge, die im Rat vorliegen) 4. Liste von Vorschlägen für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter im Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2003 Einführung Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2003 (das ,Arbeitsprogramm") ist das erste, das nach einem ausführlichen vorbereitenden Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat als Teil des Zyklus der Strategie- und Programmplanung der Kommission ausgearbeitet werden soll. Es steht am Anfang eines stärker integrierten und stimmigeren politischen Planungsprozesses für die Europäische Union. Im Februar 2002 nahm die Kommission ihre jährliche Strategieplanung für 2003 [1] an, in der sie drei politische Prioritäten für das nächste Jahr mit den dazugehörigen Zielen, Schlüsselinitiativen und Ressourcen festlegte: [1] SEK(2002) 217 vom 27. Februar 2002. - Ein erweitertes Europa, - Stabilität und Sicherheit und - eine nachhaltige und integrative Wirtschaft. Die Kommission legte ihre jährliche Strategieplanung dem Europäischen Parlament und dem Rat im März vor. In den darauf folgenden Monaten fand zum ersten Mal ein strukturierter Dialog mit beiden Institutionen über die Prioritäten und Schlüsselinitiativen für 2003 statt. Beide Institutionen nahmen eine positive Haltung zu den von der Kommission für 2003 festgelegten politischen Prioritäten ein. Im August nahm die Kommission ein Dokument zur Bestandsaufnahme des Follow-up der jährlichen Strategieplanung für 2003 [2] an, in dem sie die Anregungen des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigte. [2] KOM(2002) 427 vom 28. August 2002. Die jährliche Strategieplanung, der strukturierte Dialog mit den anderen Institutionen und das sich daraus ergebende Bestandsaufnahmedokument sind die Grundlagen für dieses Arbeitsprogramm. Auf der Grundlage der Schlüsselinitiativen der jährlichen Strategieplanung und des Bestandsaufnahmedokuments werden in dieser Mitteilung die Schlüsselinitiativen herausgearbeitet, die die Kommission im Jahr 2003 im Bereich der drei politischen Prioritäten zu ergreifen gedenkt. Insofern sie die Verabschiedung von Vorschlägen für Rechtsakte oder die Annahme von Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter betreffen, sind sie in der ersten dem Arbeitsprogramm beigefügten Liste enthalten. Die zweite Liste enthält sonstige Vorschläge und Maßnahmen, die voraussichtlich von der Kommission im Jahr 2003 vorgelegt werden, insoweit sich dies Ende Oktober 2002 bei der Annahme des Arbeitsprogramms voraussehen lässt. Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin den übrigen EU-Institutionen regelmäßige monatliche Aktualisierungen ihrer operationellen Planung übermitteln, und zwar in der Form eines fortlaufenden Dreimonats-Programms und von Berichten über bereits angenommene Vorschläge. Im Interesse der Transparenz bietet die Kommission diese Informationen der Öffentlichkeit auch auf ihrer Internet-Homepage [3] an. [3] http://europa.eu.int/comm/index_de.htm Auf zwei weitere neue Merkmale dieses Arbeitsprogramms sollte ebenfalls hingewiesen werden: * Im Juni 2002 nahm die Kommission ein erstes Bündel von Initiativen an, um der in dem Weißbuch Europäisches Regieren enthaltenen Verpflichtung nachzukommen, einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsweise der europäischen Institutionen zu leisten. Als Teil dieses ersten ,Pakets Verbesserung des Regelungsumfelds", das auf der Tagung des Europäischen Rats in Sevilla gebilligt wurde, führte die Kommission einen neuen Mechanismus ein, um die Auswirkungen wichtiger Vorschläge zu analysieren, und um so die Qualität der EU-Rechtsvorschriften dadurch zu verbessern, dass die Prüfung auf Beachtung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit systematisch angewendet wird und die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteile im Rahmen der Strategie der nachhaltigen Entwicklung analysiert werden. Dieser Mechanismus zur Folgenabschätzung wird ab 2004 in vollem Umfang angewendet, es wurde jedoch bereits eine Reihe von Vorschlägen im Arbeitsprogramm 2003 ausgewählt, die diese Abschätzung durchlaufen sollen. * Auf der Tagung des Europäischen Rates in Sevilla wurde vereinbart, eine zweckmäßigere jährliche und mehrjährige Planung der Arbeit des Rates einzuführen. Im Dezember wird der Rat ,Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" das erste operative Jahresprogramm des Rates (für 2003) beschließen, und zwar auf Vorschlag der künftigen griechischen und italienischen Präsidentschaft, wobei die Ergebnisse des Dialogs mit der Kommission berücksichtigt werden. Das Arbeitsprogramm stellt den Beitrag der Kommission zu dem operativen Jahresprogramm des Rates dar, sowohl hinsichtlich der Prioritäten und Schlüsselinitiativen als auch dadurch, dass von der Kommission bereits angenommene Vorschläge gekennzeichnet werden, zu denen im Jahre 2003 vom Rat eine Entscheidung getroffen werden muss (siehe Abschnitt 4). Schließlich legt die Kommission dieses Arbeitsprogramm mehrere Wochen vor dem Zeitpunkt vor, zu dem der Europäische Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen wesentliche Entscheidungen über die zukünftige Gestalt einer erweiterten Europäischen Union treffen soll. Auf die Durchführung des Arbeitsprogramms können sich diese Entscheidungen ebenso auswirken wie die Frage, ob die Haushaltsbehörde der Kommission ausreichende Mittel bewilligt, damit sie 500 nicht-ständige Bedienstete für wesentliche Arbeiten zur Vorbereitung auf die Erweiterung einstellen kann. Angesichts dieser Erwägungen erweist es sich möglicherweise für die Kommission als unumgänglich, im Laufe des Jahres 2003 Änderungen an ihrem Arbeitsprogramm vorzunehmen, um die Ergebnisse dieser Entscheidungen und andere nicht vorhersehbare bedeutsame Entwicklungen auf der internationalen Szene zu berücksichtigen. 1. Perspektiven und Herausforderungen im Jahre 2003 Die fünfte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft findet in einem erheblich größeren Maßstab statt als die vorangegangenen Erweiterungen. Zunächst eignet ihr ein historisches Element, so dass sie sich nicht mit irgend einer anderen Erweiterung vergleichen lässt: * Bei dieser Erweiterung handelt es sich um einen grundlegenden politischen Wandel, da sie zu Europas Vereinigung führt, die sich auch vor 20 Jahren nicht einmal vorstellen ließ. Daraus ergeben sich weitreichende Folgen - die Bedeutung der Erweiterung lässt sich mit dem Vertrag von Rom vergleichen. * Frühere Erweiterungen betrafen nie mehr als drei Länder. Diesmal weist die Erweiterung eine völlig andere Größenordnung auf. Ein Europa von (bis zu) 25 Ländern mit 451 Millionen Bürgern ist eine große Herausforderung. ,Europa" fing mit sechs Ländern an. Jetzt wird sich die Europäische Union über den gesamten Kontinent erstrecken. Es geht nun darum, die Vielfalt von Kulturen, Verwaltungstraditionen und wirtschaftlichen Strukturen in den Griff zu bekommen. 2003 ist ein entscheidendes Jahr für diesen Übergang zum erweiterten Europa. Politische Perspektive Die EU steht im Jahre 2003 vor drei wichtigen Aufgaben: - Die Erweiterung vorbereiten Die Perspektive für 2003 wird erheblich von der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union bestimmt werden. Dies bringt eine Reihe formaler Abläufe in dem Beitrittsprozess als solchem mit sich, die Anpassung der Finanziellen Vorausschau für 2004-2006 und intensive Vorbereitungsarbeiten in der Kommission und in den anderen EU-Institutionen. Die EU muss sich an die Überprüfung ihrer wesentlichen Politikbereiche machen, um herauszufinden, ob sie im Rahmen des neuen Europa einer Anpassung bedürfen. Sie wird auch bestimmte Politiken konsolidieren müssen, z. B. muss man die Annahme der Maßnahmen vorantreiben, die im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz erforderlich sind, und man muss sich auf den Grenzschutz an den Außengrenzen konzentrieren und die wirtschaftspolitische Koordinierung vereinfachen. - Europas Zukunft Gestalt geben 2003 wird auch ein Jahr sein, in dem der Weg für das neue Europa bereitet werden soll. Die EU muss ihre Institutionen mit Hilfe der Arbeiten des Konvents und der nächsten Regierungskonferenz anpassen und die Bürger von neuem in das europäische Projekt einbeziehen. - Die Beziehungen zu den Nachbarn des erweiterten Europa pflegen Das neue Europa muss seine Beziehungen zu den Nachbarn in einem umfassenderen Europa neu bewerten, wobei die auf dem ,Gymnich"-Ministertreffen im August 2002 eingeleiteten Diskussionen als Grundlage dienen. Die neu belebte Partnerschaft Europa-Mittelmeer muss zu einer Gemeinschaft führen, die auf der Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen, einem intensiveren Austausch zwischen den Völkern und Kulturen im Mittelmeerraum sowie auf dem Konzept der Sicherheit und der Achtung von Grundrechten beruht. Ein vergleichbarer Ansatz muss auch bei den europäischen Ländern gewählt werden, die keine Beitrittskandidaten sind, wie z. B. Russland, die Ukraine und Moldawien. Abschließend ist zu bemerken, dass einige der Länder im westlichen Balkan bald an der Außengrenze der Europäischen Union legen werden. Gleichzeitig werden durch den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess Aussichten auf eine Mitgliedschaft eröffnet. Wirtschaftsaussichten für die EU im Jahre 2003 Die jüngsten Wirtschaftsentwicklungen weisen auf ein niedrigeres Wachstum hin, als noch in der Frühjahrsprognose der Kommission von 2002 vorhergesehen. Der Aufschwung braucht länger als erwartet, um in Gang zu kommen. Das wirtschaftliche Umfeld ist ebenfalls unsicherer geworden, zum Teil wegen der zunehmenden Spannungen im Nahen Osten und im Irak und der entsprechenden Entwicklung der Ölpreise. Sonstige Risiken hängen zusammen mit den Auswirkungen der jüngsten Börsenkursentwicklung auf das Vertrauen von Haushalten und Investoren, der Finanzmarktvolatilität und möglichen Ansteckungswirkungen der Wirtschaftskrise in bestimmten lateinamerikanischen Ländern. In der Eurozone setzte zwar die Erholung im ersten Quartal des Jahres 2002 ein, es kam jedoch nicht zu einer weiteren Beschleunigung im Laufe des Sommers. Inländische Nachfrage und insbesondere die private Investitionstätigkeit blieben zögerlich. Auch die Exporte gingen zurück. Die Indikatoren weisen weiterhin auf eine gewisse Wachstumsbeschleunigung in der zweiten Hälfte des Jahres 2002 hin, das BIP-Wachstum wird aber wohl kaum über 1 % hinausgehen. Dieser verzögerte Aufschwung legt nahe, dass auch die Wachstumsrate für 2003 nach unten korrigiert werden muss und dass die frühere Prognose einer durchschnittlichen Wachstumsrate von fast 3 % für das Jahr 2003 inzwischen als unrealistisch erscheint. Insgesamt gesehen ist es heute unsicherer, wann und wie stark die Wachstumsbeschleunigung in der EU einsetzen wird. Gleichzeitig muss jedoch betont werden, dass alle Voraussetzungen für diese Beschleunigung weiterhin gegeben sind. Die Inflation geht zurück, die monetären Rahmenbedingungen sind günstig und die Zinssätze verhältnismäßig niedrig. Die Korrektur bei den Lagerbeständen ist wahrscheinlich bereits erfolgt. Wichtige wirtschaftliche Ungleichgewichte sind nicht gegeben. Schließlich bleiben auch die Indikatoren von Konjunkturumfragen in der Nähe der traditionellen Durchschnittswerte. Angesichts dieser Wirtschaftslage wird es umso dringender, die laufenden Strukturreformen zu vollenden und die Fortschritte auf dem Weg zu der strategischen Zielsetzung der EU zu konsolidieren, eine nachhaltige und integrative, wissensbasierte Wirtschaft zu entwickeln. 2. Prioritäten der Kommission für 2003 Vor diesem Hintergrund bestätigt die Kommission die in der jährlichen Strategieplanung für 2003 festgelegten politischen Prioritäten: - Ein erweitertes Europa, - Stabilität und Sicherheit und - eine nachhaltige und integrative Wirtschaft. Die Kommission ersucht die übrigen EU-Institutionen, diese Prioritäten, Schlüsselinitiativen, Vorschläge für Rechtsakte oder Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter in ihrer eigenen Programmplanung für das Jahr 2003 angemessen zu berücksichtigen. Die Kommission bekräftigt ihre Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit mit den übrigen EU-Institutionen, um diese Prioritäten über eine gemeinsame Programmplanung in die Praxis umzusetzen. 2.1. Ein erweitertes Europa Soll die Erweiterung ein Erfolg werden, so ist eine beispiellose Anstrengung erforderlich. Als Exekutivorgan der Union und Hüterin der Verträge steht die Kommission in vorderster Front, um die Strategie der Union innerhalb eines erweiterten Umfelds zu verfolgen. Dazu muss die Kommission, wie die übrigen Institutionen, ihr Management und ihre Arbeitsmethoden verbessern, insbesondere dadurch, dass sie Ressourcen stärker auf Kernaktivitäten konzentriert. Schon mit dem Tag des Beitritts muss die Kommission in der Lage sein sicherzustellen, dass der gemeinschaftliche Besitzstand in einem erweiterten Europa angewendet wird, und sie wird für die Bewältigung dieser Aufgabe angemessene Ressourcen benötigen. a) Ziele Im Licht der Diskussionen mit den Institutionen und innerhalb der durch die jährliche Strategieplanung für 2003 gesetzten Rahmenbedingungen legt die Kommission folgende Schlüsselziele für 2003 fest: * Eine angemessene Unterstützung, eine genaue Überwachung und regelmäßige Berichterstattung sicherstellen, damit die zukünftigen Mitgliedstaaten alle sich aus dem Beitritt ergebenden Verantwortlichkeiten uneingeschränkt übernehmen, und auch eine reibungslose allmähliche Einführung von EU-Politiken in den neuen Mitgliedstaaten und die einwandfreie Funktionsweise des Binnenmarkts nach dem Beitritt gewährleisten; * die vollständige Einhaltung aller ihrer Verpflichtungen durch die Kommission schon mit dem Tag des Beitritts gewährleisten, und zwar hinsichtlich der Anwendung des Gemeinschaftsrechts, der Gemeinschaftsstrategien und -programme sowie der Maßnahmen, die zur Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten erforderlich sind; * die Gemeinschaftsstrategien umfassend überdenken, um der qualitativen Dimension der wichtigsten Erweiterung in der Geschichte der europäischen Integration gerecht zu werden. b) Schlüsselinitiativen - ein erweitertes Europa 1. Den Beitrittsprozess bis zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Beitrittsvertrags begleiten, um die Beitrittsländer, mit denen die Verhandlungen abgeschlossen wurden, in die Lage zu versetzen, tatsächlich im Jahre 2004 die Mitgliedschaft zu erreichen und an den Wahlen zum Europäischen Parlament als Mitgliedstaaten teilzunehmen: * Die Erfuellung der von den Beitrittsländern bei den Beitrittsverhandlungen übernommenen Verpflichtungen genau überwachen und dem Rat regelmäßig darüber berichten, einschließlich in der Form eines umfassenden Überwachungsberichts; * die Erfuellung der Verpflichtungen bewerten, die für die Programmplanung im Bereich der Strukturfonds für die neuen Mitgliedstaaten mit dem Tag des Beitritts erforderlich sind; * die Sicherheitsmechanismen vorbereiten, die erforderlich sind, um Rückschläge beim Funktionieren des Binnenmarkts oder im Bereich Justiz und Inneres während der ersten beiden Jahre nach der Erweiterung zu verhindern; * den Fortschritt bei der Durchführung der Reformen überwachen, die erforderlich sind, um die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen bis 2004 zu erfuellen; * die Aussöhnung der beiden ethnischen Gemeinschaften auf Zypern nach einer politischen Einigung unterstützen; * die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer dabei unterstützen, ihre Bürger über die Folgen der Erweiterung zu informieren. 2. Eine überarbeitete Beitrittsstrategie für Bulgarien und Rumänien ausarbeiten und umsetzen, und die Heranführungsstrategie für die Türkei verstärken: * Den Fahrplan zur Erweiterung für Bulgarien und Rumänien für den Zeitraum bis zum Beitritt ausarbeiten und umsetzen; * Maßnahmen, einschließlich einer verstärkten finanziellen Unterstützung, im Zusammenhang mit der Verstärkung der Heranführungsstrategie für die Türkei vorbereiten und durchführen. 3. Anleitung und finanzielle Unterstützung gewähren, um den zukünftigen Mitgliedstaaten dabei zu helfen, ihre Verwaltungs- und Justizkapazitäten auszubauen: * Die Verwaltungs- und Justizkapazitäten der Beitrittsländer verstärken, z. B. Ausbau der Institutionen, spezifische Projekte); * Maßnahmen durchführen, um die Einhaltung der Gemeinschaftsstandards für die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten; * die erforderlichen Investitionen in die Beitrittsländer anregen, damit diese sich uneingeschränkt an den Transeuropäischen Netzen beteiligen und das ungestörte Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten können. 4. Die Anwendung von Gemeinschaftsrechtvorschriften und -programmen sowie gemeinschaftlichen Überwachungsverfahren und auch der offenen Koordinierungsmethode in den Mitgliedstaaten vorbereiten, darunter auf folgende Weise: * Die Überprüfung der wirtschafts-, beschäftigungs- und umweltpolitischen Maßnahmen der Beitrittsländer in den Synthesebericht für die Frühjahrstagung 2003 aufnehmen und die Weiterentwicklung verfolgen; * die Beitrittsländer in die Forschungsprogramme der Gemeinschaft einbeziehen; * die Beitrittsländer an dem Aktionsplan e-Europe teilnehmen lassen; * Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass gemeinsame Sicherheitsstandards im nuklearen Bereich in der Europäischen Union durchgesetzt werden; * Strukturfondsprogramme und Kohäsionsfondsprojekte im Hinblick darauf vorbereiten, sie Anfang 2004 sofort einzuleiten. 5. Die konkrete Anwendung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf die zukünftigen Mitgliedstaaten vorbereiten, hauptsächlich folgendermaßen: * Die Rechtsvorschriften für den Landbau technisch anpassen; * Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums vorbereiten, um sie Anfang 2004 sofort auflegen zu können. 6. Nach und nach die Strukturen einrichten, die erforderlich sind, damit die Betrugsbekämpfungsvorkehrungen der Gemeinschaft auf die Beitrittsländer ausgedehnt werden können, und zwar folgendermaßen: * Sicherstellen, dass die Beitrittsländer die erforderlichen Schritte unternehmen, damit sie in die Lage versetzt werden, die Zollunion in den Griff zu bekommen; * die angemessenen Strukturen der Betrugsvermeidung und -bekämpfung verstärken sowie Austausch- und Ausbildungsmaßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ausweiten. 7. Die administrativen und sprachlichen Arbeiten zur Vorbereitung auf die Erweiterung beschleunigt folgendermaßen zu Ende bringen: * Die Veröffentlichung der Verträge abschließen; * mit der Konsolidierung der Rechtsvorschriften voranschreiten und die Kodifizierung in den derzeitigen Amtssprachen in Angriff nehmen; den gemeinschaftlichen Besitzstand in den neuen Amtssprachen veröffentlichen; * die administrativen Vorbereitungen für Auswahl, Einstellung und Integration von Beamten aus den neuen Mitgliedstaaten für die Kommission sicherstellen. 8. Die Verwaltungsreform der Kommission weiter vorantreiben, um deren wirksame Modernisierung bis 2004 zu gewährleisten 9. Die hauptsächlichen Gemeinschaftspolitiken, ihre Verfahren und ihre Auswirkungen weiterhin überprüfen und damit eine Grundlage für zukünftige Vorschläge schaffen, die die Hauptperspektiven der Entwicklung der Politiken in der erweiterten Union und des zukünftigen Finanzrahmens nach 2006 zum Gegenstand haben 10. Einen Beitrag zur Arbeit des Konvents über die zukünftigen institutionellen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Europäische Union leisten Die entsprechenden Vorschläge für Rechtsakte sowie Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter sind im ersten Teil der dem Arbeitsprogramm beigefügten Liste mit dem Code ,100" gekennzeichnet. 2.2. Stabilität und Sicherheit Die Kommission wird ihre Rolle übernehmen, indem sie den Europäischen Raum von Wohlstand, Frieden und Stabilität zu erweitern hilft. Dieser beruht auf der Beachtung der Grundrechte und -freiheiten. Der Kampf gegen das Verbrechen in allen seinen Erscheinungsformen, einschließlich des Terrorismus, wird im Vordergrund stehen. Besondere Anstrengungen sollen unternommen werden, um eine wirksame Überwachung der Außengrenzen zu entwickeln und die verschiedenen Stellen zu koordinieren, die für die Grenzüberwachung zuständig sind; dazu gehört auch die Vorbereitung der Beitrittsländer, die den größten Teil der Landgrenzen der Europäischen Union zu kontrollieren haben. Als Ausgleich für ein wirksames Vorgehen gegen die illegale Immigration sollten echte gemeinschaftliche Immigrations- und Asylpolitiken verfolgt werden, die anerkennen, dass die legale Immigration eine Quelle kultureller Bereicherung ist und eine Wirtschaftskraft darstellt, während sie Personen, die eines internationalen Schutzes bedürfen, Garantien bietet. Außerhalb der EU sollen Partnerschaften mit europäischen Nachbarländern zu einem zentralen Faktor von Stabilität und Sicherheit werden. Schließlich wird die Kommission sich an der Aufgabe beteiligen, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu verstärken und in sich schlüssiger sowie wirksamer zu machen. Stabilität im Balkan und eine neue Friedensinitiative im Nahen Osten werden 2003 weiterhin die hauptsächlichen Schwerpunkte darstellen. Allerdings sollte man auch der brüchigen Sicherheitslage in bestimmten Teilen Asiens Aufmerksamkeit widmen, und die Kommission sollte - als Teil der internationalen Gemeinschaft - einen Beitrag dazu leisten, Frieden und Stabilität in dieser Region zu fördern. a) Ziele Im Licht der Diskussionen mit den Institutionen und innerhalb der durch die jährliche Strategieplanung für 2003 gesetzten Rahmenbedingungen legt die Kommission folgende Schlüsselziele für 2003 fest: * Beträchtliche Fortschritte, wie auf der Tagung des Europäischen Rats in Laeken vorgesehen und in Sevilla weiter ausgeführt, bei der Schaffung eines Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erreichen; * die Verkehrssicherheit, die Sicherheit der Informations- und Kommunikationsnetze und die Sicherheit im Katastrophenschutz verbessern; * an den Außengrenzen der erweiterten Europäischen Union und darüber hinaus sich für Frieden und Stabilität einsetzen, was auch gegebenenfalls eine allmähliche Assoziierung an die EU einschließt; * bei einer Bedrohung des Friedens ein wirksames Krisenmanagement betreiben; * Mechanismen entwickeln, um Kontakte zwischen Völkern und Kulturen Europas und der Welt sowie gegenseitiges Verständnis zu fördern. b) Schlüsselinitiativen - Stabilität und Sicherheit 1. Rechtsetzungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen durchführen, um weitere Fortschritte beim Aufbau eines integrierten europäischen Grenzüberwachungssystems zu erreichen, einschließlich von Maßnahmen, um die illegale Immigration zu bekämpfen, gemäß dem vom Europäischen Rat in Sevilla vereinbarten Programm: * Rechtsetzungsmaßnahmen durchführen zur Überarbeitung und Konsolidierung der Regelungen des Gemeinsamen Handbuchs über die Kontrolle der Außengrenzen; * Maßnahmen durchführen, um die gemeinsame Visumpolitik auszubauen und insbesondere ein gemeinsames Visumidentifikationssystem einzurichten; * die rechtlichen, institutionellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen untersuchen, die eine gemeinsame Verwaltung der Außengrenzen und Entwicklung einer gemeinsamen Ausbildung von Grenzüberwachungsdiensten mit sich bringen würden; * ein Schnellwarnsystem gegen illegale Immigration und Menschenhandel einrichten. 2. Maßnahmen vorschlagen, um die Finanzierung des Terrorismus anzugehen und um Nacharbeiten zu der demnächst erscheinenden Mitteilung über die Bekämpfung der Korruption zu leisten, um die wirksame Vollstreckung von Strafprozessurteilen in der Union zu erleichtern und um zur Bekämpfung und Verhütung von Verbrechen und Terrorismus beizutragen, während gewährleistet wird, dass diese Maßnahmen angemessen durch Vorkehrungen zum Schutz der Rechte des Einzelnen ausgeglichen werden: * Ein Rahmenbeschluss über das Einfrieren und die Beschlagnahme der Guthaben von Einrichtungen, die von natürlichen Personen kontrolliert werden, die in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, um zu gewährleisten, dass rechtmäßige Wirtschaftstätigkeiten nicht zur Finanzierung des Terrorismus genutzt werden; * ein Rahmenbeschluss zur Festlegung gemeinsamer Standards für verfahrensrechtliche Schutzvorschriften für Personen, die in der EU in Strafverfahren angeklagt sind. 3. Weitere Maßnahmen vorschlagen, um die gemeinsamen europäischen immigrations- und asylpolitischen Maßnahmen zu konsolidieren, einschließlich einer Aufstockung der Mittel für den Europäischen Flüchtlingsfonds und einer verstärkten Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration: * Ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm auflegen, um die Integration von Drittlandsangehörigen zu unterstützen, die sich legal in der Union aufhalten (im Zusammenhang mit 2.3 b) Ziffer 7, 4.Punkt zu sehen); * ein Rechtsinstrument verabschieden über die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Bearbeitung von Anträgen auf Asyl in den Mitgliedstaaten. 4. Die Richtlinien gegen Geldwäsche verstärkt anwenden, die in dem Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung angekündigten Maßnahmen hinsichtlich Zahlungssystemen durchführen und die Kooperation von Ermittlungsbehörden im Finanzbereich verbessern: * Eine Bewertung der vorhandenen Maßnahmen im Rahmen der dritten Säule bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durchführen und prüfen, ob ein Rechtsinstrument erforderlich ist, um ein EU-weites System zur Bekämpfung der mit umfangreichen Barzahlungen einhergehenden Geldwäsche zu schaffen. 5. Nacharbeiten zu dem Grünbuch über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durchführen und die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft betreiben, und die hauptsächlichen Ergebnisse dem Europäischen Konvent im Hinblick auf die nächste Regierungskonferenz vorliegen 6. Eine wirksame Durchführung der Sicherheitsbestimmungen in der Kommission gewährleisten 7. Sämtliche Sicherheitsaspekte in den Bereichen Verkehr, Energieversorgung, öffentliche Gesundheit sowie Informations- und Kommunikationsnetze verstärken: * Gemeinsame EU-Standards für die Sicherheit von Kernkraftwerken festlegen, die Umweltbestimmungen des Euratomvertrags durchführen sowie den Katastrophenschutz durch Legislativvorschläge und sonstige Initiativen verstärken und die Sicherheit von Transport, Behandlung und Entsorgung radioaktiven Abfalls gewährleisten; * einen Vorschlag für eine Verordnung für die Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Seuchenbekämpfung vorlegen; * eine Task Force für Computer- und Netzsicherheit einrichten. 8. Einen wesentlichen Beitrag zur Lösung des Konflikts im Nahen Osten leisten und die Partnerschaft im Mittelmeerraum ausbauen, insbesondere durch Vorantreiben des Barcelona-Prozesses, konzentrierte Förderung von politischen und wirtschaftlichen Reformen, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Investitionen in die Region sowie fortgesetzte Verbesserung der Wirksamkeit von MEDA 9. Den Assoziierungs- und Stabilisierungsprozess im Balkan sowie die weitere Zusammenarbeit mit Russland und den Neuen Unabhängigen Staaten fördern: * Ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien aushandeln. 10. Den Wiederaufbau in Afghanistan unter Leitung der repräsentativen Regierung finanziell und politisch unterstützen sowie Frieden und Stabilität in Zentralasien fördern 11. Den Krisenreaktionsmechanismus verstärken und einen aktiven Beitrag zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur zivilen Dimension der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik leisten 12. Das Programm Erasmus World annehmen, um die Qualität des Hochschulunterrichts zu verbessern und das interkulturelle Verständnis durch Kooperation mit Drittländern zu fördern (2004-2008) sowie das TEMPUS-Programm in den MEDA-Ländern durchführen Die entsprechenden Vorschläge für Rechtsakte sowie Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter sind im ersten Teil der dem Arbeitsprogramm beigefügten Liste mit dem Code ,200" gekennzeichnet. 2.3. Eine nachhaltige und integrative Wirtschaft Im Jahre 2003 muss ein Aufschwung in der Wirtschaft und bei der Beschäftigung kräftig unterstützt werden, wozu gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt eine Voraussetzung sind. Es gilt, die in der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und in der Lissabonner Strategie vorgesehenen Maßnahmen anzunehmen und in die Praxis umzusetzen. Die Hauptherausforderung wird darin bestehen, die Entwicklung in Richtung auf eine wissensbestimmte Wirtschaft voranzutreiben. Darüber hinaus kommt der EU die Aufgabe zu sicherzustellen, dass der Binnenmarkt für Dienstleistungen - in den Bereichen Finanzen, Energieversorgung, Verkehrswesen, Telekommunikation usw. - uneingeschränkt operationell ist, und die Wirkung zu maximieren, die von der Einführung des Euro für Verbraucher und Unternehmen ausgeht. Bei den Außenbeziehungen ist die Kommission bestrebt, die Globalisierung in den Griff zu bekommen, und sicherzustellen, dass die Vorteile möglichst gleichmäßig allen Ländern und ihrer Bevölkerung zugute kommen. Die in Doha aufgenommenen multilateralen Handelsverhandlungen werden in eine entscheidende Phase eintreten, nicht zuletzt auf der WTO-Ministerkonferenz in Cancun im September 2003; es muss zudem gewährleistet werden, dass die Verpflichtungen von Kyoto ordnungsgemäß erfuellt werden. Schließlich gilt es, eine ausgeglichenere globale Partnerschaft anzustreben, insbesondere dadurch, dass man die in Monterrey und Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen in den Bereichen Handel, Finanzen und Globalisierung erfuellt. Eine verstärkte und wirksamere Außenhilfe, konkrete Maßnahmen zum Abbau der unerträglichen Schuldenlast vieler Entwicklungsländer, verstärkte regionale Integration, einschließlich regionaler Handelsvereinbarungen, ein besonderes Augenmerk auf Afrika und die weniger entwickelten Länder im allgemeinen sowie eine verbesserte Konfliktverhütung - alle diese Faktoren werden wesentliche Bestandteile einer erfolgreichen Bekämpfung der Armut sein. a) Ziele Im Licht der Diskussionen mit den Institutionen und innerhalb der durch die jährliche Strategieplanung für 2003 gesetzten Rahmenbedingungen legt die Kommission folgende Schlüsselziele für 2003 fest: * Stabilitätsorientierte makroökonomische Maßnahmen weiterführen und die Umsetzung der Lissabonner Strategie beschleunigen, einschließlich der Förderung einer wissensbasierten Gesellschaft, der Stärkung des Binnenmarkts für Dienstleistungen, der Beseitigung von Verzerrungen im Steuerwesen und der Förderung der Beschäftigung durch die Umsetzung der überarbeiteten europäischen Beschäftigungsstrategie; * die nachhaltige Entwicklung sowie den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt fördern und dabei durch die Umsetzung der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung einen Ausgleich von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anliegen erreichen; * eine echte Immigrationspolitik verfolgen, die sich darauf stützt, dass eine erfolgreiche gesellschaftliche Eingliederung von Immigranten sowohl den sozialen Zusammenhalt verstärkt als auch eine Vorbedingung für wirtschaftliche Effizienz darstellt. Ob nämlich die Lissabonner wirtschaftlichen Ziele Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsanstieg bis 2010 und darüber hinaus ereicht werden, hängt wesentlich von Ausmaß und Dynamik der Immigration ab; * sicherstellen, dass die Vorteile der Globalisierung möglichst gleichmäßig allen Ländern und ihrer Bevölkerung zugute kommen, auf eine gerechtere Verteilung der Ressourcen zwischen Nord und Süd hinarbeiten und dabei die kulturelle Vielfalt und das ökologische Erbe achten. b) Schlüsselinitiativen - eine nachhaltige und integrative Wirtschaft 1. Den Frühjahrsbericht der Kommission für den Europäischen Rat bereitstellen, und dabei Fortschritte anhand des ehrgeizigen, sich über ein Jahrzehnt erstreckenden Programms des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wandels messen, das vom Europäischen Rat in Lissabon im März 2000 eingeleitet wurde. Darin werden die, insbesondere in den Mitgliedstaaten, erreichten Fortschritte anhand der konkreten, auf der Tagung von Lissabon und auf den folgenden Tagungen des Europäischen Rates festgesetzten Ziele analysiert und Prioritäten für die nächsten zwölf Monate festgelegt, um den Fortgang der Lissabonner Strategie zu sichern. Es werden auch Nacharbeiten zu dem Johannesburger Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung enthalten sein. - Wirtschaftspolitische Maßnahmen 2. Den Binnenmarkt für Dienstleistungen vollenden, und zwar durch Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Erbringung und die Nutzung von Dienstleistungen, von denen Unternehmen und auch Verbraucher profitieren können, und eine abschließende Vereinbarung über die wichtigsten Maßnahmen erreichen, um den Termin im Jahr 2003 für einen integrierten europäischen Wertpapiermarkt und den Termin im Jahr 2005 für einen integrierten Markt für Finanzdienstleistungen einhalten zu können: * Eine Mitteilung über die wichtigsten Errungenschaften des Binnenmarkts seit 1992 anlässlich des 10. Jubiläums veröffentlichen, mit besonderer Betonung der Vorteile für die europäischen Bürger; * das neue Rahmenprogramm ,Intelligente Energie für Europa" durchführen; * die verbleibenden Aktionen im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen umsetzen; * das neue Regelungsumfeld für elektronische Kommunikationsdienstleistungen (einschließlich der Frequenzpolitik) umsetzen und verwalten; * ein Grünbuch ausarbeiten, in dem eine Debatte über unsere Rolle bei der Sicherstellung der umfassenden Verfügbarkeit von Leistungen der Daseinsvorsorge von hoher Qualität für sämtliche Bürger eingeleitet wird, und insbesondere über die Möglichkeit, Grundsätze zum Thema Leistungen der Daseinsvorsorge in einer Rahmenrichtlinie zu konsolidieren und im Einzelnen auszuführen. 3. Die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt verbessern, insbesondere durch eine Modernisierung der Instrumente der Wettbewerbspolitik, einschließlich von staatlichen Beihilfen und Besteuerung: * Neue Maßnahmen durchführen, um eine Modernisierung und wirksame Durchsetzung der kartell- und fusionsrechtlichen Bestimmungen und der Vorschriften für staatliche Beihilfen sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich einer weiteren Liberalisierung im Post- und Energiesektor; * ein Grünbuch über den Unternehmergeist ausarbeiten, um die Diskussion über Europas Wettbewerbsfähigkeit anzuregen; * einen Vorschlag für eine Richtlinie über fairen Handel vorlegen; * Maßnahmen durchführen, um eine Koordinierung nationaler Steuersysteme zu gewährleisten; * Rechtsetzungsmaßnahmen anregen und sonstige Initiativen ergreifen, mit denen das Mehrwertsteuersystem an die moderne Wirtschaft angepasst wird, insbesondere an den e-Commerce. 4. Initiativen ergreifen, um die Koordinierung wirtschaftspolitischer, insbesondere haushaltspolitischer Maßnahmen zu verstärken, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten solide Haushalte erreichen und aufrechterhalten und um ein ungestörtes Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen: * Die vorhandenen Koordinierungsmechanismen verstärken und die Wirksamkeit der Politikkoordinierung durch einen zweckmäßigeren und eindeutiger bestimmten Zyklus der politischen Koordinierung verbessern, wobei das Schwergewicht stärker auf der Umsetzung liegt (Verschlankung); * die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts weiter verbessern, unter anderem dadurch, dass die Überwachung haushaltspolitischer Maßnahmen entwickelt und die Verpflichtung von Mitgliedstaaten auf gemeinsame Standards zur Verstärkung von Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit des Pakts ermutigt wird; * den neuen verschlankten Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung absolvieren. 5. Die wissensbasierte Gesellschaft fördern, insbesondere über die Entwicklung und Verfolgung einer integrierten Strategie für einen Europäischen Wissensraum und e-Europe: * Das gemeinsame Arbeitsprogramm von Kommission und Rat für Zielsetzungen für Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa durchführen; * die ,Informationsgesellschaft für alle" verwirklichen, insbesondere mit Hilfe von e-Europe 2005; * Maßnahmen zur Entwicklung bewährter Verfahren im Bereich des lebenslangen Lernens und des e-Learning ergreifen; * Vorschläge für zielgerichtete Maßnahmen zur Erhöhung der Forschungsausgaben in Europa vorlegen, um das auf dem Gipfel von Barcelona gesetzte Ziel von 3 % des BIP zu erreichen; * als bedeutsamen Beitrag zum Europäischen Forschungsraum das sechste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung einleiten, einschließlich von Vorschlägen für weitere Leitlinien für bioethische Grundsätze; * ein neues Aktionsprogramm zum Thema e-Learning annehmen, in das neue Technologien im Bereich allgemeine und berufliche Bildung integriert werden sollen. - Sonstige interne Politikbereiche 6. Nachhaltigkeit und Schlüssigkeit in bzw. zwischen einigen entscheidenden internen und externen Politikfeldern gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft (GAP-Halbzeitbewertung), Fischerei, Umwelt, Verkehr, Energie, Migration, Kohäsionspolitik und Strukturfonds (dritter Bericht über die Kohäsionspolitik), Lebensmittelsicherheit, übertragbare Krankheiten und öffentliche Finanzen im Rahmen der Währungsunion, sowie effiziente Nacharbeiten zu den Schlussfolgerungen von Göteborg sicherstellen; die Durchführung gemeinschaftsweiter Umweltvorschriften verbessern und das erforderliche Umfeld für eine Stärkung des Verbrauchervertrauens bei grenzüberschreitenden Transaktionen schaffen und die Erweiterung transeuropäischer Verkehrs- und Energienetze weiter betreiben: * Neben der GAP-Halbzeitbewertung wird die Kommission Vorschläge für die Überprüfung weiterer Sektoren vorlegen. Davon betroffen sind Wein, Zucker, Olivenöl, Tabak, Baumwolle und möglicherweise andere Erzeugnisse; * Legislativvorschläge und Maßnahmen zur Durchführung der Fischereireform, wie zum Beispiel Einsetzung der ersten regionalen Beratungsgremien, Einrichtung einer gemeinsamen Fischereiaufsicht der Gemeinschaft, Festlegung von Mehrjahres-Managementplänen für bestimmte größere Fischbestände und Vorschläge für die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen für die neue Strategie zur Entwicklung der Fangflotten; * dritter Bericht über die Kohäsionspolitik Ende 2003 einschließlich gegebenenfalls Legislativvorschlägen für die Strukturfonds nach 2006; * Regelungsumfeld für Lebensmittelsicherheit und Vorschlag für eine Verordnung über nährwertbezogene, wirkungsbezogene und gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel; * die sieben strategischen Themenbereiche, insbesondere die Bereiche nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und städtische Umwelt, im Rahmen des sechsten Umweltaktionsprogramms vorbereiten und durcharbeiten; * Vorschläge für eine integrierte Produktpolitik und eine neue Chemikalienstrategie vorlegen und die im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften für gefährliche Stoffe erforderlichen Risikoverringerungsmaßnahmen zum Abschluss bringen; * einen Aktionsplan für saubere Technologien für Wachstum und Entwicklung vorbereiten und durchführen; * das neue Instrument zur Folgenabschätzung wirksam einsetzen, um die Rechtsetzung sinnvoller zu gestalten und Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen; * den neuen Solidaritätsfonds der Europäischen Union einsetzen, um Opfern von Katastrophen größeren Ausmaßes zu helfen; * kostenbezogene Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung gestalten, insbesondere im Hinblick auf Strategien in den Bereichen Umwelt, Energieversorgung und Verkehrswesen (unter Beachtung von Reaktionen auf ein Methodenpapier im Falle des Verkehrswesens). 7. Die sozialpolitische Agenda umsetzen und dazu sämtliche Gemeinschaftsinstrumente nutzen (offene Koordinierungsmethode, Rechtsvorschriften, sozialer Dialog und Unterstützung durch die Strukturfonds), damit die vom Europäischen Rat in Lissabon gesetzten strategischen Ziele erreicht werden können: * Eine Mitteilung über die Halbzeitbewertung der sozialpolitischen Agenda annehmen; * die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode effektiver machen, und zwar mit Hilfe eines neugestalteten Beschäftigungspakets, eines zweiten Gemeinsamen Berichts über die soziale Eingliederung und die Einführung dieser Arbeitsmethode im Rentenbereich; * einen angemessenen Follow-up der laufenden Anhörungen der Sozialpartner gemäß Artikel 138 zum Datenschutz für Arbeitnehmer, zu den sozialen Aspekten von Unternehmensumstrukturierungen und zur Übertragbarkeit von Zusatzrenten gewährleisten; * Ausarbeitung einer Mitteilung über die Wechselwirkung zwischen Einwanderung, Beschäftigung und Sozialpolitik auf europäischer Ebene, unter Berücksichtigung der Lage auf den nationalen Arbeitsmärkten (im Zusammenhang mit 2.2 b) Ziffer 3, 1.Punkt zu sehen). - Die externe Dimension 8. Das Cotonou-Abkommen und Programme für Asien und Lateinamerika in dem Bestreben durchführen, die Armut wirksam zu verringern, wobei das Schwergewicht darauf liegen soll, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, insbesondere im Bereich Gesundheit und Bildung, und die Schuldenlast im Kontext der HIPC- Initiative abzubauen: * Das AKP-Partnerschaftsabkommen fertig stellen und die Durchführung der Programme in Angriff nehmen; das Programm für übertragbare Krankheiten umsetzen; * Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit AKP-Ländern aushandeln. 9. Den Dialog mit Afrika intensivieren und dazu die Afrikanische Union bei ihren Bemühungen unterstützen, die Konzepte Governance, friedliche Koexistenz und nachhaltige Entwicklung in Afrika zu verwirklichen, und für einen erfolgreichen Verlauf des Gipfeltreffens der EU und der afrikanischen Länder in Lissabon im April 2003 sorgen 10. Die Verhandlungen der Doha-Handelsrunde dadurch intensivieren, dass der Erfolg der WTO-Ministerkonferenz in Cancun im September 2003 sichergestellt wird, um die Beachtung des Termins Ende 2004 für den Abschluss der Verhandlungen zu gewährleisten 11. Auf dem Gebiet der Außenbeziehungen die bilateralen Verhandlungen, insbesondere mit Mercosur, den afrikanischen, karibischen und den Pazifikstaaten sowie dem Kooperationsrat der Golfstaaten und den Mittelmeerländern fortführen; die Beziehungen der EU mit Südostasien überprüfen 12. Übereinstimmung zwischen den internen Politikbereichen und den Außenbeziehungen sowie der Politik der Zusammenarbeit der Europäischen Union auf eine Weise herzustellen suchen, dass ein optimales Gleichgewicht zwischen den Wirtschaftsinteressen der EU und den bestmöglichen Ergebnissen in den Bereichen Entwicklung und Umwelt erreicht wird, wobei man gleichzeitig den Handel mit den Partnerstaaten und dieser Länder unter einander fördert Die entsprechenden Vorschläge für Rechtsakte sowie Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter sind im ersten Teil der dem Arbeitsprogramm beigefügten Liste mit dem Code ,300" gekennzeichnet. 3. Ausführliche Folgenabschätzung bei ausgewählten Vorschlägen Im Juni 2002 legte die Kommission eine neue integrierte Methode der Folgenabschätzung fest, mit der Qualität und Kohärenz des Strategieentwicklungsprozesses verbessert werden sollen [4]. Mit dieser Methode will man die Auswirkungen vorgeschlagener Kommissionsmaßnahmen abschätzen, wozu die Prüfung auf Beachtung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in operationeller Hinsicht systematisch angewendet und die Ausgeglichenheit der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Komponenten der nachhaltigen Entwicklung analysiert wird. Wie auf der Tagung des Europäischen Rats in Sevilla vereinbart, wird die Kommission die Folgenabschätzungsarbeit bereits im Jahre 2003 aufnehmen. [4] KOM(2002) 276 vom 5 Juni 2002. Die neue Methode integriert, verstärkt, vereinfacht und ersetzt sämtliche bestehenden sektoralen Folgenabschätzungen, die bisher für Kommissionsvorschläge benutzt worden sind. Sie wird auf sämtliche wichtigen Vorschläge angewendet, die von der Kommission in die jährliche Strategieplanung und/oder das Arbeitsprogramm aufgenommen worden sind, ob es sich um legislative oder sonstige Vorschläge handelt, sofern sie wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen haben. Somit ist der Ansatz zwar neu, bei der Anwendung der neuen Methode stützt man sich jedoch auf bekannte Verfahren und das gesammelte Wissen. Die Methode soll nach und nach eingeführt werden und in dem Strategie- und Programmplanungszyklus für 2004 voll operationell werden, der mit der Annahme der jährlichen Strategieplanung für 2004 im Februar 2003 einsetzt. Die Kommission hat zum Zweck einer frühzeitigen Anwendung dieses Instruments beschlossen, eine Reihe von Vorschlägen aus dem Arbeitsprogramm für 2003 für eine ausführliche Folgenabschätzung auszuwählen. Diese Vorschläge sind in Anhang 2 aufgeführt. Da für die erste Phase keine vorläufigen Folgenabschätzungen durchgeführt werden konnten, hat die Kommission ihre Auswahl auf folgende Faktoren gegründet: Bedeutung der ausgewählten Vorschläge in Bezug auf die betreffenden politischen Prioritäten, kurzzeitige Durchführbarkeit der Abschätzung für die Dienststellen unter Nutzung bereits durchgeführter Forschungen und sonstiger Arbeiten und Notwendigkeit der Wahrung eines Gleichgewicht zwischen verschiedenen Vorschlagsarten und der Einbeziehung eines breiten Spektrums von Dienststellen. Die Anzahl der Folgenabschätzungen ist auf das in dieser ersten Umsetzungsphase zu erreichende Maß beschränkt worden. Man setzt voraus, dass diese Folgenabschätzungen mit der erforderlichen Flexibilität und dem nötigen Pragmatismus durchgeführt und dass gegebenenfalls bereits durchgeführte Studien oder Analysen berücksichtigt werden. Es wird auch vorausgesetzt, dass die Auswahl der in Anhang 2 aufgeführten Vorschläge für eine ausführliche Folgenabschätzung die Kommissionsdienststellen nicht der Verpflichtung enthebt, die üblichen Vorbereitungsarbeiten für Legislativvorschläge durchzuführen, wozu die Analyse ihrer Auswirkungen nach dem Grundsatz der proportionalen Abschätzung gehört. In Zukunft soll eine kurze vorläufige Folgenabschätzung frühzeitig im Politikformulierungsprozess als Vorbedingung für die Aufnahme eines Legislativ- oder Maßnahmenvorschlags in die jährliche Strategieplanung vorgenommen werden, spätestens aber vor der Aufnahme in das Arbeitsprogramm. Durch diese vorläufige Folgenabschätzung wird die Kommission in die Lage versetzt zu entscheiden, welche Vorschläge einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden sollten. Die Kommission wählt Vorschläge für eine ausführliche Folgenabschätzung aus, was sich neben anderen Kriterien darauf gründet, ob der Vorschlag beträchtliche wirtschaftliche, ökologische und/oder soziale Auswirkungen auf einen oder mehrere der Schlüsselsektoren hat, ob er sich in bedeutsamer Weise auf wichtige betroffene Parteien auswirkt und ob der Vorschlag eine wesentliche Strategiereform beinhaltet. Mit der ausführlichen Folgenabschätzung verfolgt man den Zweck, eine vertiefte Analyse der potenziellen Auswirkungen zu unternehmen und es sollen betroffene Parteien und einschlägige Experten gemäß den Mindeststandards der Kommission für Anhörungen konsultiert werden. 4. Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat: Bestandsaufnahme und Aussichten Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission stellt einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit der übrigen EU-Institutionen im Jahre 2003 dar. Im Januar dieses Jahres einigten sich die Kommission und das Europäische Parlament auf einen Zeitplan für die Erörterung der jährlichen Strategieplanung und des Legislativ- und Arbeitsprogramms. Diese Abmachung ist eingehalten worden. Die Kommission hat mittels eines Dialogs mit dem Europäischen Parlament wie auch dem Rat die politischen Prioritäten diskutiert und die Schlüsselinitiativen formuliert. Beide Institutionen begrüßten die von der Kommission vorgeschlagenen Prioritäten und nahmen die Schlüsselinitiativen zur Kenntnis. Die Kommission hat ihrerseits ihre Bemerkungen in ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm aufgenommen. Daher fordert die Kommission das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen auf, die in diesem Legislativ- und Arbeitsprogramm vorgelegten Prioritäten, Schlüsselinitiativen und spezifischen Vorschläge bei der Planung ihrer Arbeit für das Jahr 2003 zu berücksichtigen. Wie auf der Tagung des Europäischen Rats in Sevilla vereinbart, wird der Rat zum ersten Mal im Dezember ein operatives Jahresprogramm verabschieden, wobei die Ergebnisse des Dialogs mit der Kommission berücksichtigt werden. Dieses Legislativ- und Arbeitsprogramm stellt den Beitrag der Kommission zu dem operativen Jahresprogramm des Rates für 2003 dar. Daher fordert die Kommission den Rat auf, die in diesem Arbeitsprogramm vorgelegten Prioritäten und Schlüsselinitiativen zu berücksichtigen und eine Erörterung der spezifischen neuen Vorschläge für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter einzuplanen, die in der ersten diesem Arbeitsprogramm beigefügten Liste aufgeführt sind. Die Kommission fordert den Rat ebenfalls auf, bei der Ausarbeitung seines operativen Jahresprogramms eine Erörterung und Verabschiedung wichtiger Vorschläge zu gewährleisten, die die Kommission bereits vorgelegt hat. Diese sind in Anhang 3 dieses Arbeitsprogramms aufgeführt. Desgleichen sieht die Kommission mit Interesse der Zusammenarbeit mit den Institutionen und den Präsidentschaften im Laufe des Jahres 2003 entgegen, die die Ausarbeitung des ersten mehrjährigen Strategieprogramms des Europäischen Rates zum Ziel hat. Man sollte sich vor Augen halten, dass derzeit die Hochrangige Technische Arbeitsgruppe Interinstitutionelle Zusammenarbeit prüft, ob dem Ersuchen des Parlaments, in die jährliche Programmplanung des Rates einbezogen zu werden, im Kontext der Diskussionen entsprochen werden kann, die über die Interinstitutionelle Vereinbarung im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Sevilla geführt werden. Die Kommission unterstützt das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen den drei Institutionen uneingeschränkt, die dazu beitragen würde, einen stärker integrierten und kohärenten politischen Planungsprozess für die Europäische Union zu entwickeln. 5. Schlussfolgerungen 2003 ist ein entscheidendes Jahr für die Europäische Union. Als übergeordnetes Anliegen stellt sich die Aufgabe, die Architektur des erweiterten Europa zu gestalten. Hier ist die Kommission bereit, ihre Verantwortung zu übernehmen, insbesondere in der Weise, dass sie aktiv zur Arbeit des Konvents beiträgt. Daneben treten die wesentlichen Herausforderungen für die Entwicklung der gemeinschaftlichen Politikfelder klar zu Tage: * Die Europäische Union muss ihre eigenen Vorbereitungen auf die Erweiterung abschließen, die Beitrittsländer müssen bereit sein, ihre Aufgaben zu übernehmen, und die EU muss sicherstellen, dass ihre politischen Maßnahmen den Bedürfnissen eines erweiterten Europa genau entsprechen. * Stabilität und Sicherheit sind nach wie vor von großer Bedeutung für die Bestrebungen der Europäischen Union, nicht zuletzt wegen der anhaltenden Bedrohung durch terroristische Aktivitäten und der unsicheren Situation im Nahen Osten und in anderen Regionen. Die Europäische Union muss ihre Rolle wahrnehmen, Frieden und Stabilität für ihre eigenen Bürger zu gewährleisten, und mit der internationalen Gemeinschaft daran zu arbeiten, dies auch in anderen Regionen zu erreichen. * Die Europäische Union muss die Fortschritte auf dem Weg zu ihrer strategischen Zielsetzung konsolidieren, eine nachhaltige und integrative, wissensbasierte Wirtschaft zu entwickeln; dazu muss sie die von ihr selbst gesetzten ehrgeizigen Ziele erreichen und danach streben, die von der internationalen Gemeinschaft, insbesondere in Johannesburg, Monterrey und Doha, aufgestellten Zielsetzungen zu verwirklichen. Die Kommission ist entschlossen, diese Herausforderungen uneingeschränkt anzunehmen, allerdings wird es mehr denn je erforderlich sein, dass die vereinbarten Prioritäten von allen EU-Institutionen auf schlüssige und umfassende Weise umgesetzt werden. ANHANG 1 Bewertung der Fortschritte im Jahre 2002 Die Vorlage des Arbeitsprogramms für das nächste Jahr bietet auch die Gelegenheit, eine vorläufige politische Bewertung vorzunehmen, was die Ausführung des Arbeitsprogramms des laufenden Jahres durch die Kommission angeht. Die endgültige, durch die Kommission vorgenommene Bewertung der erreichten Ergebnisse und der Verwendung der Ressourcen soll in dem Synthesebericht und den Jahrestätigkeitsberichten der Generaldirektoren und Dienststellenleiter für 2002 dargelegt werden (die im zweiten Quartal des Jahres 2003 angenommen werden sollen). Durch diese von den anderen EU-Institutionen begrüßten Jahrestätigkeitsberichte werden Transparenz und Offenlegung der Arbeit der Kommission gestärkt. Bevor man sich an eine Bewertung der Durchführung des Arbeitsprogramms für 2002 macht, lohnt es sich, das Tätigwerden der Kommission im Anschluss an die verheerenden Überflutungen zu bedenken, die im Sommer 2002 mehrere europäische Länder heim gesucht haben. Die Kommission reagierte unverzüglich. Der Kommissionspräsident und die betreffenden Kommissare waren sofort vor Ort, um sich selber ein Bild von den Schäden zu machen. Innerhalb weniger Wochen stellte die Kommission einen umfassenden Aktionsplan auf und legte Vorschläge zur Schaffung eines neuen Nothilfeinstruments vor, des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, um den Menschen in den betroffenen Regionen der Mitgliedstaaten und derjenigen Länder, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, im Falle einer Katastrophe größeren Ausmaßes unterstützen zu können. Insgesamt erzielte die Kommission erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung der in ihrem Arbeitsprogramm für 2002 angekündigten Schlüsselinitiativen. Nachstehend werden einige der wichtigsten Punkte aufgeführt: Erweiterung Die Kommission verstärkte ihre Anstrengungen, damit die wesentlichen Entscheidungen zu der Frage, welche Kandidatenländer im Jahre 2004 beitrittsreif sein sollten, getroffen werden können. Eine Grundlage für diese Entscheidungen bilden die Regelmäßigen Bericht über die Fortschritte der Beitrittsländer und das Strategiepapier der Kommission. Am 9. Oktober legte die Kommission die jährliche Erweiterungsstrategie fest und nahm die Regelmäßigen Berichte an; sie legte dem Rat Empfehlungen darüber vor, welche Kandidatenländer für den Beitritt zur EU im Jahre 2004 bereit sein könnten. Die Kommission bot weiterhin technische Hilfe über die Programme PHARE, SAPARD und ISPA an und schlug vor, den Beitrittsländern den Zugang zu einem breiten Spektrum an Gemeinschaftsprogrammen zu eröffnen. Auch wurden die Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften in den Beitrittsländern verstärkt. Sie bewertete auch die Auswirkungen der Erweiterung auf die Kommissionsaktivitäten und die Humanressourcen; so muss zum Beispiel sichergestellt werden, dass die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten durchgeführt werden, damit der ,gemeinschaftliche Besitzstand" ab der erfolgten EU-Erweiterung angewandt wird. Sicherheitsproblematik Auch nach den tragischen Ereignissen des 11. September 2001 war die Kommission nach wie vor in sämtlichen Bereichen des Aktionsplans des Europäischen Rats zur Bekämpfung des Terrorismus aktiv. Dies gilt insbesondere für die Gebiete Justiz und Inneres, Geldwäsche, Außenbeziehungen, Sicherheit von Informations- und Kommunikationsnetzen und Katastrophenschutz. In einem allgemeineren Sicherheitskontext legte die Kommission mehrere Vorschläge vor, um Gesundheitsschutz sowie die Sicherheit im Verkehrs- und Energiebereich zu stärken, einschließlich der Luftfahrtversicherung und Erdölvorräte, sowie Sicherheitsregeln und Sicherheitsstandards für verschiedene Verkehrsmittel. In Kürze wird sie einen Vorschlag über die Sicherheit in Tunnels vorlegen, außerdem ein umfassendes Paket zur Sicherheit der Kernenergie, das Fragen wie Sicherheitsstandards, radioaktive Abfälle und Stilllegung von Nuklearanlagen behandelt. Im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus legte die Kommission Legislativvorschläge zur Stärkung der Koordinierungsrolle von Europol bei der Terrorismusabwehr und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität vor, außerdem eine Mitteilung zur Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Tätigkeit von Europol. Ein Bericht über Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung wird vor Ende des Jahres vorgelegt werden. Die Kommission legte eine wichtige Mitteilung sowie einen Aktionsplan über den integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen der EU vor, die vom Europäischen Rat in Sevilla als EU-Priorität für das Jahr 2003 bestätigt worden ist. Alle im Vertrag vorgesehenen Vorschläge zur legalen Einwanderung liegen nunmehr dem Rat vor. Außerdem legte die Kommission eine Reihe von Vorschlägen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Visa oder Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige vor (letztere sind bereits vom Rat verabschiedet). Im April 2002 legte die Kommission ihren ersten Jahresbericht zum Stand des Stabilisierungs- und Assoziationsprozesses im westlichen Balkan vor. Der Bericht weist zwar darauf hin, dass noch eine Reihe gemeinsamer Herausforderungen für die Region bestehen, erkennt aber gleichzeitig an, dass der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eine treibende Kraft für politische, demokratische und wirtschaftliche Reformen ist und bereits erste Ergebnisse der gewünschten Art hinsichtlich Stabilität und Fortschritt der Reformen liefert. Einführung des Euro, weitere wirtschaftliche und finanzielle Integration Die Einführung von Euro-Geldscheinen und -Münzen erwies sich als außerordentlicher Erfolg, der erheblichen Vorbereitungsarbeiten der betreffenden EU-Institutionen und nationalen Behörden geschuldet war. Die Kommission arbeitete bei der Verfolgung der Lissabonner Strategie eng mit dem Rat und dem Europäischen Parlament sowie zunehmend auch mit den Sozialpartnern zusammen. In der Phase der Vorbereitung auf die Tagung des Europäischen Rats in Barcelona gab die Kommission ihre Besorgnis über einen ,Rückstand" zu erkennen, da der Rat mit seinen Beschlüssen hinter die in Lissabon festgelegten Termine zurückfiel. Seit dem Europäischen Rat von Barcelona sind erhebliche Fortschritte in Bereichen wie dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, Forschung und e-Europe zu verzeichnen, auf anderen Gebieten wie etwa der Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums, Vollendung des Energiebinnenmarktes und Überprüfung der Transeuropäischen Netze waren die Fortschritte nur gering, obwohl diese Bereiche auf den Tagungen des Europäischen Rates in Barcelona und Sevilla als Prioritäten genannt wurden. Im Oktober nahm die Kommission einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie für Übernahmeangebote an, in dem der Anwendungsbereich und die Grundsätze ihres Vorschlags von 1996 beibehalten werden, aber auch die Änderungen des Parlaments sowie die Empfehlungen der Gruppe Hochrangiger Sachverständiger Berücksichtigung finden. Die Kommission sprach Empfehlungen für die Überwachung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts aus. Sie legte Vorschläge vor, um die Koordinierung wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Maßnahmen zu vereinfachen und um gemeinsame Standards für die wirtschaftspolitische Koordinierung festzulegen. Die Kommission schlug eine neue verbraucherpolitische Strategie vor und setzte die Bemühungen um den Verbraucherschutz fort, womit gewährleistet werden soll, dass der Binnenmarkt und der Euro den Verbrauchern größtmögliche Vorteile bringen. Hinsichtlich der Investitionen in die Forschung legte die Kommission eine erste Mitteilung vor, die die wichtigsten Gebiete nennt, wo die Politik auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene mobilisiert werden sollte, um bis 2010 das vom Europäischen Rat in Barcelona gesteckte Ziel von 3 % des BIP zu erreichen. Das sechste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet; Hauptziel ist die Gestaltung des Europäischen Forschungsraums. Im Oktober verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über neue Perspektiven für den Europäischen Forschungsraum, in der eine Bilanz der bisherigen Fortschritte gezogen und neue Perspektiven und Maßnahmen beschrieben werden. Die Kommission hat, entgegen ihrer Ankündigung in ihrem Arbeitsprogramm für 2002, keine Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie über Rechtsmittel (öffentliches Beschaffungswesen) unterbreitet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die von der Kommission im Mai 2000 vorgeschlagenen Grundrichtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen wohl nicht vor Mitte 2003 in ihrer endgültigen Form verabschiedet werden. Daher gedenkt die Kommission, eine Änderung der Richtlinie über Rechtsmittel im Jahre 2004 vorzuschlagen. Nachhaltige Entwicklung Die Kommission nahm die Umsetzung der Strategie der EU für eine nachhaltige Entwicklung in Angriff und leistete einen Beitrag auf wichtigen internationalen Treffen zu diesem Thema. So beteiligte sich die Kommission aktiv an dem Weltgipfel zum Thema Nachhaltige Entwicklung und stellte damit sicher, dass die EU eine führende Rolle bei der Ausarbeitung eines ,Global Deal" für nachhaltige Entwicklung spielt. Die Kommission war insgesamt mit den in Johannesburg erreichten Vereinbarungen zufrieden, auch wenn sich nicht alle großen EU-Initiativen - wie etwa die zu erneuerbaren Energieträgern - im Ergebnis wiederfanden. Die Kommission brachte auf dem Gipfel - in Zusammenarbeit mit der dänischen Präsidentschaft und anderen Mitgliedstaaten - erfolgreich die EU-Initiativen in den Bereichen Wasser und Energie auf die Tagesordnung. Die Kommission legte die Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vor; in beiden Bereichen wird der Versuch unternommen, eine stärkere Nachhaltigkeit wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Art zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit der Lissabonner Strategie und als Teil der Nacharbeiten zu der auf der Tagung des Europäischen Rats in Nizza lancierten Sozialagenda legte die Kommission eine Reihe von Vorschlägen vor, einschließlich einer Evaluierung der europäischen Beschäftigungsstrategie und einer Mitteilung über die soziale Verantwortung von Unternehmen. Die Kommission führte weiter eine Anhörung der Sozialpartner zu den sozialen Aspekten der Unternehmensumstrukturierung durch. Außerdem schlug sie eine Gemeinschaftsstrategie zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor. Im Januar 2002 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung mit einem Aktionsplan für Biowissenschaften und Biotechnologie, einen wichtigen neuen Bereich der wissensbasierten Wirtschaft. Die unabhängige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) nahm ihre Arbeit auf, die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden ausgewählt. Weitere Fortschritte sind im Rechtssetzungsprogramm des Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit zu verzeichnen, insbesondere die Verabschiedung der Verordnung zum Lebensmittelrecht und zur Einrichtung der EBLS, von Richtlinien über Nahrungsergänzungen und unerwünschte Stoffe in Futtermitteln sowie der Verordnung über Schlachtnebenerzeugnisse. Die Kommission hat weitere Rechtsvorschläge gemäß dem Weißbuch vorgelegt und wird zusätzlich bis Ende des Jahres einen Vorschlag für eine Verordnung über Lebens- und Futtermittelkotrollen verabschieden. Außerdem wird sie, angesichts der Erfahrung mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahre 2001, vor Ende 2002 eine Richtlinie zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vorschlagen. Das neue Programm für öffentliche Gesundheit (2003-2008) wurde verabschiedet, und die Kommission hat mit seiner Umsetzung begonnen. Im Bereich Umweltschutz hat die Kommission den Entwurf einer Rahmenrichtlinie für die Umwelthaftung, eine Mitteilung über Umweltvereinbarungen sowie drei Mitteilungen verabschiedet, die in thematische Strategien für Boden, Pestizide und die Meeresumwelt münden werden. Ein weiterer wichtiger Erfolg im Jahre 2002 war die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die EU. Die Kommission wird 2003 die Mitteilung über integrierte Produktpolitik verabschieden. Hinsichtlich der Mitteilung über eine Strategie für die nachhaltige Nutzung von Ressourcen wurde beschlossen, diese Priorität auf 2003 zu übertragen, da sich bei einer eingehenden Prüfung des Politikbereichs herausstellte, dass die Anwendung sehr viel komplexer ist als vorhergesehen. In den Bereichen Energie und Verkehr schlug die Kommission ein Mehrjahresprogramm ,Intelligente Energie für Europa" vor. Sie setzte die Entwicklung eines Ansatzes für eine integrierte Verkehrspolitik fort, der auf dem Weißbuch Verkehrspolitik beruht. Als Folgemaßnahmen zum Europäischen Rat von Göteborg beabsichtigt die Kommission, umfassende Anhörungen über eine denkbare Methodik für die Anrechnung der Wegekosten durchzuführen, bevor sie 2003 einen Rechtssetzungsvorschlag zur Modernisierung des Rechtsrahmens der Gemeinschaft präsentiert. Neue Formen europäischen Regierens Die Kommission legte eine Reihe von Vorschlägen vor, um den in dem Weißbuch Europäisches Regieren enthaltenen Verpflichtungen nachzukommen, die Arbeitsweise der europäischen Institutionen zu verbessern und dabei Offenheit und Effizienz der Arbeitsverfahren der EU zu verstärken. Sie leistete auch einen aktiven Beitrag zu der Debatte über die Zukunft Europas. Zu den Vorschlägen gehörten ein Aktionsplan für eine ,Verbesserung des Regelungsumfelds", Mindeststandards für Anhörungen und ein neuer Mechanismus zur Folgenabschätzung für die EU-Rechtsetzung. Derzeit verhandeln die EU-Institutionen über eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Umsetzung dieser Vorschläge für eine Verbesserung des Regelungsumfelds. Bis Ende 2002 wird die Kommission einen Bericht darüber annehmen, wie sie ihren Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise nachgekommen ist, sowie ein zweites Paket von Vorschlägen zur Verbesserung des Regelungsumfelds. Die Kommission stellte ihre Vision des europäischen Projekts in einem maßgeblichen Beitrag zur Arbeit des Konvents dar und beteiligte sich aktiv an dieser Arbeit. Außerdem setzte sie weiterhin die internen Reformen um, die in dem Weißbuch zur Reform vom März 2000 angeregt worden waren. Insbesondere war das Jahr 2002 das erste, in dem ein vollständiger Zyklus der Strategie- und Programmplanung der Kommission ablief. Sie legte auch dem Rat ihr umfassendes Personalreformpaket vor, beteiligte sich an den Verhandlungen, die die Vereinbarung über die neue Haushaltsordnung der EU zum Ergebnis hatten und fuhr fort, den Grundsatz des maßnahmenbezogenen Managements in der gesamten Kommission zu verwirklichen. Die Kommission unternahm auch praktische Schritte zur Verbesserung der Governance in einer Reihe von Politikfeldern, darunter e-Europe, Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Wettbewerbspolitik; dazu gehört insbesondere ein Weißbuch zur Fusionskontrolle. Die Kommission hat, entgegen ihrer Ankündigung in ihrem Arbeitsprogramm für 2002, keine formellen Vorschläge für Möglichkeiten vorgelegt, nationale Parlamente zweckmäßiger über die Vorschläge der Gemeinschaft für Rechtsakte zu informieren. Diese Frage wird derzeit in der Arbeitsgruppe ,nationale Parlamente" des Konvents erörtert, in der die Kommission ihre Bereitschaft kundgetan hat, den nationalen Parlamenten alle von ihr vorgelegten legislativen und anderen Vorschläge zu übermitteln. Mittelmeerraum Das Hauptziel der Kommission bestand darin, der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft einen neuen Impuls zu verleihen. Dies wurde auch erreicht, insbesondere durch die Entscheidungen auf der Ministerkonferenz von Valencia und einer Reihe sektoraler Ministerkonferenzen. Diese billigten Kommissionsvorschläge verschiedener Art, die Angelegenheiten betrafen wie die Entwicklung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeerraum, die Gründung einer Europa-Mittelmeer-Stiftung zur Förderung des Dialogs zwischen den verschiedenen Kulturkreisen, eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (einschließlich des Themas Migration) und Umweltfragen. Die Kommission regte an, Investitionen des Privatsektors im Mittelmeerraum zu stimulieren. Als einen ersten Schritt beschloss der Europäische Rat in Barcelona, eine Fazilität für Europa-Mittelmeer-Investitionen innerhalb der Europäischen Investitionsbank zu schaffen. 2002 wurden Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen mit Algerien und dem Libanon abgeschlossen und Verhandlungen mit Syrien fortgesetzt. Das Assoziationsabkommen mit Jordanien trat in Kraft, das Interim-Assoziationsabkommen mit Libanon wird vor Ende 2002 in Kraft treten. Im Oktober 2002 verabschiedete die Kommission einen Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen im Mittelmeerraum, als Teil der Kommissionsvorschläge zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Wie im Arbeitsprogramm 2002 angekündigt, schlug die Kommission die Ausweitung des Programms TEMPUS auf die MEDA-Länder vor. Entwicklungszusammenarbeit Die Kommission maß der Rolle von Gesundheits- und Bildungsmaßnahmen bei der Bekämpfung der Armut besondere Bedeutung zu. Sie schlug neue sektorale und thematische Rahmentexte zu Gesundheitsschutz, HIV/AIDS und Bevölkerung sowie zur Bildung im Rahmen des Kampfes gegen die Armut vor. Die Kommission legte außerdem auch Vorschläge für Haushaltslinien zur Reproduktionshygiene und zum Aktionsprogramm für übertragbare Krankheiten vor; das Aktionsprogramm wird 2002 gestartet. Die Kommission wurde Mitglied im Verwaltungsrat des globalen Fonds für HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose. Die Kommission leistete einen aktiven Beitrag zu den Ergebnissen der G8-Taskforce Bildung. Mit Hilfe der Mitteilung der Kommission zur Vorbereitung der Konferenz von Monterrey über die Finanzierung für Entwicklung gelang es der EU, auf der Tagung des Europäischen Rats in Barcelona darüber Einigung zu erzielen, dass die Mitgliedstaaten ihre Entwicklungshilfe bis 2006 auf durchschnittlich 0,39 % des BIP aufstocken würden. Auch führte die Mitteilung zu der Verpflichtung, die EU-Entwicklungshilfe effizienter zu machen, unter anderem durch eine verstärkte Koordinierung politischer Maßnahmen und die Harmonisierung der Verfahren vor 2004. Die Mitgliedstaaten einigten sich auch darauf, ihre Diskussionen im Hinblick auf die weitere Aufhebung der Bindung von Hilfsgeldern fortzusetzen. Im September verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zu Handel und Entwicklung, in der sie darlegt, wie die EU ihren in Doha, Monterrey und Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen für die Entwicklung nachkommen will. Auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission stimmte der Rat der Aushandlung von Richtlinien für Abkommen über die wirtschaftliche Partnerschaft mit den Ländern und Regionen des Abkommens von Cotonou zu; die Verhandlungen liefen planmäßig im September 2002 an. ANHANG 2 Vorschläge für 2003, die vor ihrer Verabschiedung einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden sollen Vorschlag oder Maßnahme (Referenznummer in der Liste des Arbeitsprogramms) // Zuständige Dienststelle(n) Priorität Erweiterung // * Vorschlag für eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-Leitlinien) (2003/TREN/35) // TREN Priorität Stabilität und Sicherheit // * Verordnung über industrielle Sicherheit (2003/ADMIN/8) // ADMIN * Mitteilung der Kommission über Stand und weitere Entwicklung der Euromed-Fazilität (2003/ECFIN+/23) // ECFIN * Integrierte Strategie für die Prävention von und den Umgang mit Risiken natürlichen, menschlichen und sonstigen Ursprungs (2003/ENV/77) // ENV mit ISG * Mitteilung über die Integration von Drittstaatsangehörigen (2003/JAI/172) // JAI * Mitteilung über die Bearbeitung der Asylanträge außerhalb der EU (2003/JAI/143) // JAI * Entwurf für eine Rahmenrichtlinie zur Festlegung gemeinsamer Standards für verfahrensrechtliche Schutzvorschriften für Personen, die in der EU in Strafverfahren angeklagt sind (2003/JAI/158). // JAI Priorität nachhaltige und integrative Wirtschaft // * Überprüfung der europäischen Beschäftigungsstrategie (2003/EMPL/11) // EMPL * Neufassung der Richtlinien zur Geschlechtergleichstellung (2003/EMPL/34) // EMPL * Integration of environment into standardisation (Einbeziehung der Umweltbelange in die Normung) (2003/ENV/22) // ENV/ENTR * Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Grundwasserschutz (2003/ENV/39) // ENV * Richtlinie über die Infrastruktur für raumbezogene Informationen in Europa (2003/ENV+/70) // ENV * Rechtsakt über die flexiblen Instrumente im Rahmen von Kyoto, Gemeinsame Durchführung von Programmen, Mechanismus für saubere Entwicklung (2003/ENV/75) // ENV * Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren (2000/088) // ENV * Mitteilung über die Finanzierung des Natura-2000-Programms (2003/ENV+/40) // ENV, AGRI, REGIO, BUDG * Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verabschiedung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne für Bestände außerhalb sicherer biologischer Grenzen (2003/FISH/7) // FISH * Verordnung des Rates zur Einrichtung einer gemeinsamen Fischereiaufsicht der Gemeinschaft (2003/FISH/9) // FISH * Mitteilung über die Zukunft der europäischen audiovisuellen Politik (2003/EAC/11) // EAC mit ISG * Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Rechtsschutz von Mustern (2003/MARKT/16) // MARKT * Vorschlag für eine Richtlinie zur Beaufsichtigung von Rückversicherungsunternehmen (2003/MARKT/21) // MARKT * Mitteilung zum Aktionsplan Risikokapital (2003/MARKT/+28) // MARKT * Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2003/MARKT/23) // MARKT * Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Regelungen für Behörden und Subventionen (2003/TAXUD/10) // TAXUD * Überprüfung der Tabakregelung (2003/AGRI/19) // AGRI mit ISG * Überprüfung der Zuckerregelung (2003/AGRI/9) // AGRI mit ISG * Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über lautere Geschäftspraktiken (2003/SANCO/53) // SANCO * Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kadmiumhaltige Düngemittel (2003/ENTR/40) // ENTR mit ISG * Mitteilung: Grundorientierungen für die Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus (2003/ENTR/46) // ENTR mit ISG * Vorschlag für eine Richtlinie zur Verminderung der Schadstoffemissionen von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen (2003/ENTR/61) // ENTR * Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren (2003/ENTR/63) // ENTR * Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte für die Pädiatrie (2003/ENTR/59) // ENTR * Vorschlag für eine Richtlinie über Humangewebezüchtung und damit hergestellte Produkte (2003/ENTR/37) // ENTR * Überprüfung der Richtlinie 75/106/EWG und 80/232/EWG (Fertigpackungen - Reihen von Packungsgrößen) (2003/ENTR/33) // ENTR * Mitteilung zum Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk: Übergang zu digitaler Ausstrahlung in Europa (2003/INFSO/13) // INFSO * Mitteilung über intelligente Fahrzeuge und Verkehrssicherheit (2003/INFSO/14) // INFSO * Richtlinie zur Verhinderung des Betriebs vorbehaltener und nicht vorbehaltener Tätigkeitsbereiche unter einem Rechtsträger eines Postbetreibers (2003/COMP/27) // COMP * Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, Verordnungen 975 - 976/1999 (2003/RELEX/30) // RELEX * Richtlinie über den Zugang zum Markt für den grenzüberschreitenden Personenverkehr (2003/TREN/3) // TREN mit ISG * Verordnungen zur Änderung des dritten Luftverkehrspakets (2002/TREN/28) // TREN * Überprüfung der Verordnung über computergestützte Buchungssysteme (2002/TREN/29) // TREN * Verordnung über die Veröffentlichung von Berichten über die Qualität von Luftverkehrsdiensten im Personenverkehr (2003/TREN/43) // TREN * Verordnungen zur Änderung des dritten Luftverkehrspakets (2002/TREN/28) // TREN * Verhandlungsmandat für ein neues internationales Tropenholzübereinkommen (2003/DEV/7) // DEV ISG = Inter-departmental Steering Group (Interinstitutionelle Lenkungsgruppe) In der Liste des Arbeitsprogramms sind diese Vorschläge in der Rubrik politische Begründung mit den Vermerk ,ausführliche Folgenabschätzung" gekennzeichnet. ANHANG 3 Von der Kommission bereits angenommene Vorschläge, die jetzt in anderen EU-Institutionen vorliegen Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen - Zustimmung zu den Vorschlägen der Kommission für eine Personalreform (2002/0100/CNS) Wirtschaft und Finanzen - Vorschläge verabschieden, die vorgelegt wurden im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, insbesondere zu den Themen Marktmissbrauch (2001/0118/COD), Prospekte (2001/0117/COD), Pensionsfonds (2000/0260/COD), Konglomerate (2001/0095/COD) und Übernahmerichtlinie (2002/0240/COD) - Steuerpaket (1998/0193/CNS, 1998/0087/CNS) - Energiebesteuerung (1997/0111/CNS) Justiz und Inneres Gemeinsame Asylpolitik: - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen (2001/0207/CNS) - Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, den ein Staatsangehöriger eines dritten Landes in einem Mitgliedstaat gestellt hat (2001/0182/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (2001/0091/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (2000/0238/CNS) Gemeinsame Einwanderungspolitik und Bekämpfung illegaler Einwanderung: - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Aufnahme eines Studiums, einer Berufsbildung oder eines Freiwilligendienstes (2002/0242/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Erteilung kurzfristiger Aufenthaltstitel für Opfer der Beihilfe zur illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die mit den zuständigen Behörden kooperieren (2001/0043/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zu den Bedingungen der Einreise und des Aufenthalts von Angehörigen von Drittstaaten zum Zweck bezahlter Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeiten (2001/0154/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen, die sich langfristig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten (2001/0074/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Recht auf Familienzusammenführung (1999/0258/CNS) Binnen- und Außengrenzen, gemeinsame Visumpolitik: - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens drei Monaten Reisefreiheit genießen und die Einführung einer besonderen Reisegenehmigung unter Festlegung der Voraussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige einreisen dürfen, um sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens sechs Monaten frei zu bewegen (2001/0155/CNS) EU-Bürgerschaft: - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2001/0111/COD) Ein echter Rechtsraum in Zivilrechtsangelegenheiten: - Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 in Bezug auf Fragen des Unterhalts (2002/0110/CNS) - Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (2002/0090/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzübergreifendem Bezug durch die Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe und für andere mit Zivilverfahren verbundene finanzielle Aspekte (2002/0020/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Entschädigung für Opfer von Straftaten (KOM(2002) 562) - Vorschlag für einen Rechtsakt des Rates über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997/0339/CNS) Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus und ein echter Rechtsraum im Strafrecht: - Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen von Europol im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung (2002/0196/CNS) - Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme (2002/0086/CNS) - Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2001/0270/CNS) - Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels (2001/0114/CNS) - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2001/0076/COD) - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (2001/0115/COD) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherangelegenheiten - Verabschiedung von Vorschlägen zur Reform der Verordnung 1408/71 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (1998/0230/COD, 2001/0137/COD) - Verabschiedung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern (2002/0072/COD) - Verabschiedung des Vorschlags zur Einrichtungen eines Tripartiten Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung (2002/0136/CNS) - Verabschiedung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliches Gewebe und Zellen (2002/0128/COD) Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) - Paket zum öffentlichen Auftragswesen (2000/0115/COD, 2000/0117/COD, 2001/0179/COD) - Verabschiedung des Reformpakets zum Thema Pharmazeutika (2001/0252/COD, 2001/0253/COD, 2001/0254/COD) - Zustimmung zum Gemeinschaftspatent vor der Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rats (2000/0177/CNS) - Mitteilung über die Besteuerung von Personenkraftwagen (KOM(2002) 431) Verkehrswesen, Telekommunikation und Energieversorgung - Vorschläge zur Öffnung des Elektrizitäts- und des Gasmarkts (2001/0077/COD) - Transeuropäische Netze im Energiebereich und im Verkehrssektor (2001/0311/COD, 2001/0226/COD, 2001/0229/COD) - Zustimmung zu dem Paket einheitlicher europäischer Luftraum, einschließlich Erbringung von Flugsicherungsdiensten (2001/0235/COD), Luftraum (2001/0236/COD), Interoperabilität des Flugverkehrsmanagementnetzes (2001/0237/COD), Rahmen für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (2001/0060/COD) - Zustimmung zu dem zweiten Eisenbahnpaket, Sicherheit und Erteilung von Genehmigungen (2002/0022/COD), Interoperabilität von Eisenbahnsystemen (2002/0023/COD), Eisenbahnagentur (2002/0024/COD), Entwicklung von Eisenbahnunternehmen (2002/0025/COD) - Zustimmung zu dem Vorschlag zu Rechten von Fluggästen (2001/0305/COD) - Mehrjahresprogramm für Maßnahmen im Energiebereich: Programm Intelligente Energie für Europa (2003-2006) (2002/0082/COD) - Maßnahmenpaket zur Stärkung der Sicherheit der Öl- und Gasversorgung im Rahmen des Energiebinnenmarktes (2002/0219/COD, 2002/0220/COD, 2002/0221/CNS und KOM(2002) 488, 1 bis 5) - Verordnung zur Förderung des Kombiverkehrs und des Kurzstreckenseeverkehrs (,Marco Polo") (2002/0038/COD) - Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienste (2001/0047/COD) Landwirtschaft und Fischerei - Annahme von Vorschlägen über die Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik, die der Kommission im Jahresverlauf vorgelegt werden sollen - Annahme von Vorschlägen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM(2002) 180, KOM(2002) 185, KOM(2002) 186, KOM(2002) 187, KOM(2002) 190 and 2002/0114/CNS)* - Verabschiedung der Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln (2001/0173/COD) und über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen (2001/0180/COD) - Verabschiedung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern (2001/0176/COD) und für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Salmonellen und anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern (2001/0177/COD) Umwelt - Verabschiedung der Richtlinie über Umwelthaftung (2002/0021/COD)* - Verabschiedung der Verordnung zur biologischen Sicherheit (2002/0046/COD)* - Verabschiedung der Verordnung über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (2002/0026/ACC, 2002/0030/ACC )* - Verabschiedung der Verordnung für das Monitoring von Wäldern und der Umweltwechselwirkungen (2002/164/COD)* - Verabschiedung der Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung genetisch veränderter Organismen (2002/0046/COD) und über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO (...) - Verabschiedung der Richtlinie über Verpackungen (2001/0291/COD) Bildung, Jugend und Kultur - Verabschiedung des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittländern (ERASMUS WELT) (2002/0165/COD) (* = sofern nicht bereits 2002 angenommen) ANHANG 4 LEGISLATIV- UND ARBEITSPROGRAMM DER KOMMISSION FÜR 2003 Liste von Vorschlägen für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter 1: Vorschläge für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter, die den politischen Prioritäten für 2003 zugeordnet sind 2: Sonstige Vorschläge für Rechtsakte und Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter, die im Jahre 2003 wahrscheinlich vorgelegt werden Erläuterungen (1) In dem Arbeitsprogramm werden für 2003 drei politische Prioritäten festgelegt, zu denen jeweils eine Reihe von Schlüsselinitiativen gehört. In den Fällen, in denen die Schlüsselinitiativen die Verabschiedung von Vorschlägen für Rechtsakte oder die Annahme von Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter (z. B. Mitteilungen oder Weißbücher) bedingen, sind diese in der ersten Liste aufgeführt. (2) Die zweite Liste enthält sonstige Vorschläge und Maßnahmen, deren Verabschiedung beziehungsweise Annahme im Jahre 2003 die Kommission bei der Fertigstellung dieses Arbeitsprogramms vorhersehen konnte. Die Liste enthält auch Vorschläge und Maßnahmen, die als Übertrag aus früheren Jahren übernommen wurden. (3) Die Listen liegen nur in der ursprünglichen sprachlichen Fassung vor (z. T. englisch, zum Teil französisch). (4) Die Kommission aktualisiert ihre Planung monatlich und übermittelt den übrigen EU-Institutionen ein ,fortlaufendes Dreimonats-Programm", um sie bei der Organisation ihrer Arbeit zu unterstützen [5]. [5] Im Interesse der Transparenz bietet die Kommission diese Informationen der Öffentlichkeit auch auf ihrer Website http://europa.eu.int/comm/index_de.htm an (,Die Kommission zu Ihren Diensten", ,Organisation", ,fortlaufendes Dreimonats-Programm"). (5) Die erste Liste ist zunächst nach politischen Prioritäten und dann nach Politikbereichen geordnet (z. B. ,Landwirtschaft" oder ,Binnenmarkt"), während die zweite Liste nur nach Politikbereichen geordnet ist. Die Listen enthalten folgende Informationen: - Die Referenznummer, z. B. 2003/ADMIN/1 für neue Vorschläge. Aus früheren Jahren übernommene Vorschläge erscheinen z. B. als 2002/ADMIN/1 oder 2001/1. - Zuständige Kommissionsdienststelle(n) - Voraussichtliches Datum der Verabschiedung beziehungsweise Annahme - Angaben darüber, ob es sich um Vorschläge für Rechtsakte oder Maßnahmen ohne Rechtsetzungscharakter handelt - Vorläufige Angabe der voraussichtlichen Rechtsgrundlage und des entsprechenden interinstitutionellen Verfahrens (z. B. Mitentscheidungsverfahren) - Angaben darüber, ob eine Anhörung des Ausschusses der Regionen (ADR) und/oder des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA) obligatorisch oder als Option vorgesehen ist - Kurze Beschreibung und politische Begründung des Vorschlags und Angaben darüber, ob er einer ausführlichen Folgenabschätzung unterzogen werden soll - Einen ,Code für die politische Begründung", gemäß dem Vorschläge nach den politischen Prioritäten eingeordnet werden können: Erweiterung (100), Stabilität und Sicherheit (200), nachhaltige und integrative Wirtschaft(300) - Angaben darüber, ob der Vorschlag sich im Jahre 2003 und/oder später auf den Haushalt auswirkt (d. h., ob er operative Ausgaben nach sich zieht), sowie darüber, ob diese Ausgaben derzeit in der Finanzplanung vorgesehen sind; die entsprechende Haushaltslinie wird ebenfalls angegeben. COMMISSION LEGISLATIVE AND WORK PROGRAMME 2003 / PROGRAMME LEGISLATIF ET DE TRAVAIL DE LA COMMISSION 2003 List of legislative proposals and non-legislative acts corresponding to the political priorities for 2003 / Liste des propositions législatives et actes non-législatifs qui correspondent aux priorités politiques pour 2003 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> COMMISSION LEGISLATIVE AND WORK PROGRAMME 2003 / PROGRAMME LEGISLATIF ET DE TRAVAIL DE LA COMMISSION 2003 Other legislative proposals and non-legislative acts likely to be brought forward in 2003 / Autres propositions législatives et actes non-législatifs susceptibles d'être présentés en 2003 >PLATZ FÜR EINE TABELLE>