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Document 52001PC0004
Proposal for aCouncil Decisionconcerning the Community position within the Association Council on the financial contribution of Latvia for participation in the Socrates and Youth programmes in the years 2001 to 2006
Vorschlag für einenBeschluß des Ratesüber den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zum finanziellen Beitrag Lettlands zur Teilnahme an den Programmen Sokrates und Jugend in den Jahren 2001 bis 2006
Vorschlag für einenBeschluß des Ratesüber den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zum finanziellen Beitrag Lettlands zur Teilnahme an den Programmen Sokrates und Jugend in den Jahren 2001 bis 2006
/* KOM/2001/0004 endg. - ACC 2001/0012 */
Vorschlag für einen
Beschluß des Rates
über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zum finanziellen Beitrag Lettlands zur Teilnahme an den Programmen Sokrates und Jugend in den Jahren 2001 bis 2006 /* KOM/2001/0004 endg. - ACC 2001/0012 */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zum finanziellen Beitrag Lettlands zur Teilnahme an den Programmen SOKRATES und JUGEND in den Jahren 2001 bis 2006 (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Im Dezember 1999 bekräftigte der Europäische Rat in Helsinki die Bedeutung des auf seiner Tagung im Dezember 1997 in Luxemburg eingeleiteten Erweiterungsprozesses. Er ging erneut auf die damals festgelegte intensivierte Heranführungsstrategie ein, die die Teilnahme der 13 Beitrittsländer an den Gemeinschaftsprogrammen als wichtiges Element einschließt. Die Teilnahme der zehn Beitrittsländer Mittel- und Osteuropas (MOEL) an den Gemeinschaftsprogrammen ist in den jeweiligen Europa-Abkommen vorgesehen. Nach den Europa-Abkommen werden die Bedingungen und Modalitäten für die Teilnahme dieser Länder von dem betreffenden Assoziationsrat festgelegt. Bei den Programmen für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben alle MOEL 1999 an der ersten Phase von LEONARDO DA VINCI und SOKRATES sowie am Programm JUGEND FÜR EUROPA teilgenommen, das am 31. Dezember 1999 auslief. Die Teilnahme an diesen Programmen war ein wichtiges Element des Heranführungsprozesses. Für die Teilnahme an der zweiten Phase von LEONARDO DA VINCI, der zweiten Phase von SOKRATES sowie an dem neuen Programm JUGEND, die ab dem Jahr 2000 die vorangegangenen Programme abgelöst haben, wurden bereits entsprechende Beschlüsse des Assoziationsrats verabschiedet. Die MOEL haben also an diesen neuen Programmen von Anfang an teilgenommen, die Aktivitäten im Rahmen der ersten Generation der Programme konnten sie ohne Unterbrechung in den Nachfolgeprogrammen fortsetzen. Für die Programme SOKRATES und JUGEND legen die Beschlüsse des Assoziationsrates im Jahre 2000, die bis zum Ablauf der Programme gelten, den finanziellen Beitrag jedes einzelnen MOEL für die Teilnahme im Jahr 2000 fest und sehen zudem ihren finanziellen Beitrag für die Folgejahre vor, der dann von den zuständigen Assoziationsräten im Laufe des Jahres 2000 beschlossen wird. Die Kommission hat diesen Beitrag auf der Grundlage der Budgets der einzelnen Programme berechnet. Alle MOEL haben ihr Einverständnis bekräftigt und wollen ihren finanziellen Beitrag teils aus ihrem Staatshaushalt, teils aus ihrer jährlichen PHARE-Zuweisung aufbringen. Nach den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 12. und 13. Dezember 1997 in Luxemburg sollen diese Länder einen stetig ansteigenden eigenen finanziellen Beitrag leisten. Daher schlägt die Kommission hiermit dem Rat vor, den finanziellen Beitrag jedes einzelnen MOEL zu den Programmen SOKRATES und JUGEND für die Jahre 2001 bis 2006 in einem neuen Beschluss festzulegen, der die Beschlüsse der jeweiligen Assoziationsräte zu den Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an den Programmen SOKRATES und LEONARDO DA VINCI einerseits und JUGEND andererseits ergänzt. Der Rat wird daher ersucht, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zum finanziellen Beitrag Lettlands zur Teilnahme an den Programmen SOKRATES und JUGEND in den Jahren 2001 bis 2006 anzunehmen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zum finanziellen Beitrag Lettlands zur Teilnahme an den Programmen SOKRATES und JUGEND in den Jahren 2001 bis 2006 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 149 und 150 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Beschluss Nr. 2/2000 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 27.07.2000 [1] hat die Bedingungen für die Teilnahme der Republik Lettland an der zweiten Phase der Programme LEONARDO DA VINCI und SOKRATES festgelegt; er ist für die Dauer dieser Programme gültig. [1] ABl. L 236 vom 20.09.2000, S. 22. (2) Der Beschluss Nr. 5/2000 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 07.11.2000 [2] hat die Bedingungen für die Teilnahme der Republik Lettland am Programm JUGEND festgelegt; er ist für die Dauer dieser Programme gültig. [2] ABl. L ..., ...2000, S.... (3) Anhang II Ziffer 2 des Beschlusses Nr. 2/2000 und Anhang II Ziffer 1 des Beschlusses Nr. 5/2000 sehen vor, dass der finanzielle Beitrag Lettlands zum Haushalt der Europäischen Union für die Teilnahme an diesen Programmen in den Jahren 2001 bis 2006 vom Assoziationsrat im Laufe des Jahres 2000 beschlossen wird. BESCHLIESST: Der Standpunkt hinsichtlich des finanziellen Beitrags Lettlands für die Teilnahme an den Programmen SOKRATES und JUGEND in den Jahren 2001 bis 2006, den die Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettlands andererseits eingesetzten Assoziationsrat vertritt, stützt sich auf den beigefügten Entwurf für einen Beschluss des Assoziationsrates. Geschehen zu Brüssel Im Namen des Rates Der Präsident Entwurf BESCHLUSS NR. .../2001 DES ASSOZIATIONSRATES zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom ... über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zum finanziellen Beitrag Lettlands zur Teilnahme an den Programmen SOKRATES und JUGEND in den Jahren 2001 bis 2006 DER ASSOZIATIONSRAT gestützt auf das Europa-Abkommen zur Schaffung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits, insbesondere auf Artikel 109 [3], [3] ABl. L 26 vom 2.2.1998, S. 3. in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Beschluss Nr. 2/2000 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 27.07.2000 [4] hat die Bedingungen für die Teilnahme der Republik Lettland an der zweiten Phase der Programme LEONARDO DA VINCI und SOKRATES festgelegt; er ist für die Dauer dieser Programme gültig. [4] ABl. L 236 vom 20.09.2000, S. 22. (2) Der Beschluss Nr. 5/2000 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 07.11.2000 [5] hat die Bedingungen für die Teilnahme der Republik Lettland am Programm JUGEND festgelegt; er ist für die Dauer dieser Programme gültig. [5] ABl. L ..., ...2000, S.... (3) Anhang II Ziffer 2 des Beschlusses Nr. 2/2000 und Anhang II Ziffer 1 des Beschlusses Nr. 5/2000 sehen vor, dass der finanzielle Beitrag Lettlands zum Haushalt der Europäischen Union für die Teilnahme an diesen Programmen in den Jahren 2001 bis 2006 vom Assoziationsrat im Laufe des Jahres 2000 beschlossen wird. BESCHLIESST: Artikel 1 Lettland leistet im Rahmen seiner Teilnahme am Programm SOKRATES II in den Jahren 2001 bis 2006 folgenden finanziellen Beitrag zum Gesamthaushalt der Europäischen Union (in Euro): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Artikel 2 Lettland leistet im Rahmen seiner Teilnahme am Programm JUGEND in den Jahren 2001 bis 2006 folgenden finanziellen Beitrag zum Gesamthaushalt der Europäischen Union (in Euro): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Artikel 3 Die PHARE-Mittel werden nach folgendem Zeitplan abgerufen: - folgende jährliche Beiträge zu SOKRATES II (in Euro): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> - folgende jährliche Beiträge zu JUGEND (in Euro): >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Der restliche Beitrag Lettlands wird aus dem lettischen Staatshaushalt finanziert. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme durch den Assoziationsrat in Kraft. Geschehen zu Brüssel Im Namen des Assoziationsrates Der Präsident FINANZBOGEN 1. Bezeichnung der Massnahme Teilnahme Lettlands an den Programmen SOKRATES und JUGEND in den Jahren 2001 bis 2006 2. Haushaltslinie B7-030 Wirtschaftliche Hilfe für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas 6091 Einnahmen aus der Beteiligung der beitrittswilligen Länder an Programmen der Gemeinschaft 3. Rechtsgrundlage Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere die Artikel 149 und 150 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2; Europa-Abkommen mit Lettland (Artikel 109), das die Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen vorsieht; Die Beschlüsse Nr. 2/2000 und Nr. 5/2000 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits vom 27. Juli 2000 bzw. vom 7. November 2000, insbesondere Anhang II. 4. Beschreibung der Massnahme 4.1 Allgemeines Ziel der Maßnahme Das Europa-Abkommen mit Lettland sieht eine Beteiligung Lettlands an den Gemeinschaftsprogrammen in einer Reihe von Bereichen vor, darunter in den Bereichen allgemeine Bildung und JUGEND. Diese Beteiligung wird zur Umsetzung der Bestimmungen des Europa-Abkommens über die wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit beitragen; außerdem kann Lettland sich bei dieser Gelegenheit mit den Verfahren und Methoden der Gemeinschaftsprogramme vertraut machen. Lettland hat an der ersten Phase der Programme LEONARDO DA VINCI und SOKRATES und am Programm ,JUGEND FÜR EUROPA" seit dem 01.11.1998 teilgenommen. Gemäß der Kommissionsmitteilung "Agenda 2000" vom 16.7.1997 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Luxemburg ist die Beteiligung Lettlands an diesen Programmen Teil der intensivierten Heranführungsstrategie, mit der diesem Land bei der Vorbereitung auf seinen künftigen Beitritt zur Union geholfen wird. Voraussetzung für die Teilnahme an Programmen ist ein Beschluss des Assoziationsrates EU-Lettland. Der Beschluss des Assoziationsrates, mit dem die Teilnahme Lettlands an der ersten Generation von Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend genehmigt wurde, lief am 31. Dezember 1999 aus. Zwei weitere Beschlüsse des Assoziationsrates, einer für LEONARDO DA VINCI und SOKRATES, der andere für JUGEND, wurden im Jahre 2000 verabschiedet, um die Beteiligung Lettlands an der neuen Generation von Programmen ab dem Jahre 2000 zu ermöglichen. Diese beiden Beschlüsse des Assoziationsrates legten den finanziellen Beitrag Lettlands zu SOKRATES und JUGEND für das Jahr 2000, nicht jedoch für die Jahre 2001 bis 2006 fest. Ein neuer Beschluss des Assoziationsrates ist daher als Ergänzung zu den beiden genannten erforderlich. 4.2 Dauer der Maßnahme und Bestimmungen über eventuelle Verlängerungen Bis zum Ende der Laufzeit der Gemeinschaftsprogramme, d. h. bis zum 31.12.2006. 5. Einstufung der Ausgaben / Einnahmen 5.1 Nichtobligatorische Ausgaben 5.2 Getrennte Mittel 5.3 Art der Einnahmen Da Lettland nach Artikel 109 des Europa-Abkommens die Kosten seiner Teilnahme selbst trägt, wird es aufgefordert werden, einen finanziellen Beitrag zur Teilnahme an dem Programm zu leisten. Derselbe Artikel sieht vor, dass die Gemeinschaft einen Teil des lettischen Beitrags übernehmen kann, so dass Lettland lediglich einen Teil des Beitrags aus seinem Staatshaushalt finanzieren muss. Der restliche Beitrag wird aus dem PHARE-Länderprogramm beigesteuert. Die benötigten PHARE-Mittel gehen zu Lasten der Haushaltslinie B7-030 und werden Lettland aufgrund einer separaten Finanzierungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Gemeinsam mit dem Anteil aus dem lettischen Staatshaushalt bilden diese Mittel den Eigenbeitrag Lettlands, aus dem Lettland die Zahlungen aufgrund der jährlichen Mittelanforderungen durch die Kommission leistet. Nach Entrichtung des Gesamtbeitrags durch Lettland wird dieser auf den Einnahmenposten 6091 des EU-Haushaltsplans übertragen. 6. Art der Ausgaben / Einnahmen - Zuschuss zu 100%. - Zuschuss zwecks Kofinanzierung mit anderen öffentlichen und/oder privaten Gebern. - Eine teilweise oder vollständige Rückzahlung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft ist nicht vorgesehen. - Bei den Einnahmen ist als Verbuchungsstelle für den Beitrag Lettlands zur Deckung der Kosten seiner Teilnahme Posten 6091 vorgesehen. Die Einnahmen werden bei den Ausgabenposten für die beiden Programme und ggf. bei den entsprechenden operationellen Ausgabenposten eingestellt. Die erwarteten Gesamteinnahmen sind unter Punkt 7.4 angegeben. 7. Finanzielle Belastung 7.1 Berechnung der Gesamtkosten der Maßnahme (Einheits- und Gesamtkosten) Auf der Grundlage des Europa-Abkommens mit Lettland wurden folgende Finanz- und Haushaltsregelungen für die beiden Programme vereinbart: Der Beitrag Lettlands trägt zwei Elementen Rechnung: - den vorhersehbaren operationellen Kosten, die auf der Grundlage der Programmbudgets, der geschätzten Absorptionskapazität des Landes und der bisherigen Erfahrungen im Zuge der Teilnahme an der ersten Phase von SOKRATES und am Programm JUGEND berechnet wurden; - den voraussichtlichen Verwaltungsausgaben für Sitzungen und Dienstreisen. Diese Verwaltungskosten dürften sich jährlich auf 50 000 Euro für SOKRATES und auf 19 000 Euro für JUGEND belaufen. Lettland wird die Mittelausstattung seines jährlichen PHARE-Länderprogramms zum Teil dazu verwenden, seinen Beitrag aus dem Staatshaushalt zu den operationellen Kosten zu ergänzen. 7.2 Aufschlüsselung nach Kostenelementen (in EUR) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 7.3 Ausgaben für Studien, Sachverständige usw. im Rahmen von Teil B des Haushaltsplans p.m.: bis zu einem Hoechstbetrag entsprechend dem Anteil an den EUR15-Mittelausstattungen für SOKRATES und JUGEND, jedoch innerhalb der Grenzen, die durch den Beitrag aus dem Staatshaushalt des Landes vorgegeben sind. 7.4 Fälligkeitsplan für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen Unter Posten B7-030 zu verbuchende Beträge >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Voraussichtliche jährliche Einnahmen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 8. Betrugsbekämpfungsmassnahmen In allen Verträgen, Abkommen und sonstigen rechtsverbindlichen Zusagen der Kommission ist vorgesehen, dass die Kommission und der Rechnungshof Kontrollen an Ort und Stelle vornehmen. Unter anderem sind die Begünstigten der Maßnahmen verpflichtet, Berichte und Finanzausweise vorzulegen. Diese werden auf ihren Inhalt und auf die Vereinbarkeit der Ausgaben mit dem Ziel der Finanzierung durch die Gemeinschaft geprüft. Die Betrugsbekämpfungsbestimmungen für die grundlegenden Haushaltslinien gelten nach einer Anpassung an die Situation der mitteleuropäischen Länder auch für diese Haushaltslinie. 9. Kosten-Wirksamkeits-Analyse 9.1 Quantifizierbare Einzelziele; Zielgruppen Wichtigstes Ziel der Gemeinschaftsaktion in Bereich allgemeine Bildung und Jugend ist es, die europäischen Bürger in die Lage zu versetzen, ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen und Initiative und Kreativität zu entwickeln, damit sie uneingeschränkt in der Gesellschaft und am europäischen Einigungswerk partizipieren können. Die Zielgruppe umfasst Studenten, Lehrer, Schüler, Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Jugendliche von 15 bis 25 Jahren, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten leben, Entscheider in Bildungs- und Jugendpolitik. 9.2 Begründung der Maßnahme - Notwendigkeit eines Beitrags aus dem Gemeinschaftshaushalt Angesichts der hohen Kosten, die die Beteiligung an dem Programm verursacht, sowie der angespannten Haushaltslage Lettlands ist der Einsatz von PHARE-Mitteln unerlässlich. - Wahl der Modalitäten Durch die Einbeziehung Lettlands in das Programm, die aus dem Staatshaushalt und durch einen ergänzenden PHARE-Beitrag finanziert wird, erhalten die lettischen Bürger die Möglichkeit, mit den Bürgern der jetzigen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Die Integration lettischer Staatsangehöriger in die Gemeinschaftsnetze trägt zweifellos zur Vorbereitung Lettlands auf seinen künftigen Beitritt bei. - wesentliche Unwägbarkeiten, die die Maßnahme beeinträchtigen können. Da bei der Projektauswahl Qualitätskriterien zugrunde gelegt werden, lassen sich die tatsächlichen Auswirkungen erst dann beurteilen, wenn sich zeigt, inwieweit lettische Institutionen den Aufforderungen der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der beiden Programme nachkommen können. 9.3 Monitoring und Evaluierung der Maßnahme Die in den Programmen SOKRATES II und JUGEND vorgesehenen Monitoring- und Evaluierungsmodalitäten (vor allem für die in den Beschlüssen über die beiden Programme vorgesehenen Evaluierungen) gelten auch für die Maßnahmen, die zugunsten lettischer Begünstigter finanziert werden. 10. Verwaltungsausgaben (Teil A des Einzelplans III des Gesamthaushaltsplans) Die Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungsmittel erfolgt nach Maßgabe des jährlichen Beschlusses der Kommission über die Zuteilung der Ressourcen unter Berücksichtigung der von der Haushaltsbehörde bewilligten zusätzlichen Planstellen und Haushaltsmittel. 10.1 Auswirkung auf die Anzahl der Stellen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 10.2 Gesamtkosten für Personal EUR >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (*) Für die Durchführung der Maßnahme wird bereits vorhandenes Personal herangezogen (Berechnung basiert auf den Titeln A1, A2, A4, A5 und A7). 10.3 Sonstige Mehrausgaben für Verwaltung und Dienstbetrieb EUR >PLATZ FÜR EINE TABELLE> * Teilnahme von 2 Personen an 10 Ausschuss- und Unterausschusssitzungen (8 für SOKRATES und 2 für JUGEND) sowie von 1 Person an 3 SOKRATES-Unterausschusssitzungen ** Teilnahme von 2 Personen an 4 JUGEND-Sitzungen und von 1 Person an 19 SOKRATES-Sitzungen Die obigen Ausgaben werden durch die Einnahmen (Artikel 4 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Haushaltsordnung) aus dem Beitrag Lettlands (siehe Punkte 5.3 und 7.4 des Finanzbogens) gedeckt.