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Document 52001AR0204
Opinion of the Committee of the Regions on the "Report from the Commission to the Council, the European Parliament, the Economic and Social Committee and the Committee of the Regions: Annual Report on Equal Opportunities for Women and Men in the European Union 2000"
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschusse und den Ausschuss der Regionen — Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union — Jahresbericht 2000"
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschusse und den Ausschuss der Regionen — Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union — Jahresbericht 2000"
ABl. C 107 vom 3.5.2002, p. 82–84
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschusse und den Ausschuss der Regionen — Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union — Jahresbericht 2000"
Amtsblatt Nr. C 107 vom 03/05/2002 S. 0082 - 0084
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum "Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschusse und den Ausschuss der Regionen - Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2000" (2002/C 107/25) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf den "Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - Jahresbericht 2000", KOM(2001) 179 endg., aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 2. April 2001, den Ausschuss gemäß Artikel 265 Absatz 1 EGV um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen, aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 2. Mai 2001, die Fachkommission 5 "Sozialpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Forschung, Fremdenverkehr" mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen, gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Chancengleichheit von Frauen und Männern" (CdR 161/96)(1), gestützt auf die "Entschließung des Ausschusses der Regionen an die Adresse der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Chancengleichheit bei Vorschlägen für künftige Ernennungen von AdR-Mitgliedern" (CdR 237/97)(2), gestützt auf das Dokument "Untersuchung zur Beteiligung der Frauen an den Arbeiten des Ausschusses der Regionen" (CdR 242/97), gestützt auf das AdR-Dokument "Leitfaden für Berichterstatter zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in AdR-Stellungnahmen" (CdR 243/97), gestützt auf die Broschüre des AdR zum Thema Chancengleichheit - der Beitrag des AdR zum Aufbau Europas, Juli 1998, gestützt auf die Stellungnahme des AdR zum Thema "Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)", CdR 233/2000(3), gestützt auf den "Bericht der Kommission über die Umsetzung der Empfehlung 96/694 des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess" (KOM(2000) 120 endg.), gestützt auf die Mitteilung der Kommission über ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2001, (KOM(2001) 119 endg.), gestützt auf das Arbeitspapier der Kommission zum Thema "Frauen in der Wissenschaft: die Geschlechterdimension als Antrieb für die Reform der Wissenschaft" (SEK(2001) 771 endg.), gestützt auf die Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)(4), gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Chancengleichheit (A5-0198/2001 vom 5.10.2000), gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess (R5-0034/2001 vom 18.1.2001), gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Arbeitsprogramm 2001 (A5-0224/2001 vom 3.7.2001), gestützt auf folgende Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates: R(85)2 zum Rechtsschutz vor Geschlechterdiskriminierung, R(96)5 zur Vereinbarung von Berufstätigkeit und Familienleben und R(98)14 über das Gender Mainstreaming, sowie folgende Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates: 1229 (1994) über Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, 1269 (1995) zur Erreichung wirklicher Fortschritte bei den Rechten der Frauen und 1413 (1999) zur ausgewogenen Vertretung im politischen Leben, gestützt auf den von der Fachkommission 5 des AdR am 10. September 2001 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 204/2001, Berichterstatterin: Diane Bunyan (PSE/UK), Mitglied des Verbandsgemeinderats von Bristol); in Erwägung folgender Gründe: - die Chancengleichheit einschließlich der Geschlechtergleichstellung ist eine politische Priorität des Ausschusses der Regionen, - es besteht das Problem des abnehmenden Interesses für die lokale und regionale Politik, insbesondere bei Frauen und anderen unterrepräsentierten Gruppen, was dazu führt, dass sich aus diesen Gruppen zu wenige Interessenten um einen Listenplatz bewerben, - Untersuchungen haben gezeigt, dass Frauen und Angehörige anderer unterrepräsentierter Gruppen, die sich tatsächlich bewerben, bei der Auswahl für einen "sicheren" Wahlkreis oder einen guten Listenplatz auf größere Hindernisse stoßen; im Fall des AdR sind die Angehörigen unterrepräsentierter Gruppen eher stellvertretende als ordentliche Mitglieder, - Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung und die Hälfte der Wählerschaft, sind aber in der Politik und in politischen Entscheidungsprozessen unterrepräsentiert (dies umfasst nach der Definition des Europarates sowohl demokratisch gewählte Vertreter in Entscheidungspositionen auf der lokalen, regionalen, staatlichen und europäischen/supranationalen Ebene, Ministerpositionen, sonstige Ämter auf den verschiedenen Verwaltungsebenen und Positionen in politischen Parteien als auch hohe Beamte und Führungspositionen), - wie aus Untersuchungen hervorgeht, besteht für Frauen, die sich politisch engagieren, die größte Schwierigkeit darin, neben anstrengenden familiären und beruflichen Verpflichtungen die zunehmend schwere Arbeitsbelastung zu bewältigen, die auf gewählte Politiker zukommt, - der Frauenanteil im politischen Leben auf lokaler und regionaler Ebene ist beklagenswert niedrig und steigt nur ausgesprochen langsam an, - der Frauenanteil im politischen Leben der Beitrittsländer gibt Anlass zu ernster Besorgnis und muss in den Beitrittsverhandlungen angesprochen werden, - der Frauenanteil auf dem Arbeitsmarkt steigt zwar, konzentriert sich jedoch auf Niedriglohngruppen, bestimmte Berufe und unsicherere Arbeitsverhältnisse (z. B. Zeitarbeit), was sich auch im AdR-Sekretariat in jeder Hinsicht widerspiegelt; verabschiedete auf seiner 41. Plenartagung am 14. und 15. November 2001 (Sitzung vom 15. November) folgende Stellungnahme. Der Ausschuss der Regionen 1. bekräftigt sein Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung, wie er es bereits in seiner früheren Stellungnahme zu Artikel 13 des Vertrags zum Ausdruck brachte(5); 2. bekräftigt seine frühere Aufforderung, geschlechterspezifische Fragen in die politische Arbeit des Ausschusses der Regionen zu integrieren, insbesondere bei der Erarbeitung von Stellungnahmen und Entschließungen nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming; 3. begrüßt die Veröffentlichung von Jahresberichten und eines Jahresarbeitsprogramms als wesentliches Instrument zur Umsetzung und Begleitung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft und zur regelmäßigen Beachtung der Geschlechtergleichstellung; 4. bedauert die mangelnde Detailliertheit des Arbeitsprogramms 2001 der Kommission; 5. betrachtet die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern in der Politik und im Entscheidungsprozess auf lokaler und regionaler Ebene als unumgänglich und als eine Frage der Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und des besseren Funktionierens einer demokratischen Gesellschaft; 6. ist besorgt über die Unausgewogenheit der Zahl von Männern und Frauen im politischen Leben auf allen Ebenen und fordert eine detailliertere Beobachtung und Auswertung der Strategien zur Durchsetzung positiver Maßnahmen und positiver Diskriminierung, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und politischen Parteien in die Lage zu versetzen, geeignete Politiken zu entwickeln; 7. anerkennt die Arbeit des Ausschusses weiblicher Abgeordneter des Rats der Gemeinden und Regionen Europas im Bereich der ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen; 8. fordert größere Anstrengungen beim Erfahrungsaustausch und Ausfindigmachen der besten Erfahrungen in Europa bei der Förderung der Teilnahme von Frauen am politischen Leben unter besonderer Berücksichtigung der Lage in den Beitrittsländern. Diesbezüglich schlägt er erneut eine vergleichende Studie des AdR zu diesem Thema vor; 9. fordert einen Bewertungsbericht über die mit Strukturfondsmaßnahmen erzielten Fortschritte beim Gender Mainstreaming; 10. begrüßt die derzeitige Debatte über Männer und Gleichberechtigung, wie sie schon in seiner früheren Stellungnahme gefordert wurde, und wiederholt, dass Männer nicht nur zu ihren Rechten, sondern auch zu ihren Pflichten stehen müssen; 11. begrüßt und befürwortet die Entschließung R5-0034/2001 des Europäischen Parlaments über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, auf der nächsten Regierungskonferenz Änderungen des Vertrags vorzuschlagen, um das Geschlechtergleichgewicht in den EU-Institutionen und allen Entscheidungsgremien zu fördern; der Ausschuss der Regionen ist der Auffassung, dass dies auf andere unterrepräsentierte Gruppen wie beispielsweise Behinderte ausgeweitet werden sollte; 12. bedauert, dass weibliche Mitglieder im Ausschuss der Regionen unterrepräsentiert sind, fordert die einzelstaatlichen Ernennungsgremien auf, in der nächsten Mandatsperiode ein besseres Gleichgewicht sicherzustellen, und fordert die in ihm vertretenen Fraktionen auf, bei der Ernennung der Mandatsträger zu Beginn der dritten Mandatsperiode im Jahr 2002 für ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen Frauen und Männern zu sorgen; 13. begrüßt den Aktionsplan des AdR zur Chancengleichheit und fordert dessen vollständige und rasche Umsetzung sowie spätere Ausweitung auf andere unterrepräsentierte Gruppen, um zu gewährleisten, dass das Sekretariat die Vielfalt der Bevölkerungsgruppen widerspiegelt, denen es dient. Brüssel, den 15. November 2001. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Jos Chabert (1) ABl. C 34 vom 3.12.1997, S. 39. (2) ABl. C 379 vom 15.12.1997, S. 65. (3) ABl. C 144 vom 16.5.2000, S. 47. (4) ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22-29. (5) CdR 513/1999 fin - ABl. C 226 vom 8.8.2000, S. 1.