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Document 52000DC0088

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP)

/* KOM/2000/0088 endg. */

52000DC0088

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) /* KOM/2000/0088 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen: zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Politische Konzepte und Maßnahmen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen : zu einem Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP)

Politischer Kontext:

Das Jahr 2000 wird für das Problem der Klima änderung von entscheidender Bedeutung sein. Auf der 6. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenüberein kommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP6) im November sollen Beschlüsse über die in Kyoto nicht gelösten Fragen gefaßt werden, insbesondere zu den flexiblen Mechanismen und zur Einhaltung der Verpflichtungen. Ab März diesen Jahres wird dieses wichtige Treffen weltweit im Mittelpunkt aller klimapolitischen Anstrengungen stehen.

Die EU forderte 1999 in Bonn alle Parteien dringend dazu auf, das Kyoto-Protokoll möglichst bald nach der COP6 zu unterzeichnen, um ein Inkrafttreten bis zur Konferenz Rio+10 im Jahre 2002 zu gewährleisten. Es ist ein wesentliches Anliegen der EU, dieses politische Engagement in konkrete Politik umzusetzen. Positiv ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Europäischen Rates von Helsinki zu bewerten, die Kommission aufzufordern einen Vorschlag für eine langfristige Strategie auszuarbeiten, die die verschiedenen Politikbereiche im Sinne einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung aufeinander abstimmt. Der Vorschlag soll dem Europäischen Rat im Juni 2001 vorgelegt werden.

In der EU soll der politische Prozeß der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls unmittelbar nach der COP6 beginnen. Die Diskussionen werden mehrere Ebenen haben, mindestens zwei sind jedoch von besonderer Bedeutung:

1. Die 1998 vom Rat vereinbarte Lastenteilung muß in ein Rechtsinstrument umgesetzt werden. Das Ziel von -8% für die EU als Ganzes wurde unter den Mitgliedstaaten entsprechend dem jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklungsstand aufgeteilt. Die rechtliche Umsetzung der Lastenteilungsvereinbarung wird eine Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die Mitgliedstaaten wie auch durch die EG ermöglichen.

2. Flankierend zum Ratifizierungsinstrument muß eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden. Es handelt sich hier um eine Frage der politischen Glaub würdigkeit. Es muß festgelegt werden, welche Politiken und Maßnahmen notwendig sind, und wie die sogenannten flexiblen Mechanismen innerhalb der EU sowie mit anderen Partnern in Industrie- und Entwicklungsländern angewendet werden sollen.

Eine Reihe schwieriger Probleme müssen gelöst werden, nicht zuletzt diejenigen, die mit der jeweiligen Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft in Zusammenhang stehen. Bestimmte Fragen betreffen den Schutz des Binnenmarktes und die verschiedenen Politikbereiche, andere berühren die Tatsache, daß die EU rechtlich verpflichtet wäre, das Ziel von -8% für die Gemeinschaft als Ganzes zu erfuellen.

Die aktuelle Entwicklung der Emissionen gibt Anlaß zur Besorgnis

In den letzten Jahren waren die Treibhausgasemissionen auf europäischer Ebene nicht rückläufig, sondern sind eher noch gestiegen. Ohne Verstärkung der derzeitigen politischen Maßnahmen dürfte das Szenario "Business-as-usual" eher einen Anstieg der Emissionen um 6 - 8% anstatt einen Rückgang um 8% gegenüber dem Stand von 1990 bedeuten [1].

[1] KOM(99) 230

Energie und Verkehr haben den größten Anteil an den CO2-Emissionen, während von der Industrie fluorierte Gase freigesetzt werden. Im Verkehrssektor wird bis 2010 ein Anstieg der CO2-Emissionen um 39% erwartet (gegenüber 1990). Bei einer starken Zunahme der Nachfrage nach Elektrizität und Wärme wird ein Anstieg der CO2-Emissionen aus der Energieerzeugung nach 2010 erwartet, hingegen sollen die Emissionen aus der Industrie in diesem Zeitraum um 12 % sinken. Auch der Privat- und der Tertiärsektor geben nach wie vor Anlaß zur Sorge. Beim Ausbleiben weiterer Maßnahmen dürften die Emissionen von fluorierten Gasen zwischen 1990 und 2010 um ca. 40 % ansteigen. Allerdings wird die Gesamtmenge der Emissionen dieser Gase gering bleiben; sie wird auf ca. 2,6 % der gesamten Emissionen im Jahre 2010 geschätzt.

Die Emissionstrends in den Mitgliedstaaten weichen gegenüber den Durchschnittswerten stark ab. Einigen Mitgliedstaaten gelang ein guter Start, z.B. führten die deutsche Vereinigung und die Umstellung von Kohle auf Gas im Vereinigten Königreich in der ersten Hälfte der neunziger Jahre zu einem Emissions rückgang. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, daß glückliche Umstände dieser Art bis 2012 wiederkehren werden. Anhang 1 vermittelt einen Eindruck von den bisherigen Fortschritten der Mitgliedstaaten im Vergleich zu den Reduktionszielen, die sich aus der Lastenteilungsvereinbarung ergeben.

Für die meisten Mitgliedstaaten wird es aus verschiedenen Gründen immer schwieriger, ihre Treibhausgasemissionen zu kontrollieren. So haben z.B. Dänemark, Finnland, die Niederlande und Österreich in der Vergangenheit bereits viel unternommen, so daß die "einfachen" Ziele erreicht sind und diese Länder ab jetzt mit höheren Kosten bei der Durchführung ihrer Maßnahmen rechnen müssen. Anhand besserer Datengrundlagen erkennen andere Mitgliedstaaten jetzt, daß ihre Emissions trends sich rasch in die falsche Richtung entwickeln, das gilt vor allem für Belgien und Italien. Auch Griechenland, Irland, Spanien und Portugal stellen fest, daß der ihnen im Rahmen der Lastenteilungsvereinbarung zugestandene Emissionsanstieg sie nicht der Aufgabe enthebt, wirksame Maßnahmen zu ergreifen.

Die Mitgliedstaaten müssen daher ihre einzelstaatliche Politik ausbauen, um ihre jeweiligen Emissionsziele im Rahmen der Lastenteilungsvereinbarung zu erreichen. Durch gemeinsame und koordinierte Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene können diese nationalen Strategien entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sinnvoll ergänzt werden.

Notwendigkeit der Verstärkung von Politiken und Maßnahmen

Die Führungsrolle der Europäischen Gemeinschaft bei der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wird an den Fortschritten der kommenden Jahre gemessen werden. Sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene gibt es eine Reihe von positiven Anzeichen dafür, daß die Umsetzung des Kyoto-Protokolls einen hohen politischen Stellenwert hat.

Einige Mitgliedstaaten haben bereits ihre Strategien zur Klimaänderung ausgebaut, um im Rahmen der Lastenteilungsvereinbarung mit der Erfuellung ihrer Kyoto-Verpflichtungen zu beginnen. Viele andere sind noch dabei, derartige Strategien auszuarbeiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erstrecken sich auf alle Bereiche und dürften zu erheblichen Emissionsminderungen führen.

Auch die Kommission hat wichtige Maßnahmen entwickelt. Einige davon, z.B. die Vereinbarung mit den Kraftfahrzeugherstellern über die Energieeffizienz von Personenkraftwagen, konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Kommission wird ferner demnächst eine Reihe neuer Initiativen vorstellen, z.B. den Vorschlag für eine Richtlinie über die Förderung erneuerbarer Energieträger im Kontext des Binnenmarktes für Elektrizität, den Vorschlag für eine Richtlinie über ergänzende Spezifikationen für Kraftstoffe für das Jahr 2005, eine Mitteilung über Maßnahmen zur Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in die Unternehmenspolitik, die Revision der gemeinsamen Verkehrspolitik, ein Grünbuch über den Stadtverkehr, eine Strategie für die Sicherheit der Energieversorgung einschließlich der Bewertung der Umweltauswirkungen aller Energieträger, einen Aktionsplan zur Steigerung der Energieeffizienz in der Gemeinschaft und einen Aktionsplan für erneuerbare Energieträger.

Die Leitlinien für staatliche Beihilfen zum Umweltschutz werden demnächst aktualisiert und werden die Nutzung neuer marktorientierter Anreize durch die Mitgliedstaaten fördern. Das Ziel der Verhinderung von Klimaänderungen wird demnächst auch bei Entscheidungen der Kommission im Rahmen der geltenden Regeln für die Bewertung staatlicher Beihilfen der Mitgliedstaaten einfließen.

Die Fortschritte wären noch deutlicher, wenn der Rat einige der wichtigsten Kommissionsvorschläge, z.B. zur Energiesteuer, nachdrücklicher unterstützt hätte oder wenn bestimmte Vorschläge nicht in wesentlich abgeschwächter Form verabschiedet worden wären, wie z.B. die Programme SAVE und ALTENER. Die Kommission beharrt darauf dass der Energiebesteuerung in einer Gesamtstrategie zur Klimaänderung äußerte Bedeutung zukommt und fordert den Rat nachdrücklich auf, ihren Vorschlag möglichst bald anzunehmen.

Damit die Kyoto-Verpflichtungen eingehalten werden können, müssen die Maßnahmen sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten wie auch auf Gemeinschaftsebene ausgebaut werden. Um dies zu erreichen wird die Kommission ein zweigleisiges Konzept verfolgen: Stärkung der gemeinschaftsweiten Politiken und Maßnahmen und Entwicklung eines Emissionshandels in der EU, um die Kosten wirksamkeit der EU-Strategie zur Erfuellung der Kyoto-Verpflichtungen zu verbessern, wobei auch Vorbereitungen für die Anwendung der flexiblen Mechanis men des Kyoto-Protokolls vorgesehen sind. Außerdem würde es die Glaubwürdigkeit der EU auf internationaler Ebene wesentlich steigern, wenn die EU ihr Engagement für die Erfuellung beider Elemente des Kyoto-Protokolls unter Beweis stellte.

Eine Stärkung der gemeinsamen und koordinierten Politiken und Maßnahmen für alle wesentlichen Bereiche, die Treibhausgasemissionen verursachen, wird erleichtert durch die Einbeziehung von Umweltbelangen in die verschiedenen Politikbereiche, z.B. Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie, Binnenmarkt und Entwicklung, in denen Strategien entwickelt wurden oder werden. Außerdem forderte der Umweltrat in seinen Schlußfolgerungen vom Oktober 1999 [2] die Kommission auf, ihm möglichst bald im Jahr 2000 eine Liste vorrangiger Politiken und Maßnahmen zu unterbreiten und zu gegebener Zeit geeignete Vorschläge vorzulegen. In diesem Zusammenhang betonte der Rat die Notwendigkeit, die in seinen Schlußfolgerungen vom Juni 1998 [3] ausgewiesenen Politiken und Maßnahmen voranzubringen.

[2] Schlußfolgerungen des Rates zu einer Gemeinschaftsstrategie im Bereich der Klimaänderungen, Dok. 11654/99, Luxemburg, 12. Oktober 1999.

[3] Schlußfolgerungen des Rates zu einer Gemeinschaftsstrategie im Bereich der Klimaänderungen, Dok. 9702/98, Brüssel, 19. Juni 1998.

Um diesen Aufforderungen nachzukommen, legt die Kommission jetzt eine Liste der vorgeschlagenen gemeinsamen und koordinierten Politiken und Maßnahmen vor (siehe Anhang 3). Sie ist nicht erschöpfend, sondern enthält schwerpunktmäßig vorrangige Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr und Industrie. Sie könnte gemäß den Diskussionen im Rat und im Parlament sowie entsprechend den politischen Entscheidungen für die verschiedenen Bereiche (Energie, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft) angepaßt werden.

Schlüsselelemente für die Entwicklung eines erfolgversprechenden Pakets gemeinsamer und koordinierter Politiken und Maßnahmen sind das Reduktionspotential und die entsprechenden Emissionsminderungskosten in den verschiedenen Politikbereichen. In der Mitteilung der Kommission vom Mai 1999 [4] werden das Reduktionspotential und die entsprechenden Emissionsminderungskosten für verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr und Industrie aufgeführt, die auch in der Liste der vorgeschlagenen gemeinsamen und koordinierten Politiken und Maßnahmen in Anhang 3 enthalten sind. Zum Beispiel besteht im Hinblick auf die Energieeffizienz bei Privathaushalten und Dienstleistungen ein Reduktionspotential von 140 Mio. t CO2-Äquivalent - bei einem Kostenaufwand von bis zu 50 EUR/t (Preise von 1997) [5].

[4] KOM(99) 230

[5] KOM(99) 230

Die oben genannten Politiken und Maßnahmen werden ergänzt durch die sogenannten "flexiblen Mechanismen" des Kyoto-Protokolls. Diese Mechanismen versprechen zwar Kostenwirksamkeit, aber die EU hat kaum Erfahrungen mit ihnen. Parallel zu dieser Mitteilung und als Teil dieses Pakets hat die Kommission daher ein Grünbuch über den Handel mit Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union angenommen. Es soll alle Entscheidungsträger mit diesem neuen Instrument vertraut machen und eine Konsultation mit allen beteiligten Interessengruppen in Gang setzen. Dabei muß sichergestellt werden, daß die verschiedenen Elemente des vorgeschlagenen Gemeinschaftskonzepts ein kohärentes Ganzes bilden. Es ist entscheidend, daß die Gemeinschaft ein klares Bild vom Funktionieren dieses Instruments im Kontext des Binnenmarktes gewinnt und sich mit den Wechselwirkungen befaßt, die zwischen dem Emissionshandel und den Maßnahmen der EU zur Erfuellung ihres Gesamtziels im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu erwarten sind.

Die Gemeinschaft wird auch weiterhin unter Beweis stellen, daß sie die Bedenken der Entwicklungsländer hinsichtlich der Klimaänderung ernst nimmt. Sie wird spezielle Maßnahmen ausarbeiten, um die Entwicklungsländer bei der Abschwächung der Klimaänderungen und der Anpassung an ihre negativen Auswirkungen zu unterstützen. Nach der COP6 müssen neue Initiativen ergriffen werden, um die ärmeren und die anfälligsten Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, die Möglichkeiten des Kyoto-Protokolls voll auszuschöpfen, insbesondere den Mechanismus für eine umweltverträgliche Entwicklung (clean development mechanism).

Das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP)

Das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP) ist ein Programm der Europäischen Kommission für die Einbeziehung aller wichtigen Interessengruppen bei den Vorarbeiten für gemeinsame und koordinierte Politiken und Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Zwar ist es das Vorrecht der Kommission, geeignete politische Vorschläge zu unterbreiten, aber es bestehen positive Erfahrungen mit der Einbeziehung verschiedener Interessengruppen bereits in der Vorbereitungsphase solcher Vorschläge.

Das Europäische Programm zur Klimaänderung wird sich in erster Linie mit den Politiken und Maßnahmen befassen, die in Anhang 3 aufgeführt sind.

Der Aufbau des Programms wird in Anhang 2 genauer beschrieben und wird von der Kommission noch weiter ausgearbeitet werden. Der Umfang des Programms soll anfangs begrenzt sein, um eine Konzentration auf die Maßnahmen zur Emissions minderung zu ermöglichen, die im Hinblick auf ein Erreichen des Kyoto-Ziels von -8% am vielversprechendsten sind. Mittel- und langfristig sollte das ECCP jedoch ausgebaut werden, damit auch weiterreichende Fragen behandelt werden können, z.B. Anpassung, internationale Zusammenarbeit durch Kapazitätsaufbau und Technologietransfer, Forschung/Beobachtung, Demonstration effizienter und sauberer Technologien sowie Ausbildung und Aufklärung. Die Vorarbeiten zu diesen Fragen könnten dann die Grundlage für konkrete politische Vorschläge der Kommission bilden.

Das ECCP soll nicht isoliert durchgeführt werden, sondern mit bestehenden klimawirksamen Initiativen z.B. in den Bereichen Luftqualität, Energie und Verkehr verknüpft werden, um zu gewährleisten, daß diese Programme miteinander vereinbar sind und sich gegenseitig stützen. Auch Erkenntnisse aus der Durchführung sektorbezogener Strategien sollen einfließen.

Überwachung des Fortschritts im Hinblick auf das Kyoto-Ziel

Die Kommission möchte auf die Verantwortung der Mitgliedstaaten hinweisen, ihre eigenen Politiken und Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu entwickeln. Die Wirksamkeit dieser Initiativen muß kontinuierlich überwacht werden. Die Entscheidung 99/296/EG des Rates über ein System zur Beobachtung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen in der Gemeinschaft ist das geeignete Werkzeug zur Bewertung der Politiken und Maßnahmen, müßte jedoch erweitert und verstärkt werden, um auch die "flexiblen Mechanismen" abzudecken. Nur dann könnte das Werkzeug für die Gesamtbewertung der Erfuellung der Kyoto-Verpflichtungen wirksam genug sein.

TGRAPH

Der graph zeigt an, ob ein Mitgliedstaat sich auf dem richtigen Weg befindet, wobei eine lineare Reduzierung der emissionen vorausgesetzt wird (zwischen 1990 und 2010). Ein negativer Wert bedeutet, dass das Ziel mehr als erreicht wurde, ein positiver Wert, dass es nicht erreicht wurde. In Luxemburg sind die Treibhausgasemissionen insgesamt sehr gering (0,3% der EU-Menge). Die erzielten wesentlichen emissionsminderungen wurden durch die Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie erzielt. Es wurden Daten zugrunde gelegt, die von den Mitgliedstaaten gemäss der Entscheidung über ein Beobachtungssystem (Entscheidung 93/389/EWG des Rates, geändert durch die Entscheidung 99/296/EG) jährlich übermittelt werden. Diese Daten fliessen in das jährliche Treibhausgasverzeichnis der Europäischen Gemeinschaft 1990-1998 ein (Annual European Community Greenhouse Gas inventory), das von der Europäischen Umweltagentur erstellt wird.

Anhang 2

WICHTIGSTE ELEMENTE

DES EUROPÄISCHEN PROGRAMMS ZUR KLIMAÄNDERUNG (ECCP)

(INITIATOR: EUROPÄISCHE KOMMISSION)

Ziele

Wichtigstes Ziel des ECCP ist es, alle Elemente einer europäischen Strategie für die Klimaänderung zu ermitteln und zu entwickeln, die zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls erforderlich sind. Dazu werden die Emissionsminderung durch Politiken und Maßnahmen sowie die flexiblen Instrumente, Kapazitätsaufbau und Technologie transfer, Forschung und Beobachtung sowie Ausbildung und Aufklärung gehören. Im Rahmen einer gemeinsamen An strengung aller betroffenen Interessengruppen, z.B. Vertreter der Kommission, der Mitgliedstaaten, der Industrie und der NRO sollen im Rahmen des Programms Vorarbeiten durchgeführt werden, damit die Kommission dem Rat und dem Parlament zu gegebener Zeit konkrete politische Vorschläge unterbreiten kann.

Lenkungsausschuß

Der Lenkungsausschuß setzt sich aus Vertretern aller am ECCP beteiligten Kommissions dienststellen zusammen. Der Ausschuß soll für die Gesamtverwaltung und Koordinierung des ECCP im Hinblick auf politisches Konzept und Organisation zuständig sein. Der Lenkungsausschuß wird Arbeitsgruppen zu spezifischen Problembereichen einsetzen und ihre Aufgaben und Zeitpläne aufgrund von Vorschlägen der zuständigen Generaldirektionen festlegen. Der Lenkungs ausschuß sollte einmal monatlich zusammentreten. Er wird außerdem andere Interessengruppen regelmäßig informieren und mit ihnen Informationen austauschen.

Arbeitsgruppen (AG)

Die Arbeitsgruppen arbeiten nach einem vom Lenkungsausschuß entsprechend der Aufgabenstellung und dem Zeitplan jeweils festgelegten Arbeitsprogramm. Zu den wichtigsten Elementen der Arbeitsprogramme gehören die Bewertung der ökologischen und kostenspezifischen Auswirkungen von Politiken und Maßnahmen sowie ihrer Vereinbarkeit mit den Politiken zur Abstimmung zwischen den verschiedenen Sektoren. Auf der Grundlage dieser Bewertungen können der Kommission dann politische Empfehlungen unterbreitet werden (siehe unten: Endprodukt).

Jede Arbeitsgruppe ist für ihre besonderen Interessengruppen zuständig, die eher europäischen als nationalen oder regionalen Charakter haben. Die Arbeitsgruppen werden von begrenztem Umfang sein, d.h. ca. 15 Personen umfassen.

Zu Beginn wird sich das ECCP auf die Bereiche Energie, Verkehr, Industrie und die flexiblen Mechanismen konzentrieren. Zu verschiedenen Themen sollen Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Diese Themen entsprechen im Prinzip der "Liste der vorgeschlagenen gemeinsamen und koordinierten Politiken und Maßnahmen", die die Kommission der Tagung des Umweltrates Ende März vorlegen wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollen weitere Arbeitsgruppen eingesetzt werden, um z.B. die Bereiche Landwirtschaft, Senken, Abfall, Kapazitäts aufbau und Technologietransfer, Forschung usw. einzubeziehen.

Die Arbeitsgruppen werden eher auf der Grundlage von vorhandenem Material arbeiten als eigene Modelle entwickeln. Bewertungen der Umweltfreundlichkeit und Kostenwirksamkeit von politischen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen sind bereits verfügbar oder werden demnächst vorliegen. Die Arbeitsgruppen werden von den jeweils zuständigen Dienststellen der Kommission unterstützt. Außerdem wird die Möglichkeit der Unterstützung durch externe Sachverständige geprüft.

Endprodukt und Zeitrahmen

Jede Arbeitsgruppe erstattet dem Lenkungsausschuß regelmäßig durch ihren Vorsitzenden Bericht. Nach sechs Monaten ist ein schriftlicher Zwischenbericht, nach zwölf Monaten ein Schlußbericht vorzulegen. Der Schlußbericht sollte politikorientierte Schlußfolgerungen zu Art, Umfang und Inhalt der Politiken und Maßnahmen enthalten, die auf Gemeinschaftsebene in Betracht kommen. Auf dieser Grundlage wird es der Kommission möglich sein, konkrete politische Vorschläge mit Instrumenten wie technische Vorschriften, Besteuerung, freiwillige Vereinbarungen oder flexible Mechanismen auszuarbeiten.

TGRAPH

Anhang 3

Liste der vorgeschlagenen gemeinsamen und koordinierten Politiken und Maßnahmen im Bereich Klimaänderung

ENERGIEVERSORGUNG

- Weiterentwicklung des Binnenmarktes für Elektrizität und Gas unter Einbeziehung der Umweltbelange

- Netzzugang für dezentralisierte Elektrizitätserzeugung bei Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger

- Verstärkter Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung

- Verringerung der methanemissionen im Bergbau und bei der Gewinnung von Bodenschätzen

- unterirdisches Sammeln und Entsorgen von CO2

- Förderung effizienterer und sauberer Technologien für die Umwandlung fossiler Brennstoffe

- Energieeffizienz bei der Elektrizitäts- und Gasversorgung

INDUSTRIE

- Verbesserung der Energieeffizienznormen für elektrische Ausrüstungen

- Verbesserung der Energieeffizienznormen für industrielle Prozesse

- Verbesserung der Energieeffizienz und Begrenzung der CO2-emissionen (für Heizkessel, Bauprodukte usw.)

- Bessere Energiedienstleistungen für KMU

- Entwicklung eines Rahmens für die EG-Politik im Bereich der fluorierten Gase (HFK, PFK, SF6)

- Entwicklung eines EG-weiten politischen Rahmens für den Emissionshandel

- Entwicklung eines Rahmens für freiwillige Vereinbarungen

ENERGIEVERBRAUCH IN PRIVATHAUSHALTEN UND IM TERTIÄR SEKTOR

- Öffentliche Beschaffung energieeffizienter Endverbrauchstechnologien

- Energieaudits und Wärmeleistungszertifikate

- Leistungsverbesserung in den Bereichen Bau/Beleuchtung

- Bauauslegung und Infrastrukturplanung

ENERGIEVERBRAUCH IM VERKEHR

- Preisgestaltung im Verkehr und wirtschaftliche Instrumente für den Luftverkehr

- Steuerlicher rahmen als Teil der Strategie "CO2 und Kraftfahrzeuge"

- Erweiterung des Konzepts "umweltfreundliches Fahrzeug" auf Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (bessere Emissions- und Kraftstoffnormen, neue Technologien und Kraftstoffe)

- Europäische Kampagne für kraftstoffsparendes Fahrverhalten

VERKEHRSPOLITIK UND INFRASTRUKTUR

- Revision der Verkehrspolitik (Frachtverkehr auf Schiene und Strasse, Multimodalverkehr, Seeverkehr, Flugverkehr)

- Grünbuch über den Stadtverkehr unter berücksichtigung der wachsenden Sorge angesichts der Verkehrsüberlastung (Einschl. Preisgestaltung, steuerliche Massnahmen, parkinitiativen, Verbesserung des Angebots an öffentlichen Verkehrsmitteln)

- Nachhaltige mobilität und intermodalität

- Satellitengestützte navigationssysteme (GALILEO)

ABFALL

- Förderung der biologischen Behandlung biologisch abbaubarer Abfälle

- Revision der Richtlinie 86/278/EWG über Klärschlamm

- Verpackungen und Verpackungsabfall

FORSCHUNG

- Durchführung des Fünften Rahmenprogramms, insbesondere in den bereichen Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung

- vernetzung von EU, natioanlen und anderen Forschungs- und

Entwicklungsactivitäten zum thema klimaänderungen

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

- Kapazitätsaufbau und technologietransfer für die Entwicklungsländer durch internationale Zusammenarbeit

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