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Document 52000AR0134

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung"

    ABl. C 317 vom 6.11.2000, p. 33–34 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52000AR0134

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung"

    Amtsblatt Nr. C 317 vom 06/11/2000 S. 0033 - 0034


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen 'Gemeinschaftsrahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung'"

    (2000/C 317/12)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen "Gemeinschaftsrahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung" [KOM(1999) 557 endg. - 1999/0233 (COD)],

    aufgrund des Beschlusses des Rates vom 10. Mai 2000, den Ausschuss gemäß Artikel 175 Absatz 1 und Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen,

    aufgrund des Beschlusses des Präsidenten des Ausschusses der Regionen vom 1. März 2000, die Fachkommission 4 "Raumordnung, Städtefragen, Energie, Umwelt" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union" (KOM(1997) 197 endg.),

    gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: ein Aktionsrahmen" (KOM(1998) 605 endg.),

    gestützt auf den Beschluss Nr. 2179/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Überprüfung des Programms der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung",

    gestützt auf den von der Fachkommission 4 am 11. Mai 2000 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 134/2000 rev.) [Berichterstatter: Herr Ruíz-Gallardón (E, PPE)],

    in kenntnis des Artikels 174 des EG-Vertrags, der die Erarbeitung und Durchführung der Umweltpolitik der Gemeinschaft zum Gegenstand hat und in dem die Ziele und Grundsätze dargelegt sind, die diese Politik leiten sollen,

    in kenntnis der Entschließung des Rates vom 1. Februar 1993 über ein Programm der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung sowie des Beschlusses Nr. 2179/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Überprüfung dieses Programms, in dem die Gemeinschaft ihr Engagement für die allgemeinen Ansätze und Konzepte für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung bekräftigt;

    verabschiedete auf seiner 34. Plenartagung am 14. und 15. Juni 2000 (Sitzung vom 15. Juni) folgende Stellungnahme.

    1. Bemerkungen und Empfehlungen des Ausschusses der Regionen zu dem Vorschlag

    Der Ausschuss der Regionen,

    1.1. begrüßt den Vorschlag für einen Beschluss, zu dem er konsultiert wird. Die Bekräftigung der von der Kommission in ihrem Programm "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" dargelegten allgemeinen Ansätze und Konzepte bedeutet, dass die Städte die Schlüssel zur Lösung der Umweltprobleme sind, die die Lebensqualität ihrer Bürger beeinträchtigen.

    1.2. unterstreicht die Notwendigkeit, integrierte Ansätze eingebettet in strategische Konzepte zu entwickeln, Maßnahmen zur Lösung der Probleme auf örtlicher und regionaler Ebene zu ergreifen und Lösungen anzustreben, die in abgestimmter und koordinierter Weise die lokalen wirtschaftlichen, beschäftigungs- und wohnbezogenen, ökologischen, sozialen und kulturellen Probleme im Sinne eines URBAN-Managements moderiert und Lösungen herbeiführt, die eine Änderung individueller Verbrauchs- und Verhaltensmuster der Unternehmen und Bürger bewirken, wie es die Kommission in ihrem Vorschlag darlegt.

    1.3. ist im Einklang mit den Ausführungen der Kommission der Ansicht, dass zur Lösung der Probleme auf örtlicher und regionaler Ebene der Austausch von Informationen, bewährten Praktiken und Erfahrungen sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit durch den Auf- oder Ausbau von Netzen gefördert werden muss, in die die Städte in verantwortlicher, aktiver Weise eingebunden sind.

    1.4. hält es für besser, mit Präventionsmaßnahmen dort anzusetzen, wo die Probleme verursacht werden, anstatt oftmals aufwendige, kostspielige Maßnahmen zur Schadensbehebung durchzuführen, und sieht dafür die gesellschaftliche Einbeziehung und die Umsetzung der Lokalen Agenda 21 als notwendig an.

    1.5. begrüßt nachdrücklich die gezielte Unterstützung von Städtenetzen im Rahmen der im Europäischen Raumentwicklungskonzept (Eurek) empfohlenen Handlungsoptionen.

    1.6. ist überzeugt, dass die Lösung von Umweltproblemen in vielen Fällen einen umfassenderen Wirkungskreis als nur die Städte erfordert und ein integriertes Konzept auch die städtischen Regionen als Kohäsions- und Analysegrundlage einbeziehen muss. In diesem Sinne ist auch Ziffer 3.3 der Mitteilung über den Aktionsrahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung in der Europäischen Union zu verstehen.

    1.7. ist sich bewusst, dass es in Ballungsgebieten verschiedenste Konfliktpunkte unter den sie bildenden Städten gibt und alle Städte zudem starke Ströme erzeugen, die auf die Umwelt der gesamten, sie umgebenden Region wirken, und vertritt die Ansicht, dass die Entscheidungsgewalt den berechtigten Forderungen sowohl der regionalen als auch der kommunalen Ebene nach Einfluss im Rahmen der jeweils in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Befugnisse Rechnung tragen muss, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, und dabei die komplexe Problematik der städtischen Ballungsgebiete berücksichtigen muss.

    1.8. hält es - je nach dem in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Kompetenzniveau - für erforderlich, die Rolle der Regionen bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung der städtischen Umwelt zu stärken, um Unzulänglichkeiten im funktionalen Gesamtgefüge auszugleichen, denn es bedarf einer globalen Perspektive, die den Tätigkeiten Struktur verleiht und sie in ihr jeweiliges Ballungsgebiet einbettet. Der räumliche Rahmen geht in vielen Fällen über die Stadt hinaus. Eine Stadtanalyse zeigt in dieser Hinsicht stets umfangreiche Güterströme und Energie-Inputs und -Outputs, die einen regionalen oder interregionalen Ausgangs- oder Zielpunkt haben.

    1.9. hält es zur Weiterführung des Vorschlags für angebracht, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit nicht nur von Stadt zu Stadt zu fördern, sondern auch unter den regionalen Netzen, den Regionen und den Städtenetzen.

    1.10. stellt in bezug auf Artikel 3 fest, dass die spätere Festlegung der vorrangigen Tätigkeiten und Auswahlkriterien sowie die nachfolgenden Überwachungsaufgaben den auf nationaler Ebene zuständigen Stellen bzw. Regionen zuzuordnen sind.

    1.11. befürwortet eine stärkere Beteiligung der Städte und Regionen in einem Ausschuss, der mit der Festlegung der Tätigkeiten und Kriterien beauftragt wird, nicht nur aus den gerade genannten Gründen, sondern auch wegen der mittel- und langfristigen Natur der Ziele, um die im Aktionsrahmen vorgesehenen integrierten Konzepte und strategischen Aktionen zu fördern. Die Wirkung dieser Aktionen im Rahmen staatlicher Politiken würde darüber hinaus durch deren Abstimmung mit verschiedenen Regionalprogrammen und anderen, zukünftigen Aktionen für eine integrierte Städtepolitik erhöht werden, die sich aus den übrigen Maßnahmen des Aktionsrahmens ergeben. Neben der Unterstützung europäischer Städtenetze für eine nachhaltige Entwicklung würde dies auch der Stärkung bereits bestehender und künftiger regionaler Netze dienen.

    1.12. unterstreicht, dass eine stärkere Einbindung der Regionen in den Aktionsrahmen es ermöglichen würde, die sich aus anderen laufenden oder geplanten Initiativen, wie z. B. INTERREG, ergebenden Aktionen und Kooperationsmechanismen auf städtepolitische Konzepte und die Schaffung des Städtenetzes auszudehnen.

    1.13. hält es für wichtig, neben der aktiven Zusammenarbeit europäischer Regionen und Städte auch die Beteiligung der Hochschulen, Forschungszentren, staatlichen Einrichtungen, NGOs und Unternehmen an der Erforschung, Erprobung und Anwendung der derzeit besten, technisch machbaren Lösungen, die eine geringere Umweltbelastung bewirken (saubere Technologien), zu fördern.

    1.14. befürwortet zum Zwecke einer einheitlichen Bewertung der Umweltwirkungen die Verwendung einheitlicher Umweltindikatoren und -indizes, die allgemein akzeptiert und angemessen vergleichbar und bei der Bewertung des ökologischen Zustands der Städte und Regionen, der Aktionen der öffentlichen Hand sowie der Pläne und Programme, die Auswirkungen auf die Städte und Regionen haben, anzuwenden sind.

    1.15. hält es zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung für unabdingbar, eine integrierte Verkehrs- und Mobilitätspolitik voranzutreiben, und misst daher dem diesbezüglichen Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit in diesen Bereichen hohe Bedeutung bei.

    1.16. schlägt vor, bei der Konzipierung umfassender Strategien für das Städtemanagement die neuen Technologien anzuwenden und zu nutzen.

    1.17. Durch eine nachhaltige Entwicklung wird die Stadt zu einem bewohnbaren und bewohnten Raum, in dem die Bürger leben, arbeiten und die Freizeitmöglichkeiten nutzen können.

    Brüssel, den 15. Juni 2000.

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Jos Chabert

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