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Document 51999IP0055

Entschließung zu Kolumbien

ABl. C 104 vom 14.4.1999, p. 114 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51999IP0055

Entschließung zu Kolumbien

Amtsblatt Nr. C 104 vom 14/04/1999 S. 0114


B4-0055, 0063, 0074, 0085, 0102/99

Entschließung zu Kolumbien

Das Europäische Parlament,

* unter Hinweis auf seine zahlreichen Entschließungen zur Situation der Menschenrechte in Kolumbien,

A. angesichts des Engagements der kolumbianischen Bürger für den Frieden,

B. unter Würdigung des Willens des neuen Präsidenten Pastrana zur Einleitung eines politischen Dialogs zwischen der neuen Regierung Kolumbiens und den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (FARC) vom 7. Januar 1999 in San Vicente del Caguán,

C. in Anbetracht der sehr ernsten Situation in Kolumbien hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte,

D. in der Erwägung, daß die paramilitärischen Gruppen weiterhin Landarbeiter ermorden und daß in den letzten Tagen bereits mehr als 100 Personen getötet wurden,

1. beglückwünscht Präsident Pastrana zu seinem offenkundigen und entschlossenen Willen, einen Dialog für den Frieden einzuleiten;

2. begrüsst die Eröffnung des Dialogs und bekundet seine entschlossene Unterstützung für den Friedensprozeß;

3. ermutigt die kolumbianischen Behörden und die FARC, ihre Bemühungen auf dem Wege des Dialogs und der Suche nach einer demokratischen und friedlichen Lösung für die instabile Lage in Kolumbien fortzusetzen;

4. dringt auf die Achtung der Menschenrechte als unerläßliche Voraussetzung für die Schaffung eines Rechtsrahmens, der alle kolumbianischen Bürger schützt und das Vertrauen ermöglicht, das für den Erfolg der Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien unerläßlich ist;

5. fordert erneut die Gewährleistung der Sicherheit und Unversehrtheit aller für den Schutz der Menschenrechte tätigen Personen und Organisationen;

6. gedenkt aller Opfer der Gewalt und fordert die Freilassung der entführten Bürger;

7. fordert die kolumbianische Regierung auf, ihre Maßnahmen mit dem Ziel fortzusetzen und zu verstärken, die paramilitärischen Gruppen, die noch immer aktiv sind, aufzulösen, wie vom Amt des Hochkommissars für Menschenrechte in Kolumbien am 11. Januar 1999 gefordert wurde;

8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der kolumbianischen Regierung und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zu übermitteln.

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