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Document 51998IP1087

Entschließung zu einer politischen Lösung des Dnjestr- Problems

ABl. C 98 vom 9.4.1999, p. 290 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998IP1087

Entschließung zu einer politischen Lösung des Dnjestr- Problems

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0290


B4-1087, 1100, 1138, 1144 und 1151/98

Entschließung zu einer politischen Lösung des Dnjestr-Problems

Das Europäische Parlament,

* unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldawien,

* unter Hinweis auf das Moskau-Memorandum in bezug auf künftige Schritte für eine Lösung des Moldawien-Dnjestr-Konfliktes, das am 8. Mai 1997 zwischen Vertretern der Republik Moldawien und des Dnjestr-Gebiets und Vertretern der russischen Föderation, der Ukraine und der OSZE unterzeichnet worden war,

* unter Hinweis auf die Empfehlungen des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Moldawien vom 8. Oktober 1998 und die Erklärung der Mitvorsitzenden dieses Ausschusses in bezug auf die Dnjestr-Frage,

A. in der Erwägung, daß seit dem Ende des Moldawien-Dnjestr-Krieges im Juli 1992 nur geringe Fortschritte bei der Suche nach einer politischen Lösung zwischen Moldawien und der abgespaltenen Region Dnjestr zu verzeichnen waren,

B. besorgt aufgrund des Vorhandenseins beträchtlicher Mengen früherer sowjetischer Waffen und Munitionsbestände, die unter dem Schutz der XIV. russischen Armee auch weiterhin im Dnjestr-Gebiet gelagert werden,

C. in der Erwägung, daß anläßlich des OSZE-Ministerrates vom 30. November 1998 Vertreter der OSZE, der Russischen Föderation und der Ukraine verschiedene praktische Maßnahmen vorgeschlagen haben, die sich bei einer Lösung des Problems als hilfreich erweisen könnten,

D. mit dem nachdrücklichen Hinweis darauf, daß entscheidende Schritte gemacht werden sollten, um eine Lösung dieses Konfliktes herbeizuführen, einschließlich der Einleitung von Gesprächen in bezug auf eine Aufteilung der Zuständigkeiten und den künftigen Status des Dnjestr-Gebietes innerhalb Moldawiens, des gegenseitigen Verzichts auf eskalierende Aktionen und der gemeinsamen Nutzung zwischenzeitlicher Maßnahmen der Zusammenarbeit insbesondere im wirtschaftlichen Bereich,

E. in der Erwägung, daß die Europäische Union durch eine Anhebung der TACIS-Unterstützung, durch eine Unterstützung von teils Infrastrukturprojekten und teils humanitären Projekten zum Nutzen beider Teile der Bevölkerung und durch die gemeinsame Einweisung von Führungskräften über die für die Republik Moldawien schon bereitgestellte Hilfe hinaus aktiver zur Lösung dieses Problems beitragen könnte,

F. in dem Bedauern, daß das 1992 von den Behörden des Dnjestr-Gebietes zum Tode verurteilte Mitglied des Parlaments Ilic Ilascu nach wie vor in der Region Dnjestr festgehalten wird,

1. fordert die Regierung und das Parlament von Moldawien und die Behörden der Region Dnjestr auf, sich umfassend an allen Initiativen zur Erwirkung einer friedlichen und ausgehandelten Lösung des Konflikts zwischen der Republik Moldawien und dem Dnjestr-Gebiet zu beteiligen;

2. begrüsst die auf der OSZE-Tagung ergriffene Initiative und fordert die OSZE, die Regierungen der Russischen Föderation und der Ukraine auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um eine ausgehandelte politische Lösung zu erleichtern;

3. fordert die Kommission und den Rat auf, den Prozeß zur Lösung des Konfliktes dadurch zu unterstützen, daß sie dieser Frage grössere politische Bedeutung beimessen und Projekte vorsehen, die beiden Teilen der Bevölkerung zugute kommen und über die innerhalb des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens bereitgestellte Unterstützung hinausgehen;

4. fordert die russische Regierung auf, den Abzug russischer Truppen aus dem Dnjestr-Gebiet fortzusetzen und das gesamte in diesem Gebiet gelagerte russische Militärgerät nach Rußland zu verbringen oder zu zerstören;

5. fordert die Behörden der Region Dnjestr auf, Ilic Ilascu und die übrigen Inhaftierten umgehend freizulassen;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, der OSZE, dem Parlament und der Regierung der Republik Moldawien und den Behörden der Region Dnjestr zu übermitteln.

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