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Document 51998IP0372

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission an den Rat über öffentlich-private Partnerschaften bei transeuropäischen Verkehrsprojekten (KOM(97)0453 C4-0020/98)

ABl. C 104 vom 14.4.1999, p. 67 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, SV)

51998IP0372

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission an den Rat über öffentlich-private Partnerschaften bei transeuropäischen Verkehrsprojekten (KOM(97)0453 C4-0020/98)

Amtsblatt Nr. C 104 vom 14/04/1999 S. 0067


A4-0372/98

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission an den Rat über öffentlich-private Partnerschaften bei transeuropäischen Verkehrsprojekten (KOM(97)0453 - C4-0020/98)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen (KOM(97)0453 - C4-0020/98),

* unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen und Berichte über die Infrastrukturpolitik und die Finanzierung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN),

* unter Hinweis auf den Schlußbericht der hochrangigen Arbeitsgruppe über die Finanzierung von TEN-Projekten im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) vom Mai 1997,

* unter Hinweis auf die Schlußfolgerungen, die der Rat am 9. Oktober 1997 zu den ÖPP im Rahmen der TEN-Projekte mit dem Ziel gebilligt hat, die Durchführung derartiger Projekte zu beschleunigen,

* unter Hinweis auf den dem Europäischen Rat von Cardiff unterbreiteten Bericht der Kommission über den Stand der Arbeiten bei den 14 vorrangigen Vorhaben (KOM(98)0356),

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0372/98),

A. in der Erwägung, daß der finanzielle Referenzbetrag, der für die Gewährung von Gemeinschaftsbeihilfen im Bereich der TEN vorgesehen ist, 1 800 Mio ECU für den Finanzierungszeitraum 1995/1999 beträgt und daß die inzwischen vorgelegte Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000/2006 lediglich die Zuweisung von 5 Milliarden ECU für diesen Zweck vorsieht,

B. in der Erwägung, daß derartige Haushaltsmittel der Europäischen Union eindeutig unter den Notwendigkeiten und Herausforderungen liegen, die die Verwirklichung der TEN beinhaltet,

C. in der Erwägung, daß auf nationaler Ebene Finanzierungsprobleme der Verkehrsinfrastrukturvorhaben fortbestehen, die insbesondere auf die bekannten Einschränkungen im Bereich der öffentlichen Investitionen zurückzuführen sind,

D. in der Erwägung, daß die Europäische Union ohne eine Mobilisierung privater Investitionen zur Verwirklichung der TEN in absehbarer Zeit keine wesentlichen Fortschritte in diesem Bereich erzielen wird,

E. in der Erwägung, daß die ÖPP ein grundlegendes Instrument für die Durchführung der TEN sein können und sein müssen, indem die finanzielle Durchführbarkeit verstärkt und eine bessere Rentabilität der Vorhaben sowie eine verstärkte Kontrolle ihrer Baukosten ermöglicht wird,

F. in der Erwägung, daß es im Falle öffentlich-privat finanzierter Infrastrukturprojekte wichtiger denn je ist, detailliert und frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen, daß in diesem Zusammenhang die bestehenden Gemeinschaftsvorschriften bezueglich der Umweltverträglichkeitsprüfung unzulänglich sind, und daß daher eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung des gesamten Projektes sowie aller möglichen Alternativen angebracht erscheint;

G. in der Erwägung, daß der Erfolg der ÖPP eine echte Verbindung und eine deutliche und angemessene Verteilung der Risiken des Vorhabens zwischen beiden Sektoren voraussetzt, wobei das notwendige Gleichgewicht zwischen kommerziellen Kriterien auf der einen, sowie sozialen, ökologischen und gesamtwirtschaftlichen Kriterien auf der anderen Seite zu wahren ist,

H. in der Erwägung, daß der Beitrag des Privatsektors sich nicht auf die Finanzierung beschränken darf, sondern daß der Privatsektor auch seine Erfahrung im technischen, kommerziellen, finanziellen und verwaltungsmässigen Bereich im Hinblick auf ein optimales Kosten/Nutzen-Verhältnis bei der Verwirklichung der TEN einbringen sollte, was seine Beteiligung ab der Stufe der Konzeption und Planung bis hin zum eigentlichen Betrieb der TEN voraussetzt,

I. in der Erwägung, daß die Kommission eine effiziente Koordinierung der Gesamtheit der Gemeinschaftsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die TEN gewährleisten muß, insbesondere zwischen den Finanzierungen im Rahmen der TEN und der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Europäischen Investitionsbank (EIB),

J. unter Hinweis auf seine jüngsten Empfehlungen zu europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EEIG), insbesondere die Notwendigkeit eines Pilotprojekts für ein Finanzinstrument zur Förderung grenzueberschreitender Investitionen,

K. in der Erwägung, daß die Trennung des Besitzes der Infrastruktur von deren Verwaltung und die verstärkte Übertragung der steuerlichen Autonomie an Regionalregierungen pragmatische Schritte darstellen, die die Risiken, die der Markt trägt, diversifizieren und eine verstärkte private Beteilung an der Infrastrukturfinanzierung fördern,

L. unter Hinweis darauf, daß im Schienenverkehr die grundsätzliche staatliche Verantwortung für die Bereitstellung der Infrastruktur in der Richtlinie 91/440/EWG vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen in der Gemeinschaft ((ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 25.)) (Präambel und Artikel 7) festgeschrieben ist,

M. in der Erwägung, daß die Kommission vor kurzem einen Vorschlag (KOM(98)0172 ((ABl. C 175 vom 9.6.1998, S. 7.)) zur Revision der Verordnung (EWG) Nr. 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze ((ABl. L 228 vom 23.9.1995, S. 1.)) vorgelegt hat, der die allgemeinen Vorschriften für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen im Bereich der TEN festlegt, und daß dieser Vorschlag, dessen Ziel es auch ist, die ÖPP zu fördern, Gegenstand einer gesonderten Stellungnahme war,

N. in Anbetracht ferner der erforderlichen Bereitschaft der Mitgliedstaaten, sich konkret für die Verwirklichung der TEN einzusetzen und nationale Verkehrspolitiken im Einklang mit den Beschlüssen des Europäischen Gipfels von Essen auszuarbeiten,

1. betont, daß die Entwicklung der TEN einen entscheidenden Faktor für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, das Wachstum und den sozioökonomischen Zusammenhalt sowie für eine Politik der Förderung der Beschäftigung darstellt, wie auch auf dem Europäischen Rat von Luxemburg zum Thema Beschäftigung hervorgehoben wurde;

2. teilt die Ansicht der Hochrangigen Arbeitsgruppe, daß die Umweltschutzbelange bei der Projektplanung möglichst frühzeitig berücksichtigt werden sollten (siehe KOM(97)0453, Punkt 3.5), und fordert die Kommission auf, geeignete Methoden zur strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung des gesamten transeuropäischen Verkehrsnetzes vorzulegen (wie bereits in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes ((ABl. L 228 vom 9.9.1996, S. 1.)) gefordert) und eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der ÖPP zur Bedingung zu machen;

3. ist der Ansicht, daß die Politik der TEN und ihrer Finanzierung die Ziele einer dauerhaften Politik der Mobilität beachten muß, indem eine integriertere Nutzung aller Verkehrsarten und insbesondere des intermodalen Verkehrs zugunsten der umweltfreundlicheren Verkehrsträger, der Schutz der Umwelt und die Sicherheit sowie eine Internalisierung der externen Verkehrskosten und ein entsprechender Beitrag von seiten der Nutzer der Infrastrukturen zu den Investitions- und Instandhaltungskosten für die Infrastrukturen gefördert werden;

4. ist der Auffassung, daß die ÖPP ein wichtiges Mittel zur Beschleunigung der Verwirklichung der TEN darstellen und daß es unabdingbar ist, sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Mobilisierung des Privatsektors im Bereich der Infrastrukturen zu gewährleisten, indem insbesondere Rechtssicherheit geschaffen wird, die ein wesentliches Element zur Förderung der Beteiligung von Privatkapital darstellt;

5. hebt hervor, daß eine solche Verbindung zwischen dem öffentlichen Sektor und dem Privatsektor das notwendige Gleichgewicht zwischen den kommerziellen Kriterien und den sozioökonomischen Kriterien bei der Konzeption der Vorhaben sowie die Notwendigkeit einer angemessenen Verteilung der Risiken beachten muß;

6. weist darauf hin, daß der private Sektor im Sinne einer optimalen Verteilung der Risiken sicherstellen muß, daß die eingegangenen Verpflichtungen in einer ÖPP erfuellt werden können; unterstreicht in diesem Sinne, daß ein solides, privates Finanzierungskonzept für eine termingerechte Fertigstellung des anvisierten Projektes unabdingbar ist, damit der öffentliche Sektor in einer kritischen Bauphase nicht unter Druck gerät, das Projekt durch weitere Zuschüsse sichern zu müssen;

7. empfiehlt für jede ÖPP eine Einzelfallprüfung, die immer auch einen Kosten/Nutzen-Vergleich mit einer rein öffentlich finanzierten Alternative hinsichtlich Rentabilität und sozialen/ökologischen Konsequenzen einschließt;

8. betont, daß die Frage der ÖPP nicht losgelöst von den Haushaltsbeschränkungen betrachtet werden kann, die den Mitgliedstaaten durch den Pakt für Stabilität und Wachstum auferlegt werden; betrachtet es deshalb als ermutigend, daß Eurostat in einem methodischen Vermerk vom Januar 1998 über die Finanzierung, den Aufbau und die Nutzung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen durch die Unternehmen zu dem Schluß gelangt ist, daß die ÖPP dort, wo keine effektiven Zahlungen zwischen Staat und privaten Investoren erfolgen, keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushaltsdefizite haben dürften;

9. unterstreicht, daß die ÖPP zwar in bestimmten Fällen die Notwendigkeit öffentlicher Beihilfen für die TEN verringern können, der öffentliche Sektor aber angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Rentabilität derartiger Vorhaben seine Bemühungen, Mittel für die Infrastrukturen zuzuweisen und zu mobilisieren, nicht deshalb verringern darf;

10. betont folglich, daß die Zuweisung öffentlicher Mittel eine grundlegende Rolle in diesem Bereich spielt, und fordert, obwohl es sich der bestehenden Schwierigkeiten und Einschränkungen für die öffentlichen Finanzierungen bewusst ist, die Mitgliedstaaten auf, einen Prozentsatz ihrer Haushaltsmittel, der nicht unter 1,5% liegt, für die Verwirklichung der TEN zur Verfügung zu stellen, insbesondere unter Berücksichtigung des Multiplikatoreffekts derartiger Investitionen für die Wirtschaft und die Beschäftigung;

11. hält es für unerläßlich und vorrangig, daß sich die Mitgliedstaaten für die Verwirklichung der Verkehrsinfrastruktur von europäischem Interesse einsetzen und an den bereits von den Staats- und Regierungschefs in Essen geschlossenen Übereinkommen festhalten;

12. verpflichtet sich ebenfalls im Rahmen seiner Befugnisse, alle Bemühungen daranzusetzen, damit die Haushaltsrubriken der Gemeinschaft, die in Verbindung mit den TEN stehen, mit beträchtlicheren Finanzmitteln ausgestattet werden können;

13. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle Bemühungen daranzusetzen, um die Rechtsvorschriften hinsichtlich der öffentlichen Verträge, die für die Infrastrukturvorhaben gelten, transparent und flexibel zu gestalten, da Rechtssicherheit seit jeher eine wesentliche Voraussetzung für die Beteiligung des privaten Sektors ist;

14. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, auch im Falle von öffentlich-privat geförderten Projekten ausreichend Transparenz und öffentliche Beteiligung am Planungsprozeß zu gewährleisten, gemäß der EU-Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen, zur Umweltverträglichkeitsprüfung (85/337/EWG ((ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40.)) in der revidierten Fassung) und der "AArhus Convention on Acceß to Information and Public Participation in Environmental Decision Making";

15. betont die Bedeutung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften betreffend die öffentlichen Bauaufträge, die Aufträge von Versorgungseinrichtungen und den Wettbewerb für die Verkehrsinfrastrukturvorhaben und fordert deren Revision zur Förderung der ÖPP;

16. nimmt Kenntnis von der von der Kommission geäusserten Absicht, in Zusammenarbeit mit der EIB und dem EIF die Möglichkeit der Ergänzung der vorhandenen Finanzmittel der Gemeinschaft zu prüfen sowie neue Formen der langfristigen Finanzierung ("Mezzanine"-Finanzierungen) vorzuschlagen; hält es diesbezueglich für wesentlich, daß die Kommission so rasch wie möglich Vorschläge in diesem Bereich vorlegt (insbesondere Vorschläge zur Förderung der Verfügbarkeit von Risikokapital);

17. macht darauf aufmerksam, daß die ÖPP auch für kleinere Infrastrukturvorhaben genutzt werden können, die dennoch auf lokaler oder regionaler Ebene von grossem Interesse sein können;

18. verlangt von der Kommission, über alle Änderungen der Politik hinsichtlich der TEN-Projekte unterrichtet zu werden, die im Anhang zu dieser Mitteilung aufgeführt sind;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den dazugehörigen Bericht dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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