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Document 51997PC0460

Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Informationsgesellschaft in Europa (Informationsgesellschaft)

/* KOM/97/0460 endg. - CNS 96/0283 */

ABl. C 344 vom 14.11.1997, pp. 9–12 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51997PC0460

Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Informationsgesellschaft in Europa (Informationsgesellschaft) /* KOM/97/0460 endg. - CNS 96/0283 */

Amtsblatt Nr. C 344 vom 14/11/1997 S. 0009


Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Informationsgesellschaft in Europa (Informationsgesellschaft) (1) (97/C 344/04) (Text von Bedeutung für den EWR) KOM(97) 460 endg. - 96/0283(CNS)

(Gemäß Artikel 189a Absatz 2 des EG-Vertrags von der Kommission vorgelegt am 13. Oktober 1997)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Schaffung der Informationsgesellschaft kann durch die Einführung neuer wirtschaftlicher, politischer und sozialer Beziehungen die Gemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, insbesondere die Schaffung von Arbeitsplätzen, unterstützen. Dies ist auch in dem Weißbuch über "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung - Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21. Jahrhundert" niedergelegt.

Der Europäische Rat vom 24. und 25. Juni 1994 in Korfu nahm die Empfehlungen der zum Thema "Informationsgesellschaft" eingesetzten hochrangigen Gruppe, die in dem Bericht "Europa und die globale Informationsgesellschaft" vorgelegt wurden, zur Kenntnis. Die Kommission erstellte einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten.

Auf dem Europäischen Rat in Florenz vom 21. und 22. Juni 1996 wurde das Potential der Informationsgesellschaft im Zusammenhang mit Bildung und Ausbildung, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzbeschaffung hervorgehoben.

Das Tempo, in dem die Informationsgesellschaft verwirklicht wird, hängt weitgehend von dem Bewußtsein, dem Verständnis und der Unterstützung der einzelnen Bürger und öffentlicher und privater Organisationen ab, sowie von den Möglichkeiten, die die Anwendungen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im Hinblick auf die Bedürfnisse der Einzelpersonen und der Wirtschaft bieten.

Die Informationsgesellschaft beruht auf der Verfügbarkeit von Informationen jeglicher Art für alle Bürger, Unternehmen oder öffentlichen Organisationen überall in der Gemeinschaft.

Die Informationsgesellschaft bewirkt einen allmählichen Wandel - sowohl formaler als auch inhaltlicher Art - in allen Bereichen menschlicher Aktivitäten und wird sich in bisher voneinander unabhängigen Bereichen stark sektorübergreifend auswirken.

Die geplanten Maßnahmen zur Verwirklichung der Informationsgesellschaft müssen dem Grundsatz des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft sowie dem Erfordernis eines kontinuierlich und reibungslos funktionierenden Binnenmarktes Rechnung tragen.

Voraussetzung für die Konzipierung dieser Maßnahmen ist die Durchführung vorbereitender Analysen, um sich eine umfassende Kenntnis der verschiedenen Bereiche, die durch Gemeinschaftsaktionen in Verbindung mit der Informationsgesellschaft berührt werden könnten, zu verschaffen.

Der erste Zwischenbericht der Gruppe hochrangiger Experten für soziale und gesellschaftliche Aspekte der Informationsgesellschaft vom Januar 1996 enthielt eine Zusammenstellung von ersten Überlegungen, die der Vorbereitung eines abschließenden Berichts dienen.

Im ersten Jahresbericht an die Europäische Kommission (Juni 1996) empfahl das Forum Informationsgesellschaft, daß die Kommission gemeinschaftsweite Aufklärungskampagnen einleiten, die zur Förderung der "besten Praktiken" geeignetsten Maßnahmen unterstützen, den Einsatz neuer Technologien fördern, der Erforschung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Informationsgesellschaft zusätzliche Aufmerksamkeit widmen und den gleichberechtigten Zugang Behinderter zur Informationsgesellschaft sicherstellen solle.

Am 24. Juli 1996 nahm die Europäische Kommission ein Grünbuch zum Thema "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft - Im Vordergrund der Mensch" an, das dazu beitragen soll, den politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Dialog über die wichtigsten gesellschaftlichen und sozialen Aspekte der Informationsgesellschaft zu vertiefen. Die Kommission wird dann unter Zugrundelegung der Reaktionen im Jahr 1997 Vorschläge für entsprechende Maßnahmen vorlegen.

Die Maßnahmen zur Schaffung der Informationsgesellschaft müssen ferner deren weltweite Dimension berücksichtigen.

Auf der Ministerkonferenz der G7 zum Thema Informationsgesellschaft und Entwicklung vom 13. bis 15. Mai 1996 in Midrand (Südafrika) wurde anerkannt, daß das Modell der Informationsgesellschaft weiterzuverfolgen sei und den Entwicklungsländern im Hinblick auf ihre besonderen Bedürfnisse und Probleme, die Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums und die volle Beteiligung an der entstehenden weltweiten "vernetzten" Wirtschaft von Nutzen sein solle.

Auf der Konferenz von Rom vom 30. und 31. Mai 1996 wurde erklärt, daß zu dem politischen Dialog zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den zwölf an der euro-mediterranen Partnerschaft beteiligten Ländern, der im November 1995 mit der Konferenz von Barcelona eingeleitet wurde, auch der Aufbau einer wirklich offenen Informationsgesellschaft im Mittelmeerraum gehört; diese wird Benutzern, Unternehmen und Diensteanbietern im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien im Hinblick auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung von Nutzen sein.

Auf dem zweiten Forum der Europäischen Union und der mittel- und osteuropäischen Länder zur Informationsgesellschaft vom 12. bis 13. September 1996 in Prag wurde bestätigt, daß die Fragen im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft für europäische Länder, die eine Wirtschaftsreform durchführen, von besonderer Bedeutung sind, und betont, daß Foren für den Informationsaustausch und Diskussionen erforderlich sind.

Jegliche Überschneidung mit anderweitigen Maßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung, transeuropäische Netze, Inhalt der Informationen, Sozialpolitik oder Normung, muß vermieden werden.

Das Programm sollte während seiner Laufzeit ständig systematisch überwacht werden. Bei Auslaufen des Programms sind seine Ergebnisse in einer Schlußbewertung an den in dieser Entscheidung genannten Zielen zu messen.

Es ist notwendig, die Laufzeit des Programms festzulegen.

Die Annahme dieses Beschlusses erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen von Artikel 235 EG-Vertrag -

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ANGENOMMEN:

Artikel 1

(1) Ein Programm im Bereich der Informationsgesellschaft wird mit folgenden Zielen verabschiedet:

- Aufklärung der Öffentlichkeit über die möglichen Auswirkungen der Informationsgesellschaft und ihre neuen Anwendungen;

- Unterstützung der Verwirklichung der Informationsgesellschaft in Europa durch die Förderung eines breiten Zugangs zu neuen Informationsdiensten und Anwendungen und der Vertrautheit mit ihrer Nutzung;

- Berücksichtigung und Nutzung der weltweiten Dimension der Informationsgesellschaft.

(2) Das Programm wird für den Zeitraum vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2001 verabschiedet.

(3) Die Haushaltsbehörde genehmigt die Mittelzuweisungen im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens und unter Beachtung der finanziellen Vorausschau.

(4) Die geplanten Maßnahmen sind bereichsübergreifend und ergänzen Gemeinschaftsmaßnahmen in anderen Bereichen. Überschneidungen mit einschlägigen Arbeiten im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme sind zu vermeiden.

Artikel 2

Um die in Artikel 1 genannten Ziele zu erreichen, werden folgende Maßnahmen getroffen:

a) Sensibilisierung der Öffentlichkeit:

- Verbreitung von Informationen und Unterstützung von Aktionen zur Förderung des besseren Verständnisses für die Möglichkeiten, Vorteile und potentiellen Risiken der Informationsgesellschaft;

- Ermittlung des Bedarfs der Benutzer und Impulsgebung an die einschlägigen Industriezweige, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen Dienste und Anwendungen bereitzustellen;

- Veranschaulichung der potentiellen Auswirkungen der Informationsgesellschaft auf Regionalebene, Förderung des Austauschs relevanter Daten zwischen Städten und Regionen, Vorstellung konkreter Projekte, um dem Bürger die Anstrengungen vor Augen zu führen, die in seinem Dienste unternommen werden;

- Einrichtung von Gremien, die die Entwicklung der Informationsgesellschaft verfolgen und die Kommission bei der Bewältigung einschlägiger Probleme beraten sollen;

b) Unterstützung der Verwirklichung der Informationsgesellschaft:

- Analyse der technischen, wirtschaftlichen, sozialen und ordnungspolitischen Aspekte, Beurteilung der neuen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Einführung der Informationsgesellschaft und Ermittlung der zur Optimierung des sozioökonomischen Nutzens erforderlichen Maßnahmen;

- Evaluierung der Möglichkeiten und Behinderungen, die sich für benachteiligte Gesellschaftsgruppen und Regionen bzw. Regionen in geographischer Randlage beim Zugang zu Produkten und Diensten der Informationsgesellschaft und deren Nutzung ergeben; Ermittlung geeigneter Abhilfemaßnahmen und Maßnahmen zur Nutzung der Vorteile;

- Analyse der gegenwärtig auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene laufenden Initiativen zur Bereitstellung der erforderlichen neuen Anwendungen, insbesondere auf der Grundlage eines ständig aktualisierten Inventars sämtlicher Projekte, die zur Verwirklichung der Informationsgesellschaft beitragen sollen;

- Förderung der Transparenz, insbesondere mit Hilfe eines ständig aktualisierten Inventars aller bereits in Angriff genommenen Maßnahmen und Programme der Gemeinschaft wie auch der Mitgliedstaaten;

- Beitrag zur europaweiten Übernahme erfolgreicher Politiken, Projekte und Aktionen im Dienste der Informationsgesellschaft, ausgehend von bewährten Programmen und Praktiken;

- Förderung der Zusammenarbeit und Entwicklung von Synergien auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene bei den laufenden Studien und Aktivitäten;

- Identifizierung und Bewertung der zur Schaffung der Informationsgesellschaft erforderlichen Finanzmechanismen, insbesondere von solchen, die der Entwicklung einer Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Verwirklichung von Anwendungen im öffentlichen Interesse dienlich sind;

- Ermittlung der Hindernisse für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes im Bereich der Informationsgesellschaft und Konzipierung von Maßnahmen, die bei deren Schaffung die umfassende Nutzung des Wirtschaftsraums ohne Binnengrenzen sicherstellen;

- Einleitung von Maßnahmen zur Ermittlung der Prioritäten der KMU und zur Überwindung der Probleme, die sich ihnen bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien stellen, koordiniert mit der Aktion der Kommission zur Mobilisierung verschiedener Benutzergruppen dieser Technologien;

c) Maßnahmen zur Einbeziehung und Nutzung der weltweiten Dimension der Informationsgesellschaft:

- Veranschaulichung dieser globalen Dimension, insbesondere durch Erstellung eines Inventars aller weltweit durchgeführten einschlägigen Maßnahmen, durch Informationsaustausch mit Drittstaaten, insbesondere den Entwicklungsländern, sowie durch Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Demonstrationsvorhaben, sowohl bilateral als auch mit internationalen Organisationen.

Artikel 3

Bei der Erreichung der in Artikel 1 genannten Ziele und der Durchführung der in Artikel 2 definierten Aufgaben kann sich die Kommission aller ihr geeignet erscheinenden Mittel bedienen, insbesondere:

- Vergabe von Aufträgen zur Durchführung von Analysen, orientierenden Untersuchungen, detaillierten Studien in spezifischen Bereichen und Demonstrationsvorhaben sowie Koordinierung, Evaluierung und Kofinanzierung von Projekten;

- Organisation und Bezuschussung von sowie Teilnahme an Sachverständigensitzungen, Konferenzen, Konsultationen von Interessengruppen und Seminaren, Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen;

- Beiträge zu Aktivitäten von auf dem Gebiet der Informationsgesellschaft tätigen internationalen Organisationen, insbesondere solchen, deren Aufgabe darin besteht, den Entwicklungsländern die Vorteile der Informationsgesellschaft zugänglich zu machen.

Artikel 4

(1) Die Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig.

(2) Die Kommission wird von einem Ausschuß mit beratender Funktion unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt eine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage - erforderlichenfalls durch eine Abstimmung - festsetzen kann.

Die Stellungnahme wird in das Protokoll aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

Die Kommission berücksichtigt soweit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtigt hat.

Artikel 5

Das Verfahren von Artikel 4 Absatz 2 gilt für

- die Annahme des Arbeitsprogramms;

- die Festlegung der Ausschreibungskriterien und -inhalte;

- die Beurteilung der aufgrund der Ausschreibungen für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft vorgeschlagenen Projekte und Schätzung der Höhe des Gemeinschaftsbeitrags für jedes Projekt, bei dem sich der Beitrag auf mindestens 500 000 ECU beläuft;

- die Maßnahmen für die Programmbewertung;

- die Beteiligung von juristischen Personen aus Drittländern und von internationalen Organisationen an einem Vorhaben.

Artikel 6

(1) Nach Ablauf der ersten beiden Durchführungsjahre wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Zwischenbericht über die im Rahmen des Programms eingeleiteten Maßnahmen und erzielten Ergebnisse unterbreiten. Nach Abschluß des Programms legt sie dem Rat und dem Parlament einen Bericht mit der Bewertung der durch die in Artikel 2 genannten Maßnahmen bewirkten Resultate vor.

(2) Es werden Maßnahmen zur Überwachung der Wirksamkeit der bisherigen Ausgaben zur Förderung der Informationsgesellschaft in Europa getroffen, damit die Gemeinschaftsmittel für künftige Programme optimal genutzt werden können.

(3) Die Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen werden dem in Artikel 4 Absatz 2 genannten beratenden Ausschuß zur Verfügung gestellt.

Artikel 7

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

(1) ABl. C 51 vom 21. 2. 1997, S. 12.

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