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Document 51996PC0591
Amended proposal for a COUNCIL DECISION on a Third Multiannual Programme for Small and Medium-Sized Enterprises (SMEs) in the European Union (1997-2000) - "MAXIMISING EUROPEAN SMEs'FULL POTENTIAL FOR EMPLOYMENT, GROWTH AND COMPETITIVENESS"
Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über ein Drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (1997-2000) - "DIE EUROPÄISCHEN UNTERNEHMEN UND IHR POTENTIAL FÜR BESCHÄFTIGUNG, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT - BEDINGUNGEN FÜR EINE OPTIMALE ENFALTUNG"
Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über ein Drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (1997-2000) - "DIE EUROPÄISCHEN UNTERNEHMEN UND IHR POTENTIAL FÜR BESCHÄFTIGUNG, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT - BEDINGUNGEN FÜR EINE OPTIMALE ENFALTUNG"
/* KOM/96/0591 endg. - CNS 96/0087 */
ABl. C 61 vom 27.2.1997, pp. 18–24
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Geänderter Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über ein Drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (1997-2000) - "DIE EUROPÄISCHEN UNTERNEHMEN UND IHR POTENTIAL FÜR BESCHÄFTIGUNG, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT - BEDINGUNGEN FÜR EINE OPTIMALE ENFALTUNG" /* KOM/96/0591 ENDG - CNS 96/0087 */
Amtsblatt Nr. C 061 vom 27/02/1997 S. 0018
Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (1997-2000) (1) (97/C 61/04) (Text von Bedeutung für den EWR) KOM(96) 591 endg. - 96/0087(CNS) (Gemäß Artikel 189a Absatz 2 des EG-Vertrags von der Kommission vorgelegt am 14. November 1996) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Der Rat hat am 14. Juni 1993 den Beschluß 93/379/EWG über ein mehrjähriges Aktionsprogramm der Gemeinschaft zum Ausbau der Schwerpunktbereiche und zur Sicherung der Kontinuität und Konsolidierung der Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), angenommen (2). 2. In Übereinstimmung mit dem Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung hat die Kommission am 3. Juni 1994 eine Mitteilung über die Durchführung eines Integrierten Programms für die KMU und das Handwerk beschlossen (3). 3. Am 29. November 1995 verabschiedete die Kommission einen Bericht über "KMU: Motor für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union", in dem die Kommission eine ehrgeizigere Unternehmenspolitik zur besseren Entfaltung der europäischen Unternehmen und ihres Potentials für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit forderte (4). 3a. Die KMU leisten einen wichtigen Beitrag zur Verankerung der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union und wirken hierdurch dem Phänomen der Abwanderung von Unternehmen entgegen. Die Rollen, die die KMU in sozialer Hinsicht, namentlich durch die persönlichen Beziehungen zur Kundschaft und zu den Mitarbeitern, durch die Möglichkeit zur Selbstentfaltung, die das selbständige Unternehmertum vielen Männern und Frauen bietet, und durch ihre Anwesenheit in ländlichen Gebieten spielen, darf nicht unterschätzt werden. 4. Am 16. Dezember 1995 forderte der Europäische Rat von Madrid die Kommission auf, die Ziele des KMU-Berichts für Madrid sobald als möglich in die Tat umzusetzen. 5. Das Integrierte Programm für die KMU (5) liefert den Rahmen für die gesamte Unternehmenspolitik der Gemeinschaft. 6. Der vorliegende Beschluß beschränkt sich darauf, die rechtlichen und haushaltstechnischen Grundlagen für besondere Ergänzungsmaßnahmen zu bieten, die nicht schon Bestandteil anderer Gemeinschaftspolitiken sind. 6a. Dieses Mehrjahresprogramm muß unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durchgeführt werden. Dies darf nicht verhindern, daß KMU, die nicht über die Grenzen hinweg tätig sind, bei der Überwindung ihrer strukturellen Schwächen unterstützt werden. 7. Die Kommission unterbreitete dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie dem Ausschuß der Regionen einen externen Bewertungsbericht über die Durchführung des derzeitigen mehrjährigen Programms gemäß Artikel 5 des Beschlusses 93/379/EWG. 8. Die Kommission hat dem Rat in den letzten drei Jahren verschiedene Mitteilungen über Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem Beschluß vorgelegt (z. B. Bericht über die zukünftige Arbeitsweise der Informations- und Kooperationsnetze (6), Bericht über Handwerksbetriebe und Kleinunternehmen (7)). 9. Dieser Beschluß gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Sektor, Rechtsstruktur (einschließlich Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine und Stiftungen) und geographischem Standort, und richtet sich unmittelbar an die KMU (8), das Handwerk und Unternehmen der Bereiche Handel und Vertrieb. 10. Die in diesem Beschluß dargelegten Maßnahmen haben zum Ziel: - Förderung eines günstigen Umfelds für Initiativen und die Entwicklung von Unternehmen, insbesondere aber von KMU, in der ganzen Europäischen Union; - Stärkung der Integration und Organisation der KMU, insbesondere der Kleinbetriebe und des Handwerks, innerhalb des Binnenmarkts; - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere von KMU, und Förderung ihrer Europäisierung und Internationalisierung. 11. Die Aktionen im Bereich der grenzüberschreitenden technologischen Entwicklung werden gemeinsam mit dem F& E-Gemeinschaftsprogramm unter Beachtung der einschlägigen Entscheidungsverfahren durchgeführt. 12. Das Zweite Programm läuft am 31. Dezember 1996 aus, doch bleiben die Gründe hierfür zumindest in voraussehbarer Zukunft nach wie vor bestehen. 13. Deshalb muß ein Drittes Programm für einen Vierjahreszeitraum beschlossen und mit entsprechenden und dem Ziel angemessenen Mitteln ausgestattet werden. 14. Dabei wurde der externe Bewertungsbericht über die Durchführung des derzeitigen Mehrjahresprogramms berücksichtigt. 14a. Die verschiedenen KMU-Organisationen wurden zu diesem Mehrjahresprogramm angehört und werden im Rahmen seiner Durchführung erneut angehört werden. 15. Der Vertrag sieht für die Annahme dieses Beschlusses nur die in Artikel 130 angegebenen Befugnisse vor - BESCHLIESST: Artikel 1 Hiermit wird ein Programm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Gemeinschaft für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 1. Januar 1997 verabschiedet. Artikel 2 Mit dem in Artikel 1 erwähnten Programm und unter Bezugnahme auf die in der Anlage genannten Maßnahmen werden folgende Ziele verfolgt: 1. Vereinfachung und Verbesserung des administrativen und unternehmerischen Umfelds durch - Sicherung der Interessen und Belange von KMU in den verschiedenen Gemeinschaftstätigkeiten und -politiken; - Vereinfachung und Verbesserung der Gemeinschaftsgesetzgebung; - Erhöhung der Transparenz und der Verbreitung der besten Praktiken über die Verbesserung des administrativen und unternehmerischen Umfelds; - Verbesserung des Umfelds für transnationale Vorhaben von KMU. 2. Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen der Unternehmen: - Verbesserung des Zugangs zu Darlehensfinanzierungen; - Verstärkung der Anstrengungen zur Milderung des Problems der verspäteten Zahlungen; - Erleichterung der Entwicklung spezifischer Finanzinstrumente; - Förderung der Entwicklung von Kapitalmärkten für entwicklungsstarke KMU. 3. Unterstützung der Europäisierung und Internationalisierung der Unternehmensstrategien von KMU, insbesondere durch bessere Information: - Entwicklung von Informationsdienstleistungen und Verbesserung ihrer Anpassung an den Bedarf der Unternehmen, indem insbesondere eine Partnerschaft mit den bestehenden, anerkannten gewerblichen Organisationen für die Unterstützung der KMU einschließlich der Handwerksbetriebe entwickelt wird; - verstärkte Unterstützung der Aktionen zugunsten von KMU im Rahmen der KMU-relevanten Politiken; - Unterstützung der Unternehmenskooperation; - Unterstützung direkter Unternehmenskontakte im Rahmen der Partnerschaftsprogramme; - Förderung von Partnerschaften im Zulieferwesen; - Verbesserung des Zugangs zu neuen Märkten und der Internationalisierung von KMU; - Förderung der Entwicklung von und des Zugangs zu Risikokapital. 4. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und Verbesserung des Zugangs von KMU zu Forschung, Innovation und Ausbildung: - Förderung des Innovationspotentials von KMU; - Förderung von Managementausbildung; - verstärkte Förderung der Beratung von KMU, insbesondere von Handwerksbetrieben und Kleinunternehmen; - Anpassung an die umweltspezifischen Anforderungen. 5. Unterstützung des Unternehmertums sowie spezieller Zielgruppen: - Unternehmenskultur und Unternehmertum; - Handwerk, Kleinst- und kleine Unternehmen; - Handels- und Vertriebsunternehmen; - Unternehmerinnen, Jungunternehmer, Unternehmen von Angehörigen von Minderheiten; - Förderung der Aufnahme des Fachs Unternehmensführung als Unterrichtszweig an den Ausbildungseinrichtungen; Entwicklung der Politik und Verbesserung des Wissens über KMU. Sowohl bei der Festlegung der konkreten Maßnahmen zur Durchführung dieses Programms als auch bei ihrer Auswertung wird, wo erforderlich, für jede einzelne Maßnahme die Zielgruppe nach Maßgabe der Betriebsgröße festgelegt. Artikel 3 (1) Zur Verwirklichung der Ziele nach den Artikeln 1 und 2 ergreift die Kommission, sofern die entsprechenden Maßnahmen nicht besser auf der Ebene der Mitgliedstaaten durchgeführt werden können, die erforderlichen Maßnahmen, wobei den Ergebnissen etwaiger Evaluierungsberichte Rechnung getragen wird. (2) Das Verfahren nach Artikel 4 wird angewendet bei Beschlüssen über: - die Annahme, Erprobung oder Erweiterung erforderlicher Projekte, die aufgrund dieses Beschlusses erstellt werden; - die Festlegung von Inhalt, Zeitplan und Mittelausstattung für Aktionen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen; - die regelmäßige Evaluierung der Projektergebnisse laut den in den jeweiligen Programmen vorgegebenen Zeitplänen. (3) Der Ausschuß nach Artikel 4 kann sich auch mit allen anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Programm befassen. Artikel 4 (1) Der Kommission steht ein beratender Ausschuß zur Seite, bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz eines Kommissionsvertreters. (2) Der Kommissionsvertreter legt dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen vor. Der Ausschuß nimmt innerhalb einer bestimmten Frist zu dem Entwurf Stellung, wobei der Vorsitzende die Frist je nach Dringlichkeit der Angelegenheit festlegen kann, erforderlichenfalls nach Abstimmung. (3) Die Stellungnahme ist in das Protokoll aufzunehmen. Zusätzlich hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu beantragen, daß sein Standpunkt im Protokoll wiedergegeben wird. (4) Die Kommission hat der Stellungnahme des Ausschusses so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Sie hat den Ausschuß darüber in Kenntnis zu setzen, wie seine Stellungnahme berücksichtigt wurde. Artikel 5 (1) Die Kommission unterbreitet dem Ausschuß gemäß Artikel 4 jährliche Berichte über die Umsetzung des Beschlusses. (2) Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß einen jährlichen Bericht über die Entwicklung der Einbeziehung der KMU-Dimension in alle Gemeinschaftspolitiken und -programme. Artikel 6 Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß einen externen Evaluierungsbericht zur Durchführung dieses Beschlusses vor, der auch eine Evaluierung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses umfaßt, sowie die von ihr aufgrund der Evaluierungen für erforderlich erachteten Vorschläge. Artikel 7 (1) Dieses Programm steht den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas (MOEL) im Einklang mit den Voraussetzungen offen, die in den mit diesen Ländern abzuschließenden Zusatzprotokollen zu den Assoziationsabkommen betreffend die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen erwähnt werden. (2) Dieses Programm steht Zypern und Malta auf der Grundlage zusätzlicher Mittel gemäß mit diesen Ländern zu vereinbarenden Verfahren nach denselben Maßgaben wie den für die EFTA-Länder geltenden offen. Artikel 8 (1) Dieser Beschluß tritt am 1. Januar 1997 in Kraft und gilt für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2000. (2) Die Haushaltsbehörde legt die für jedes Haushaltsjahr verfügbaren Mittel fest; dabei wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung nach Artikel 2 der Haushaltsordnung zugrunde gelegt, der für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften gilt. Artikel 9 Dieser Beschluß ersetzt bei seinem Inkrafttreten den Beschluß 93/379/EWG des Rates. (1) ABl. Nr. C 156 vom 31. 5. 1996, S. 5. (2) ABl. Nr. L 161 vom 2. 7. 1993, S. 68. (3) KOM(94) 207 endg. vom 3. 6. 1994. (4) CSE(95) 2087. (5) KOM(95) 435 endg. vom 5. 12. 1995. (6) KOM(95) 502 vom 26. 10. 1995. (7) Vlg. die einheitliche KMU-Definition in der Empfehlung der Kommission vom 7. 2. 1996, C(96) 261. ANLAGE MASSNAHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 2 A. VEREINFACHUNG UND VERBESSERUNG DER VERWALTUNGS- UND UNTERNEHMENSSPEZIFISCHEN RAHMENBEDINGUNGEN A.1. Gewährleistung der Beachtung der Interessen der KMU in den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und Politiken der EU Berücksichtigung der KMU-Dimension bei der Ausarbeitung neuer Gemeinschaftspolitiken. Stärkung der Koordination der Gemeinschaftsaktionen zugunsten von KMU zur Ermöglichung ihrer ungehinderten Teilnahme an allen Aktionen und Programmen der EU, wie z. B. am Strukturfonds und an den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen. A.2. Vereinfachung und Verbesserung des administrativen und legislativen Umfelds für Unternehmen Aktionen zur Verhinderung und Verringerung unnötiger administrativer Hindernisse und Verwaltungskosten im Gemeinschaftsrecht, die die Gründung und die Entwicklung von Unternehmen, insbesondere KMU, behindern, und zwar durch die Umsetzung eines pragmatischen Ansatzes zur Auswertung der Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen (z. B. Verwendung eines verbesserten Folgenabschätzungssystems und, soweit angemessen, von Kosten-Nutzen-Analysen). A.3. Förderung einer verbesserten Transparenz und Vermittlung der "besten Praktiken" bei der Vereinfachung und Verbesserung des Unternehmensumfelds Aktionen zur Unterstützung der Verbreitung der "besten Praktiken" auf dem Gebiet Verwaltungsvereinfachung; Unterstützung von Aktionen zur Unternehmensübertragung und Eigentumsvorbehaltsklauseln. A.4. Verbesserung des Umfelds für transnationale Vorhaben von KMU Unterstützung der Entwicklung von Alternativlösungen zur Streitbeilegung, um transnationale Streitigkeiten zwischen Unternehmen beilegen zu können; Stärkung geeigneter rechtlicher Strukturen für transnationale Vorhaben von KMU, insbesondere der Rechtsform der Europäischen Wirtschafts- und Interessenvereinigung (REGIE-Projekt). B. VERBESSERUNG DES FINANZIELLEN UMFELDS FÜR UNTERNEHMEN B.1. Verbesserung des Zugangs zu Darlehensfinanzierungen Förderung innovativer Praktiken beim Zugang zu Finanzierungen für KMU (z. B. Gesprächsrunde zwischen Banken und KMU, Factoring und Kreditversicherung). B.2. Verstärkung der Anstrengungen zur Milderung des Problems verspäteter Zahlungen Weiterverfolgung der Empfehlung über Zahlungsfristen und Vorbereitung weiterer Vorschläge; Unterstützung von Aktionen zur Stärkung der finanziellen Managementfähigkeiten von KMU, insbesondere auf den Gebieten Information, Bildung und der Unterstützung für ein integriertes Cash-flow-Management. B.3. Förderung der Entwicklung von spezifischen Finanzinstrumenten Unterstützung der Entwicklung geeigneter Finanzinstrumente im Interesse von KMU, insbesondere auf den Gebieten des Factorings und der Kreditversicherung. B.4. Förderung der europäischen Kapitalmärkte (eingeschlossen EASDAQ) für besonders entwicklungsstarke KMU B.4.a. Analyse des spezifischen Bedarfs der Klein- und Handwerksbetriebe und der Mittel zu seiner Deckung C. UNTERSTÜTZUNG DER EUROPÄISIERUNG UND INTERNATIONALISIERUNG DER UNTERNEHMENSSTRATEGIEN VON KMU, INSBESONDERE DURCH BESSERE INFORMATION C.1. Entwicklung von Informationsdiensten (EURO-Info-Center als alleinige erste Anlaufstelle) Besserer Zugang der Unternehmen zu Informationen über Gemeinschaftsaktionen: Ausbau des Netzes der Euro-Info-Center als alleinige erste Anlaufstelle zwecks Weiterleitung der Auskunftsersuchen an die jeweils zuständigen Beratungsstellen; Verbesserung der Zusammensetzung des Netzes durch Anpassung der bestehenden Bewertungsmethoden; weitere Professionalisierung des Informationsdienstes unter Einbeziehung "provokativer" Informationsmittel; insbesondere in den Bereichen Binnenmarkt, Internationalisierung, Umwelt und Einführung der einheitlichen Währung; Erleichterung des Zugangs von KMU zu Marktinformationen. Maximierung der tatsächlichen Nutzung dieser Netze durch sämtliche Arten von KMU mittels der Ausnutzung von Synergien: Vertiefung und Verbesserung der Partnerschaft zwischen diesen Informationsnetzen und den anerkannten berufsständischen Organisationen, die traditionell in engerem Kontakt mit den KMU stehen, und zwar insbesondere, was die Klein- und Handwerksbetriebe betrifft. C.2. Verstärkte Unterstützung der Aktionen zugunsten von KMU im Rahmen der KMU-Politiken Allgemeine und dezentralisierte Informationskampagnen in Koordinierung mit dem EIC-Netz; Veranstaltung von europäischen Wochen des Unternehmens. C.3. Unterstützung der Kooperation von Unternehmensnetzwerken Qualitative Verbesserung des vertraulichen Geschäftspartner-Suchservice (BC-Net) und des nichtvertraulichen Geschäftspartner-Suchservice (BRE), unter Definierung eines Qualitätsstandards für diese Dienstleistungen. C.4. Unterstützung direkter Unternehmenskontakte im Rahmen der Partnerschaftsprogramme Fortführung der Entwicklung von Instrumenten, die den direkten Kontakt zwischen Unternehmen herstellen (Europartenariat und Interprise-Programme). C.5. Entwicklung von Subunternehmenspartnerschaften Weitere Ausweitung grenzüberschreitender Subunternehmertätigkeit. C.6. Verbesserung des Zugangs zu neuen Märkten und der Internationalisierung von KMU Die Prüfung innovativer Ansätze, insbesondere zur Förderung des Zugangs von KMU zu neuen Märkten und ihrer Ermunterung zur Internationalisierung. D. STEIGERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER KMU UND VERBESSERUNG DES ZUGANGS VON KMU ZU FORSCHUNG, INNOVATION UND BILDUNG D.1. Förderung des Innovationspotentials von KMU Feststellung der bestbewährten Praktiken und Erprobung konkreter Ansätze durch Pilotaktionen, insbesondere für die Fortentwicklung von Unternehmen mit Wachstumspotential und von Unternehmen im Bereich neuer Technologien (NTBF). Rasche und umfassende Verbreitung der Ergebnisse von Erprobungsmaßnahmen als Beispiele für gute Unternehmungserfahrungen. D.2. Förderung von Managementausbildung Hilfestellung zur Feststellung und Erprobung positiver Ansätze im Bereich der Management-Ausbildung und speziell auf die KMU ausgerichteter Beratung (hauptsächlich durch Pilotprojekte) und zur Förderung der Geschäftskultur und der Unternehmen. D.3. Anpassung an die umweltspezifischen Anforderungen D.3.a. Aufstockung der Beihilfen für die Beratung der KMU, insbesondere der Handwerks- und Kleinbetriebe E. UNTERSTÜTZUNG DES UNTERNEHMERTUMS SOWIE SPEZIELLER ZIELGRUPPEN E.1. Geschäftskultur und Unternehmertum Verstärkung des Austauschs der "besten Praktiken" und die Unterstützung der Identifizierung von besonders dynamischen Unternehmern. E.2. Handwerk und kleine und Kleinstunternehmen Feststellung des Bedürfnisses von Handwerksbetrieben und von kleinen Unternehmen sowie Erarbeitung von Projekten, u. a. auf Grundlage von Pilotprojekten, zur Ermöglichung ihrer Anpassung an strukturelle Veränderungen, zur besseren Integration in den Gemeinsamen Markt und zur besseren Nutzung dieser Vorteile, insbesondere in den Bereichen Standardisierung, Zertifizierung, Umwelts- und Qualitätsmanagement. E.3. Handels- und Vertriebsunternehmen Erleichterung des Anpassungsprozesses von Einzelhandelsunternehmen an den Gemeinsamen Markt und an strukturelle Veränderungen, insbesondere neue Technologien (COMMERCE 2000). Förderung der Zusammenarbeit zwischen KMU. Verbreitung der Ergebnisse von Pilotprogrammen. Weitere Verfolgung des Grünbuchs über Einzelhandel und Vertrieb. E.4. Unterstützung für weibliche und für junge Unternehmer Feststellung der speziellen Probleme weiblicher und junger Unternehmer und kleiner Unternehmen von Angehörigen von Minderheiten und Unterstützung innovativer Lösungen. Verbesserung der Situation des mitarbeitenden Ehegatten. VERBESSERUNG DER BERATUNG UND DER POLITISCHEN ENTWICKLUNG Verbesserung der Statistiken über KMU ohne erhöhte Belastung der Unternehmen; europäisches Beobachtungsnetz für KMU; Untersuchungen; Datenbank über politische Maßnahmen für KMU; Auswertung bestehender politischer Aktionen und Entwicklung von Vorschlägen für neue Maßnahmen der EU in Bereichen mit Bezug zu Unternehmen.