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Document 51996AR0365

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch"

    CdR 365/96 fin

    ABl. C 116 vom 14.4.1997, p. 81–89 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51996AR0365

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch" CdR 365/96 fin

    Amtsblatt Nr. C 116 vom 14/04/1997 S. 0081


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch" (97/C 116/11)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    aufgrund des Grünbuchs "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch "(KOM(96) 389 endg.);

    aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 2. August 1996, den Ausschuß der Regionen gemäß Artikel 198c Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu ersuchen;

    aufgrund seines Beschlusses vom 18. September 1996, die Fachkommission 3 "Verkehr und Kommunikationsnetze" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

    gestützt auf den von der Fachkommission 3 am 11. Dezember 1996 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 365/96 rev.) (Berichterstatter: Herr H. Jensen),

    verabschiedete auf seiner 16. Plenartagung am 15. und 16. Januar 1997 (Sitzung vom 16. Januar) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1. Allgemeine Bemerkungen

    1.1. Der Ausschuß der Regionen hat sich seit seiner Errichtung im Jahre 1994 aktiv mit den politischen, wirtschaftlichen und technischen Aspekten der Informationsgesellschaft auseinandergesetzt.

    1.2. Der Aktionsplan der Kommission "Europas Weg in die Informationsgesellschaft" war Gegenstand der ersten Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Informationsgesellschaft Anfang 1995, in der die Initiative der EU gutgeheißen und die große Bedeutung der Informationsgesellschaft für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstrichen wurde ().

    1.3. Danach hat der Ausschuß die Durchführung des Aktionsplans genau verfolgt und sich zu verschiedenen EU-Aktionen im Bereich der Informationsgesellschaft geäußert. Zuletzt arbeitete der Ausschuß eine Stellungnahme zum Gemeinschaftsprogramm "INFO 2000" aus ().

    1.4. Die Kernbotschaft der Arbeit des Ausschusses der Regionen auf dem Gebiet der Informationsgesellschaft war und ist:

    1.5. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU nutzen die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Einführung saubererer technischer Verfahren, mehr Kommunikation/Information und vielfältigere Angebote für die einzelnen Bürger und werden dies auch weiterhin aktiv tun, sie sind sich jedoch gleichzeitig der mit der Informationsgesellschaft verbundenen Herausforderungen und Probleme bewußt.

    1.6. Der Ausschuß hat wiederholt auf die großen Veränderungen hingewiesen, die sich aus der Einführung und Anwendung von Informations- und Kommunikationsinstrumenten ergeben haben und sich für alle Bereiche der Gesellschaft ergeben werden:

    1.7. Die Informationstechnologie schafft zahlreiche neue Arbeitsplätze, doch gehen zugleich viele traditionelle handwerkliche Arbeitsplätze und sonstige Arbeitsaufgaben verloren. Schule und Unterricht können von der Informationstechnologie profitieren, doch ändert sie grundlegend Unterrichtsmethoden, Unterrichtsmaterial und -ergebnisse. Die Informationstechnologie schafft imponierende Informationsinstrumente, die sich aber große Teile der Bevölkerung nicht leisten können bzw. für deren Gebrauch ihr das nötige Wissen fehlt.

    1.8. Der Ausschuß begrüßt deshalb das Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch", da darin insbesondere auf die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen eingegangen wird, denen sich die lokalen, regionalen, staatlichen und EU-Behörden gegenüber sehen.

    1.9. Der Ausschuß ist sich darüber im klaren, daß in allen Behörden, öffentlichen und privaten Einrichtungen und Unternehmen wie auch bei den einzelnen Bürgern der Wille vorhanden sein muß, sich auf etwas Neues einzulassen. Überall, ob zu Hause, im Studium, in der Freizeit oder am Arbeitsplatz, werden wir nämlich alle durchgreifende Veränderungen erfahren.

    1.10. Die Veränderungen dürfen deshalb nicht von der Technologie und den Marktkräften alleine definiert und gesteuert werden. Die Umstellung darf und kann auch nicht ausschließlich auf gesetzlichem und politischem Wege kontrolliert werden. Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen müssen mittels eines Dialogs und des gemeinsamen Vorgehens aller wichtigen Partner innerhalb der Gesellschaft erfolgen.

    1.11. Die politischen Behörden auf allen Ebenen, die Wirtschaft, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, die Interessenverbände und nicht zuletzt die einzelnen Bürger müssen aktiv in den Dialog über Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen in bezug auf die Informationsgesellschaft einbezogen werden und sich daran beteiligen.

    1.12. Der Ausschuß ist zugleich davon überzeugt, daß diejenigen, die das Problem kennen und verstehen, im allgemeinen am besten damit umgehen können.

    1.13. Die zweckdienlichsten Lösungen werden ferner in Zusammenarbeit zwischen denjenigen, die das Problem kennen, und denjenigen, die praktische Erfahrungen und die Mittel zur Lösung des Problems haben, gefunden.

    1.14. Die besten Ergebnisse werden mithin häufig mittels einer auf lokaler oder regionaler Ebene angesiedelten Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Politikern, den Bediensteten und Experten der Behörden sowie den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Akteuren in diesem Gebiet erzielt.

    1.15. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften deshalb eine zentrale Rolle beim Umgang mit den Möglichkeiten und Problemen im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft sowie bei der Planung und Durchführung von EU-Maßnahmen in diesem Bereich spielen.

    2. Besondere Bemerkungen

    2.1. Das Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund der Mensch" befaßt sich in drei Kapiteln zu den Themen "Arbeiten in der Informationsgesellschaft", "Beschäftigung in der Informationsgesellschaft" und "Zusammenhalt: Leben in der Informationsgesellschaft" mit den zentralen Herausforderungen, die sich in der Informationsgesellschaft stellen.

    2.2. Bemerkungen zu Kapitel 3 "Arbeiten in der Informationsgesellschaft"

    2.2.1. Der Ausschuß ist sich darüber im klaren, daß die Informationstechnologie ganz neue Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt schafft.

    2.2.2. Die standardisierte manuelle Fertigung entwickelt sich hin zu einer stärker diversifizierten, auf Wissen beruhenden Produktion. Aus hierarchisch und komplex organisierten Unternehmen mit einfachen, genau beschriebenen Arbeitsaufgaben werden stärker zentralisierte und netzorientierte Organisationen mit flexibleren und vielseitigeren Arbeitsaufgaben.

    2.2.3. Dadurch ergeben sich große Herausforderungen, denn ein grundlegendes Problem besteht darin, daß die technologische Entwicklung nicht Hand in Hand mit einer organisatorischen Entwicklung und Umstellung in den Unternehmen einhergegangen ist.

    2.3 Die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den kleinen und mittleren Unternehmen bei den Änderungen der Arbeitsorganisation

    2.3.1. Der Ausschuß kann sich dem im Grünbuch enthaltenen Hinweis uneingeschränkt anschließen, daß Informationen über neue Formen der Arbeitsorganisation verbreitet werden müssen und die Kenntnis davon gefördert werden muß.

    2.3.2. Zugleich unterstreicht der Ausschuß die Notwendigkeit, besondere Maßnahmen für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu ergreifen. Die KMU haben nämlich die notwendige Flexibilität und Bereitschaft zur Erneuerung, doch fehlen ihnen oft das Know-how und die Mittel zur Durchführung der Veränderungen und zur uneingeschränkten Nutzung der Informationstechnologie.

    2.3.3. Wie die Kommission in dem im Vertrauenspakt enthaltenen Kapitel über regionale und kommunale Beschäftigungspakte erwähnt, können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle spielen, wenn es darum geht, die Entwicklungs- und Umstellungsmöglichkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen zu erweitern.

    2.3.4. Mit Entwicklungsgesellschaften, Beratungsgesellschaften, Zentren für Unternehmensgründer, Wirtschaftszentren und ähnlichen Einrichtungen versuchen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nämlich bereits jetzt, die Arbeit für den Mittelstand zu erleichtern und dessen Wachstumspotential zu steigern.

    2.3.5. In der politischen, wirtschaftlichen und praktischen Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Wirtschaft sind die Beratungen in Sachen Organisations- und Finanzierungsfragen, netzwerksorientierte Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch nur einige der Aufgaben, für die die Zusammenarbeit und der Dialog zwischen den Gebietskörperschaften und den KMU für beide Partner von Vorteil sind. Auf diese Weise kann z. B. eine rasche und korrekte Behandlung von Ersuchen seitens der KMU sichergestellt werden.

    2.3.6. Im übrigen wenden die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in vielen Mitgliedsstaaten die Informationstechnologie selbst in großem Umfang an und haben Erfahrungen mit organisatorischen Anpassungen gesammelt.

    2.3.7. Begriffe wie "lernende Organisation" und "entwickelnde Arbeit" sind somit für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nichts Neues.

    2.3.8. Das Konzept, die Einrichtungen und Unternehmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Organisationen zu machen, die das Erfordernis der ständigen Entwicklung und Anpassung der Arbeit als auch der Qualifikation der Arbeitnehmer anerkennen, stößt bei den Gebietskörperschaften auf immer größeres Verständnis.

    2.3.9. Eine weitere zentrale Aufgabe, der sich immer mehr regionale und lokale Gebietskörperschaften annehmen, besteht darin, dafür Sorge zu tragen, daß die Berufstätigen während ihrer Erwerbstätigkeit dazulernen (learning by doing) und daß sie ständig mit neuen Herausforderungen und Aufgaben konfrontiert werden.

    2.3.10. In Dänemark stellen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften z. B. mittels Erfahrungsaustauschgruppen, Informationsversammlungen, Branchenforen und Entwicklungsnetzen ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Bereich der organisatorischen Anpassung speziell den KMU zur Verfügung.

    2.3.11. Der Ausschuß ist sich jedoch auch darüber im klaren, daß die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Arbeitgeber mit engem Kontakt zu öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die in den meisten Mitgliedsstaaten wichtige Arbeitgeber sind, die Aufgabe haben, bei der Entwicklung und Umstellung der Arbeitsorganisation an vorderster Front zu stehen und ihren Beitrag zur Sicherstellung von Neuerungen und Erfahrungen auf diesem Gebiet zu leisten.

    2.3.12. Der Ausschuß empfiehlt deshalb, in Programmen und Aktionen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, wozu auch die Strukturfonds zu zählen sind, den Bedarf an Informationen über neue Formen der Arbeitsorganisationen und die Kenntnis davon in den Mittelpunkt zu stellen. Im Rahmen der Programme für die Ziele 1, 2, 3, 4, 5 b und 6 sowie der anlaufenden Programme für Gemeinschaftsinitiativen sollten ab sofort auch unbedingt Projekte im Zusammenhang mit den neuen Informationstechnologien mitfinanziert werden. Dies gilt für den Bereich der Berufsbildung ebenso wie für die Förderung von Unternehmen oder die Errichtung spezifischer Infrastrukturen.

    2.4. Änderungen auf dem Arbeitsmarkt

    2.4.1. Auch auf dem Arbeitsmarkt selbst entstehen große Herausforderungen. Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit, zwischen Arbeiten und Lernen und zwischen unselbständiger und selbständiger Beschäftigung werden in Zukunft immer fließender werden.

    2.4.2. Der Ausschuß stimmt der Kommission deshalb darin zu, daß angesichts der neuen Formen der Arbeitsorganisation einschließlich Telearbeit und anderer Formen der Trennung von Arbeitsplatz und Betrieb unbedingt ein Gleichgewicht gefunden werden muß in bezug auf die Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmer und die nötige Flexibilität für die Unternehmen.

    2.4.3. Der Ausschuß weist in diesem Zusammenhang auf die großen Herausforderungen hin, die sich bereits heute in bezug auf die arbeitsmarktpolitischen Rechtsvorschriften und den Dialog zwischen den Sozialpartnern stellen.

    2.4.4. Im Rahmen des sozialen Dialogs zwischen den Sozialpartnern wird bekanntlich bereits über Bedingungen im Zusammenhang mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen verhandelt.

    2.4.5. Angesichts der Tatsache, daß das, was wir heutzutage als "atypisches Arbeitsverhältnis" kennen, in Zukunft das normale Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis sein kann, verfolgt der Ausschuß diese Arbeit sehr genau und begrüßt es, daß die Kommission u.a. in Form eines Grünbuchs über die Gestaltung der Arbeit und die Arbeitszeit eine Debatte über diese Fragen in Gang gebracht hat.

    Der Ausschuß empfiehlt jedoch, daß die Sozialpartner selbst die Bedingungen eines atypischen Beschäftigungsverhältnisses aushandeln. Den Partnern im Rahmen des sozialen Dialogs sollte dabei größtmögliches Vertrauen entgegengebracht werden.

    2.5. Bemerkungen zu Kapitel 4 "Beschäftigung in der Informationsgesellschaft"

    2.5.1. Bessere Wachstumsvoraussetzungen

    2.5.2. Der Ausschuß stellt fest, daß Europa in den letzten Jahrzehnten ein geringes Wachstum aufgewiesen hat und daß die Informationsgesellschaft ohne Umstellungen und Veränderungen daran nichts ändern wird.

    2.5.3. Besonders im Dienstleistungs- und Informationstechnologiebereich ist ein großes Wachstumspotential vorhanden, doch klaffen die Möglichkeiten und die praktischen Resultate zeitlich sehr stark auseinander, was u.a. darauf zurückzuführen ist, daß die notwendigen Qualifikationen nicht gegeben sind und/oder daß die Unternehmen/der Arbeitsmarkt für die neuen Möglichkeiten nicht gerüstet sind/ist.

    2.5.4. Der Ausschuß ist deshalb davon überzeugt, daß es über einen optimalen gesetzlichen Rahmen, neue Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt, eine stärkere Zusammenarbeit der öffentlichen Stellen insbesondere mit den KMU und Bildungsreformen hinaus unbedingt notwendig ist, in bezug auf die Sektoren und Warengattungen, die die besten Wachstumsvoraussetzungen bieten, Entwicklungs- und Forschungsarbeit zu betreiben.

    2.5.5. Der Ausschuß unterstrich deshalb bereits in seiner Stellungnahme zum INFO-2000-Programm, daß den EU-Aktionen und -programmen, die sich mit den Wachstumsmöglichkeiten im Dienstleistungs- und Informationstechnologiesektor befassen, politisch und wirtschaftlich eindeutig Vorrang eingeräumt werden muß.

    2.5.6. Im künftigen fünften Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung müssen den Wachstumssektoren der Informationsgesellschaft deshalb bei der Festlegung der Tätigkeitsbereiche, Vergabekriterien usw. große Bedeutung eingeräumt werden.

    2.5.7. Der Ausschuß begrüßt es daher auch, daß im Grünbuch auf die Notwendigkeit der Erörterung der Frage hingewiesen wird, wie der Beitrag der Strukturfonds zu einer bestmöglichen Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft und -technologie verbessert werden kann. Diese Frage wird der Ausschuß in seine Beratungen über die Revision der Strukturfonds miteinbeziehen.

    2.6. Bildungsreform

    2.6.1. Der Ausschuß ist sich bewußt, daß die Informationsgesellschaft mit der Beseitigung der materiellen Grenzen, der Zunahme der Informationen und dem schnelleren Zugang zu Wissen umfassende Änderungen sowohl im Erwerbs- als auch im Familienleben mit sich bringt.

    2.6.2. Die Aufhebung der materiellen Grenzen für Kapital, Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Globalisierung schafft ferner neue Erwartungen und Anforderungen an das Bildungsniveau der Bevölkerung und deren Flexibilität, Mobilität und Auffassungsgabe.

    2.6.3. Die Geschwindigkeit und das Ausmaß dieser Änderungen stellen zugleich höhere Ansprüche an die Anpassungs- und Lernfähigkeit der Bevölkerung.

    2.6.4. Der Ausschuß nimmt den im Grünbuch enthaltenen Hinweis zur Kenntnis, daß in zehn Jahren 80 % der heute angewandten Technologie durch eine neue ersetzt sein wird und die Ausbildung von 80 % der Arbeitskräften zum selben Zeitpunkt mehr als zehn Jahre zurückliegen wird.

    2.6.5. Der Ausschuß spricht sich dafür aus, daß der gesamten Bevölkerung dank einer breiten Wissensgrundlage, flexibler Ausbildungsmöglichkeiten und einer lebenslangen Fortbildung ein konkreter Zugang zu den neuen Technologien gewährleistet wird.

    2.6.6. Der im Grünbuch zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach einer Reform der allgemeinen beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme, die mit der Revolution im Bereich der Informationstechnologie Schritt hält, stößt deshalb auf uneingeschränkte Zustimmung des Ausschusses.

    2.6.7. Der Ausschuß unterstrich in seinen Stellungnahmen zum "Jahr des lebenslangen Lernens" und zum "Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung", wie groß die Herausforderungen sind, die sich durch die gesellschaftliche und technologische Entwicklung für die Lernangebote der Bildungseinrichtungen, die Fähigkeit der Unternehmen zur Fortbildung ihrer Mitarbeiter und nicht zuletzt für die Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft ergeben.

    2.6.8. Der Ausschuß fordert, für die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit zu schaffen, während des ganzen Lebens unbeschadet der Beschäftigung, des Alters, des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit zu lernen, sich neues Wissen anzueignen und sich neuen Anforderungen und Bedürfnissen sowohl in der Gesellschaft als auch im Beruf anzupassen.

    2.6.9. Alle gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Akteure haben ein Interesse daran, und alle tragen Verantwortung:

    - Die EU kann mit Aktionen und Programmen zur Entwicklung, Erneuerung und zum Erfahrungsaustausch beitragen.

    - Die einzelstaatlichen Behörden können die wirtschaftlichen und institutionellen Voraussetzungen für lebenslanges Lernen schaffen.

    - Die Wirtschaft kann in bezug auf die Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer interne Ausbildungsverläufe und Flexibilität gewährleisten.

    - Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können das Bildungs- und Lernangebot den lokalen Bedürfnissen und Wünschen anpassen und Gruppen mit besonderen Problemen zielgerichtete Angebote unterbreiten.

    2.6.10. Der Ausschuß ist deshalb davon überzeugt, daß ohne Dialog und Zusammenarbeit zwischen allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren keine konstruktiven Lösungen gefunden werden.

    2.6.11. Seines Erachtens ist die Nähe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu zahlreichen Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene ein natürlicher Ausgangspunkt für den Dialog und die Zusammenarbeit, um zweckdienliche Ausbildungs- und Lernangebote zum Vorteil der Bürger und der Unternehmen zu schaffen. Im übrigen liegt die Zuständigkeit für den Kommunikations- und Telekommunikationsbereich in zahlreichen Mitgliedstaaten - nicht zuletzt nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips - bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.

    2.6.12. Der Ausschuß arbeitet deshalb derzeit auch an einer Initiativstellungnahme zu den Möglichkeiten und der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Koordinierung der lokalen und regionalen Interessen mit den Bedürfnissen und Wünschen der Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft.

    2.6.13. In engem Kontakt mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Netzen der Region können die Gebietskörperschaften nämlich die zahlreichen Akteure in offiziellen und inoffiziellen Gremien zusammenbringen und so für den Dialog und die Zusammenarbeit sorgen, die Voraussetzungen für eine kohärente Bildungs- und Beschäftigungspolitik zum Vorteil der Region, der Wirtschaft und der einzelnen Bürger sind.

    2.7. Bemerkungen zu Kapitel 5 "Zusammenhalt: Leben in der Informationsgesellschaft"

    2.7.1. Der Ausschuß stimmt der im Grünbuch zum Ausdruck gebrachten Idee zu, daß alles daran gesetzt werden muß, daß die soziale und wirtschaftliche Kluft zwischen starken und schwachen Regionen durch die Änderungen im Zuge der Informationsgesellschaft nicht noch zunimmt und daß alle Bürger uneingeschränkt in den Genuß der neuen Möglichkeiten kommen.

    2.8. Stärkerer Zusammenhalt

    2.8.1. Ein verstärkter politischer, sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt ist eine zentrale Zielsetzung der EU. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, daß die Möglichkeiten des Abbaus des regionalen Gefälles innerhalb der EU in Verbindung mit den großen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, die durch die Informationsgesellschaft bedingt sind, in den Mittelpunkt gerückt werden.

    2.8.2. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß mit der Informationstechnologie und den damit verbundenen Wachstumsmöglichkeiten, insbesondere im Dienstleistungssektor, größere Flexibilität sowohl für die Unternehmen als auch für die Bürger geschaffen wird, die für einen stärkeren Zusammenhalt innerhalb der EU von großem Vorteil ist.

    2.8.3. Die Notwendigkeit der Anwesenheit von Unternehmen und Bürgern in Städten, die als Industrie-, Wirtschafts-, Finanz-, Verkehrs- bzw. Forschungszentren fungieren, nimmt nämlich in dem Maße ab, wie die Entwicklung, Finanzierung, Fertigung und der Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege erfolgen.

    2.8.4. Den Unternehmen sind somit in bezug auf die Ansiedlung von Entwicklung, Fertigung und Verkauf keine materiellen bzw. geographischen Grenzen mehr gesetzt.

    2.8.5. Dies wird den Regionen, die bislang Schwierigkeiten hatten, Unternehmen bzw. Arbeitskräfte anzuziehen, auf absehbare Zeit mehr Möglichkeiten verschaffen.

    2.8.6. Der Ausschuß unterstreicht aber zugleich, daß die Voraussetzung dafür ist, daß sämtliche Regionen über dieselben Möglichkeiten und Bedingungen verfügen, um die zukunftsorientierten elektronischen Lösungen anbieten zu können.

    2.8.7. Falls nicht verhindert wird, daß Regionen technische Einrichtungen und informationstechnologische Ressourcen entbehren müssen, wird die Informationsgesellschaft das regionale Gefälle nur noch verstärken.

    2.8.8 Die Informationstechnologie bietet also die Möglichkeit, den Zusammenhalt zu stärken, sofern die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden; sie ist jedoch eine Gefahr für den Zusammenhalt, wenn keine Änderungen vorgenommen und Aktionen ergriffen werden.

    2.9. Instrumentarium: Liberalisierung, Strukturfonds und Beschäftigungspakte

    2.9.1. Der Ausschuß möchte in diesem Zusammenhang auf drei Faktoren aufmerksam machen, die für den Einfluß der Informationsgesellschaft auf den Zusammenhalt innerhalb der EU entscheidend sind:

    - Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes,

    - Strukturfonds,

    - Beschäftigungspakte.

    2.9.2. Alle diese Aspekte wurden oder werden noch in Stellungnahmen des Ausschusses behandelt, doch möchte der Ausschuß die Bedeutung aller drei Faktoren unterstreichen.

    2.9.3. Der Ausschuß befürwortet die völlige Liberalisierung des Telekommunikationsbereichs, die nach mehreren Jahren der schrittweisen Liberalisierung am 1. Januar 1998 abgeschlossen sein wird.

    2.9.4. Nach Ansicht des Ausschusses muß unbedingt vermieden werden, daß die Liberalisierung zu einer Situation führt, in der dünnbesiedelte Regionen aufgrund fehlender technischer Einrichtungen und Dienstleistungsangebote in eine unzumutbare bzw. unmögliche informationstechnologische Situation versetzt werden.

    2.9.5. Der Ausschuß stellt deshalb mit Befriedigung fest, daß die Kommission das Erfordernis einer Grundversorgung erkannt hat. Es ist nämlich in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht von entscheidender Bedeutung, daß die grundlegenden Telekommunikations- und IT-Formen in der gesamten EU flächendeckend vorhanden sind und zu Preisen angeboten werden, die keine wettbewerbsverzerrenden Bedingungen schaffen.

    2.9.6. Deshalb ist es auch wichtig, daß im Zuge der verstärkten Liberalisierung und des verstärkten Einsatzes der Informationstechnologie keine neuen materiellen, technischen oder gesetzlichen Schranken für die Freizügigkeit, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie den freien Kapitalverkehr errichtet werden.

    2.9.7. Zugleich empfiehlt der Ausschuß, die Möglichkeiten der Strukturfonds, in den schwächeren Regionen der EU bessere informationstechnologische Infrastrukturen und Ressourcen sowie Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu schaffen, zu nutzen. Dadurch würden, wie bereits erwähnt, die Wachstumsvoraussetzungen dieser Regionen verbessert und somit der europäische Zusammenhalt gestärkt; außerdem würde verhindert, daß im europäischen Netz der Informations- und Technologietransaktionen "Löcher" entstehen.

    2.9.8. Schließlich begrüßt der Ausschuß wie schon zuvor den Wunsch der Kommission, die Möglichkeiten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Koordinierung und Entwicklung von Beschäftigungsmaßnahmen zwischen den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Akteuren der jeweiligen Region stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

    2.9.9. Als Dreh- und Angelpunkt für viele politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Aktivitäten in den Regionen ist es nämlich eine ganz natürlich Aufgabe für die jeweiligen Gebietskörperschaften, die Initiative für einen umfassenderen Dialog und eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung der Arbeit in den einzelnen Sektoren zu ergreifen.

    2.9.10. Der Ausschuß macht insbesondere darauf aufmerksam, daß die Gebietskörperschaften bei ihrer Arbeit mit dem Bildungssektor bzw. der Wirtschaft die Bedürfnisse, Wünsche und Erfahrungen dieser Sektoren nutzen können, um regionale und lokale Strategien und Aktionspläne für die Informationsgesellschaft auszuarbeiten.

    2.9.11. Wie sich fast überall bewahrheitet hat, werden die besten Lösungen häufig von denjenigen erzielt, die das Problem kennen und die über das entsprechende Know-how und die Ressourcen verfügen und die Bedürfnisse und Wünsche der Beteiligten kennen.

    2.9.12. Bei den am Menschen orientierten Initiativen der EU in bezug auf das Leben und die Arbeit in der Informationsgesellschaft können und müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften deshalb eine zentrale Rolle spielen.

    2.10. Im Vordergrund der Mensch

    2.10.1. Wie die Informationstechnologie sowohl Möglichkeiten als auch Gefahren für den europäischen Zusammenhalt bietet, so birgt sie auch Chancen und Risiken für die europäische Demokratie und die Entwicklungsmöglichkeiten des einzelnen.

    2.10.2. Dem Ausschuß ist bewußt, daß die großen Veränderungen, die mit dem zunehmenden Einsatz der Informationstechnologie einhergehen, bei großen Teilen der Bevölkerung Verunsicherung hervorrufen.

    2.10.3. Neue Arten von Arbeit, neue Arbeitsformen, neue Maschinen und neue Technik rufen bei einem Großteil der Bevölkerung, die in diesen Jahren eher eine revolutionäre als eine evolutionäre Entwicklung erleben, Unsicherheit hervor.

    2.10.4. Die Verunsicherung durch den Einsatz völlig neuer Medien und Geräte ist nur natürlich. Sie wird dadurch verstärkt, daß sich die Technologie häufig sehr technisch gibt und Fremdsprachenkenntnisse erfordert und daß ständig Neuerungen und Veränderungen in einem dramatischen Tempo erfolgen.

    2.10.5. Angesichts einer zunehmenden Generationskluft bei der Anwendung der neuen Technologie und einem wirtschaftlichen Gefälle zwischen denjenigen, die die Mittel haben, die neue Technik zu erwerben und anzuwenden, und den anderen, unterstreicht der Ausschuß nachdrücklich die Notwendigkeit, den Menschen in den Vordergrund der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Informationsgesellschaft zu rücken.

    Nach Ansicht des Ausschusses hätte im Grünbuch deshalb verstärkt auf konkrete Lösungen eingegangen werden sollen, um den Menschen in den Vordergrund zu rücken, ebenso wie auch auf die Notwendigkeit, den Initiativen deutlich politischen Vorrang einzuräumen, mit denen verhindert werden kann, daß die Informationsgesellschaft zu einer verstärkten gesellschaftlichen Ausgrenzung führt.

    2.10.6. Es ist deshalb von allergrößter Bedeutung, daß sämtliche Bürger in den Genuß des Wissens und der Ausbildung kommen, die notwendig sind, um die Technologie anwenden zu können, und daß sie praktisch und wirtschaftlich Zugang zu den neuen Möglichkeiten bekommen.

    2.10.7. Werden diese Bedingungen nicht hinreichend erfuellt, wird dies entscheidende Konsequenzen für die gesamte europäische Gesellschaft haben. Ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, große Gruppen ohne Aussicht auf Beschäftigung und ein größeres wirtschaftliches und soziales Gefälle werden nur einige der Probleme sein.

    2.10.8. In einer Gesellschaft, in der nicht nur ein zunehmender Teil der Beschäftigung, sondern auch die Kommunikation und Information abhängig sind von der Informationstechnologie, werden auch demokratische Probleme entstehen, sofern nicht die gesamte Bevölkerung an den Einsatz der neuen Technologie herangeführt wird.

    2.10.9. Der Ausschuß drückt deshalb sein volles Verständnis für die im Grünbuch zum Ausdruck gebrachte Befürchtung aus, daß die "informierte Demokratie" Schaden leidet, wenn praktische und technische Schranken einem Teil der Bevölkerung den Zugang zu Wissen, Debatten und Information verwehren.

    2.10.10. Eine aktive Teilnahme an der Gesellschaft ist nämlich eine Voraussetzung dafür, die Einrichtungen und Prozesse in einem demokratischen System zu verstehen und daran teilhaben zu können. Mit der Informationstechnologie als Dreh- und Angelpunkt für Bildung, Beschäftigung, Informationsvermittlung und Dialog zwischen den einzelnen ist eine umfassende Anwendung der Informationstechnologie durch die Bevölkerung folglich Voraussetzung für die Demokratie in der Informationsgesellschaft.

    2.10.11. Der Ausschuß unterstreicht deshalb erneut die Bedeutung der Arbeit der Kommission zur Sicherstellung und Überwachung der Entwicklung von Universaldiensten.

    2.10.12. Der Ausschuß fordert ferner dazu auf, im Rahmen aller direkten und indirekten Aktionen und Programme im Bereich der Informationsgesellschaft die Möglichkeit für Entwicklungsmaßnahmen, Experimente und den Erfahrungsaustausch zum Thema Arbeit zu schaffen, indem ein öffentlicher und benutzerfreundlicher Zugang zur Informationstechnologie gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang seien u.a. Initiativen in folgenden Bereichen genannt:

    - offene Daten- und Computerzentren, wo die Bevölkerung unentgeltlich oder gegen ein geringes Entgelt über die Informationstechnologie informiert werden und mit deren zahlreichen Möglichkeiten experimentieren kann;

    - die Möglichkeit der Bibliotheken, als derartige Zentren und als Führer im Informationsdschungel zu fungieren und Information zu Wissen zu machen;

    - die Möglichkeit von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, im Unterricht und auch außerhalb Wissen, Erfahrungen und nicht zuletzt Hardware und Software zur Verfügung zu stellen, und deren Verantwortung in diesem Bereich;

    - Errichtung lokaler Netze, mit denen die Bevölkerung billigeren Zugang zu verschiedenen Netzen und Informationen über die Aktivitäten in der Region bekommen.

    2.11. Bessere lokale und regionale Dienstleistungen

    2.11.1. Der Ausschuß weist darauf hin, daß die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl die Aufgabe als auch die Möglichkeit haben, dazu beizutragen, daß der Mensch in der Informationsgesellschaft in den Vordergrund gerückt wird.

    2.11.2. Die obenerwähnten Initiativen in bezug auf den öffentlichen und benutzerfreundlichen Zugang zur Informationstechnologie werden bereits mit Erfolg in einer Reihe lokaler und regionaler Gebiete durchgeführt.

    2.11.3. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können dank ihrer engen Kontakte zu den betreffenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen und Akteuren in der Region zugleich Koordinator sein für eine bessere Zusammenarbeit und einen umfassenderen Dialog über die Strategien und Aktionspläne, mit denen die Region auf die mit der Informationsgesellschaft verbundenen Herausforderungen reagiert.

    2.11.4. Daneben können und wollen die Gebietskörperschaften die Informationstechnologie nutzen, um ihre eigenen im Grünbuch erwähnten Leistungen im Dienstleistungsbereich zu verbessern:

    - Bearbeitung von Eingaben der Bürger,

    - Lebensbedingungen der Behinderten,

    - Gleichstellung von Mann und Frau,

    - Gesundheitspolitik.

    2.11.5. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfügen über zahlreiche Möglichkeiten, um den Umfang der Leistungen für ihre Bürger und die Qualität ihrer Dienstleistungen zu verbessern. Der Wille zur raschen und effektiven Bedienung der Bürger ist in der ganzen EU vorhanden.

    2.11.6. Öffentliche "Informationskioske", Dienstleistungszentren und Anlaufstellen, in denen die Bürger unter einem Dach Informationen und Hilfe der öffentlichen Einrichtungen erhalten können, beruhen auf der Idee, daß so viele "einfache" Angelegenheiten wie möglich schnell und an Ort und Stelle behandelt werden sollten.

    2.11.7. Mit der Einführung informationstechnologischer Verwaltungssysteme zur Behandlung von Angelegenheiten und Dokumenten wird eine ganze Reihe von Verwaltungsverfahren vereinfacht und somit zur Routine werden. Bei der "guten Verwaltungspraxis" geht es nämlich auch um "Wartezeiten" bei der Sachbearbeitung, und hier können die neuen Systeme zu einem wichtigen Instrumentarium werden.

    2.11.8. Durch die Einführung informationstechnologischer Auskunftszentren wird sich ein immer größerer Teil der Bevölkerung und der Unternehmen mit Selbstbedienungssystemen begnügen können. Dadurch werden Ressourcen frei in der Verwaltung; mehr Ressourcen zur Bearbeitung komplizierterer Angelegenheiten und zur Verbesserung der Leistungen für die Bürger, die einer intensiveren Betreuung bedürfen, wie z. B. ältere Menschen, aus der Gesellschaft Ausgegrenzte, Behinderte usw.

    2.11.9. Die Gebietskörperschaften haben in dieser Hinsicht bereits Versuche unternommen, doch weist der Ausschuß darauf hin, daß großer Bedarf an diesbezüglichen Projekten und einem Erfahrungsaustausch darüber besteht.

    2.11.10. Der Ausschuß verfolgt auch mit großer Aufmerksamkeit die Auswirkungen der Informationsgesellschaft auf Behinderte. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wird bereits dafür Sorge getragen, daß die neue Technologie und die neuen Medien keine Beeinträchtigungen für die Behinderten mit sich bringen, sondern vielmehr neue Möglichkeiten für sie schaffen.

    2.11.11. Der Ausschuß weist darauf hin, daß auf europäischer Ebene die Notwendigkeit besteht, behindertenfreundliche Hardware und Software zu gewährleisten und besondere Initiativen in bezug auf die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte zu ergreifen.

    2.11.12. Der Ausschuß begrüßt deshalb die Mitteilung der Kommission über die Behindertenpolitik der EU und fordert die Kommission auf, das Wissen und die Erfahrungen der Gebietskörperschaften in die Sachverständigengruppen, die eingesetzt werden sollen, einzubringen.

    3. Schlußfolgerungen

    3.1. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU nutzen die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft aktiv, um für mehr Beschäftigung, sauberere Technologie, mehr Kommunikation/Information und mehr Möglichkeiten für den einzelnen Bürger zu sorgen.

    3.2. Der Ausschuß der Regionen ist sich zugleich der großen Veränderungen bewußt, die mit der Einführung und der Anwendung von Informations- und Kommunikationsinstrumenten einhergegangen sind und sich in allen Bereichen unserer Gesellschaft bemerkbar machen werden.

    3.3. Der Ausschuß begrüßt deshalb das Grünbuch "Leben und arbeiten in der Informationsgesellschaft: im Vordergrund der Mensch", da darin gerade die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen aufgezeigt werden, die sich den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den einzelstaatlichen Regierungen und den Organen der EU stellen. Der Ausschuß vertritt jedoch die Auffassung, daß nicht nur konkretere Maßnahmen ergriffen werden müssen und es verstärkt bewußter politischer Entscheidungen bedarf, sondern daß auch eine bessere Koordinierung der EU-Initiativen in diesem Bereich erforderlich ist.

    3.4. Der Ausschuß unterstreicht, daß die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit wie auch von Projekten und des Erfahrungsaustauschs sowie dank ihres Dialogs und der Zusammenarbeit mit den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Entwicklung und Durchführung folgender Aspekte sowie zur Debatte darüber beitragen können:

    - neue Formen der Arbeitsorganisation,

    - geänderte Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt,

    - Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU),

    - Bildungsreformen zur Gewährleistung des lebenslangen Lernens,

    - stärkerer Zusammenhalt in der EU,

    - Initiativen, um den Menschen in der Informationsgesellschaft in den Vordergrund zu rücken,

    - bessere Leistungen für die Bürger allgemein und bessere Bedingungen für Behinderte.

    3.5. Der Ausschuß weist zugleich darauf hin, daß den Herausforderungen oft am besten im Rahmen der auf lokaler und regionaler Ebene angesiedelten Zusammenarbeit zwischen Politikern, Beschäftigten und Fachleuten der Behörden sowie den betreffenden politischen, sozialen und nicht zuletzt privaten gewerblichen Akteuren in dem jeweiligen Gebiet begegnet werden kann.

    3.6. Dem Subsidiaritätsprinzip zufolge müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften deshalb eine zentrale Rolle beim Umgang mit den Möglichkeiten und Problemen der Informationsgesellschaft sowie bei der Planung und Durchführung von EU-Aktionen in diesem Bereich spielen.

    3.7. Der Ausschuß empfiehlt vor diesem Hintergrund, daß die Kommission den lokalen und regionalen Körperschaften eine aktive Rolle zuweist - u.a. im Rahmen regionaler und Beschäftigungspakte - bei:

    - der Ausarbeitung von Strategien und Aktionsplänen für die Informationsgesellschaft,

    - der Entwicklung von Beschäftigungsstrategien,

    - der Förderung der Entwicklungs- und Umstellungsmöglichkeiten der KMU,

    - der Durchführung von Bildungsreformen,

    - der Einführung einer verstärkten Zusammenarbeit und eines intensiveren Dialogs auf lokaler und regionaler Ebene.

    3.8. Der Ausschuß der Regionen unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit,

    - in Programmen und Aktionen für lokale und regionale Gebietskörperschaften - also auch im Rahmen der Strukturfonds - den Bedarf an Wissen über neue Formen der Arbeitsorganisation und die Kenntnis davon in den Mittelpunkt zu stellen;

    - die Frage neuer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt den Sozialpartnern zu überlassen;

    - denjenigen Aktionen und Programmen der EU eindeutig politisch und ökonomisch Vorrang einzuräumen, in deren Mittelpunkt die Wachstumsmöglichkeiten im Dienstleistungsbereich und in der Informationstechnologie stehen;

    - darüber zu diskutieren, wie der Beitrag der Strukturfonds verbessert und für eine optimale Nutzung der Möglichkeiten der Informationsgesellschaft und -technologie sowie zur Schaffung besserer informationstechnologischer Infrastrukturen und Ressourcen in den benachteiligten Regionen der EU eingesetzt werden kann;

    - den engen Kontakt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu den zahlreichen Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene zu einem natürlichen Ausgangspunkt für den Dialog und die Zusammenarbeit zu machen und entsprechende Bildungs- sowie berufliche Weiterbildungs- und Ausbildungsangebote zu schaffen;

    - dafür zu sorgen, daß die wichtigsten Formen der Telekommunikation und der Informationstechnologie überall in der EU vorhanden sind und daß das Angebot zu Preisen erfolgt, die keine Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen;

    - im Rahmen sämtlicher direkter und indirekter Aktionen und Programme in Verbindung mit der Informationsgesellschaft durch den öffentlichen und benutzerfreundlichen Zugang zur Informationstechnologie die Möglichkeit für Entwicklung, Experimente und Erfahrungsaustausch in bezug auf die Arbeit zu schaffen;

    - den Menschen u.a. durch den gleichen und freien Zugang aller zu informationstechnologischen Daten, Informationen und Debatten in den Mittelpunkt der Initiativen, Aktionen und Programme in Verbindung mit der Informationsgesellschaft zu rücken;

    - den Menschen in der Informationsgesellschaft in den Vordergrund zu stellen und dafür die durch die Informationstechnologie gegebenen Möglichkeiten zur Schaffung besserer Dienstleistungen für die Bürger und besserer Bedingungen für Behinderte zu nutzen sowie die Gleichstellung und eine verbesserte Gesundheitspolitik in den Mittelpunkt zu rücken.

    Brüssel, den 16. Januar 1997.

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Pasqual MARAGALL i MIRA

    () ABl. Nr. C 210 vom 14. 8. 1995, S. 109.

    () ABl. Nr. C 219 vom 2. 5. 1996, S. 39.

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