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Document 51996AC1087
Opinion of the Economic and Social Committee on the 'White Paper on the preparation of the associated countries of Central and Eastern Europe for integration into the internal market of the Union` (97/C 30/20)#
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Weissbuch - Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union" (97/C 30/20)
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Weissbuch - Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union" (97/C 30/20)
ABl. C 30 vom 30.1.1997, p. 59–72
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Weissbuch - Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union" (97/C 30/20) -
Amtsblatt Nr. C 030 vom 30/01/1997 S. 0059
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Weißbuch - Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union" (97/C 30/20) Die Europäische Kommission beschloß am 14. Juli 1995, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 c des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen: "Weißbuch - Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union". Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik nahm ihre Stellungnahme am 10. September 1996 an. Berichterstatter war Herr Masucci. Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 338. Plenartagung am 25. und 26. September 1996 (Sitzung vom 25. September 1996) mit 101 gegen 2 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Nachdem der Europäische Rat von Kopenhagen grünes Licht für eine Integration der beitrittswilligen assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas in die Europäische Union gegeben hatte, wurde die entsprechende Heranführungsstrategie auf dem Essener Gipfeltreffen erarbeitet, und zwar auf der Grundlage "strukturierter Beziehungen", die einen konkreten Integrationsprozeß unmittelbar einleiten sollten. 1.2. Dahinter stand unverkennbar der Wunsch, den Übergang zu Marktwirtschaft und Demokratie von Anfang an in die für den Integrationsprozeß notwendige Richtung zu lenken und dabei auf die Erfahrungen zurückzugreifen, die beim Aufbau der Europäischen Union gesammelt wurden. 1.3. Die Schwierigkeiten, Probleme und Ungleichgewichte, die im Laufe dieses Prozesses nicht nur in den MOE-Staaten, sondern auch in den EU-Staaten auftreten werden, können die historische Tragweite dieser Entscheidungen nicht schmälern. 1.3.1. Für das neugestaltete Europa ergibt sich aus dieser Entscheidung eine ungemeine Bereicherung, nicht nur infolge der Erweiterung um ein Gebiet, in dem ein starkes Wirtschaftswachstum zu erwarten ist, sondern auch durch die Einbringung bedeutender Kulturtraditionen, zu denen historische Verbindungen bestehen, sowie die Ausdehnung der EU-Sicherheitszone. Der WSA hofft, daß dies eine gegenseitige Bereicherung ist, die der Bevölkerung der Beitrittsländer zugute kommt. 1.4. Einige der sich bereits abzeichnenden Probleme und Ungleichgewichte sind vorhersehbar und müssen daher frühzeitig vermieden oder abgefedert werden. 1.4.1. Sie hängen - was die EU anbelangt - vor allem mit den Auswirkungen auf die GAP, die Regionalpolitik und die für die Finanzierung der Politiken erforderlichen Mittel zusammen. Ganz allgemein werden sich in einer Union mit 25 oder mehr Mitgliedsländern die Entscheidungsfindung und die Verwaltung schwieriger gestalten. 1.5. Die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder (MOE-Staaten) in die Europäische Union stellt ein großes und komplexes Ziel dar, das auf zwei grundlegende Schwierigkeiten stößt: - die Übernahme des gemeinschaftlichen "Besitzstandes" durch diese Länder, die in bezug auf ihre Institutionen, Verwaltungs- und Marktstrukturen, sozialen Beziehungen und staatsbürgerlichen Rechte unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen; - die Rückschritte im wirtschaftlichen und sozialen Bereich nach der großen politischen Wende 1989, die zum Ausdruck kommen in Wirtschaftsrezession, hoher Inflation, Kaufkraftverlust der Löhne und Gehälter, Absinken des sozialen Schutzes und hoher Arbeitslosigkeit (). 1.6. Wirtschaftlich darf die Integration eines potentiell großen Absatzmarktes nicht losgelöst von den Schwierigkeiten bei der Neugestaltung eines wenig effizienten und stark zentralisierten Produktions- und Handelssystems betrachtet werden. 1.6.1. Dem Bedarf an umfangreichen Investitionen für Infrastrukturen und Dienstleistungen stehen der völlige Mangel an internem Kapital und die Gefahr starker Inflationsschübe gegenüber. Bei der Neugestaltung der staatlichen Verwaltung muß den althergebrachten bürokratischen Apparaten Rechnung getragen werden. 1.7. Die politische Instabilität und die ungewissen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen führen dazu, daß das ausländische Kapital in erster Linie in die Tschechische Republik, nach Ungarn und nach Polen floß. In den übrigen Ländern konzentrierte es sich sehr häufig in den Großstädten, vor allem den Hauptstädten, und ermöglichte dort eine raschere Entwicklung und ein beträchtliches Angebot an Arbeitsplätzen. Dies bedeutete aber gleichzeitig eine Verschärfung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts zwischen den einzelnen Gebieten jedes Landes, wodurch die Kluft noch größer wurde. 1.8. Was den Arbeitsmarkt angeht, so haben die Umgestaltung der Volkswirtschaften und die wachsende Arbeitslosigkeit viele Arbeitnehmer zur Abwanderung in die westlichen Länder gezwungen, auch wenn in den letzten zwei Jahren der Abwanderungsstrom u.a. durch die gründlicheren Kontrollen in den Zielländern stark gebremst wurde. Andererseits ist auch festzustellen, daß Auswanderer wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren, zum Teil, weil sich dort die Lage gebessert hat, aber auch, weil manche von ihnen keine Beschäftigung gefunden und als gesellschaftlich Ausgegrenzte gelebt haben. 1.9. Dies alles hat in breiten Bevölkerungsschichten zu Enttäuschung und Reaktionen auf den Wandel geführt und gibt in einigen Ländern politischen Kräften Auftrieb, die unter der Führung gemäßigter Vertreter des alten Regimes einen allmählicheren Übergang zur Marktwirtschaft befürworten, bei dem die mit der Umstellung einhergehenden hohen sozialen Kosten zumindest teilweise in Grenzen gehalten werden. Die Realität wird zeigen, ob diese Strategie greift. 1.10. Seit 1993 ist in allen Ländern eine Verbesserung zu beobachten, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Ungelöst sind aber weiterhin die Strukturprobleme einer stark zentralisierten Wirtschaft, die zwar tiefgreifender Änderungen bedarf, aber nicht über ein solides Unternehmertum, modernes Management, entsprechende Technologie und Großkapital verfügt. 1.10.1. Eine Schlüsselrolle hat in den letzten Jahren das Gemeinschaftsprogramm PHARE gespielt, dessen Nutzen und Wirksamkeit (aber auch Probleme) der Ausschuß eingehend bewertet hat (). 1.10.2. Trotz der großen Schwierigkeiten wurden die Privatisierung und die Umgestaltung der Wirtschaftssysteme in den MOE-Staaten mit grundlegenden Änderungen (und anfänglichen Fehlern) in den Produktions- und Handelssystemen erstaunlich rasch durchgezogen. In den meisten MOE-Staaten tragen Privatbetriebe derzeit zum BIP mindestens die Hälfte bei (vgl. Anhang II). 1.11. Das von der Kommission erarbeitete Weißbuch ist vor diesem politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund zu sehen. 2. Ziele und Inhalt des Weißbuchs 2.1. Das Weißbuch stellt einen weiteren Schritt in der Heranführungsstrategie dar, die bislang folgende Stadien durchlaufen hat: - Abschluß von Assoziierungsabkommen; - Aufnahme eines "strukturierten Dialogs" zwischen der EU und den assoziierten Ländern in Sektoren mit transeuropäischer Dimension (Energie, Verkehr, Umwelt, Wissenschaft und Technik) und in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres; - Durchführung von Maßnahmen und Leistung technischer Hilfe im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit, hauptsächlich im Rahmen des PHARE-Programms. 2.2. Die Regierungskonferenz, die am 29. März 1996 in Turin eröffnet wurde, hat sich u.a. das Ziel gesetzt, die Institutionen und Politiken der EU auf die Erweiterung vorzubereiten. Erst nach Abschluß dieser Konferenz werden die Verhandlungen über den Beitritt aufgenommen, mit dem auch der gesamte Bestand der Rechtsvorschriften der Union übernommen werden muß. Die Kommission hat jedoch für die dem Beitritt vorausgehende Phase sinnvollerweise "eine zweckmäßige Reihenfolge für die Rechtsangleichung in den jeweiligen großen Bereichen" vorgeschlagen (). Zweck der Heranführungsstrategie ist es, für die assoziierten Länder einen Arbeitsplan zur schrittweisen Übernahme des gemeinschaftlichen "Besitzstandes" festzulegen. Mit dem Beitritt werden die betreffenden Länder Teil des Binnenmarktes. Aus diesem Grund war der Rat von Essen der Ansicht, daß die entsprechende Vorbereitung Kernpunkt der Heranführungsstrategie sein müsse. Demzufolge hat er die Kommission um Vorlage eines Weißbuchs zur Integration in den Binnenmarkt gebeten, das auf die Ausarbeitung eines Programms "für die Erfuellung der Binnenmarktverpflichtungen", das von den einzelnen Ländern "befolgt und von der Union überwacht werden könnte", abzielen sollte. 2.3. Das Dokument wendet sich an die sechs Länder, die mit der EU bereits Assoziierungsabkommen eingegangen sind, nämlich: Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Bulgarien und Rumänien. Es gilt gleichermaßen für die Baltischen Republiken und Slowenien, deren Assoziierung im Gange ist. Die Heranführungsstrategie muß daher bereits jetzt auf die letztgenannten Länder ausgedehnt werden. Dieses Dokument bildet insofern einen allgemeinen Rahmen, als es nicht jedem Land bestimmte Leitlinien vorgibt, sondern an alle Länder insgesamt gerichtet ist. 2.4. Das Weißbuch besteht aus zwei Teilen: der erste, kürzere Teil ist politischer Art und analysiert eingehend Zweck, Kontext und Natur des Binnenmarktes; der zweite Teil - eigentlich ein Anhang - ist sehr viel umfassender und spezifischer, da er die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften unter sämtlichen Aspekten des Binnenmarktes aufführt und darlegt. 2.4.1. Zum ersten Teil im einzelnen: - In Kapitel 1 wird das Konzept des Weißbuchs beschrieben. - In Kapitel 2 werden der Binnenmarkt erläutert und die Hindernisse für Freizügigkeit und freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr dargestellt; ferner wird aufgezeigt, wie diese Hindernisse durch das Gemeinschaftsrecht überwunden werden konnten; anschließend wird die Rolle der Wettbewerbspolitik untersucht. - In Kapitel 3 werden die Kriterien für die Auswahl der im Anhang dargelegten gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und die Sektordarstellungen umrissen und die Zielsetzungen ausgeführt. - In Kapitel 4 wird die Lage in den MOE-Staaten in bezug auf den Binnenmarkt umrissen, und es werden einige Kernprobleme bei der Angleichung an die Gemeinschaftsnormen hervorgehoben. - Kapitel 5 umfaßt die Strategien und spezifischen Programme für die Hilfe der Gemeinschaft an die MOE-Staaten. - In Kapitel 6 werden abschließend die positiven Ergebnisse dargelegt, die mit der Umsetzung des Weißbuchs erzielt werden können, und die Aufgaben erläutert, die der Kommission, den MOE-Staaten und den EU-Mitgliedstaaten zukommen. 2.4.2. Im Anhang werden die einzelnen Bereiche analysiert, vom freien Waren- und Kapitalverkehr bis zur Sozialpolitik, von den veterinärrechtlichen Problemen bis zu den Umweltproblemen und vom Verkehr bis hin zu den audiovisuellen Diensten. Die Grundsatzentscheidungen der Gemeinschaft, die Rechtsakte sowie die für die Gewährleistung ihrer Anwendung erforderlichen Strukturen werden erläutert. 2.5. Der wichtigste Aspekt des Weißbuchs besteht darin, daß "die zentralen Maßnahmen in den einzelnen Bereichen des Binnenmarktes aufgezeigt und eine zeitliche Abfolge für die Annäherung der Rechtsvorschriften empfohlen" werden. () Wie in den Schlußfolgerungen des Rats von Cannes betont wird, stellt das Weißbuch weder eine Hierarchie zwischen den Bereichen noch eine Prioritätenfolge bzw. einen Zeitplan auf. Es ist Aufgabe der betroffenen Länder, ihr eigenes Programm unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedingungen und der jeweiligen Prioritätenfolge festzulegen, allerdings innerhalb der in den Assoziierungsabkommen festgelegten Rahmenbedingungen. 2.6. In dieser Stellungnahme möchte der WSA die Frage beantworten, ob das Weißbuch inhaltlich auf die Zielsetzungen, für die es von der Kommission erarbeitet wurde, zugeschnitten ist und zu ihrer Erreichung hinführen kann; er nimmt ferner zu den Zielen an sich Stellung, indem er die Bedingungen für die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den MOE-Staaten und in der EU insgesamt betrachtet, etwaige Unzulänglichkeiten aufzeigt und Ergänzungen bzw. Änderungen vorschlägt, die er für zweckmäßig erachtet. 3. Ein wesentliches Instrument 3.1. Diese Stellungnahme ist als allgemeines politisches Dokument gedacht. Die nachfolgenden Erwägungen beziehen sich auf Aufbau und Inhalt des Weißbuchs als Ganzes, denn es erscheint zweckmäßig, die einzelnen Bereiche (freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Sozialpolitik, Verkehr, Energie, Telekommunikation, Wettbewerb, Umwelt, Verbraucherschutz usw.) in späteren Einzelstellungnahmen der zuständigen Fachgruppen des Ausschusses zu behandeln. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine eingehendere und gezieltere Untersuchung, auf deren Grundlage der Kommission ausführlichere Ergänzungs- und Änderungsvorschläge gemacht werden können. Gleichwohl wird es für zweckmäßig erachtet, einige kurzgefaßte Bemerkungen allgemeiner Art zu einigen bereichsübergreifenden zentralen Themen zu machen (siehe Anhang I). 3.1.1. Von diesem Ansatz scheint auch die Kommission selbst auszugehen. Sie hat bereits einige auf spezifische Themen bezogene Dokumente zur Erweiterung der EU um die MOE-Staaten erarbeitet, in denen sie sowohl die Auswirkungen auf die Politik der EU als auch die Auswirkungen innerhalb dieser Länder selbst beleuchtet. Das erste dieser Dokumente befaßt sich mit der Handelspolitik und der Unterstützung der MOE-Staaten sowie der NUS (). Es belegt anhand von umfassenden statistischen Angaben, daß die EU der Haupthandelspartner dieser Länder geworden ist. Das zweite, der Landwirtschaft gewidmete Dokument verdeutlicht, daß in erster Linie Modernisierungsmaßnahmen und technische Hilfe benötigt werden, und untersucht auch die Auswirkungen der Erweiterung auf die GAP (). 3.2. Zunächst muß anerkannt werden, daß die Kommission mit ihrem Weißbuch ein Grundlagendokument vorgelegt hat, denn es enthält eine wirkliche "europäische Synthese", in der die komplexen Gegebenheiten des Binnenmarktes analytisch beschrieben werden, und zwar sowohl rein juristisch als auch unter dem Gesichtspunkt der institutionellen und verwaltungstechnischen "Architektur", die in den letzten Jahrzehnten errichtet worden ist. Auch die Vertreter der Bürgergesellschaft der MOE-Staaten haben in ihren Antworten zu den Fragebögen sowie bei der Anhörung in Warschau das Weißbuch als nützlichen und wichtigen Beitrag bezeichnet. 3.2.1. Die einzelnen Kapitel der allgemeinen Erläuterung und die ausführlicheren Sektordarstellungen im Anhang geben unmittelbar einen Gesamtüberblick über den häufig mühsamen Weg, der bislang zurückgelegt wurde. In ihrem Streben nach einer umfassenderen und tieferen Integration Europas haben die Mitgliedstaaten und Regierungen die großen Hürden mit Vernunft und gutem Willen gemeistert. 3.2.2. Das Weißbuch wird für die Regierungsbehörden ebenso wie für die wirtschaftlichen und sozialen Gruppen der MOE-Staaten zweifelsohne ein wesentliches Instrument zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union sein. 3.2.3. Insbesondere die Ausführungen zu den Grundsätzen des Binnenmarktes und der Wettbewerbspolitik (Kapitel 2 und 3) mit den entsprechenden Rechtsvorschriften zur Beseitigung der Schranken, die dem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital entgegenstehen, zeigen den Regierungen der MOE-Staaten ein Programm notwendiger Rechts- und Verwaltungsreformen auf, mit denen diese Länder auf die Annäherung an die Gemeinschaft und die Verwirklichung des Binnenmarktes vorbereitet werden sollen. 3.2.4. Angesichts der tiefgreifenden Unterschiede, die trotz der Umwälzungen der letzten Jahre weiterhin zwischen den Wirtschafts- und Verwaltungssystemen der MOE-Staaten bestehen, schlägt das Weißbuch für die Hinführungsphase einen "Weg" für die Übernahme des Gemeinschaftsrechts vor, der einschneidendere Änderungen mit sich bringt. Es wird somit unterschieden zwischen "zentralen Maßnahmen" und den übrigen zu ergreifenden Maßnahmen, wobei auch innerhalb der zentralen Maßnahmen eine Prioritätenfolge aufgestellt wird. 3.2.5. Nicht minder wichtig ist, daß mit Nachdruck auf die notwendigen Voraussetzungen für die Um- und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts verwiesen wird, nämlich: - Schaffung der administrativen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen; - Behörden und Strukturen, die die korrekte Anwendung und das ordnungsgemäße Funktionieren der Vorschriften sicherstellen. 3.3. Die eigentliche Schwierigkeit besteht nämlich nicht darin, die Rechtstexte identisch zu gestalten oder anzupassen, sondern die Verwaltungsstrukturen anzugleichen und die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu schaffen. 3.4. Die Anhörung in Warschau hat gezeigt, daß das Weißbuch innerhalb der MOE-Staaten eine wirksame Katalysatorfunktion haben kann - ein Grund mehr, der sozialen Dimension und der Forderung nach Berücksichtigung der Standpunkte von Interessengruppen, z. B. von Verbraucherverbänden, erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. 4. Allgemeine Bemerkungen 4.1. Der Ausschuß befürwortet die Absicht der Kommission, die Verhandlungen erst nach Abschluß der Regierungskonferenz aufzunehmen. Mit dem Beitritt wird auch der gemeinschaftliche Besitzstand übernommen. Der Zeitpunkt des Beitritts der einzelnen Länder wird auch vom Verlauf der Anpassung an den gesamten Besitzstand abhängen. Der Ausschuß hofft, daß rechtzeitig die nötigen Voraussetzungen erfuellt werden, damit die Beitrittsverhandlungen mit allen Staaten, die bereits assoziiert oder auf dem Wege zur Assoziation sind, aufgenommen werden können. Der Ausschuß erwartet, daß diejenigen Staaten, nie noch den weitesten Weg bis zur Erfuellung der EU-Anforderungen zurücklegen müssen, zu verstärkten Anstrengungen ermutigt werden. 4.1.1. Daß die MOE-Staaten den gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen und in die Praxis umsetzen müssen, stellt sie sicherlich vor schwerwiegende Probleme; andererseits ist diese Stufe eine notwendige Voraussetzung für die EU-Vollmitgliedschaft, denn inhaltlich wird die EU, der sie angehören wollen, von dem gemeinschaftlichen Besitzstand bestimmt. Dies kann nicht mehr in Frage gestellt werden. 4.1.2. Der in den MOE-Staaten stattfindende Integrationsprozeß ist umfassend, da er alle Bereiche der Gesetzgebung betrifft. Etwaige Unterschiede, die aus besonders wichtigen wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Gründen beizubehalten wären, ließen sich mit Hilfe des Rechtsinstruments Rahmenrichtlinie überbrücken, die verschiedene Wege zur Erreichung eines Ziels erlaubt. 4.1.3. Zwischenzeitlich sollten die MOE-Staaten die interne Zusammenarbeit intensivieren, um zumindest dasselbe Niveau wie bei ihrer Zusammenarbeit mit der EU zu erreichen. Der internen Zusammenarbeit zwischen den MOE-Staaten steht eine in der Geschichte begründete Zurückhaltung im Weg. Die Institutionen der EU sollten sich im Rahmen der Programme der EU, aber auch in der Praxis für die Förderung und Erleichterung dieser internen Zusammenarbeit einsetzen. 4.2. Der Ausschuß betrachtet das Weißbuch als wichtiges Instrument zur Beschleunigung der Integration der MOE-Staaten in die EU und zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den MOE-Staaten. Die Integration wird schließlich sowohl den osteuropäischen als auch den westeuropäischen Ländern zum Vorteil gereichen und ist und bleibt der eigentliche Zweck der Beziehungen zwischen der EU und den MOE-Staaten. Besondere Anstrengungen sind bei der Schaffung integrierter Energie-, Verkehrs- und Kommunikationsnetze zwischen den MOE-Staaten einerseits und der EU andererseits notwendig. Der Ausund Ausbau unabhängiger Interessengruppen, die eine aktive Bürgergesellschaft vertreten, ist für Verbesserungen in wirtschaftlicher und demokratischer Hinsicht ebenfalls wichtig. Im Hinblick auf die Förderung des Wachstums und der wirtschaftlichen Konvergenz in den MOE-Staaten muß die Umgestaltung und Modernisierung der Wirtschaft, vor allem der Industrie und der öffentlichen Verwaltung, gefördert werden, und es müssen mehr in- und ausländische Investitionsmittel fließen. Diese Umgestaltungen müssen möglichst rasch zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bevölkerung dieser Staaten beitragen, die ja das wesentliche Ziel der europäischen Integration ist. 4.3. Eine der Voraussetzungen für erhöhte Investitionstätigkeit und Entwicklungsschübe sind sichere rechtliche Rahmenbedingungen mit beständigen Rechtsvorschriften, deren Durchführungsmodalitäten von Anfang an bekannt sind. Die größte Schwierigkeit besteht jedoch darin, daß es nicht genügt, die Gesetze anzupassen, sondern daß es auch entsprechender Strukturen und Mittel bedarf. Deshalb kommt der technischen und finanziellen Hilfe, die die EU mit PHARE und anderen Hilfsprogrammen bieten kann, um eine einheitliche Übernahme des Binnenmarktsrechts zu ermöglichen, eine so grundlegende Bedeutung zu. Um größtmögliche Effizienz zu gewährleisten, sollte die Umsetzung dieser Vorschriften schwerpunktmäßig in jenen Bereichen vorangebracht werden, in denen wirtschaftliche, rechtliche und ordnungspolitische Schwachstellen bestehen; diese können auch mit Unterstützung der in den einzelnen MOE-Staaten tätigen in- und ausländischen Wirtschaftsteilnehmer ermittelt werden. () Durch sorgfältige Überwachung - auch unter Einbeziehung der Bürgergesellschaft - wird es möglich sein, besser zu kontrollieren, ob die Mittel der Gemeinschaftsfonds effizient genutzt werden. 4.3.1. Ferner geht es darum, eine "rechtliche Sicherheit" zu gewährleisten, d.h. "dem einzelnen Bürger" - möglichst rasch - "rechtliches Gehör zu sichern, zumal bei Verwaltungsentscheidungen". () 4.4. Andererseits hat auch die Union ein internes Problem zu lösen, das den gesamten Prozeß der Osterweiterung in erheblichem Maße beeinflußt: die vollständige Verwirklichung des Binnenmarktes; dabei ist zu berücksichtigen, daß dieser Prozeß nunmehr in Gang gesetzt worden ist und daß für die MOE-Staaten nicht der heutige Binnenmarkt von Belang ist, sondern der Binnenmarkt zum Zeitpunkt ihres Beitritts. Der WSA hat in seiner Stellungnahme () zum Stand der Verwirklichung des Binnenmarktes festgestellt, "daß die immer drängenderen Herausforderungen und Fristen für die Europäische Union - sei es der Druck des internationalen Wettbewerbs, die anstehende Programmierung der Währungsunion oder die in Aussicht gestellten neuerlichen Erweiterungen - für einen politischen Impuls zur umgehenden Verwirklichung eines echten Binnenmarktes sprechen". 4.4.1. Die EU muß also vor der Erweiterung um neue Mitglieder zügig die noch ausstehenden Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes der Fünfzehn ergreifen. Diese betreffen außer den Vorschriften zur Beseitigung der verbleibenden technischen Hemmnisse vor allem den freien Personenverkehr, die Schaffung eines vollständigen und endgültigen Steuersystems für innergemeinschaftliche Transaktionen und eine verstärkte Zollkooperation gegenüber Drittländern. Auf die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird in der jüngsten Stellungnahme des Ausschusses zum Stand der Verwirklichung des Binnenmarktes () deutlich hingewiesen. 4.5. Im Zuge der vollständigen Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands durch die MOE-Staaten müssen Maßnahmen ergriffen werden, die in den derzeitigen Mitgliedstaaten selbst noch nicht in Kraft sind. Außerdem dürfte zum Zeitpunkt des Beitritts die WWU bereits verwirklicht worden sein, was bedeutet, daß die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen völlig anders sein werden. Es empfiehlt sich daher, den MOE-Staaten für genau abgegrenzte Bereiche, in denen sie große Angleichungsschwierigkeiten haben, entsprechende Anpassungs- und Übergangszeiten einzuräumen. 5. Die Auswirkungen der Erweiterung 5.1. Im Hinblick auf eine bessere Bewertung des Weißbuchs ist es angezeigt, auch die Auswirkungen zu berücksichtigen, die sich durch die Osterweiterung für die Gemeinschaftspolitiken ergeben. Die Kommission hat im Dezember 1995 einen Zwischenbericht () zu diesem Thema erstellt, zu dessen Ausarbeitung sie vom Europäischen Rat von Essen aufgefordert worden war. 5.2. In diesem Bericht wird in erster Linie bestätigt, daß der Zeitplan für die Erweiterung hauptsächlich von den Fortschritten abhängt, die die Bewerberländer bei der Umsetzung der für die Vorbereitung erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Reformen erzielen. Die Kommission hält es daher für verfrüht, einen Zeitplan festzulegen, auch deshalb, weil jeder Beitritt einzeln geprüft wird. Damit soll u.a. vermieden werden, daß die Aufnahme eines bestimmten Landes dadurch verzögert wird, daß ein anderes Land noch nicht den gleichen Stand erreicht hat. 5.3. In der Erwägung, daß der Prozeß der Integration der MOE-Staaten und somit der Erweiterung der EU bereits begonnen hat, vertritt die Kommission die Auffassung, daß die geplante Erweiterung in den Beschlüssen der Union über die künftige Entwicklung ihrer Politiken berücksichtigt werden muß. 5.4. Diesbezüglich stellt die Kommission fest: "Ohne Reform der Funktionsweise und des Entscheidungsprozesses der Organe" (im Rahmen der Regierungskonferenz) "könnte die Erweiterung zur Handlungsunfähigkeit oder sogar zum Zerfall der Union führen". () Die Kommission sieht in dieser Reform eine "unerläßliche Voraussetzung sowohl für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen als auch für eine erfolgreiche Verwirklichung der Erweiterung". 5.5. Sehr positiv bewertet die Kommission vor allem die politischen Folgen, und zwar insofern, als der Beitritt der MOE-Staaten wesentlich zu Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa beitragen und den Einfluß Europas auf der internationalen Bühne stärken wird. Insbesondere werden sich nach Auffassung der Kommission mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der internationalen Verbrechens- und Drogenbekämpfung ergeben. 5.5.1. Die Kommission weist darauf hin, daß der Schutz der Minderheiten in einigen Fällen ein heikles Thema bleiben wird und daß daher ein wirksameres System zur Prüfung der Verfassung und der Verfassungsgleichgewichte notwendig ist. Der WSA teilt diese Auffassung. 5.6. Bezüglich der wirtschaftlichen Folgen wird auf die Tragweite der Erweiterung des Binnenmarktes um über 100 Millionen Verbraucher, aber gleichzeitig auch auf das derzeitige gravierende Gefälle zwischen den Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten und der MOE-Staaten hingewiesen. Insbesondere macht die Kommission geltend, daß den namhaftesten Wachstumsprognosen für die mittel- und osteuropäischen Länder und für die gesamte Welt zufolge in zahlreichen MOE-Staaten im Jahr 2005 das BIP pro Kopf noch immer nur knapp über 40 % des derzeitigen EU-Durchschnitts liegen wird. Derzeit liegt das durchschnittliche BIP pro Kopf in den MOE-Staaten bei 30 % des EU-Durchschnitts - außer Slowenien (50 %) und der Tschechischen Republik (über 40 %). 5.6.1. Die Kommission selbst stellt jedoch fest, daß "die wirtschaftlichen Anpassungsprobleme der Union nicht überbewertet werden sollen" (). 5.7. Bezüglich der besonderen Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen teilt die Kommission mit, daß sie derzeit die Probleme prüft, die sich in den Bereichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer, freier Verkehr von Kapital und Finanzdienstleistungen, Energie, Verkehr, Umwelt, Soziales und Verbraucherschutz stellen und daß sie den Rat in einem weiteren Bericht über die Ergebnisse ihrer Analysen unterrichten wird. 5.8. Was die Kohäsionspolitik anbelangt, so können laut Angaben der Kommission "keine konkreten Voraussagen über die Gestaltung der künftigen EU-Kohäsionspolitik oder ihrer finanziellen Auswirkungen gemacht werden;" im übrigen stellt die Kommission diesbezüglich fest: "für die erweiterte Union können theoretische Schätzungen, die auf einer Extrapolation der jetzigen Vereinbarungen ruhen, keine zuverlässige Basis bilden." () Es wird jedoch eine schrittweise Reform für notwendig erachtet, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. 5.8.1. Für den Fall einer uneingeschränkten Anwendung der Kohäsionspolitik in den neuen Mitgliedstaaten sieht die Kommission Übergangsvereinbarungen nach dem Beitritt vor. "Experten zufolge", heißt es in dem Zwischenbericht, "können Fördermittel, die gemessen am BIP des Empfängerlandes eine bestimmte Höhe überschreiten, kaum effizient eingesetzt werden und sogar zu einer Verzerrung der Wirtschaftsstrukturen des Landes führen". () 5.9. Der Zwischenbericht geht auch auf das Thema Landwirtschaft ein. Er erwähnt die Reformen, die bereits eingeleitet wurden, um die Agrarpolitik stärker an die Marktbedingungen anzupassen, und verweist auf die genannte Studie. Die Kommission bekräftigt ihre Auffassung, daß die Beibehaltung des Status quo - unabhängig von der Erweiterung - nicht wünschenswert ist. 5.9.1. Die Kommission würde "eine Weiterentwicklung der Konzepte, die bereits in den Reformen von 1992 vorgesehen waren, vorziehen. Dies bedeutet" - so die Kommission -, "daß weniger Gewicht auf Preisstützung gelegt und umweltpolitischen und sozialen Erwägungen sowie der Entwicklung einer integrierten Politik für ländliche Gebiete mehr Bedeutung beigemessen wird." () Durch diese Strategie würde die Integration der Landwirtschaft der MOE-Staaten erleichtert, denn es würden in erster Linie Programme zur Strukturverbesserung und ländlichen Entwicklung gefördert, die diese Länder am dringendsten benötigen, und dabei keine Verzerrungen der Preisniveaus verursacht. Der WSA ist derzeit mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema beschäftigt. 6. Das Verhältnis zwischen dem Weißbuch und der globalen Strategie zur Vorbereitung auf den Beitritt 6.1. Der Kommission muß zugute gehalten werden, daß sie ein Strategiepapier nicht nur für die Heranführung der MOE-Staaten an die EU, sondern auch für die künftige Gestaltung der Gemeinschaftspolitiken erarbeitet hat. Gleichwohl muß auf einige Unzulänglichkeiten hingewiesen werden, die den objektiven Nutzen des Weißbuchs schmälern könnten. 6.2. Vorab ist vor allem festzustellen, daß die Art und Weise, auf die der Bezug zwischen Angleichung an den Binnenmarkt und Übernahme des Integrationsstandes der Gemeinschaft als Ganzes und auch zwischen den "zentralen Maßnahmen" und dem gesamten Binnenmarktrecht hergestellt wird, nicht zur Klärung der Frage beiträgt, welche Voraussetzungen für den Beitritt zu erfuellen sind. Sie stiftet vielmehr einige Verwirrung. 6.2.1. Im Weißbuch ist beispielsweise zu lesen, daß für den "Beitritt zur Union" "der Integrationsstand der Gemeinschaft als Ganzes übernommen werden muß" (). Unter Ziffer 3.4 heißt es weiter, daß "sich bestimmte Teile des Gemeinschaftsrechts (...) nicht von den übrigen trennen lassen" und daß "etwaige Beitrittsverhandlungen mit den MOE-Ländern (...) daher das gesamte Gemeinschaftsrecht einschließen" werden. 6.2.2. Erst bei der Lektüre der Schlußfolgerungen des Rates von Cannes wird verständlich, daß die assoziierten Länder den gesamten "Besitzstand", nämlich Gemeinschaftsrecht und -politiken, u.U. nach entsprechenden Übergangsphasen, mit dem Beitritt zur Union übernehmen. 6.3. Vor diesem Hintergrund erscheint die Behandlung der "sozialen Dimension" um so besorgniserregender. Sie wird ausdrücklich in Kapitel 3, Ziffern 3.8 und 3.9 erörtert und in Kapitel 4, Ziffer 4.25 nochmals aufgegriffen. 6.4. In Ziffer 3.8 heißt es, daß "die soziale Dimension" - "wie im Vertrag ausdrücklich erwähnt wird" - "ein wichtiger Bestandteil der Binnenmarktpolitik" ist. In Ziffer 3.9 wird hingegen bestätigt, daß "ein hohes Maß an sozialem Schutz (...) ein grundlegendes Ziel der Union (ist), zu dem u.a. der Binnenmarkt durch seinen wirtschaftlichen Nutzen beiträgt". Es wird also zu Recht festgestellt, daß es sich um zwei komplementäre Aspekte handelt. 6.5. Dies scheinen indes nur Lippenbekenntnisse zu sein, da das Hauptanliegen des Weißbuchs offenbar primär darin besteht, ein Hoechstmaß an "Benutzbarkeit" des Binnenmarktes sicherzustellen, statt den Unionsbürgern bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Denn die wesentlichen Beweggründe, aufgrund deren die Mitgliedstaaten der sozialen Dimension im Vertrag breiten Raum einräumten, werden als selbstverständlich vorausgesetzt; statt dessen wird hervorgehoben, daß "uneinheitliche einzelstaatliche Grundvorstellungen über Arbeitnehmerrechte oder Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (...) unterschiedliche Kosten für die Wirtschaftsbeteiligten zur Folge haben und den Wettbewerb verzerren" können (Ziffer 3.8). 6.5.1. Angesichts dieser Feststellung wäre eigentlich ein Verweis auf ein weiteres Weißbuch über die Sozialpolitik zu erwarten, das die Geschlossenheit des sozialen Modells zum Ziel hat. 6.6. Hingegen ist in Ziffer 3.9 zu lesen, daß "die Darstellung der Binnenmarktvorschriften im Weißbuch (...) diejenigen Sozialbestimmungen (enthält), die Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes haben oder notwendige Ergänzungen zu anderen zentralen Maßnahmen, z. B. im Gesellschaftsrecht, darstellen". 6.7. Das Weißbuch ist in gewisser Weise eine "Visitenkarte", mit der sich die EU den beitrittswilligen Ländern vorstellt. Auch wenn darin der Schwerpunkt auf dem Binnenmarkt liegt, ist es doch Teil eines wirtschaftlichen und sozialen Gesamtmodells. Die Kommission selbst räumt ein, daß das Weißbuch nicht auf alle Tätigkeiten der EU eingeht und daher ergänzt werden muß. Man muß sich fragen, ob das im Weißbuch von der EU vermittelte Bild der gewünschten Selbstdarstellung gerecht wird und vor allem das widerspiegelt, was die EU gern sein möchte. 6.8. Unter diesem Gesichtspunkt ist die dem Weißbuch zugrundeliegende "Lesart" der sozialen Dimension, der zufolge sie ein Faktor für das Funktionieren des Wettbewerbs und des Binnenmarkts ist, wohl kaum zu befürworten, vor allem deswegen, weil man mit diesem Modell Gefahr läuft, die soziale Dimension ihrer Eigenständigkeit zu berauben. 6.8.1. Der Binnenmarkt macht den Mehrwert der EU aus; endgültiges Ziel der Erweiterung sollte jedoch die Förderung der Sicherheit und Stabilität und des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells sein. Der Binnenmarkt ist nicht als Selbstzweck zu verstehen, sondern als Mittel, Lebensqualität und Arbeitsumfeld der Bürger zu verbessern, sowie als Voraussetzung für die ungehinderte Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Unternehmen. 6.8.2. Die vier Freiheiten, die der Binnenmarkt garantiert, müssen eng mit der sozialen Dimension verknüpft werden. Der soziale Dialog muß daher Bestandteil dieses Prozesses, der in den Binnenmarkt mündet, sein. 6.8.3. Die Sozialpolitik kann und darf nicht wie ein sektoraler Aspekt behandelt werden, sondern sie muß als eine "Dimension" ernst genommen werden, die sich durch sämtliche Integrationsprobleme zieht. Eine Beitrittsstrategie muß unbedingt zwei Standbeine haben: ein wirtschaftliches und ein soziales. 6.8.4. Die soziale Dimension ist ein untrennbarer Bestandteil des Binnenmarktes; das sollte man auch deswegen hervorheben, um zu verhindern, daß der Beitritt der MOE-Staaten nur zur Schaffung einer Freihandelszone führt und nicht zum Aufbau eines Europas der sozialen Marktwirtschaft. Auch die Sozialpolitik muß daher im Mittelpunkt des Integrationsprozesses stehen. 6.9. Man könnte sagen, daß sich das Weißbuch auf die Maßnahmen zum Binnenmarkt beschränkt, doch wäre diese Behauptung offenkundig haltlos, da die Auswirkungen der sozialen Kosten auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Wettbewerbsbedingungen niemandem verborgen bleiben können. 6.10. Ein zweifellos wichtiger Aspekt dieses Problems ist die Gefahr eines "sozialen Dumpings", das durch die Verlagerung von Produktionsstandorten ganze Sektoren der EU in die Krise stürzen kann. Gleichzeitig entsteht dadurch in der Öffentlichkeit der betroffenen Mitgliedstaaten ein Widerstand gegen den Integrationsprozeß, der der Vollendung einer erweiterten Europäischen Union sicherlich nicht zuträglich ist. 6.11. Der enge gestalterische Rahmen der in diesem Weißbuch von der Kommission skizzierten Heranführungsstrategie wird sicherlich durch das politische Konzept des ihm zugrundeliegenden Dokuments vorgegeben, d.h. von Anhang IV der Schlußfolgerungen des Rates von Essen, wo die Sozialpolitik mit keinem Wort erwähnt wird. 6.12. Auch in diesem Rahmen wird eine Grundeinstellung vertreten, die zur Abkehr der Bürger von den Gemeinschaftsinstitutionen beiträgt und zu immer größeren Schwierigkeiten bei der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht führte. 6.13. In Ziffer 4.25 wird schließlich schlicht und einfach die Überzeugung der Regierungen der MOE-Staaten wiedergegeben, daß ihre Vorschriften "in bezug auf die Sozialpolitik" "in weiten Bereichen weitgehend den EU-Normen" entsprächen. Die bei der Anhörung in Warschau vertretenen Dachverbände der Gewerkschaften teilten diese Überzeugung nicht. Die Kommission wird daher ihre diesbezügliche Auffassung revidieren müssen. 6.14. Die Kommission übergeht also mit diesem Weißbuch konkrete Probleme, die sich unweigerlich bei der formellen und praktischen Annäherung der MOE-Staaten an die EU ergeben. So wird z. B. nicht der neuen Einkommensverteilung Rechnung getragen, die sich durch die (vielfach noch zu vollbringende) Abschaffung des zentralisierten Wirtschaftssystems und des Verwaltungsapparats der früheren Regime ebenso wie durch die Einführung eines freien, vom Wettbewerb bestimmten Marktes ergeben hat, was zur Bildung neuer gesellschaftlicher Schichten und starken Benachteiligung einstmals protegierter Bevölkerungsgruppen führte und entsprechende politische und soziale Konsequenzen nach sich zog. 7. Schlußfolgerungen 7.1. Der WSA drängt darauf, daß nicht nur eine Beitritts-, sondern auch eine echte Integrationsstrategie für die MOE-Staaten erarbeitet wird. Dies setzt Vorkehrungen in mehrfacher Hinsicht voraus: Erstens muß die EU eindeutig die Änderungen bekanntgeben, die sie zur Vorbereitung des Beitritts der MOE-Staaten vornehmen wird. Zweitens müssen die MOE-Staaten das wirtschaftliche und soziale Modell der EU übernehmen, das auf die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürger sowie die Bedingungen für eine freie wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen ausgerichtet sein muß. Drittens müssen die Gemeinschaftsinstitutionen einige soziale Errungenschaften der MOE-Staaten aufmerksam unter die Lupe nehmen. 7.1.1. Der Ausschuß unterstreicht erneut, daß es der EU - auch im Hinblick auf eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit in den Mitgliedsländern und assoziierten Ländern - nur zum Vorteil gereichen kann, wenn sie als Kernelement ein umfassendes wirtschaftliches und soziales Modell anbietet, in dem die Sozialpolitik eine grundlegende Komponente ist. 7.2. Der WSA ersucht die Kommission, die sozialen Auswirkungen der im Weißbuch vorgesehenen Maßnahmen zu untersuchen und flankierende, über die technische Hilfe im Rahmen von PHARE hinausgehende Maßnahmen vorzuschlagen. Der Bericht, den die Kommission gemäß den Beschlüssen des Madrider Gipfels über die Fortschritte erstellen muß, die in jedem einzelnen Land bei der Annäherung der Rechtsvorschriften und der Einführung der für den Beitritt zur EU erforderlichen Verwaltungsinstrumente gemacht werden, sollte auch die Sozialgesetzgebung sowie die Vorsorge- und Schutzsysteme für Arbeitnehmer, Frauen, Jugendliche usw. miteinbeziehen. 7.3. Dies ist auch wichtig, wenn vermieden werden soll, daß zwischen der EU und den MOE-Staaten eine "Freihandelszone" ohne ein wirkliches gemeinschaftliches Aufbauwerk entsteht, und sei es auch nur für eine Übergangszeit, deren Dauer niemand voraussagen könnte. Die geltenden Europaabkommen könnten zu einer solchen Situation führen, und der strukturierte Dialog allein reicht nicht aus, um über dieses Anfangsstadium eines Wirtschaftsbündnisses hinauszugelangen. Es gilt folglich, Willen und Bereitschaft zu einer wirklichen Integration mit den MOE-Staaten zu bekräftigen. 7.3.1. Das Ziel kann nicht nur darin bestehen, den Verbrauchermarkt zu erweitern, der noch von westlichen Produzenten dominiert wird, wie aus dem Überschuß der Handelsbilanz zugunsten der EU ersichtlich ist (1988 hielten sich Ein- und Ausfuhren nahezu die Waage). Kernziel muß hingegen die Einbindung der Bürger in ein Gesellschaftsmodell sein, das auf den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft beruht und in dem die Sozialpartner eine Schlüsselrolle spielen. 7.4. Allerdings sollte dabei der Fehler vermieden werden, der in den letzten Jahrzehnten in der EU begangen wurde, nämlich die Gestaltung der Gemeinschaft und späteren Union Experten aus Politik, Wirtschaft und Justiz zu überlassen und ihr dadurch eine elitäre Prägung zu geben, ohne die Bürger - über die Verbände aus Wirtschaft und Gesellschaft - mit einzubeziehen, sie zu informieren und aktiv mitwirken zu lassen. Dies ist noch viel wichtiger in jenen Ländern, die derzeit einen tiefgreifenden politischen und wirtschaftlichen Wandel mit hohen sozialen Kosten durchleben und daher Gefahr laufen, die Integration in die EU nur mit etwaigen zusätzlichen sozialen Kosten in Verbindung zu bringen, ohne das Gesamtkonzept in politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht zu erfassen. 7.5. Es sollte erwähnt werden, daß alle Sozialpartner in den MOE-Staaten sowie die akademischen Fachleute zu bedenken geben, daß der Integrationsprozeß nicht alleinige Sache der Regierungen ist. Anläßlich der Anhörung haben sie sich darüber beschwert, daß sie nicht am Dialog zwischen den Regierungen und den EU-Instanzen beteiligt wurden. Die Ergebnisse eines dergestalt eingeschränkten Vorhabens dürften weder ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes noch den Aufbau von Verbänden und Gewerkschaften fördern. Die Kommission sollte also offiziell darauf drängen, daß die Verbände und Gewerkschaften beteiligt werden und der soziale Dialog als wesentliches Element eines Gesellschaftsmodells, wie wir es gemeinsam aufbauen, gefördert wird. Die Bürgergesellschaft spielt bei der Festigung der Demokratie eine wesentliche Rolle. 7.5.1. Die von der Kommission in den MOE-Staaten eingeführten Informationsmechanismen können alleine sicherlich nicht die Kenntnis der laufenden Integrationsprozesse und ihre Transparenz gewährleisten. Sie können nicht eine Aufgabe übernehmen, die in erster Linie den Institutionen dieser Länder zukommt und von diesen derzeit unzureichend oder nicht überall in gleichem Maße wahrgenommen zu werden scheint. 7.5.2. Aus dem Umstand, daß sich die Aussicht auf die Erweiterungen heute allgemeiner Zustimmung sowohl bei der Öffentlichkeit als auch bei den wirtschaftlichen und sozialen Interessenverbänden erfreut, läßt sich schließen, daß eine genaue Aufklärung und enge Einbindung aller den Prozeß nicht etwa - wegen des unvermeidlichen Drucks, der von den Interessengruppen ausgeht - aufhalten würde, sondern ihn vielmehr erleichtern und verstärken dürfte. Außerdem dürfte sich durch die Beteiligung der Interessengruppen, auch derjenigen, denen in einer ersten Phase Nachteile drohen, vermeiden lassen, daß Informationsdefizite von Leuten ausgenützt werden, die sich dann in einem ihnen günstig erscheinenden Moment gegen den Beitritt aussprechen könnten. 7.6. Der WSA muß seinerseits nachdrücklich auf die Einrichtung von gemischten Wirtschafts- und Sozialräten EU/MOE-Staaten drängen. Nur der Wirtschafts- und Sozialrat EU-Ungarn tritt jetzt nach dem Beschluß des Assoziationsrates vom Juli 1996 in die operationelle Phase, und dies drei Jahre nach dem grundsätzlichen Beschluß. Diese Gremien könnten den Sozialpartnern und den anderen Interessengruppen nützliche Dienste erweisen, wenn sie sich zu Fragen äußern wollen, die Gegenstand des strukturierten Dialogs zwischen den Regierungen der MOE-Staaten und dem Europäischen Rat sind. 7.6.1. Unter Berücksichtigung der Wünsche, die die verschiedenen Vertreter der MOE-Staaten anläßlich der Anhörung in Warschau vorgetragen haben, hat der WSA beschlossen, einen direkten Dialog mit diesen Vertretern in Gang zu setzen und zu pflegen. Dies impliziert die Schaffung einer Beobachtungsstelle, die den Integrationsprozeß aufmerksam verfolgen kann. 7.7. Angesichts der dargelegten Probleme müssen bei den spezifischen Übergangsperioden der einzelnen Länder die unterschiedlichen Ausgangssituationen und die bislang erfolgten Annäherungsprozesse berücksichtigt werden. In diese Richtung hat sich auch der Europäische Rat von Madrid bewegt, indem er den Beschluß zur gleichzeitigen Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Maßgabe versah, daß die Verhandlungen dem Schrittempo des jeweiligen Landes angepaßt werden. 7.8. Andererseits macht gerade die politische und soziale Instabilität der letzten Zeit als Reaktion auf die Geburtswehen des Wandels deutlich, daß der Integrationsprozeß unbedingt ohne weitere Verzögerung vorangetrieben werden muß. Die EU und jeder einzelne Mitgliedstaat müssen diese Integration im Rahmen eines strategischen Gesamtkonzepts zu ihrer "ureigenen" Zielsetzung machen, die unmittelbare Auswirkungen auf ihre künftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen hat. Das Gelingen dieser Integration kann zu einer entscheidenden Stärkung der Rolle und des Durchsetzungsvermögens Europas im Wettstreit mit anderen wichtigen Wirtschafts- und Handelsräumen führen. Die EU sollte die internen Reformen, die dafür notwendig sind, nicht hinausschieben. 7.9. Die MOE-Staaten sollten zudem darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie parallel zu ihrer Vorbereitung auf den Beitritt zur EU ein Hoechstmaß an Integration untereinander herstellen und so z. B. auch ihre Beitrittsprogramme aufeinander abstimmen sollten. Dies könnte u.a. durch den Ausbau der regionalen Zusammenarbeit, der allerdings die Überwindung politischer und wirtschaftlicher Widerstände voraussetzt, erfolgen. In diese Richtung gehen auch einige Entwicklungshilfeprogramme zur Förderung regionaler Initiativen. 7.10. Der Ausschuß fordert die Kommission auf, ihn laufend über die Fortschritte bei der Vorbereitung des Integrationsprozesses und der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen zu unterrichten, um entweder in Form von Initiativstellungnahmen oder aufgrund einer Befassung durch die Kommission rechtzeitig dazu Stellung nehmen zu können. 7.11. Eingehendere Bewertungen verschiedener Aspekte des Beitritts überläßt der Ausschuß den zuständigen Fachgruppen beim WSA, die beschließen können, hierzu ergänzende Stellungnahmen auszuarbeiten. Brüssel, den 25. September 1996. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Carlos FERRER () Europäische Kommission, Europa 2000+, 1994, S. 234. () Informationsbericht des WSA zum Thema "Die Evaluierung des PHARE-Programms", Berichterstatter: Herr Gafo Fernández (Dok. CES 1281/94 fin). () Weißbuch der KEG - Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union, Dok. KOM(95) 163 endg., Ziffer 3.16. () Europäische Kommission, Weißbuch, 1995, S. 1a. () Europäische Kommission: Für eine stärkere wirtschaftliche Integration, 1995. () Europäische Kommission: Alternative Strategien für die Entwicklung der Beziehungen im Bereich Landwirtschaft zwischen der EU und den assoziierten Ländern im Hinblick auf deren künftigen Beitritt - Studie (Strategiepapier Landwirtschaft), Dok. CSE (95) 607 (und Dok. IP/95/1314). () Die Kosten für die Teilnahme von Angehörigen der MOE-Staaten an den finanzierten Initiativen werden aus Mitteln der vom EP eingesetzten Haushaltslinie B3, Haushaltsposten 4.004, gedeckt. () KEG, Weißbuch, Ziffer 2.30. () Stellungnahme des WSA zu dem "Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Der Binnenmarkt 1994" (Berichterstatter: Herr Vever), ABl. Nr. C 39 vom 12. 2. 1996. () Stellungnahme des WSA zu dem "Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Der Binnenmarkt 1995" (Berichterstatter: Herr Vever), ABl. Nr. C 212 vom 22. 7. 1996. () Zwischenbericht der Kommission für den Europäischen Rat über die Auswirkungen der Erweiterung um die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas auf die Politiken der Europäischen Union. Dok. CSE (95) 605. () A.a.O., Ziffer 5. () A.a.O., Ziffer 24. () A.a.O., Ziffer 38. () A.a.O., Ziffer 42. () A.a.O., Ziffer 45. () Weißbuch, S. 1a. ANHANG I Bemerkungen zum Anhang des Weißbuchs 1. Zum Abschnitt über den freien Kapitalverkehr ist festzustellen, daß die Aufzählung der Maßnahmen und Anstrengungen der EU seit 1960 zwar sehr aufschlußreich sein mag, daß es aber schwerfällt, zwischen "zentralen" und "nichtzentralen" Maßnahmen zu unterscheiden. Auch wenn sich die Lage auf den Finanzmärkten im Vergleich zu den sechziger und siebziger Jahren grundlegend geändert hat und somit eine strikte Unterscheidung zwischen lang- und mittelfristigen Kapitalbewegungen nicht mehr relevant ist, könnte die Abfolge der Angleichungsschritte geändert und vor allem auf die Besonderheiten der Volkswirtschaft der einzelnen Länder abgestimmt werden. 1.1. Es ist jedoch eine vollständige Liberalisierung geboten, wenn man erreichen will, daß die MOE-Staaten attraktive Standorte für ausländische Investoren werden und ein wettbewerbsfähiger Finanzsektor entsteht. Auf die notwendigen flankierenden Maßnahmen wird im Anhang zum Weißbuch (AWB) wohl etwas zu allgemein eingegangen. 2. Der freie Warenverkehr und die Sicherheit von Industrieerzeugnissen sind unerläßlich für die Integration in den Binnenmarkt und die Entwicklung des Handels. Der Ausschuß befürwortet voll und ganz den im AWB dargelegten Ansatz und teilt die Auffassung, daß die Harmonisierung in diesem Bereich ein - nicht nur in technischer Hinsicht - äußerst komplexer Prozeß der Umstellung eines starren, zentralisierten Systems auf ein neues, partizipatorisches System ist. In diesem Zusammenhang sei besonders auf zwei Aspekte hingewiesen, deren Tragweite über diesen Bereich hinausgeht. 2.1. Erstens: Was die Vermeidung neuer Handelshemmnisse betrifft (Richtlinie 83/189/EWG), so wird die Einführung eines vergleichbaren Systems für den Informationsaustausch zwischen den MOE-Staaten empfohlen, damit in einer weiteren Phase ein Abkommen zwischen der EU und diesen Ländern geschlossen, d.h. zwei kompatible Systeme miteinander verbunden werden können. Dies ist ein Schritt zu einer engen regionalen Zusammenarbeit. 2.2. Zweitens: Bezüglich der Richtlinien des "Neuen Konzepts" für allgemeine Bereiche wie Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz wird die Einbeziehung und Beteiligung der betroffenen Kreise, der Verbraucher sowie der Sozialpartner und der Ersatz der staatlichen Einrichtungen durch partizipative, nach dem Prinzip des Konsens arbeitende Normungsgremien gefordert. Diese Umgestaltung hat natürlich eine weitreichende politische und soziale Bedeutung. 3. Im Bereich des Wettbewerbs ist die Schaffung der Rahmenbedingungen für den freien Markt in diesen überwiegend staatswirtschaftlichen Ländern eine der schwierigsten Aufgaben. Dabei besteht parallel zu dem schwierigen Privatisierungsprozeß ein erster Schritt sicherlich darin, zwischen staatlichen Unternehmen und staatlich kontrollierten Unternehmen zu differenzieren, indem diesen eine gesonderte Rechtspersönlichkeit verliehen wird. Darüber hinaus müssen die MOE-Staaten in der Phase vor dem Beitritt eine nationale Behörde einsetzen, die mit ähnlichen Kontrollbefugnissen wie die der Union ausgestattet wird. 4. Politik und Maßnahmen im sozialen Bereich: Der Ausschuß betont erneut seine Auffassung, daß die soziale Dimension getrennt und nicht in Verbindung mit dem Binnenmarkt betrachtet werden muß und daß daher die Charta der Grundrechte der Arbeitnehmer und das in den Vertrag von Maastricht aufgenommene Abkommen über die Sozialpolitik schon in der Phase vor dem Beitritt Bezugspunkte sein können. Der Ausschuß anerkennt jedoch auch die Bedeutung der aufgeführten Prioritäten und macht hierzu zunächst einige allgemeine Bemerkungen. 4.1. Insbesondere bezüglich der Chancengleichheit für Männer und Frauen sei angemerkt, daß die Rechtsvorschriften der Europäischen Union nicht darauf ausgelegt sind, weiter fortgeschrittene einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu ersetzen. Angesichts des rückläufigen Inlandsprodukts und der Verschlechterung der Lebensbedingungen ist in den MOE-Staaten derzeit ein Wandel in bezug auf die Präsenz und die Rolle der Frauen am Arbeitsplatz in Gang. 4.2. Die Art und Weise, in der auf Artikel 118 a des Vertrags Bezug genommen wird, könnte dahingehend mißverstanden werden, daß die Rechtsvorschriften über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz den KMU keine verwaltungsmäßigen Auflagen vorschreiben. Im Vertrag heißt es hingegen "... Auflagen, die der Gründung und Entwicklung von Klein- und Mittelbetrieben entgegenstehen." In die erste Phase sollten jedoch alle allgemeinen Richtlinien einbezogen werden. 4.3. Was das Arbeitsrecht und die Arbeitsbedingungen betrifft, so sollte die Richtlinie 94/45 über die Europäischen Betriebsräte in der ersten Phase eingeführt werden, auch um der Realität in den MOE-Staaten Rechnung zu tragen, in denen Betriebsräte bereits bestehen. 5. Der Umweltbereich sollte von den Politiken im Rahmen der "strukturierten Beziehungen" abgedeckt werden. Die diesbezüglichen Maßnahmen müssen - wie dies in den Assoziierungsabkommen vorgesehen ist - von Anfang an in die Entwicklungspolitik einbezogen werden. Nachdem die Umweltverschmutzung in fast allen MOE-Staaten ein besonders gravierendes Problem ist, dürfen hier keine Ausnahmen toleriert werden. Auch die Umweltpolitik ist ein Bereich, der nicht einzig und allein im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gesehen werden darf, sondern einen eigenen Handlungsbereich darstellt, für den gemäß dem Wunsch des Umweltrates vom 5. Oktober 1994 ein eigenes Konvergenz- und Harmonisierungsprogramm aufzustellen ist. 5.1. Besondere Bedeutung kommt in diesem Bereich den flankierenden Maßnahmen zu, damit die Rechtsvorschriften auch greifen. In dieser Hinsicht könnte das Europäische Umweltamt tätig werden. 6. Ein Gesellschaftsrecht mit gemeinsamen Grundregeln ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt. Der Ausschuß stimmt mit der im Weißbuch vertretenen Auffassung überein, daß nicht nur Vorschriften Vorrang einzuräumen ist, die ungehinderte Unternehmens- und Niederlassungsgründungen sowie Kapitalbeteiligungen vorsehen, sondern auch allen Vorschriften zur Gewährleistung der Transparenz und des Gläubigerschutzes sowie allen unerläßlichen Verwaltungs- und Begleitmaßnahmen. 7. In einem durch verschärften Wettbewerb und immer größere Benachteiligungen geprägten Markt ist der Schutz des geistigen Eigentums eine unabdingbare Voraussetzung für die Förderung der geistigen Kreativität und die ungehinderte Verbreitung von Ideen. Der Ausschuß bekräftigt die Auffassung, daß die Unterzeichnung der Übereinkommen der Uruguay-Runde und damit die Anerkennung der handelsbezogenen Aspekte der geistigen Eigentumsrechte durch die MOE-Staaten (mit Ausnahme Bulgariens) nicht genügen, um die Anforderungen des Binnenmarktes zu erfuellen, und daß daher harmonisierte rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Bis diese Bedingungen geschaffen sind, sollten Übergangsabkommen zum Schutz von Produkten und Dienstleistungen geschlossen werden. 8. Der Ausschuß befürwortet den Ansatz im Bereich des Verbraucherschutzes, dessen Ausrichtung und spezifische Zielsetzungen auf jeden Fall anerkannt und bekräftigt werden müssen. Er darf nicht als Nebenprodukt der Binnenmarkt- und Wettbewerbspolitik betrachtet werden, da er wesentlich zur Entwicklung einer Marktwirtschaft beiträgt. Sehr ausführlich werden in dem Anhang zum Weißbuch die Voraussetzungen beschrieben, die zu schaffen sind, um die Rechtsvorschriften umsetzen zu können. Insbesondere wird auf die Anerkennung der Grundrechte der Verbraucher, die Unterrichtung und Aufklärung der Verbraucher, die Geltendmachung von Rechtsmitteln und die Förderung von Verbrauchervereinigungen eingegangen. ANHANG II Die wirtschaftliche Entwicklung im Überblick 1.1. Für einen kurzen, aber doch aufschlußreichen Überblick über die bislang in den MOE-Staaten erfolgte Entwicklung sollen nachfolgend einige der wichtigsten statistischen Daten aufgeführt werden. Es muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß die Erfassung und Auswertung der Daten in diesen Ländern noch sehr verbesserungsbedürftig ist. () In bezug auf das BIP, ausgedrückt in US-$, sind von 1992 bis 1995 folgende Zuwächse zu verzeichnen: - in Bulgarien von 8,6 auf 12,9 Milliarden; - in der Tschechischen Republik von 28 auf 45,0 Milliarden, - in Ungarn von 36,5 auf 44,0 Milliarden; - in Polen von 84,3 auf 121,0 Milliarden; - in Rumänien von 22,1 auf 33,7 Milliarden; - in der Slowakischen Republik von 10,9 auf 16,0 Milliarden. 1.2. Die Auslandsverschuldung belief sich in Bulgarien (1995) auf 10,7 Milliarden $, in der Tschechischen Republik (1995, 2. Quartal) auf 13 Milliarden $, in Ungarn (1995, 2. Quartal) auf 33 Milliarden $, in Polen (1995, 4. Quartal) auf 44,3 Milliarden $, in Rumänien (1995, 2. Quartal) auf 4,8 Milliarden $ sowie in der Slowakei (1995, 2. Quartal) auf 5,0 Milliarden $. 1.3. Der Privatisierungsprozeß verlief in den einzelnen Ländern recht unterschiedlich. Der Prozentsatz des BIP, der von Privatunternehmen erwirtschaftet wurde, lag 1994 in Bulgarien bei 27,2 %, in der Tschechischen Republik bei 56,3 %, in Rumänien bei 35 %, in der Slowakei bei 58 %, in Ungarn und Polen bei 50 % bzw. 55,3 % (Daten 1993). 1.4. Sehr unterschiedlich sah ferner das Konsumverhalten der Privatverbraucher aus: Während in den Jahren 1992-1993 in einigen Ländern ein Rückgang verzeichnet wurde (Bulgarien: - 13,2 %), stieg der Privatverbrauch in der Tschechischen Republik zwischen 1992 und 1994 um 23,3 %. In Ungarn ist der Privatverbrauch nach einem leichten Rückgang im Jahr 1992 (- 1,3 %) in 1993 und 1994 um jährlich 1,3 % gestiegen. In Polen wurde zwischen 1992 und 1994 ein Anstieg von 11,8 Prozentpunkten verzeichnet, während für Rumänien nur eine Angabe vorliegt, nämlich ein Rückgang von 9,8 % für 1992. In der Slowakischen Republik fanden zwei gegenläufige Entwicklungen statt: ein Anstieg des Verbrauchs um 1,2 % in 1993 und ein Rückgang um 3,4 % in 1994. 1.5. Die Inflationsrate war in allen Ländern - wenn auch mit unterschiedlichen Auswirkungen - sehr hoch: Bulgarien verzeichnete 1994 eine Rekordmarke von 122 %, konnte diese jedoch 1995 auf 28,6 % drosseln. In Polen lag die Inflation 1992 bei 44,4 %, ist aber 1995 auf 20,7 % gesunken. Rumänien hat 1993 295 % erreicht, diese Quote 1995 aber drastisch auf 27,4 % gedrosselt. Nachdem die Inflationsrate in der Slowakei von 9,1 % im Jahre 1992 auf 25,1 % im Jahre 1993 anstieg, konnte sie 1994 wieder auf 11,7 % und 1995 auf 6,7 % zurückgefahren werden. Auch die Tschechische Republik hat - nach der Quote von 12,7 % im Jahre 1992 - 1993 einen Inflationsschub (von 18,2 %) hinnehmen müssen. Allerdings konnte die Inflationsrate 1994 wieder auf 10,25 % gedrosselt werden, und 1995 ist sie bei 8,7 % stehengeblieben. 1.6. Die Arbeitslosenquote lag Ende 1995 in Bulgarien bei 11 %, in Ungarn bei 10,4 %, in Polen bei 14,9 % und in der Slowakei bei 13,1 %. In Rumänien lag sie bei 8,7 %, während die Tschechische Republik eine Spitzenleistung vollbrachte (nur 3,1 %). Die monatlichen Löhne und Gehälter lagen 1995 in Bulgarien bei umgerechnet 123 $, in der Tschechischen Republik bei 380 $, in Ungarn bei 346 $, in Polen bei 294 $, in Rumänien bei 146 $ und in der Slowakei bei 279 $. 1.7. Die EBWE, die OECD und der IWF stimmen in ihren Prognosen für 1996 darin überein, daß die MOE-Staaten der dynamischste Wachstumsraum sein werden. 1.8. Es sollte darauf hingewiesen werden, daß das in den MOE-Staaten seit 1990 erzielte Wachstum in den Statistiken nicht ganz zum Ausdruck kommt: Dies liegt u.a. an dem Boom der Schattenwirtschaft, die sich zwar jeder statistischen Erhebung entzieht, aber doch eine entscheidende Rolle spielt, was z. B. deutlich wird an der Diskrepanz zwischen der Kaufkraftentwicklung der Löhne und Gehälter auf der einen Seite und dem Anstieg des Verbrauchs auf der anderen. So ging z. B. in Polen in den Jahren 1990 bis 1992 die Kaufkraft um 30 % zurück, während gleichzeitig der Verbrauch so drastisch anstieg, daß das Land seine Rezession überwinden konnte. Der Anteil der Schattenwirtschaft am BIP wird in Ungarn auf 30 % und in Polen auf mindestens 20 % veranschlagt. () 1.9. Die MOE-Staaten wurden in den letzten Jahren von der Gemeinschaft finanziell stark unterstützt: So wurden ihnen zwischen 1990 und 1993 im Rahmen des PHARE-Programmes über 2,2 Milliarden ECU zur Verfügung gestellt, zu denen noch 1,308 Milliarden ECU von der EIB und 29,212 Milliarden ECU von der EBWE hinzukommen. 1.10. In den 90er Jahren hat das Handelsaufkommen zwischen der EU und Osteuropa insgesamt beträchtlich zugenommen. Den Statistiken für die gesamten - assoziierten und nicht assoziierten - Staaten Mittel- und Osteuropas () zufolge ist das Ausfuhrvolumen der EU in diese Länder 1994 um 21,7 % und das Importvolumen aus diesen Staaten in die EU um 26,7 % gestiegen und beläuft sich auf rund 40 Milliarden bzw. 33,6 Milliarden ECU. Besonders anschaulich wird dieser Anstieg im Vergleich mit dem Jahr 1988, wo der Handel im Import und Export zusammen bei rund 20 Milliarden ECU lag. Drei Viertel dieses Handelsvolumens, nämlich rund 77 % (1994), entfallen auf den Handel zwischen der EU und den MOE-Staaten. Die EU wies einen Handelsbilanzüberschuß von 6,4 Milliarden ECU auf. Drei EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Italien und Frankreich) sind mit mehr als 76 % an diesem Handel beteiligt (Deutschland alleine mit mehr als 50 %). 1.10.1. Bei den Einfuhren in die EU liegt Polen mit 27 % und einem Exportvolumen von 9,1 Milliarden ECU an der Spitze, gefolgt von der Tschechischen Republik (19 %) und Ungarn (15 %). Wichtigster Absatzmarkt für die Ausfuhren aus sämtlichen Staaten Mittel- und Osteuropas ist Deutschland mit 53 %, gefolgt von Italien (16 %) und Frankreich (8 %). Auch was die Ausfuhren aus der EU anbelangt, ist Polen der Hauptabnehmer mit einem Importvolumen von 10,8 Milliarden ECU (27 %); es wird gefolgt von der Tschechischen Republik mit 20 % und Ungarn mit 15 %. Unter den EU-Mitgliedstaaten belegt Deutschland bei den Ausfuhren in sämtliche Staaten Mittel- und Osteuropas mit 50 % den ersten Platz, gefolgt von Italien (18 %) und Frankreich (8 %). 1.11. Der Handelsbilanzüberschuß der EU (6,4 Milliarden ECU für 1994) ist in erster Linie dem Handel mit Motoren, Maschinen, mechanischen Ausrüstungsgütern, Fahrzeugen, Kunststoffen und Nebenprodukten zu verdanken. Ein Defizit ist in erster Linie bei halbfertigen Bekleidungsartikeln, Holz und Holzartikeln, Eisen und Stahl zu verzeichnen. Mehr als die Hälfte dieses Überschusses wurde im Handel mit Polen (1,7 Milliarden ECU), der Tschechischen Republik (1,6 Milliarden ECU) und Ungarn (1,2 Milliarden ECU) erwirtschaftet. Unter den EU-Staaten weist Italien mit 2,1 Milliarden ECU den höchsten Überschuß auf, während Portugal und Irland ihre Ausfuhren 1993 im Vorjahresvergleich prozentual am stärksten steigern konnten (+ 68 % bzw. + 53 %). Hingegen sind 1994 im Vergleich zum Vorjahr die Einfuhren aus sämtlichen Staaten Mittel- und Osteuropas in den Benelux-Staaten (+ 60 %) und in Spanien (+ 58,5 %) am stärksten gestiegen. () Die in diesem Anhang enthaltenen Daten sind folgenden Quellen entnommen: - Key Economic Indicators. 1992 - 2. Quartal 1995, Stockholm Institute of East European Economics; - Eurostat, Statistics in focus - External trade, 1995-7; - Business Central Europe, Mai 1996. () Die Daten für Ungarn wurden von Lazlo CSABA, leitender Wirtschaftswissenschaftler beim Marktforschungsinstitut Kopint-Datorg ermittelt. Die Schätzungen für Polen sind das Ergebnis einer Studie, die das zentrale statistische Institut (GUS) gemeinsam mit der polnischen Wissenschaftsakademie durchgeführt hat. () Es handelt sich um Estland, Litauen, Lettland, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, FYROM (ehemalige jugoslawische Republik Makedonien). ANHANG III >PLATZ FÜR EINE TABELLE>