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Document 51995PC0027

Geänderter Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) DES RATES ÜBER DIE GEBÜHREN DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR DIE BEURTEILUNG VON ARZNEIMITTELN

/* KOM/95/27 endg. - CNS 94/0220 */

ABl. C 84 vom 6.4.1995, p. 12–12 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51995PC0027

Geänderter Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) DES RATES ÜBER DIE GEBÜHREN DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR DIE BEURTEILUNG VON ARZNEIMITTELN /* KOM/95/27ENDG - CNS 94/0220 */

Amtsblatt Nr. C 084 vom 06/04/1995 S. 0012


Geänderter Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die Gebühren der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (1) (95/C 84/07) KOM(95) 27 endg. - 94/0220(CNS)

(Gemäß Artikel 189a Absatz 2 des EG-Vertrags von der Kommission vorgelegt am 6. Februar 1995)

Nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 1995 wird in den ursprünglichen Vorschlag der Kommission (KOM(94) 0167) ein neuer Artikel mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

"Artikel 1a

(1) Die Agentur weist in ihrem jährlichen Voranschlag für die Ausarbeitung des Haushaltsvorentwurfs der Kommission die Gebührenvorausschätzungen für das folgende Haushaltsjahr getrennt von den geschätzten Gesamtausgaben und dem eventuellen Gemeinschaftsbeitrag aus.

(2) Alle Überschüsse bei den Gebühren sollen dazu verwendet werden, den Gemeinschaftsbeitrag zu vermindern."

(1) ABl. Nr. C 398 vom 31. 12. 1994, S. 20.

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