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Document 42005X0610(02)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. Mai 2005, zur Verwirklichung des gemeinsamen Ziels „Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie“

ABl. C 141 vom 10.6.2005, p. 3–4 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

10.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/3


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. Mai 2005, zur Verwirklichung des gemeinsamen Ziels „Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie“

(2005/C 141/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In dem am 30. Juli 2001 vorgelegten Weißbuch der Europäischen Kommission mit dem Titel „Europäisches Regieren“ (1) werden die Grundsätze der Offenheit und der Partizipation als die ersten der fünf Grundsätze eines guten Regierens benannt.

(4)

In seiner Entschließung vom 27. Juni 2002 (4) hat der Rat

a)

die offene Koordinierungsmethode als neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa vorgegeben und vier thematische Prioritäten gebilligt, nämlich Partizipation, Information, Freiwilligentätigkeit sowie besseres Verständnis und bessere Kenntnis der Jugend;

b)

die Kommission ersucht, spätestens am Ende der ersten Phase zur Umsetzung der vier thematischen Prioritäten zusammen mit den Mitgliedstaaten einen Evaluierungsbericht über den Rahmen für die Zusammenarbeit zu erstellen, der insbesondere eine Evaluierung der offenen Koordinierungsmethode und gegebenenfalls Vorschläge für daran vorzunehmende Änderungen enthält, und diesen Bericht dem Rat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

(5)

In seiner Entschließung vom 25. November 2003 (5) hat der Rat

a)

gemeinsame Zielsetzungen für die beiden ersten dieser Prioritäten, d. h. Partizipation und Information der Jugendlichen, festgelegt und dabei die stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie als gemeinsame Zielsetzung für die Priorität „Partizipation“ vorgegeben;

b)

daran erinnert, dass die Umsetzung der gemeinsamen Ziele Schritt für Schritt in einer flexiblen, für den Jugendbereich geeigneten Weise unter Achtung der einzelstaatlichen Zuständigkeiten und Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erfolgen muss;

c)

die Kommission aufgefordert, gegebenenfalls Treffen von Vertretern der für Jugendfragen zuständigen einzelstaatlichen Behörden einzuberufen, um den Informationsaustausch über erzielte Fortschritte und bewährte Praktiken zu fördern.

(6)

Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie und der partizipativen Demokratie —

HABEN die unter irischem Vorsitz — insbesondere auf der informellen Konferenz der Minister in der Grafschaft Clare — durchgeführten Arbeiten und die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Europarat eingeleiteten Überlegungen ZUR KENNTNIS GENOMMEN;

SIND SICH DESSEN BEWUSST,

a)

dass junge Frauen und Männer den gesellschaftlichen Fragen weiterhin lebhaftes Engagement und Interesse entgegenbringen,

b)

dass die Bereitschaft der Jugendlichen, sich staatsbürgerlich zu engagieren, nicht unbedingt eine Beteiligung an den Institutionen der repräsentativen Demokratie nach sich zieht,

c)

dass die Partizipation der Jugendlichen an den Institutionen der repräsentativen Demokratie und ihr Interesse für diese Institutionen in vielen EU-Mitgliedstaaten einen rückläufigen Trend aufweisen,

d)

dass dieses Desinteresse an den demokratischen Institutionen häufig dadurch zum Ausdruck kommt, dass Jugendliche sich nur ungern langfristig in Jugendorganisationen engagieren, dass ihre Beteiligung an Wahlen niedrig ist und dass die Zahl der Mitglieder politischer Parteien und ihrer Jugendorganisationen sinkt;

WEISEN JEDOCH DARAUF HIN,

a)

dass die repräsentative Demokratie eine der wichtigsten Grundlagen unserer Gesellschaft ist;

b)

dass eine Demokratie auf die Beteiligung aller Bürger angewiesen ist;

c)

dass insbesondere die Partizipation junger Frauen und Männer an den Institutionen der repräsentativen Demokratie für eine funktionierende Demokratie unerlässlich ist;

d)

dass die Jugendlichen keine homogene Gruppe darstellen und die Frage der Nichtbeteiligung an den Institutionen der repräsentativen Demokratie unterschiedliche Herausforderungen beinhaltet, und zwar insbesondere je nach Geschlecht, Bildungsstand und ethnischer Herkunft;

BETONEN,

a)

dass ein ständiger Dialog zwischen den jungen Frauen und Männern und den politisch Verantwortlichen auf nationaler Ebene einen wertvollen Beitrag dazu leistet, dass ein Klima geschaffen wird, welches der Partizipation an den Institutionen der repräsentativen Demokratie förderlich ist,

b)

wie wichtig die Leitlinien der Kommission für einen strukturierten Dialog zwischen jungen Menschen und Vertretern der Politik sind,

c)

dass dem nicht formalen Lernen und der Information der Jugendlichen im Hinblick auf eine hochwertige und umfassende politische Bildung zentrale Bedeutung zukommt,

d)

wie wichtig die Jugendorganisationen und -verbände als Einrichtungen sind, die Möglichkeiten zur Vermittlung von Wissen über die demokratischen Mechanismen und zur Vorbereitung auf ein Leben als engagierte und kritische Bürger für junge Frauen und Männer bieten;

STELLEN ÜBEREINSTIMMEND FEST,

a)

dass Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele nicht ausschließlich auf die Zielgruppe der jungen Frauen und Männer ausgerichtet sein dürfen, sondern auch auf die Institutionen der repräsentativen Demokratie selbst abzielen müssen,

b)

dass das Engagement derjenigen, die sich an der repräsentativen Demokratie beteiligen, herausgestellt und gefördert werden muss,

c)

dass bei der Verwirklichung des gemeinsamen Ziels der stärkeren Einbeziehung junger Frauen und Männer in das System der repräsentativen Demokratie besondere Aufmerksamkeit darauf gerichtet werden muss, dass ein Klima geschaffen wird, welches die Einbeziehung junger Frauen und Männer in dieses System fördert, wobei der wichtigen Rolle des Bildungswesens, der Jugendorganisationen, der politischen Parteien und der Familie Rechnung zu tragen ist,

d)

dass der Differenzierung der Maßnahmen nach Zielgruppen und ihren besonderen Merkmalen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist,

e)

dass die Jugendlichen und ihre Organisationen an der Ausarbeitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen beteiligt werden müssen;

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

den politischen Parteien bewusst zu machen, wie wichtig es ist, dass der Anteil junger Frauen und Männer unter ihren Mitgliedern, in ihren Instanzen und auf den Kandidatenlisten gesteigert wird,

die Eintragung der Jugendlichen in die Wählerverzeichnisse nach Möglichkeit zu fördern,

insbesondere die regionalen und lokalen Behörden für die Beteiligung der Jugendlichen an der repräsentativen Demokratie zu mobilisieren,

den Jugendlichen bewusst zu machen, wie wichtig die Beteiligung an der repräsentativen Demokratie insbesondere durch Abgabe ihrer Stimme ist;

FORDERN DIE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

im Zusammenhang mit der gemeinsamen Priorität, die Jugend besser zu verstehen, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Erkenntnisse über Hindernisse vorzunehmen, die einer aktiven Beteiligung der Jugendlichen an der repräsentativen Demokratie entgegen stehen,

bereits ergriffene Maßnahmen zusammenzutragen und Beispiele bewährter Verfahren auszutauschen, um das gemeinsame Ziel „Stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie“ sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene zu erreichen,

den Dialog zwischen den Jugendlichen und den politisch Verantwortlichen beispielsweise dadurch zu intensivieren, dass regelmäßige Treffen initiiert werden,

im Jahr 2006 gemeinsam eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung dieses Ziels anhand der einzelstaatlichen Berichte zur Priorität „Partizipation“ vorzunehmen.


(1)  Dok. 11574/01 — KOM(2001) 428 endg.

(2)  Dok. 14441/04 — KOM(2001) 681 endg.

(3)  ABl. C 119 vom 22.5.2002, S. 6.

(4)  ABl. C 168 vom 13.7.2002, S. 2.

(5)  ABl. C 295 vom 5.12.2003, S. 6.


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