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Document 41997X0306

Entschließung des Rates und der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Februar 1997 zu illegalen und schädlichen Inhalten im Internet

ABl. C 70 vom 6.3.1997, p. 1–2 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

41997X0306

Entschließung des Rates und der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Februar 1997 zu illegalen und schädlichen Inhalten im Internet

Amtsblatt Nr. C 070 vom 06/03/1997 S. 0001 - 0002


ENTSCHLIESSUNG DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 17. Februar 1997 zu illegalen und schädlichen Inhalten im Internet (97/C 70/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

eingedenk des auf der informellen Tagung der für Telekommunikation und der für Kultur und audiovisuelle Angelegenheiten zuständigen Minister vom 24. April 1996 in Bologna an die Kommission gerichteten Ersuchens, eine Zusammenfassung der Probleme vorzulegen, die sich mit der schnellen Entwicklung des Internet stellen, und insbesondere zu prüfen, ob eine gemeinschaftliche oder internationale Regelung wünschenswert ist,

eingedenk der informellen Tagung der Justiz- und Innenminister am 26. und 27. September 1996 in Dublin, auf der eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Menschenhandels und des sexuellen Mißbrauchs von Kindern erörtert und die Bedeutung von drei Maßnahmenvorhaben betont wurde;

gestützt auf die Schlußfolgerungen des Rates vom 27. September 1996 über Pädophilie und Internet, wonach vereinbart wurde, die im Anschluß an die Tagung von Bologna eingesetzte Gruppe zu erweitern, und zwar durch Vertreter der Minister für Telekommunikation sowie durch Vertreter der Server- und Diensteanbieter, des gewerblichen Multimedia-Sektors sowie der Nutzer, um rechtzeitig für die Tagung des Rates am 28. November 1996 konkrete Vorschläge und mögliche Maßnahmen vorschlagen zu können, wobei auch die britischen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Nutzung von Internet und ähnlichen Netzen berücksichtigt werden sollen;

gestützt auf den Vorschlag für eine Charta über die internationale Zusammenarbeit in Fragen des Internet, den Frankreich der OECD vorgelegt hat;

gestützt auf die Beratungen auf der Tagung des Rates vom 8. Oktober 1996, wonach es für erforderlich gehalten wird, die Fragen, die sich mit der Entwicklung einer Politik für die Informationsgesellschaft auf internationaler Ebene stellen, weiter zu untersuchen und die entsprechenden Initiativen zu koordinieren, und wonach das Angebot Deutschlands begrüßt wird, zu diesem Thema eine internationale Konferenz auszurichten, die in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten vorbereitet werden soll;

gestützt auf die Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 20. Dezember 1996 über den Schutz der Kinder und die Bekämpfung der Pädophilie (1);

gestützt auf die Zusage der Kommission, dem Europäischen Rat in Dublin im Dezember 1996 eine aktualisierte Fassung des Aktionsplans "Europas Weg in die Informationsgesellschaft" vorzulegen, um die Kohärenz der verschiedenen getroffenen Maßnahmen zu verdeutlichen;

in Kenntnis der kürzlich vorgelegten Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über illegale und schädliche Inhalte im Internet und des Grünbuchs der Kommission über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten, die beide eingehender zu prüfen sein werden;

unter Hinweis auf die Vorteile, die das Internet insbesondere im Bildungsbereich im Hinblick auf die Entfaltungsmöglichkeiten für die Bürger, den Abbau der Hemmnisse für die Schaffung und Verbreitung von Inhalten und die Eröffnung eines breiten Zugangs zu immer ergiebigeren Quellen digitaler Information bietet;

unter Hinweis auf die Notwendigkeit, die illegale Nutzung der technischen Möglichkeiten des Internet insbesondere bei Straftagen gegen Kinder zu bekämpfen -

1. BEGRÜSSEN den Bericht der Arbeitsgruppe der Kommission über illegale und schädliche Inhalte im Internet und sagen zu, die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge zu prüfen und dabei den weiteren Beratungen über die Mitteilung der Kommission über illegale und schädliche Inhalte im Internet und über das Grünbuch über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und Informationsdiensten Rechnung zu tragen;

2. UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der im Bereich Justiz und Inneres geleisteten Arbeit;

3. SCHLAGEN VOR, daß die Kommission und die Mitgliedstaaten der Koordinierung der Arbeiten der Gruppen in allen einschlägigen Bereichen weiterhin besondere Aufmerksamkeit widmen;

4. ERSUCHEN die Mitgliedstaaten, folgende Maßnahmen einzuleiten:

Förderung und Erleichterung von Systemen der Selbstkontrolle unter Einbeziehung von Vertretungsgremien der Internet-Dienstanbieter und -nutzer, von effizienten Verhaltenskodizes und möglicherweise von Hot-Line-Meldesystemen für die Öffentlichkeit;

Förderung der Bereitstellung von Filtermechanismen für die Nutzer und der Errichtung von Klassifizierungssystemen; z. B. sollte der vom internationalen World-Wide-Web-Konsortium mit Gemeinschaftsunterstützung initiierte PICS-Standard (Platform for Internet Content Selection) gefördert werden;

aktive Teilnahme an der unter deutscher Schirmherrschaft auszurichtenden internationalen Ministerkonferenz und Förderung der Teilnahme von Vertretern der betroffenen Marktteilnehmer;

5. ERSUCHEN die Kommission, soweit Zuständigkeiten der Gemeinschaft betroffen sind,

die Fortführung und die Kohärenz der Arbeiten zu den in dem genannten Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung anderer einschlägiger Arbeiten auf diesem Gebiet sicherzustellen und die Arbeitsgruppe erforderlichenfalls erneut einzuberufen, damit die Fortschritte überprüft und gegebenenfalls weitere Initiativen ergriffen werden;

die Koordinierung der Stellen für die Selbstkontrolle und der Vertragsgremien auf Gemeinschaftsebene zu fördern;

den Informationsaustausch über die besten Praktiken in diesem Bereich zu fördern und zu erleichtern;

die Forschung über technische Fragen, insbesondere die Filterung, die Klassifizierung, die Zurückverfolgung und einen besseren Schutz der Privatsphäre, unter Berücksichtigung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas zu fördern;

die Frage der rechtlichen Haftung für Internet-Inhalte weiter zu prüfen;

6. EMPFEHLEN der Kommission - im Rahmen der Zuständigkeiten der Gemeinschaft - und den Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die in dieser Entschließung genannten Maßnahmen durch eine internationale Zusammenarbeit, die sich auf die Ergebnisse der internationalen Ministerkonferenz und der Beratungen anderer internationaler Gremien stützt, noch effizienter zu gestalten.

(1) ABl. Nr. C 7 vom 10. 1. 1997, S. 12.

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