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Document 41995D0001
The Schengen acquis - Decision of the Executive Committee of 5 May 1995 on common visa policy. Decision contained in the minutes of the meeting of the Executive Committee held in Brussels on 28 April 1995 (SCH/Com-ex (95) PV 1 rev.)
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 5. Mai 1995 bezüglich der gemeinsamen Visapolitik, aufgenommen in dem Bericht über die am 28. April 1995 in Brüssel abgehaltene Sitzung des Exekutivausschusses (SCH/Com-ex (95) PV 1, 1. Rev.)
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 5. Mai 1995 bezüglich der gemeinsamen Visapolitik, aufgenommen in dem Bericht über die am 28. April 1995 in Brüssel abgehaltene Sitzung des Exekutivausschusses (SCH/Com-ex (95) PV 1, 1. Rev.)
ABl. L 239 vom 22.9.2000, p. 175–175
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In force
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 5. Mai 1995 bezüglich der gemeinsamen Visapolitik, aufgenommen in dem Bericht über die am 28. April 1995 in Brüssel abgehaltene Sitzung des Exekutivausschusses (SCH/Com-ex (95) PV 1, 1. Rev.)
Amtsblatt Nr. L 239 vom 22/09/2000 S. 0175 - 0175
BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES vom 28. April 1995 bezüglich der gemeinsamen Visapolitik Beschluss aufgenommen in dem Bericht über die am 28. April 1995 in Brüssel abgehaltene Sitzung des Exekutivausschusses (SCH/Com-ex (95) PV 1, 1. Rev.) 8. Verschiedenes Visapolitik gegenüber indonesischen Staatsangehörigen Der Exekutivausschuss hat den Punkt zur Visapolitik gegenüber indonesischen Staatsangehörigen, der in der Tagesordnung des Follow-up-Ausschusses genannt wurde, aufgegriffen und vorübergehend folgende Ausnahmeregelung vereinbart: 1. Bei Visumanträgen von indonesischen Staatsangehörigen, die in bzw. durch das portugiesische Hoheitsgebiet reisen möchten - muss eine vorherige Konsultierung erfolgen; zur Einreise in das portugiesische Hoheitsgebiet sind ausschließlich die indonesischen Staatsangehörigen berechtigt, die eine offizielle Genehmigung des portugiesischen Staates erhalten haben. 2. Bei Visumanträgen von indonesischen Staatsangehörigen, die weder in noch durch das portugiesische Hoheitsgebiet reisen möchten - muss keine vorherige Konsultierung erfolgen. In diesem Fall und im Hinblick auf die Verhinderung der freien Einreise von indonesischen Staatsangehörigen in das portugiesische Hoheitsgebiet würden die übrigen Schengener Staaten den Indonesiern ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilen, das sie zur Einreise in das Hoheitsgebiet einer oder mehrerer Vertragsparteien mit Ausnahme des portugiesischen Hoheitsgebiets berechtigt. Der Exekutivausschuss wird gegen Ende dieses Jahres auf diesen Punkt zurückkommen.