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Document 41995D0001

Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 5. Mai 1995 bezüglich der gemeinsamen Visapolitik, aufgenommen in dem Bericht über die am 28. April 1995 in Brüssel abgehaltene Sitzung des Exekutivausschusses (SCH/Com-ex (95) PV 1, 1. Rev.)

ABl. L 239 vom 22.9.2000, p. 175–175 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1995/1(4)/oj

41995D0001

Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 5. Mai 1995 bezüglich der gemeinsamen Visapolitik, aufgenommen in dem Bericht über die am 28. April 1995 in Brüssel abgehaltene Sitzung des Exekutivausschusses (SCH/Com-ex (95) PV 1, 1. Rev.)

Amtsblatt Nr. L 239 vom 22/09/2000 S. 0175 - 0175


BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES

vom 28. April 1995

bezüglich der gemeinsamen Visapolitik

Beschluss aufgenommen in dem Bericht über die am 28. April 1995 in Brüssel abgehaltene Sitzung des Exekutivausschusses

(SCH/Com-ex (95) PV 1, 1. Rev.)

8. Verschiedenes

Visapolitik gegenüber indonesischen Staatsangehörigen

Der Exekutivausschuss hat den Punkt zur Visapolitik gegenüber indonesischen Staatsangehörigen, der in der Tagesordnung des Follow-up-Ausschusses genannt wurde, aufgegriffen und vorübergehend folgende Ausnahmeregelung vereinbart:

1. Bei Visumanträgen von indonesischen Staatsangehörigen, die in bzw. durch das portugiesische Hoheitsgebiet reisen möchten

- muss eine vorherige Konsultierung erfolgen; zur Einreise in das portugiesische Hoheitsgebiet sind ausschließlich die indonesischen Staatsangehörigen berechtigt, die eine offizielle Genehmigung des portugiesischen Staates erhalten haben.

2. Bei Visumanträgen von indonesischen Staatsangehörigen, die weder in noch durch das portugiesische Hoheitsgebiet reisen möchten

- muss keine vorherige Konsultierung erfolgen. In diesem Fall und im Hinblick auf die Verhinderung der freien Einreise von indonesischen Staatsangehörigen in das portugiesische Hoheitsgebiet würden die übrigen Schengener Staaten den Indonesiern ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilen, das sie zur Einreise in das Hoheitsgebiet einer oder mehrerer Vertragsparteien mit Ausnahme des portugiesischen Hoheitsgebiets berechtigt.

Der Exekutivausschuss wird gegen Ende dieses Jahres auf diesen Punkt zurückkommen.

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