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Document 41986D0098

    86/98/EGKS: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 3. März 1986 über die einheitliche Anwendung des Zolltarifschemas auf EGKS-Erzeugnisse

    ABl. L 81 vom 26.3.1986, p. 29–29 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1986/98/oj

    41986D0098

    86/98/EGKS: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 3. März 1986 über die einheitliche Anwendung des Zolltarifschemas auf EGKS-Erzeugnisse

    Amtsblatt Nr. L 081 vom 26/03/1986 S. 0029 - 0029
    Finnische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 4 S. 0108
    Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 2 Band 4 S. 0108


    *****

    BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

    vom 3. März 1986

    über die einheitliche Anwendung des Zolltarifschemas auf EGKS-Erzeugnisse

    (86/98/EGKS)

    DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL -

    in der Erwägung, daß im Hinblick auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung die unter den EGKS-Vertrag fallenden Erzeugnisse den gleichen Bestimmungen unterliegen sollen wie die unter den EWG-Vertrag fallenden Erzeugnisse, und zwar zur einheitlichen Anwendung des Zolltarifschemas,

    im Einvernehmen mit der Kommission -

    BESCHLIESSEN:

    Artikel 1

    Die gemeinschaftlichen Bestimmungen zur einheitlichen Anwendung des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs sind auf die unter den EGKS-Vertrag fallenden Erzeugnisse anzuwenden.

    Artikel 2

    Die Mitgliedstaaten treffen die zur Durchführung dieses Beschlusses notwendigen Maßnahmen.

    Geschehen zu Brüssel am 3. März 1986.

    Der Präsident

    W.F. van EEKELEN

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