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Document 41981D0362
81/362/ECSC: Decision of the representatives of the Governments of the Member States of the European Coal and Steel Community, meeting within the Council, of 28 April 1981 regarding the opening of tariff negotiations under Article XXIV (6) of GATT
81/362/EGKS: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. April 1981 über die Einleitung von Zollverhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
81/362/EGKS: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. April 1981 über die Einleitung von Zollverhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
ABl. L 137 vom 23.5.1981, p. 38–38
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(ES, PT, FI, SV)
In force
81/362/EGKS: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. April 1981 über die Einleitung von Zollverhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Amtsblatt Nr. L 137 vom 23/05/1981 S. 0038 - 0038
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0004
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 14 S. 0203
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0004
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 14 S. 0203
++++ BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL VOM 28 . APRIL 1981 ÜBER DIE EINLEITUNG VON ZOLLVERHANDLUNGEN GEMÄSS ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS ( 81/362/EGKS ) DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL _ NACH KENNTNISNAHME DER MITTEILUNG DER KOMMISSION , IN DER ERWAEGUNG , DASS DIE ZOLLZUGESTÄNDNISSE DER REPUBLIK GRIECHENLAND INFOLGE DER ERWEITERUNG DER GEMEINSCHAFTEN GEGENSTAND VON NEUVERHANDLUNGEN NACH ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS SEIN MÜSSEN _ BESCHLIESSEN : 1 . DIE KOMMISSION WIRD AUFGEFORDERT , VERHANDLUNGEN ÜBER DIE IN DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL FALLENDEN WAREN GEMÄSS ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS AUFZUNEHMEN . 2 . DIE KOMMISSION FÜHRT DIESE VERHANDLUNGEN MIT UNTERSTÜTZUNG DER VERTRETER DER MITGLIEDSTAATEN . GESCHEHEN ZU LUXEMBURG AM 28 . APRIL 1981 . DER PRÄSIDENT J . DE KONING