Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32026D0424

Beschluss (EU) 2026/424 des Rates vom 17. Februar 2026 zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

ST/5543/2026/INIT

ABl. L, 2026/424, 20.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/424/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/424/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/424

20.2.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/424 DES RATES

vom 17. Februar 2026

zur Ernennung eines von der Republik Österreich vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der österreichischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Peter FLORIANSCHÜTZ zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Die österreichische Regierung hat Herrn Denis ŠAKIĆ, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Abgeordneter des Gemeinderats der Stadt Wien, als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Denis ŠAKIĆ, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, Abgeordneter des Gemeinderats der Stadt Wien, wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2026.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. KERAVNOS


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.

(2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/424/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


Top