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Document 32025R1184
Commission Delegated Regulation (EU) 2025/1184 of 10 June 2025 amending Delegated Regulation (EU) 2016/1675 to add Algeria, Angola, Côte d’Ivoire, Kenya, Laos, Lebanon, Monaco, Namibia, Nepal and Venezuela to the list of high-risk third countries which have provided a written high-level political commitment to address the identified deficiencies and have developed an action plan with the FATF, and to remove Barbados, Gibraltar, Jamaica, Panama, the Philippines, Senegal, Uganda and the United Arab Emirates from that list
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 der Kommission vom 10. Juni 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 im Hinblick auf die Aufnahme von Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela in die Liste der Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben, und im Hinblick auf die Streichung von Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, den Philippinen, Senegal, Uganda und den Vereinigten Arabischen Emiraten von dieser Liste
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 der Kommission vom 10. Juni 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 im Hinblick auf die Aufnahme von Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela in die Liste der Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben, und im Hinblick auf die Streichung von Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, den Philippinen, Senegal, Uganda und den Vereinigten Arabischen Emiraten von dieser Liste
C/2025/3815
ABl. L, 2025/1184, 16.7.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/1184/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force: This act has been changed. Current consolidated version:
10/09/2025
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1184 |
16.7.2025 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/1184 DER KOMMISSION
vom 10. Juni 2025
zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 im Hinblick auf die Aufnahme von Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela in die Liste der Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben, und im Hinblick auf die Streichung von Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, den Philippinen, Senegal, Uganda und den Vereinigten Arabischen Emiraten von dieser Liste
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Union muss die Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren ihres Finanzsystems und des Binnenmarkts wirksam vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen. Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 muss die Kommission daher Drittländer ermitteln, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und daher wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen (im Folgenden „Drittländer mit hohem Risiko“). |
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(2) |
In der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission (2) sind solche Drittländer mit hohem Risiko aufgeführt. |
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(3) |
Angesichts der hochgradigen Integration des internationalen Finanzsystems, der engen Verbindungen zwischen den Marktteilnehmern, des hohen Volumens an grenzüberschreitenden Transaktionen in die und aus der Union sowie des Grades der Marktöffnung stellt jedes Risiko, das von einem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für das internationale Finanzsystem ausgeht, auch ein Risiko für das Finanzsystem der Union dar. |
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(4) |
Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 hat die Kommission die letzten verfügbaren Informationen, insbesondere die jüngsten öffentlichen Bekanntgaben der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF), die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Beobachtung“ und die Berichte der FATF-Gruppe für die Überprüfung der internationalen Zusammenarbeit zu den von einzelnen Drittländern ausgehenden Risiken berücksichtigt. |
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(5) |
Seit der letzten Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 hat die FATF ihre Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Beobachtung“ aktualisiert. Auf ihren Plenarsitzungen vom Februar, Juni und Oktober 2024 sowie vom Februar 2025 hat die FATF Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela in die Liste aufgenommen und Barbados, Gibraltar, Jamaika, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate von der Liste gestrichen. |
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(6) |
Algerien hat sich im Oktober 2024 auf hoher politischer Ebene verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium MENAFATF (Nahost- und Nordafrika-Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“) zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit seines Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen. Seit der Annahme des gegenseitigen Evaluierungsberichts im Mai 2023 hat Algerien bei vielen der in diesem Bericht empfohlenen Maßnahmen Fortschritte erzielt; so wurden unter anderem Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Bereich der Geldwäsche wirksamer durchführt. Algerien wird weiterhin mit der FATF zusammenarbeiten, um seinen Aktionsplan umzusetzen, und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Verbesserung der risikobasierten Aufsicht, insbesondere in Bezug auf Sektoren mit höherem Risiko, unter anderem durch die Annahme neuer Verfahren, Risikobewertungen, Aufsichtshandbücher und -leitlinien sowie die Durchführung von Inspektionen und die Verhängung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen; Entwicklung eines wirksamen Rahmens für grundlegende Informationen sowie Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern; Erweiterung des Systems zur Meldung verdächtiger Transaktionen; Schaffung eines wirksamen rechtlichen und institutionellen Rahmens für gezielte finanzielle Sanktionen im Bereich der Terrorismusfinanzierung und Umsetzung eines risikobasierten Ansatzes für die Beaufsichtigung von Organisationen ohne Erwerbszweck, der deren rechtmäßige Tätigkeiten weder beeinträchtigt noch verhindert. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte Algeriens anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Algerien die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Algerien sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(7) |
Angola hat sich im Oktober 2024 auf hoher politischer Ebene verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium ESAAMLG (Ost- und südafrikanische Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche“) zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit seines Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen. Seit der Annahme des Berichts über die gegenseitige Evaluierung im Juni 2023 hat Angola bei einigen der in diesem Bericht empfohlenen Maßnahmen Fortschritte erzielt; so wurden unter anderem die nationale Zusammenarbeit und Koordinierung sowie die internationale Zusammenarbeit verstärkt und die Nutzung von Erkenntnissen von Finanzermittlungen durch die zuständigen Behörden intensiviert. Angola wird weiterhin mit der FATF zusammenarbeiten, um seinen FATF-Aktionsplan umzusetzen, und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Verbesserung des Verständnisses der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Verbesserung der risikobasierten Beaufsichtigung von Bankeinheiten außerhalb des Finanzsektors sowie von bestimmten Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors; Sicherstellung, dass die zuständigen Behörden angemessenen, ordnungsgemäßen und zeitnahen Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer haben und dass Verstöße gegen Verpflichtungen angemessen angegangen werden; Nachweis, dass mehr Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Bereich der Geldwäsche durchgeführt werden; Nachweis der Fähigkeit, Terrorismusfinanzierung zu erkennen, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, und Nachweis eines wirksamen Verfahrens zur unverzüglichen Verhängung gezielter finanzieller Sanktionen. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte Angolas anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Angola die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Angola sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(8) |
Côte d’Ivoire hat sich im Oktober 2024 auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium GIABA (Zwischenstaatliche Aktionsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche in Westafrika) zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit ihres Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen. Seit der Annahme des Berichts über die gegenseitige Evaluierung im Juni 2023 hat Côte d’Ivoire bei vielen der in diesem Bericht empfohlenen Maßnahmen Fortschritte erzielt; so wurden unter anderem der AML/CFT-Rechtsrahmen durch mehrere wichtige legislative und regulatorische Änderungen gestärkt, Analysen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mittels Erstellung von Typologieberichten über die mit dem höchsten Risiko behafteten Vortaten aktualisiert, die personellen und technischen Ressourcen der zentralen Meldestelle (FIU) und der Staatsanwaltschaft aufgestockt, und es wurde dafür gesorgt, dass die für die Verwaltung von beschlagnahmten und eingezogenen Vermögenswerten zuständige Stelle operativ tätig sein kann. Côte d’Ivoire wird weiterhin mit der FATF zusammenarbeiten, um ihren FATF-Aktionsplan umzusetzen, und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit bei Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; bessere Umsetzung der risikobasierten Beaufsichtigung von Finanzinstituten sowie von bestimmten Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors und Durchführung von Aufklärungskampagnen, um die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern; bessere Überprüfung von sowie besserer Zugang zu grundlegenden Informationen sowie Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von juristischen Personen und Verhängung von Sanktionen im Falle von Verstößen; verstärkte Nutzung von Erkenntnissen aus Finanzermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden und bessere Verbreitung einschlägiger Informationen durch die zentrale Meldestelle (FIU); Nachweis einer kontinuierlichen Zunahme der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen bei Fällen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschiedener Art entsprechend dem Risikoprofil des Landes, und Stärkung des Rahmens für gezielte finanzielle Sanktionen. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte von Côte d'Ivoire anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Côte d'Ivoire die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Côte d’Ivoire sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(9) |
Kenia hat sich im Februar 2024 auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium ESAAMLG zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit seines Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen. Seither hat Kenia Schritte zur Verbesserung dieses Systems unternommen; unter anderem wurde eine Bewertung der Risiken im Bereich der Terrorismusfinanzierung abgeschlossen und die Konformität des Rahmens für gezielte finanzielle Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung sichergestellt. Kenia wird weiterhin an der Umsetzung seines FATF-Aktionsplans arbeiten, um seine strategischen Mängel zu beheben, und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Gewährleistung, dass die Ergebnisse der nationalen Risikobewertung im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie anderer Risikobewertungen den zuständigen Behörden und dem Privatsektor in kohärenter Weise dargelegt werden und Aktualisierung der nationalen AML/CFT-Strategien; Verbesserung der risikobasierten AML-CFT-Beaufsichtigung von Finanzinstituten sowie bestimmten Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors und Annahme eines Rechtsrahmens für die Zulassung und Beaufsichtigung von Dienstleistungsanbietern für virtuelle Vermögenswerte; Gewährleistung eines besseren Verständnisses der Präventivmaßnahmen durch Finanzinstitute und bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors, u. a. um dafür zu sorgen, dass mehr verdächtige Transaktionen gemeldet und unverzüglich gezielte finanzielle Sanktionen verhängt werden; Benennung einer Behörde für die Regulierung von Trusts und die Erhebung zutreffender und aktueller Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern und Durchführung von Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen die Transparenzanforderungen für juristische Personen und Rechtskonstruktionen; bessere Nutzung und Qualität von Financial-Intelligence-Produkten; Intensivierung der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entsprechend den Risiken; Gewährleistung, dass der Rahmen für gezielte finanzielle Sanktionen der Empfehlung 6 der FATF Rechnung trägt und wirksam umgesetzt wird, und Überarbeitung des Rahmens für die Regulierung und Beaufsichtigung von Organisationen ohne Erwerbszweck, um sicherzustellen, dass Risikominderungsmaßnahmen risikobasiert sind und die rechtmäßige Tätigkeit von Organisationen ohne Erwerbszweck nicht beeinträchtigen oder verhindern. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte Kenias anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Kenia die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Kenia sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(10) |
Laos hat sich im Februar 2025 auf hoher politischer Ebene verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium APG (Asiatisch-Pazifische Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche) zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit seines Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen. Seit der Annahme des Berichts über die gegenseitige Evaluierung im August 2023 hat Laos bei einigen der in diesem Bericht empfohlenen Maßnahmen Fortschritte erzielt; so wurden unter anderem die Mittel für die zentrale Meldestelle (FIU) aufgestockt und Inhaberaktien abgeschafft. Laos wird weiterhin mit der FATF zusammenarbeiten, um seinen FATF-Aktionsplan umzusetzen, und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Verbesserung des Verständnisses der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Verbesserung der risikobasierten Beaufsichtigung von Kasinos, Banken und meldenden Einrichtungen in Sonderwirtschaftszonen, einschließlich Prüfungen der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung; qualitative und quantitative Verbesserung von Auswertungen von Erkenntnissen aus Finanzermittlungen und spontane Weitergabe der einschlägigen Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden; Gewährleistung, dass Strafverfolgungsbehörden Schulungen und Leitlinien zum Thema Geldwäsche erhalten; Nachweis, dass mehr Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Bereich der Geldwäsche unter Berücksichtigung des landesspezifischen Risikoprofils durchgeführt werden, und zwar mit Schwerpunkt auf Straftaten mit einer transnationalen Komponente, die eine internationale Zusammenarbeit erfordern; Entwicklung einer nationalen Einziehungspolitik, die mit den einschlägigen Risiken im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Einklang steht; Nachweis, dass die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, um – entsprechend dem Risikoprofil – Erträge aus Straftaten und Tatwerkzeuge zu ermitteln, zu beschlagnahmen und gegebenenfalls einzuziehen; Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen, die die gezielten finanziellen Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung betreffen, durch Finanzinstitute sowie bestimmte Unternehmen und Berufe außerhalb des Finanzsektors und Behebung technischer Mängel bei der Einhaltung der FATF-Empfehlungen 5, 6, 7 und 10. Wenngleich das Engagement und die bisherigen von Laos erzielten Fortschritte anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Laos die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Laos sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(11) |
Libanon hat sich im Oktober 2024 auf hoher politischer Ebene verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium MENAFATF zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit seines AML/CFT-Systems trotz der schwierigen sozialen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Lage im Land zu erhöhen. Seit der Annahme des Berichts über die gegenseitige Evaluierung im Mai 2023 hat Libanon bei mehreren der in diesem Bericht empfohlenen Maßnahmen Fortschritte erzielt und ist in Bezug auf den Finanzsektor tätig geworden; so wurden unter anderem ein Rundschreiben über die Einrichtung einer Abteilung für die Bekämpfung von Bestechung und Korruption und Leitlinien für politisch exponierte Personen an die Banken und Finanzinstitute gerichtet und Maßnahmen gegen nicht lizenzierte Finanztätigkeiten getroffen. Libanon wird weiterhin mit der FATF zusammenarbeiten, um seinen FATF-Aktionsplan umzusetzen, und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Bewertung der in dem Bericht genannten speziellen Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Sicherstellung von Strategien und Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken; Verbesserung der Mechanismen zur Gewährleistung der zügigen und effektiven Bearbeitung von Rechtshilfe-, Auslieferungs- und Vermögensabschöpfungsersuchen; Verbesserung des Risikoverständnisses bei den bestimmten Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors (DNFBP) und Verhängung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die AML/CFT-Verpflichtungen; Sicherstellung, dass Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern aktuell gehalten werden und dass für juristische Personen angemessene Sanktionen und Risikominderungsmaßnahmen gelten; Verbesserung der Nutzung der Produkte der zentralen Meldestelle (FIU) und der Finanzermittlungsstellen durch die zuständigen Behörden; Nachweis einer kontinuierlichen Zunahme der Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen und Gerichtsurteile für die verschiedenen Formen der Geldwäsche entsprechend dem Risiko; Verbesserung der Verfahren zur Vermögensabschöpfung und zur Ermittlung und Beschlagnahme im Zusammenhang mit dem illegalen grenzüberschreitenden Verkehr mit Währungen, Edelmetallen und Edelsteinen; Fortsetzung der Ermittlungen im Bereich Terrorismusfinanzierung und des Informationsaustauschs mit ausländischen Partnern im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen, wie im Bericht gefordert wird; Verbesserungen bezüglich der unverzüglichen Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen, insbesondere bei DNFBP und bestimmten Finanzinstituten außerhalb des Bankensektors; gezielte und risikobasierte Überwachung von Organisationen ohne Erwerbszweck mit hohem Risiko, ohne dass es bei den rechtmäßigen Tätigkeiten dieser Organisationen zu Unterbrechungen oder Abschreckungseffekten kommt. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte, die Libanon trotz der derzeitigen schwierigen Umstände macht, anerkannt und begrüßt werden, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Libanon die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Libanon sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(12) |
Monaco hat sich im Juni 2024 auf hoher politischer Ebene gegenüber der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium MONEYVAL (Expertenausschuss des Europarates für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) verpflichtet, die Wirksamkeit seines AML/CFT-Systems zu erhöhen. Seit der Annahme des Berichts über die gegenseitige Evaluierung im Dezember 2022 hat Monaco erhebliche Fortschritte bei mehreren der in dem Bericht empfohlenen Maßnahmen erzielt; so wurden unter anderem eine neue gemeinsame Aufsichtsstelle für die zentralen Meldestelle (FIU) und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet, die Verfahren zur Ermittlung und Untersuchung von Fällen der Terrorismusfinanzierung verbessert und gezielte finanzielle Sanktionen und die risikobasierte Überwachung von Organisationen ohne Erwerbszweck mit hohem Risiko eingeführt. Monaco wird weiterhin mit der FATF zusammenarbeiten, um seinen Aktionsplan umzusetzen, und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Verbesserung des Risikoverständnisses im Zusammenhang mit Geldwäsche und Einkommensteuerbetrug im Ausland; Nachweis einer kontinuierlichen Zunahme der an andere Länder gerichteten Ersuchen, Erträge aus Straftaten im Ausland zu ermitteln und zu beschlagnahmen; Verbesserung bezüglich der Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen die AML/CFT-Verpflichtungen und gegen grundlegende Anforderungen und Anforderungen in Bezug auf das wirtschaftliche Eigentum; Abschluss des Programms zur Ressourcenausstattung der zentralen Meldestelle (FIU) und Steigerung der Qualität und Aktualität der Meldungen verdächtiger Transaktionen; Effizienzsteigerung bei der Justiz, unter anderem durch eine bessere Ausstattung von Ermittlungsrichtern und Staatsanwälten und die Anwendung wirksamer, abschreckender und verhältnismäßiger Sanktionen gegen Geldwäsche; verstärkte Beschlagnahme von Vermögensgegenständen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie aus kriminellen Aktivitäten stammen. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte Monacos anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Monaco die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Monaco sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(13) |
Namibia hat sich im Februar 2024 auf hoher politischer Ebene verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium ESAAMLG (Ost- und südafrikanische Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche“) zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit seines AML/CFT-Systems zu erhöhen. Seither hat Namibia Maßnahmen getroffen, um das AML/CFT-System zu verbessern; so wurden unter anderem die für die Aufsicht und die operative und strategische Analyse vorgesehenen Ressourcen der zentralen Meldestelle (FIU) und die finanziellen und personellen Ressourcen der für die Terrorismusfinanzierung zuständigen Strafverfolgungsbehörden aufgestockt. Namibia wird weiterhin an der Umsetzung seines FATF-Aktionsplans im Hinblick auf die Behebung strategischer Mängel arbeiten und dazu unter anderem folgende Maßnahmen ergreifen: Stärkung der risikobasierten Aufsicht im Bereich AML/CFT, indem Inspektionen vor Ort oder außerhalb der betroffenen Einrichtungen auf der Grundlage aufsichtlicher Risikobewertungsinstrumente vorgenommen werden und wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen AML/CFT-Verpflichtungen verhängt werden; Verbesserung der Prävention mithilfe von Inspektionen und Aufklärungsmaßnahmen, damit Finanzinstitute und bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors (DNFBP) unverzüglich strengeren Sorgfaltspflichten und Verpflichtungen betreffend die gezielten finanziellen Sanktionen und die Proliferationsfinanzierung unterliegen; Zuwachs bei der Einreichung von Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern von juristischen Personen und Rechtskonstruktionen und Ergreifung von Abhilfemaßnahmen oder Verhängung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Verpflichtungen in Bezug auf das wirtschaftliche Eigentum; Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der zentralen Meldestelle (FIU) und den Strafverfolgungsbehörden, um eine bessere Nutzung und Berücksichtigung von Finanzermittlungserkenntnissen bei Ermittlungen zu erreichen; Verbesserung der operativen Kapazitäten der an Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Bereich der Geldwäsche beteiligten Behörden durch eine angemessene Ausstattung dieser Behörden und gezielte Schulungen; Nachweis der Fähigkeit der Strafverfolgungsbehörden, Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte Namibias anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Namibia die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Namibia sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(14) |
Nepal hat sich im Februar 2025 auf hoher politischer Ebene verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium APG (Asiatisch-Pazifische Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche) zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit seines AML/CFT-Systems zu erhöhen. Seit der Annahme des Berichts über die gegenseitige Evaluierung im August 2023 hat Nepal bei einigen der in diesem Bericht empfohlenen Maßnahmen Fortschritte erzielt, etwa in Bezug auf die Vereinfachung der Rechtshilfeersuchen und die Erhöhung der Kapazitäten der zentralen Meldestelle (FIU). Nepal wird bei der Durchführung des FATF-Aktionsplans für das Land weiterhin mit der FATF zusammenarbeiten und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Verbesserung des Risikoverständnisses im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Verbesserung der risikobasierten Aufsicht über Geschäftsbanken, Genossenschaften mit höherem Risiko, Kasinos, Edelmetall- und Edelsteinhändler sowie im Immobiliensektor; Nachweis der Ermittlung und Sanktionierung illegaler Finanztransferdienste/Hundi-Anbieter von wesentlicher Bedeutung, ohne dass die finanzielle Inklusion behindert wird; Ausbau der Kapazitäten und Koordinierung der zuständigen Behörden zur Durchführung von Ermittlungen im Bereich der Geldwäsche; Nachweis einer Zunahme der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Bereich der Geldwäsche; Nachweis von Maßnahmen zur Ermittlung, Rückverfolgung, Zurückhaltung, Beschlagnahme und gegebenenfalls Einziehung von Erträgen aus Straftaten und Tatwerkzeugen entsprechend dem Risikoprofil; Behebung technischer Mängel bei der Einhaltung der Vorschriften für gezielte finanzielle Sanktionen im Bereich Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte Nepals anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Nepal die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Nepal sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(15) |
Venezuela hat sich im Juni 2024 auf hoher politischer Ebene verpflichtet, mit der FATF und dem FATF-ähnlichen regionalen Gremium CFATF (Karibische Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche) zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit seines AML/CFT-Systems zu erhöhen. Venezuela wird weiterhin an der Umsetzung seines FATF-Aktionsplans arbeiten, um strategische Mängel zu beheben, und dazu folgende Maßnahmen ergreifen: Verbesserung des Risikoverständnisses im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, auch in Bezug auf Terrorismusfinanzierung und juristische Personen und Rechtskonstruktionen; Sicherstellung, dass für sämtliche Finanzinstitute und bestimmte Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors (DNFBP) AML/CFT-Vorschriften gelten und sie einer risikobasierten Aufsicht unterliegen; Sicherstellung, dass sachdienliche, genaue und aktuelle Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer zügig bereitgestellt werden; Aufstockung der Ressourcen der zentralen Meldestelle (FIU) und eine bessere Nutzung der Finanzermittlungsergebnisse durch die zuständigen Behörden; Verbesserung der Ermittlung und Strafverfolgung im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Sicherstellung, dass die Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Organisationen ohne Erwerbszweck für Terrorismusfinanzierungszwecke zielgerichtet, verhältnismäßig und risikobasiert sind und es dadurch bei den rechtmäßigen Tätigkeiten in diesem Sektor nicht zu Störungen oder Abschreckungseffekten kommt; unverzügliche Einführung gezielter finanzieller Sanktionen im Bereich Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Wenngleich das Engagement und die bisherigen Fortschritte Venezuelas anerkannt und begrüßt werden und das Land zu weiteren Anstrengungen ermutigt wird, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Venezuela die Bedenken, aufgrund derer das Land in die FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ aufgenommen wurde, noch nicht zur Gänze ausgeräumt hat. Venezuela sollte daher als Drittland mit hohem Risiko betrachtet werden. |
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(16) |
Die Kommission kommt daher zu dem Ergebnis, dass Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela als Drittländer mit hohem Risiko einzustufen sind. Daher sollten Algerien, Angola, Côte d’Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela in die Tabelle in Abschnitt I des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 aufgenommen werden. |
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(17) |
Die Kommission hat die Fortschritte von Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, den Philippinen, Senegal, Uganda und den Vereinigten Arabischen Emiraten bei der Beseitigung der strategischen Mängel in ihren jeweiligen AML/CFT-Systemen überprüft. Diese Länder und Gebiete, die in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 als Drittländer mit hohem Risiko eingestuft wurden, wurden im Oktober 2023 (Panama), im Februar 2024 (Barbados, Gibraltar, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate), im Juni 2024 (Jamaika), im Oktober 2024 (Senegal) und im Februar 2025 (Philippinen) von der FATF-Liste der „Länder und Gebiete unter verstärkter Überwachung“ gestrichen. |
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(18) |
Die FATF begrüßt die erheblichen Fortschritte, die Barbados, Gibraltar (3), Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate bei der Verbesserung ihrer AML/CFT-Systeme erzielt haben. Die FATF hat ferner festgestellt, dass diese Länder und Gebiete den erforderlichen Rechts- und Regulierungsrahmen geschaffen haben, um die Verpflichtungen, die sie in ihrem jeweiligen Aktionsplan mit Blick auf die von der FATF festgestellten strategischen Mängel eingegangen sind, zu erfüllen. Daher unterliegen Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate nicht mehr dem Monitoring, das die FATF mit dem Ziel durchführt, die Einhaltung der AML/CFT-Standards weltweit zu verfolgen, und werden weiterhin mit ihren FATF-ähnlichen regionalen Gremien zusammenarbeiten, um ihre AML/CFT-Systeme weiter zu stärken. |
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(19) |
Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate haben die Wirksamkeit ihrer AML/CFT-Systeme verbessert und die technischen Mängel beseitigt, um die Verpflichtungen, die sie in ihren Aktionsplänen mit Blick auf die von der FATF festgestellten strategischen Mängel eingegangen sind, zu erfüllen. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die AML/CFT-Systeme von Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate keine strategischen Mängel mehr aufweisen. Daher ist es angezeigt, Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, die Philippinen, Senegal, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate von der Tabelle in Abschnitt I des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 zu streichen. |
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(20) |
Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 wird die Tabelle in Abschnitt I durch die Tabelle im Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. Juni 2025
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2015/849/oj.
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen (ABl. L 254 vom 20.9.2016, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2016/1675/oj).
(3) Unbeschadet der rechtlichen Position des Königreichs Spanien in Bezug auf Hoheitsgewalt und Gerichtsbarkeit im Hinblick auf Gibraltar.
ANHANG
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„Nr. |
Drittland mit hohem Risiko |
|
1 |
Afghanistan |
|
2 |
Algerien |
|
3 |
Angola |
|
4 |
Burkina Faso |
|
5 |
Kamerun |
|
6 |
Côte d’Ivoire |
|
7 |
Demokratische Republik Kongo |
|
8 |
Haiti |
|
9 |
Kenia |
|
10 |
Laos |
|
11 |
Libanon |
|
12 |
Mali |
|
13 |
Monaco |
|
14 |
Mosambik |
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15 |
Myanmar/Birma |
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16 |
Namibia |
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17 |
Nepal |
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18 |
Nigeria |
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19 |
Südafrika |
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20 |
Südsudan |
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21 |
Syrien |
|
22 |
Tansania |
|
23 |
Trinidad und Tobago |
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24 |
Vanuatu |
|
25 |
Venezuela |
|
26 |
Vietnam |
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27 |
Jemen“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/1184/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)