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Document 32025D2120
Council Decision (EU) 2025/2120 of 10 October 2025 on the signing, on behalf of the Union, of the Amending Protocol to the Agreement between the European Union and the Principality of Andorra on the automatic exchange of financial account information to improve international tax compliance
Beschluss (EU) 2025/2120 des Rates vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Beschluss (EU) 2025/2120 des Rates vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
ST/11782/2025/INIT
ABl. L, 2025/2120, 17.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2120/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2120 |
17.10.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/2120 DES RATES
vom 10. Oktober 2025
über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 115 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5 und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (1) (im Folgenden „Abkommen“) hat die gegenseitige Amtshilfe zwischen den Vertragsparteien in Steuersachen gestärkt und die internationale Steuerehrlichkeit verbessert. |
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(2) |
Am 26. August 2022 wurden wichtige Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf internationaler Ebene gebilligt und durch die Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates (2), mit der die Richtlinie 2011/16/EU des Rates (3) geändert wurde, in das Unionsrecht aufgenommen. |
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(3) |
Am 21. Mai 2024 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit dem Fürstentum Andorra (im Folgenden „Andorra“) über eine Änderung des Abkommens aufzunehmen, um den auf internationaler Ebene gebilligten Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards Rechnung zu tragen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (im Folgenden „Änderungsprotokoll“) erfolgreich abgeschlossen. |
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(4) |
Mit dem Änderungsprotokoll wird der Anwendungsbereich der Meldepflichten entsprechend dem Gemeinsamen Meldestandard auf neue digitale Finanzprodukte wie spezifizierte elektronische Geldprodukte und digitale Zentralbankwährungen ausgedehnt, und zugleich werden detailliertere Meldepflichten und strengere Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingeführt. Außerdem werden die Verweise auf die jeweiligen Datenschutzvorschriften der Vertragsparteien aktualisiert. |
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(5) |
Der Wortlaut des Änderungsprotokolls, der das Ergebnis der Verhandlungen ist, spiegelt die Verhandlungsrichtlinien des Rates gebührend wider. |
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(6) |
Das Änderungsprotokoll sollte daher im Namen der Union unterzeichnet werden und die dem Änderungsprotokoll beigefügten Gemeinsamen Erklärungen sollten genehmigt werden. |
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(7) |
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) konsultiert. |
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(8) |
Im Beschluss 2010/625/EU der Kommission (5) wurde festgestellt, dass Andorra für sämtliche unter die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6) fallenden Tätigkeiten ein angemessenes Schutzniveau bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Union bietet. Im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 15. Januar 2024 über die erste Überprüfung der Wirkungsweise der Angemessenheitsfeststellungen gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG wird bestätigt, dass Andorra weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für aus der Union übermittelte personenbezogene Daten sicherstellt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten wird — vorbehaltlich des Abschlusses des besagten Änderungsprotokolls (7) — im Namen der Union genehmigt.
Artikel 2
Die Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls, die Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu dem Abkommen und zu den Anhängen sowie die Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu Artikel 5 des Abkommens werden im Namen der Union genehmigt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 10. Oktober 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
S. LOSE
(1) ABl. L 359 vom 4.12.2004, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2004/828/oj.
(2) Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L, 2023/2226, 24.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2023/2226/oj).
(3) Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2011/16/oj).
(4) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).
(5) Beschluss 2010/625/EU der Kommission vom 19. Oktober 2010 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus in Andorra (ABl. L 277 vom 21.10.2010, S. 27, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/625/oj).
(6) Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1995/46/oj).
(7) Der Wortlaut des Änderungsprotokolls wird zusammen mit dem Beschluss über dessen Abschluss veröffentlicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2120/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)