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Document 32024R2508

Delegierte Verordnung (EU) 2024/2508 der Kommission vom 17. Juli 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse

C/2024/4959

ABl. L, 2024/2508, 24.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/2508/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/2508/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2508

24.9.2024

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/2508 DER KOMMISSION

vom 17. Juli 2024

zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 hinsichtlich der Mitteilungen der Mitgliedstaaten über die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 223 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission (2) müssen die Mitgliedstaaten der Kommission die im Binnenmarkt notierten Erzeugerpreise für Obst und Gemüse für die in deren Anhang VI aufgeführten Erzeugnistypen und -sorten, Größen und Aufmachungen mitteilen. Um die Mitteilungen der Mitgliedstaaten anzugleichen und die Vergleichbarkeit und Transparenz der Preise für das in diesem Anhang aufgeführte Obst und Gemüse zu verbessern, müssen gewisse Bestimmungen in Artikel 55 der genannten Delegierten Verordnung aufgenommen werden.

(2)

Um den Entwicklungen der repräsentativen Größen und der Aufmachung von Obst und Gemüse auf dem Markt sowie den Produktionskapazitäten der Mitgliedstaaten für bestimmtes Obst und Gemüse Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, den Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Informationen zu aktualisieren. Angesichts ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung sollten einige Erzeugnisse neu in die Liste dieses Anhangs aufgenommen werden. Bestimmte Früchte sollten aus dieser Liste gestrichen werden, weil sie nicht als repräsentativ für den gesamten Unionsmarkt gelten. Eine Neubewertung der Produktionskapazitäten der Mitgliedstaaten machte ebenfalls eine Überarbeitung der Liste der repräsentativen Märkte notwendig.

(3)

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 sollte daher entsprechend geändert werden.

(4)

Da in Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 neue repräsentative Märkte und neue Erzeugnisse aufgenommen werden, sollte den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Kommunikationssysteme eingeräumt werden. Daher sollte die Anwendung dieser delegierten Verordnung auf den 1. Januar 2025 verschoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 55 Absatz 1 wird nach Unterabsatz 2 folgender Unterabsatz eingefügt:

„Die Mitgliedstaaten teilen nur die Preise für in ihrem Hoheitsgebiet erzeugtes Obst und Gemüse mit. Die Preise betreffen konventionelles, nichtökologisches/nichtbiologisches Obst und Gemüse für den Frischverzehr.“

2.

Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juli 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj).

(2)  Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission (ABl. L 138 vom 25.5.2017, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2017/891/oj).


ANHANG

„ANHANG VI

PREISMITTEILUNGEN GEMÄẞ ARTIKEL 55 ABSATZ 1

Erzeugnis

Typ/Sorte

Aufmachung/Größe

Repräsentative Märkte

Tomaten/Paradeiser

rund

Größe 47-102 mm, lose in Packstücken von 5 oder 6 kg

Belgien

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Niederlande

Polen

Portugal

Rumänien

Rispentomaten/Rispenparadeiser

alle Arten von Rispentomaten, aber nur, wenn die durchschnittliche Größe der einzelnen Tomaten mindestens 47 mm beträgt, in Packstücken von 3 bis 10 kg

Spezial-/Kirschtomaten bzw. Spezial-/Kirschparadeiser

Lose oder Rispentomaten, Spezialtomaten, aber nur, wenn die durchschnittliche Größe der einzelnen Tomaten höchstens 47 mm (40 mm für Kirschtomaten) beträgt, in Packstücken von ca. 250 bis 500 g

Aprikosen/Marillen

alle Typen und Sorten

Größe 40-50 mm, Kisten oder Packstücke von etwa 5 bis 10 kg oder Packstücke von 500 g bis 1 kg

Bulgarien

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Ungarn

Rumänien

Brugnolen und Nektarinen

weißfleischig

gelbfleischig

Größe A/B, Kisten oder Packstücke von etwa 6 bis 10 kg

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Plattnektarinen

Größe A/B, Kisten oder Packstücke von etwa 5 kg

Pfirsiche

weißfleischig

gelbfleischig

Größe A/B, Kisten oder Packstücke von etwa 6 bis 10 kg und Packstücke von 500 g bis 1 kg

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Plattpfirsiche

Größe A/B, Kisten oder Packstücke von etwa 5 kg

Tafeltrauben

alle Typen und Sorten mit Kernen

alle kernlosen Typen und Sorten

Schalen von 300 bis 700 g und Packstücke von 3 bis 10 kg

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Birnen

Blanquilla

Größe 55/60, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg

Belgien

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Conférence

Größe 60/65+, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg

Williams

Rocha

Größe 65+/75+, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg

Abbé Fétel

Kaiser

Größe 70/75, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg

Doyenné du Comice

Größe 75/90, Packstücke von etwa 5 bis 10 kg

Äpfel

Braeburn

Cox Orange

Elstar

Gala

Golden Delicious

Jonagold (oder Jonagored)

Idared

Fuji

Shampion

Granny Smith

Red Delicious und andere rote Sorten

Ligol

Boskoop

Größe 65/80, Packstücke von etwa 4 bis 20 kg

Belgien

Deutschland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Ungarn

Niederlande

Polen

Portugal

Rumänien

Zitronen

alle Sorten

Größe 3-4, Packstücke von etwa 10 bis 20 kg

Griechenland

Spanien

Italien

Clementinen

alle Sorten

Größe 1-X-3, Packstücke von etwa 8 bis 20 kg

Griechenland

Spanien

Italien

Frankreich

Mandarinen

alle Sorten

Größe 1-X-3, Packstücke von etwa 8 bis 20 kg

Griechenland

Spanien

Italien

Orangen

Gewichteter nationaler Durchschnitt der Hauptsorten, die im Bezugszeitraum der Mitteilung mindestens 70 % des repräsentativen Marktes ausmachen

Größe 3-6, Packstücke von etwa 8 bis 20 kg

Griechenland

Spanien

Italien

Portugal

Kiwis

Green Hayward

Größe 85-90 und 95-125, Packstücke von etwa 3 bis 10 kg

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Portugal

Blumenkohl/Karfiol

alle Typen und Sorten

Größe 16-20 cm

Belgien

Deutschland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Niederlande

Polen

Portugal

Rumänien

Auberginen/Melanzani

alle Typen und Sorten

Größe 40+/70+

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Niederlande

Rumänien

Wassermelonen

Gewichteter nationaler Durchschnitt der repräsentativsten Typen und Sorten, die mindestens 70 % des repräsentativen Marktes ausmachen

auf dem repräsentativen Markt übliche Normen

Bulgarien

Griechenland

Spanien

Italien

Ungarn

Rumänien

Melonen

Gewichteter nationaler Durchschnitt der repräsentativsten Typen und Sorten, die mindestens 70 % des repräsentativen Marktes ausmachen

auf dem repräsentativen Markt übliche Normen

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Portugal

Rumänien

Gurken

glatte Sorten

350 bis 500 g, aufgereiht im Packstück

Bulgarien

Deutschland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Italien

Ungarn

Niederlande

Polen

Rumänien

Finnland


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/2508/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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