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Document 32023D2063
Council Decision (CFSP) 2023/2063 of 25 September 2023 amending Decision 2013/233/CFSP on the European Union Integrated Border Management Assistance Mission in Libya (EUBAM Libya)
Beschluss (GASP) 2023/2063 des Rates vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Beschluss (GASP) 2023/2063 des Rates vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
ST/11852/2023/INIT
ABl. L 238 vom 27.9.2023, p. 121–121
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
27.9.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 238/121 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/2063 DES RATES
vom 25. September 2023
zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 22. Mai 2013 den Beschluss 2013/233/GASP (1) angenommen, mit dem die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) eingerichtet wurde. |
(2) |
Der Rat hat am 26. Juni 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1305 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUBAM Libyen angepasst und bis zum 30. Juni 2025 verlängert wurde. Dieser Beschluss stattete die EUBAM Libyen auch mit einem finanziellen Bezugsrahmen bis zum 30. September 2023 aus. |
(3) |
EUBAM Libyen sollte mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. Juni 2025 ausgestattet werden. |
(4) |
Der Beschluss 2013/233/GASP sollte entsprechend geändert werden. |
(5) |
Die EUBAM Libyen wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP erhält der letzte Unterabsatz folgende Fassung:
„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUBAM Libyen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. Juni 2025 beläuft sich auf 53 442 350,13 EUR.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt ab dem 1. Oktober 2023.
Geschehen zu Brüssel am 25. September 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H. GÓMEZ HERNÁNDEZ
(1) Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (ABl. L 138 vom 24.5.2013, S. 15).
(2) Beschluss (GASP) 2023/1305 des Rates vom 26. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (ABl. L 161 vom 27.6.2023, S. 68).