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Document 32023D2063

    Beschluss (GASP) 2023/2063 des Rates vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)

    ST/11852/2023/INIT

    ABl. L 238 vom 27.9.2023, p. 121–121 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2063/oj

    27.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 238/121


    BESCHLUSS (GASP) 2023/2063 DES RATES

    vom 25. September 2023

    zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 22. Mai 2013 den Beschluss 2013/233/GASP (1) angenommen, mit dem die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) eingerichtet wurde.

    (2)

    Der Rat hat am 26. Juni 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1305 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUBAM Libyen angepasst und bis zum 30. Juni 2025 verlängert wurde. Dieser Beschluss stattete die EUBAM Libyen auch mit einem finanziellen Bezugsrahmen bis zum 30. September 2023 aus.

    (3)

    EUBAM Libyen sollte mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. Juni 2025 ausgestattet werden.

    (4)

    Der Beschluss 2013/233/GASP sollte entsprechend geändert werden.

    (5)

    Die EUBAM Libyen wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    In Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP erhält der letzte Unterabsatz folgende Fassung:

    „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUBAM Libyen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. Juni 2025 beläuft sich auf 53 442 350,13 EUR.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Er gilt ab dem 1. Oktober 2023.

    Geschehen zu Brüssel am 25. September 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    H. GÓMEZ HERNÁNDEZ


    (1)  Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (ABl. L 138 vom 24.5.2013, S. 15).

    (2)  Beschluss (GASP) 2023/1305 des Rates vom 26. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (ABl. L 161 vom 27.6.2023, S. 68).


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