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Document 32023D1093

    Beschluss (EU) 2023/1093 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Korea über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Korea mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)

    ST/8154/2023/INIT

    ABl. L 146 vom 6.6.2023, p. 18–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1093/oj

    6.6.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 146/18


    BESCHLUSS (EU) 2023/1093 DES RATES

    vom 15. Mai 2023

    über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Korea über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Korea mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 186 und 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Republik Korea erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates (1),

    (2)

    Es sollten Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens mit der Republik Korea über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme an Programmen der Union und über die Assoziierung Koreas mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), aufgenommen werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen mit der Republik Korea (im Folgenden „Korea“) über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Koreas an Programmen der Union und über die Assoziierung Koreas mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), aufzunehmen.

    Artikel 2

    Die Verhandlungsrichtlinien sind im Addendum dieses Beschlusses aufgeführt.

    Artikel 3

    Diese Verhandlungen werden für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme Koreas an Programmen der Union im Benehmen mit der Gruppe „Asien-Ozeanien“ und für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den spezifischen Bedingungen für die Teilnahme Koreas an „Horizont Europa“ im Benehmen mit der Gruppe „Forschung“ geführt.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. FORSSMED


    (1)  Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1).


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