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Document 32023D0841

Beschluss (EU) 2023/841 der Kommission vom 19. April 2023 zur Ernennung der Vertreter der Kommission im Verwaltungsrat und im Haushaltsausschuss des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

C/2023/2329

ABl. L 107 vom 21.4.2023, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/841/oj

21.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 107/39


BESCHLUSS (EU) 2023/841 DER KOMMISSION

vom 19. April 2023

zur Ernennung der Vertreter der Kommission im Verwaltungsrat und im Haushaltsausschuss des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 154 Absatz 1 und Artikel 171 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Verwaltungsrat und der Haushaltsausschuss bestehen jeweils aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und einem Vertreter des Europäischen Parlaments sowie ihren jeweiligen Stellvertretern.

(2)

Mit dem Beschluss C(2016) 3228 ernannte die Kommission ihre Vertreter und ihre jeweiligen Stellvertreter im Verwaltungsrat und im Haushaltsausschuss des Amtes.

(3)

Die Kommission hat beschlossen, die Zuständigkeit für einen Stellvertreter vom Referat „Finanzvorschriften 2 und Programmverwaltung“ auf das für die dezentralen Agenturen zuständige Referat „Interne Politikbereiche“ innerhalb der Generaldirektion Haushalt zu übertragen.

(4)

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss C(2016) 3228 final, der daher aufgehoben wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Folgende Personen werden zu Vertretern der Kommission im Verwaltungsrat und im Haushaltsausschuss des Amtes ernannt:

a)

der stellvertretende Generaldirektor der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, der für geistiges Eigentum und dessen Durchsetzung, einschließlich der Bekämpfung von Nachahmungen, zuständig ist;

b)

der Direktor der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, der für geistiges Eigentum und dessen Durchsetzung, einschließlich der Bekämpfung von Nachahmungen, zuständig ist.

(2)   Folgende Personen werden zu Stellvertretern ernannt:

a)

der Referatsleiter der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, der für geistiges Eigentum und dessen Durchsetzung, einschließlich der Bekämpfung von Nachahmungen, zuständig ist;

b)

der Referatsleiter, der für die dezentralen Agenturen der GD Haushalt zuständig ist.

Artikel 2

Dieser Beschluss gilt für die Personen, die zum Zeitpunkt der Annahme dieses Beschlusses die in Artikel 1 genannten Posten vorübergehend oder ständig innehaben, bzw. für ihre Nachfolger.

Artikel 3

Der Generaldirektor der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU teilt dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und dem Exekutivdirektor des Amtes die Namen der in Artikel 1 genannten Personen mit.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 5

Der Beschluss C(2016) 3228 final wird aufgehoben.

Brüssel, den 19. April 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1.


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