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Document 32022D2492

    Beschluss (EU) 2022/2492 des Rates vom 12. Dezember 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

    ST/15052/2022/INIT

    ABl. L 323 vom 19.12.2022, p. 96–97 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2492/oj

    19.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 323/96


    BESCHLUSS (EU) 2022/2492 DES RATES

    vom 12. Dezember 2022

    über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 15. Juni 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 Verhandlungen mit der Föderativen Republik Brasilien über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union aufzunehmen.

    (2)

    Die Verhandlungen mit der Föderativen Republik Brasilien wurden erfolgreich abgeschlossen und das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 14. September 2022 paraphiert.

    (3)

    Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXVIII des des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens im Namen der Union genehmigt (1).

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2022.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    Z. NEKULA


    (1)  Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss zu seinem Abschluss veröffentlicht.


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