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Document 32021G1210(01)

Entschließung des Rates über die Governance-Struktur des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) 2021/C 497/01

ST/14487/2021/INIT

ABl. C 497 vom 10.12.2021, p. 1–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 497/1


Entschließung des Rates über die Governance-Struktur des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)

(2021/C 497/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

BETONT FOLGENDES:

1.

Der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (1), im Folgenden „strategischer Rahmen“, ist das wichtigste Instrument auf EU-Ebene für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und gegebenenfalls Drittländern und Interessenträgern; er zielt hauptsächlich darauf ab, die Weiterentwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten zu unterstützen und ihre europäische Dimension zu fördern.

2.

Bis 2030 ist die Verwirklichung und Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums das übergeordnete politische Ziel des strategischen Rahmens;

ERINNERT AN FOLGENDES:

3.

In der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen wird die Kommission im Einklang mit den Verträgen und unter uneingeschränkter Achtung der Subsidiarität ersucht, „mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2021 zusammenzuarbeiten, um sich – innerhalb des übergeordneten Ziels der Vollendung und Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums – auf eine geeignete Governance-Struktur zur Koordinierung der Arbeiten und zur Steuerung der Entwicklung des strategischen Rahmens zu verständigen, wobei auch Fragen zu erörtern sind, über die auf einer höheren politischen Ebene beraten werden muss, ohne dabei zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten zu schaffen, und unter Gewährleistung ihrer Eigenverantwortung für den Prozess“.

4.

In seinem ersten Zyklus bis 2025 sollte der strategische Rahmen „alle erprobten und bewährten Regelungen des ET 2020 für das gegenseitige Lernen beibehalten, etwa die Arbeitsgruppen, die Formationen der Generaldirektoren und die Peer-Learning-Instrumente, und die Beteiligung anderer relevanter Leitungsgremien aufrechterhalten“ (2), ohne dabei unnötige Strukturen oder zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten zu schaffen.

5.

Bei der Governance-Struktur des strategischen Rahmens umfasst als Kernaufgabeg eine stärkere Ausrichtung auf die übergeordneten Prioritäten der EU (3) zu sorgen, indem die politische Steuerung auf EU-Ebene unterstützt und ein effizienter Informationsfluss zwischen der politischen Ebene (dem Rat und seinen einschlägigen Vorbereitungsgremien, vor allem dem Ausschuss für Bildungsfragen), informellen Sitzungen hochrangiger Beamtinnen und Beamter (der hochrangigen Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung und Sitzungen der Generaldirektoren, im Folgenden „Sitzungen der GD“) und der Umsetzung auf fachlicher Ebene (Arbeitsgruppen des strategischen Rahmens und andere Expertengruppen, einschließlich der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ (SGIB)) erleichtert wird;

HAT FOLGENDE ZIELSETZUNG:

6.

Leitlinien und -prinzipien für die Governance-Struktur des strategischen Rahmens vorzugeben, die sich insbesondere auf die beteiligten Akteure und ihre Aufgaben, den organisatorischen Rahmen für die Tätigkeiten des strategischen Rahmens und auf mit der Governance zusammenhängende Fragen der Umsetzung konzentrieren. Die vorliegende Entschließung des Rates sollte als Ergänzung der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen betrachtet werden;

VERTRITT IM EINKLANG MIT DEN VERTRÄGEN UND UNTER UNEINGESCHRÄNKTER ACHTUNG DER SUBSIDIARITÄT FOLGENDE AUFFASSUNG:

7.

Für die Governance-Struktur des strategischen Rahmens sind folgende Leitprinzipien maßgeblich:

Eigenverantwortung und Einbindung: Stärkung von Eigenverantwortung und Einbeziehung der Mitgliedstaaten und des Rates in Anbetracht seiner Rolle bei der Beschlussfassung und politischen Weichenstellung;

Verantwortung: Unterstützung der hochrangigen politischen Steuerung auf EU-Ebene und Beratung zu Fragen, die auf höherer politischer Ebene erörtert werden sollen, insbesondere durch die informelle hochrangige Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung (im Folgenden „Hochrangige Gruppe“) und mit deren Unterstützung, wobei die Rolle und die Zuständigkeiten des Ausschusses für Bildungsfragen als des zuständigen Vorbereitungsgremiums des Rates zu wahren sind. Der Rat steht an der Spitze der Governance-Struktur des strategischen Rahmens;

Transparenz, Kontinuität und Wirksamkeit: Gewährleistung einer umfassenden und integrierten Organisation und Bestandsaufnahme der in den verschiedenen Bereichen geleisteten Arbeiten (Sitzungen der GD, Sitzungen der Gruppen zum strategischen Rahmen, Expertengruppen und andere Peer-Learning-Instrumente usw.), mit einem reibungslosen Übergang von der fachlichen zur politischen Ebene und umgekehrt;

Zusammenarbeit: Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Synergien mit anderen Politikbereichen im Hinblick auf die Unterstützung nationaler Reformen und die Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums im Einklang mit anderen Initiativen und Instrumenten auf EU-Ebene, unter anderem dem Europäischen Hochschulraum, dem Europäischen Semester, der europäischen Säule sozialer Rechte, dem Europäischen Forschungsraum, den Kohäsionsfonds, dem Aufbauinstrument der Europäischen Union und anderen Finanzierungsprogrammen und -mechanismen der Union sowie anderen Initiativen etwa in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik, Forschung und Innovation, Gleichstellung, Jugend, Sport, Kultur, Finanzen und Außenbeziehungen.

8.

Die Hochrangige Gruppe, der als Bindeglied zwischen der fachlichen Ebene und der politischen Ebene in der Governance-Struktur des strategischen Rahmens eine zentrale Rolle zukommen sollte, ist eine informelle Gruppe hochrangiger Beamtinnen und Beamter aus den Mitgliedstaaten und der Kommission, die zusammenkommen, um strategische und bereichsübergreifende Themen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung vorausschauend zu ermitteln, zu erörtern und zu steuern. Der Rat sollte über sein zuständiges Vorbereitungsgremium, den Ausschuss für Bildungsfragen, regelmäßig über die Ergebnisse der Beratungen der hochrangigen Gruppe unterrichtet werden.

9.

Die Formationen der Generaldirektoren für Schulen (GD Schulen), berufliche Aus- und Weiterbildung (GD Berufliche Bildung) und Hochschulbildung (GD Hochschulbildung) sind informelle Gruppen hochrangiger Beamter aus den Mitgliedstaaten und der Kommission, die in ihren Sitzungen Fragen zu ihren jeweiligen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie gegebenenfalls Querschnittsthemen erörtern. Der Vorsitz kann gegebenenfalls Drittländer und Interessenträger zu diesen Sitzungen einladen.

10.

Expertengruppen der Kommission (4) wie die Arbeitsgruppen des strategischen Rahmens, die SGIB, der Beratende Ausschuss für Berufsbildung oder die Expertengruppe für hochwertige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung stehen im Dienst des strategischen Rahmens mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten und die Kommission bei ihrer Arbeit an der Weiterentwicklung politischer Konzepte auf fachlicher Ebene – unter anderem durch wechselseitiges Lernen, fachlichen Austausch und die Ermittlung bewährter Verfahren – zu unterstützen. Sie setzen sich aus Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls Drittländern, internationalen Organisationen, Interessenträgern und unabhängigen Experten zusammen.

11.

Peer-Learning-Aktivitäten ermöglichen es Mitgliedstaaten, die mit ähnlichen politischen Herausforderungen konfrontiert sind, in Gruppen zu arbeiten und bewährte Verfahren auszutauschen, sich auf länderspezifische Herausforderungen zu konzentrieren oder eine bestimmte nationale Reformagenda zu unterstützen, wo angebracht, mit Hilfe von Peer-Ländern, Interessenverbänden und unabhängigen Expertinnen und Experten.

12.

Gemeinsame Sitzungen von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung mit anderen einschlägigen Einrichtungen auf ähnlicher Ebene aus anderen Politikbereichen – u. a. Beschäftigung, Sozialpolitik, Forschung und Innovation, Gleichstellung, Jugend, Sport, Kultur, Finanzen und Außenbeziehungen – sowie die Nutzung von EU- und nationalen Finanzinstrumenten sind im Zusammenhang mit Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen von Bedeutung;

IST SICH IN FOLGENDEM EINIG:

13.

Der Vorsitz sollte in Zusammenarbeit mit den Partnern des Dreiervorsitzes und der Kommission die führende Rolle bei der Koordinierung der Arbeit der hochrangigen Gruppe innerhalb des strategischen Rahmens übernehmen.

14.

Den Vorsitz der hochrangigen Gruppe führt der Ratsvorsitz. Um einen reibungslosen Informationsfluss zu gewährleisten, sollte die Gruppe angesichts der Funktion, die sie gegenüber der politischen Ebene ausüben soll, mindestens zweimal jährlich und einmal unter jedem Vorsitz zusammentreten. Gegebenenfalls könnten Drittländer und/oder Interessenträger vom Vorsitz als Beobachter für Tagesordnungspunkte von gemeinsamem Interesse zu den Sitzungen der hochrangigen Gruppe eingeladen werden.

15.

Zur Unterstützung der Lenkung und der Kontinuität der Tätigkeiten innerhalb des strategischen Rahmens sollte ein regelmäßiger Austausch zwischen den beiden vorigen Vorsitzen, dem amtierenden Vorsitz, den beiden künftigen Vorsitzen und der Kommission stattfinden, und zwar in einer informellen Koordinierungs- und Unterstützungsgruppe, dem Koordinierungsausschuss der hochrangigen Gruppe.

16.

Der Koordinierungsausschuss der hochrangigen Gruppe berichtet der hochrangigen Gruppe und ist ihr unterstellt.

17.

Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung der hochrangigen Gruppe durch folgende Maßnahmen:

Beitrag zur Festlegung der Agenda der hochrangigen Gruppe unter gebührender Berücksichtigung der Prioritäten des Vorsitzes, der strategischen Prioritäten des strategischen Rahmens sowie möglicher aktueller Entwicklungstendenzen und Herausforderungen, einschließlich unvorhergesehener Ereignisse und Situationen, und Unterbreitung von Themenvorschlägen für die Beratungen in den Sitzungen der hochrangigen Gruppe, einschließlich solcher, die zur Vorbereitung von Orientierungsaussprachen im Rat betragen könnten;

im Hinblick auf einen rechtzeitigen Informationsaustausch Unterrichtung der hochrangigen Gruppe und erforderlichenfalls des Ausschusses für Bildungsfragen über die Fortschritte, die innerhalb des strategischen Rahmens zur Verwirklichung des europäischen Bildungsraums erzielt wurden, unter anderem durch regelmäßige aktuelle Informationen über die Ergebnisse der Sitzungen der GD sowie über die Arbeit der Arbeitsgruppen des strategischen Rahmens, der Expertengruppen, der Ergebnisse des Peer-Learning und anderer Aktivitäten des wechselseitigen Lernens;

Unterstützung der hochrangigen Gruppe mit umfassenden Orientierungshilfen für etwaige künftige politische Maßnahmen und für die Interaktion zwischen der Bildungs- und Berufsbildungspolitik und anderen Politikbereichen auf internationaler, europäischer, nationaler und regionaler Ebene, auch durch Ermittlung von externen Sachverständigen, Forschern, internationalen Organisationen und anderen Organisationen von Interessenträgern, die zusätzliches Fachwissen für die Beratungen der hochrangigen Gruppe bereitstellen können;

Unterstützung der hochrangigen Gruppe bei der Verstärkung von Synergien zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderen Politikbereichen wie Beschäftigung, Sozialpolitik, Forschung und Innovation, Gleichstellung, Jugend, Sport, Kultur, Finanzen oder Außenbeziehungen, die einen Mehrwert bieten könnten;

Unterstützung der hochrangigen Gruppe bei Überlegungen über die mögliche Notwendigkeit einer Überprüfung der Mandate der Arbeitsgruppen des strategischen Rahmens, die gemeinsam von der Kommission und den Mitgliedstaaten vorgenommen wird, wobei das Vorrecht der Kommission bei der Festlegung und Überprüfung dieser Mandate zu achten ist;

Unterstützung der Arbeiten zur Evaluierung der bis 2025 bestehenden Governance-Struktur, damit die Hochrangige Gruppe Beiträge zu den Diskussionen des Ausschusses für Bildungsfragen über mögliche Überarbeitungen der Governance-Struktur für die Zeit nach 2025 leisten kann;

Koordinierung der Ausarbeitung einer politischen Agenda für einen Zeitraum von 18 Monaten zur Billigung durch die hochrangige Gruppe.

18.

Der Koordinierungsausschuss der Hochrangigen Gruppe tritt regelmäßig, mindestens zweimal unter jedem Vorsitz, zusammen. Seine Arbeit wird vom Vorsitz und von der Kommission gemeinsam und gleichberechtigt koordiniert, auch im Hinblick auf die Kofinanzierung. Den Vorsitz in den Sitzungen des Koordinierungsausschusses führt der Ratsvorsitz.

19.

Falls erforderlich, könnte der Koordinierungsausschuss der hochrangigen Gruppe aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten für eine begrenzte Zeit einen Berichterstatter benennen, dessen Aufgabe darin bestehen könnte, im Hinblick auf einen rechtzeitigen Informationsaustausch die hochrangige Gruppe und erforderlichenfalls den Ausschuss für Bildungsfragen über die Fortschritte der Arbeitsgruppen des strategischen Rahmens und anderer Expertengruppen und einschlägiger Gremien zu informieren.

20.

Um das reibungslose Funktionieren des Koordinierungsausschusses der hochrangigen Gruppe zu gewährleisten, könnten dessen operative Aufgaben und Arbeitsmethoden, einschließlich der möglichen Ernennung, Aufgaben und Dauer der Amtszeit eines Berichterstatters, in dem vom Koordinierungsausschuss erstellten und von der hochrangigen Gruppe gebilligten Mandat festgelegt werden.

21.

Diese Entschließung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und wird gegebenenfalls im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung des strategischen Rahmens, die der Rat 2025 durchzuführen hat, unter Berücksichtigung der einschlägigen Berichte der Kommission, die in der Entschließung des Rates über einen strategischen Rahmen vorgesehen sind, überprüft, um sie an mögliche neue Entwicklungen und Erfordernisse anzupassen.

(1)  Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1) (im Folgenden Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen).

(2)  Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen.

(3)  Die übergeordneten Prioritäten der EU werden in einer neuen strategischen Agenda für die EU 2019-2024 festgelegt.

(4)  Das Register der Expertengruppen der Kommission


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