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Document 32021D2199

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/2199 des Rates vom 13. Dezember 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    ST/14526/2021/INIT

    ABl. L 445I vom 13.12.2021, p. 23–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/2199/oj

    13.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    LI 445/23


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/2199 DES RATES

    vom 13. Dezember 2021

    zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.

    (2)

    Der Rat ist nach wie vor zutiefst besorgt über die Lage in Syrien.

    (3)

    Die Wagner Group, eine in Russland ansässige private militärische Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, leistet einen entscheidenden Beitrag zur Kriegsführung von Bashar al-Assad in Syrien, insbesondere durch Ausbildung und Leitung syrischer Streitkräfte und regierungsnaher Milizen.

    (4)

    Der Rat ist der Auffassung, dass zwei Personen, die an den Militäroperationen der Wagner Group in Syrien beteiligt sind, sowie drei Unternehmen, die Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes sind, in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden sollten.

    (5)

    Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2021.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)  ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.


    ANHANG

    Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt A („Personen“) aufgenommen:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „316.

    Andrey Nikolaevich TROSHEV

    (alias Andrei Mykolayvych TROSHEV)

    Андрей Николаевич ТРОШЕВ

    Funktion(en): Oberst a.D., Gründungsmitglied und Exekutivdirektor (Stabschef) der Wagner Group

    Dienstgrad: Oberst a.D.

    Rufzeichen: Siedoy

    Geburtsdatum: 5.4.1953

    Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Staatsangehörigkeit: russisch

    Angehörige/Geschäftspartner: Dimitriy Utkin (Gründer der Wagner Group); Andrey Bogatov (Leiter der 4th Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group), Aleksandr Sergeevich Kuznetsov (Kommandeur der 1st Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group)

    Geschlecht: männlich

    Exekutivdirektor (Stabschef) der Wagner Group, die in Syrien operiert und syrische Streitkräfte ausbildet und leitet. Die Wagner Group unterstützt auch das Assad-Regime und kämpft an der Seite regimenaher Milizen und der syrischen Armee.

    Andrey Troshev ist unmittelbar an den Militäroperationen der Wagner Group in Syrien beteiligt. Er war insbesondere im Gebiet von Deir ez-Zor beteiligt. Er leistet somit einen entscheidenden Beitrag zur Kriegsführung von Bashar al-Assad und ist daher Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes.

    13.12.2021

    317.

    Andrey Mikhailovich BOGATOV

    (alias Andrei Mychailovych BOGATOV)

    Андрей Михайлович БОГАТОВ

    Funktion(en): Leiter der 4th Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group

    Rufzeichen: Brodiaga

    ID Wagner Group: M-1601

    Geburtsdatum: 14.6.1964

    Geburtsort: Stary Oskol, Region Belgorod, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)

    Staatsangehörigkeit: russisch

    Angehörige/Geschäftspartner: Dimitriy Utkin (Gründer der Wagner Group); Andrey Nikolaevich Troshev (Gründungsmitglied und Exekutivdirektor (Stabschef) der Wagner Group), Aleksandr Sergeevich Kuznetsov (Kommandeur der 1st Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group)

    Geschlecht: männlich

    Leiter der 4th Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group, die in Syrien operiert und syrische Streitkräfte ausbildet und leitet. Die Wagner Group unterstützt auch das Assad-Regime und kämpft an der Seite regimenaher Milizen und der syrischen Armee.

    Andrey Bogatov führt den Befehl über die von der Wagner Group durchgeführten Operationen und ist direkt an den Militäroperationen der Wagner Group in Syrien beteiligt. Er war insbesondere an der Schlacht von Palmyra beteiligt. Er leistet somit einen entscheidenden Beitrag zur Kriegsführung von Bashar al-Assad und ist daher Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes.

    13.12.2021“

    2.

    Die folgenden Einträge werden in die Liste in Abschnitt B („Organisationen“) aufgenommen:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „79.

    Velada LLC

    OOO Велада

    Anschrift: Ochakovskoye Shosse, Dom 28, Gebäude 2, Bereich 3, Raum 8, Moskau, 119530, Russische Föderation

    Gründungsdatum: 29.6.2015

    Velada LLC ist ein privates Unternehmen, das im Öl- und Gassektor in Syrien tätig ist.

    Im Dezember 2019 billigte das syrische Parlament einen Vertrag, mit dem Velada LLC das Recht erhielt, Öl und Gas in Syrien zu fördern, auch auf den Ölfeldern in den vom Regime kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens und einem Gasfeld nördlich von Damaskus. Das Unternehmen ist somit Nutznießer oder Unterstützer des syrischen Regimes.

    13.12.2021

    80.

    Mercury LLC

    OOO Меркурий

    Anschrift: Leninsky Prospekt, Dom 137, Gebäude 1, Bereich 2, Raum 5, Moskau, Russische Föderation

    Mercury LLC ist ein privates Unternehmen, das im Öl- und Gassektor in Syrien tätig ist.

    Im Dezember 2019 billigte das syrische Parlament einen Vertrag, mit dem Mercury LLC das Recht erhielt, Öl und Gas in Syrien zu fördern, auch auf den Ölfeldern in den vom Regime kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens und einem Gasfeld nördlich von Damaskus. Das Unternehmen ist somit Nutznießer oder Unterstützer des syrischen Regimes.

    13.12.2021

    81.

    Evro Polis LLC

    OOO Евро Полис

    Anschrift: Ulitsa Bratev, Gozozankinykh, Dom 2B, Pomeshchenie 3.1., Krasnogorsk, 143409, Russische Föderation

    Angehörige/Geschäftspartner: General Petroleum Corp.

    Evro Polis LLC ist ein privates Unternehmen, das mit der Wagner Group im Bergbau-, Öl- und Gassektor in Syrien in Verbindung steht.

    Hinter Evro Polis LLC verbirgt sich die Wagner Group in Syrien. Evro Polis LLC hat über die staatseigene General Petroleum Corp. eine Reihe von Verträgen mit dem syrischen Regime unterzeichnet, wodurch Evro Polis LLC 25 % der Erträge der Öl- und Gasproduktion der von der Wagner Group eingenommenen Felder erhält. Das Unternehmen ist somit Nutznießer oder Unterstützer des syrischen Regimes.

    13.12.2021“


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