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Document 32021D0878

Beschluss (EU) 2021/878 des Rates vom 26. Mai 2021 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

ST/8297/2021/INIT

ABl. L 192 vom 1.6.2021, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/878/oj

1.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 192/13


BESCHLUSS (EU) 2021/878 DES RATES

vom 26. Mai 2021

zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der deutschen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

(3)

Infolge des Rücktritts von Herrn Florian HERRMANN ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Die deutsche Regierung hat Frau Melanie HUML, Vertreterin eines regionalen Exekutivorgans, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat (Staatsministerin, Bayerische Staatsregierung) innehat, als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Melanie HUML, Vertreterin eines regionalen Exekutivorgans, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat (Staatsministerin, Bayerische Staatsregierung) innehat, wird zum Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, bis zum 25. Januar 2025, ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 2021.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. do C. ANTUNES


(1)  ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

(2)  Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).


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