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Document 32021D0113

Beschluss (EU) 2021/113 des Rates vom 25. Januar 2021 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln

ABl. L 36 vom 2.2.2021, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/113/oj

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2.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 36/3


BESCHLUSS (EU) 2021/113 DES RATES

vom 25. Januar 2021

über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2020/1545 (2) des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels über eine Verlängerung des am 13. Oktober 2020 auslaufenden Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 13. November 2020 unterzeichnet.

(2)

Mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels wird das Ziel verfolgt, der Union und der Regierung der Cookinseln die Möglichkeit zu geben, weiterhin zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern der Cookinseln zu fördern sowie den Fischereifahrzeugen der Union die Ausübung ihrer Fischereitätigkeiten in diesen Gewässern zu ermöglichen.

(3)

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln wird im Namen der Union genehmigt (3).

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Nummer 6 des Abkommens in Form eines Briefwechsels (4) vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. Januar 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Zustimmung vom 14. Dezember 2020 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss (EU) 2020/1545 des Rates vom 19. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (ABl. L 356 vom 26.10.2020, S. 7).

(3)  Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels ist veröffentlicht in ABl. L 356 vom 26.10.2020.

(4)  Der Tag des Beginns der vorläufigen Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht


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