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Document 32020R1683R(01)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1683 der Kommission vom 12. November 2020 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Amtsblatt der Europäischen Union L 379 vom 13. November 2020)

ABl. L 397 vom 26.11.2020, p. 30–32 (BG, ES, CS, DA, DE, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 397 vom 26.11.2020, p. 31–33 (ET, EL, HR, NL)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/1683/corrigendum/2020-11-26/oj

26.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 397/30


Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1683 der Kommission vom 12. November 2020 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

( Amtsblatt der Europäischen Union L 379 vom 13. November 2020 )

Auf Seite 38, Anhang Nummer 2 b wird wie folgt geändert:

Laufende Nummer

Bezeichnung der Stoffe

Einschränkungen

Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Chemische Bezeichnung/INN

Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile

CAS-Nummer

EG-Nummer

Art des Mittels, Körperteile

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

Sonstige

a

b

c

d

e

f

g

h

i

„315

4-(3-Aminopyrazolo[1,5-A]pyridin-2-yl)-1,1-dimethylpiperazin-1-ium-chlorid-Hydrochlorid

Dimethylpiperazinium Aminopyrazolopyridine HCl

1256553-33-9

813-255-5

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Ab dem 3. Juni 2021 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

Ab dem 3. Dezember 2021 auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis

Image 1Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

316

1-(3-((4-Aminophenyl)amino)propyl)-3-methyl-1H-imidazol-3-ium-chlorid-Hydrochlorid

Methylimidazoliumpropyl p-phenylenediamine HCl

220158-86-1

 

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Ab dem 3. Juni 2021 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

Ab dem 3. Dezember 2021 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image 2 Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

317

Di-[2-[(E)-2-[4-[bis(2-hydroxyethyl)Aminophenyl]vinyl]pyridin-1-ium]-ethyl]disulfid-Dimethansulfonat

HC Orange No. 6

1449653-83-1

 

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

Ab dem 3. Juni 2021: 0,5 %

Verunreinigungen mit Methansulfonaten, insbesondere mit Ethylmethansulfonat, dürfen nicht enthalten sein.

 

318

Natrium 4-[(2-hydroxy-1-naphthyl)azo]benzolsulfonat

Acid Orange 7

633-96-5

211-199-0

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

Ab dem 3. Juni 2021: 0,5 %

 

 

319

4,4’-(4,5,6,7-tetrabromo-1,1-dioxido-3H-2,1-benzoxathiol-3-ylidene)bis[2,6-Dibromophenol

Tetrabromophenol Blue

4430-25-5

224-622-9

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

Ab dem 3. Juni 2021: 0,2 %

a)

Ab dem 3. Juni 2021 darf nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,2 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

a)

Ab dem 3. Dezember 2021 auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image 3 Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

320

Indigofera tinctoria, getrocknete und gemahlene Blätter von Indigofera tinctoria L

Indigofera tinctoria leaf Indigofera tinctoria leaf powder

Indigofera tinctoria leaf extract

Indigofera tinctoria extract

84775-63-3

283-892-6

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

Ab dem 3. Juni 2021: 25 %“

 

 


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