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Document 32020R1030

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1030 der Kommission vom 15. Juli 2020 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ für das Bezugsjahr 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2020/4700

ABl. L 227 vom 16.7.2020, p. 12–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/1030/oj

16.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 227/12


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1030 DER KOMMISSION

vom 15. Juli 2020

zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ für das Bezugsjahr 2021 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Zur Gewährleistung der korrekten Umsetzung des in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 aufgeführten Themas „IKT-Nutzung und E-Commerce“ sollte die Kommission die Variablen, die Maßeinheit, die statistische Grundgesamtheit, die Klassifikationen und Aufgliederungen sowie die Frist für die Datenübermittlung spezifizieren, damit zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare und harmonisierte Daten über IKT-Nutzung und E-Commerce erstellt werden können.

(2)

Die Mitgliedstaaten sollten für die nationalen statistischen Unternehmensregister und alle Unternehmensstatistiken Metadaten und Qualitätsberichte bereitstellen. Daher müssen für diese Berichte die Modalitäten, Inhalte und Fristen festgelegt werden.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ übermitteln die Mitgliedstaaten die Daten gemäß den technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Bezugsjahr 2021 im Einklang mit dem Anhang der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Der jährliche Metadatenbericht zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2021 übermittelt.

Der jährliche Qualitätsbericht zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2021 übermittelt.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. Juli 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 1.


ANHANG

Technische Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“

Obligatorisch/fakultativ

Anwendungsbereich (Filter)

Variable

Obligatorische Variablen

i)

für alle Unternehmen:

(1)

Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr

(2)

durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen im vorausgegangenen Kalenderjahr

(3)

Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer)

(4)

Zahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben

ii)

für Unternehmen mit Arbeitnehmern und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben:

(5)

Internetanschluss: Nutzung jeder Art von Festanschluss

(6)

Nutzung folgender sozialer Medien: soziale Netze

(7)

Nutzung folgender sozialer Medien: Unternehmensblog oder -mikroblogs

(8)

Nutzung folgender sozialer Medien: Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte oder Apps

(9)

Nutzung folgender sozialer Medien: wikibasierte Instrumente zum Wissensaustausch

(10)

Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über die firmeneigenen Websites oder Apps (auch Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr

(11)

Web-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(12)

EDI-Verkäufe (Entgegennahme von mittels Nachrichten über den elektronischen Datenaustausch (EDI) getätigten Bestellungen) von Waren oder Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr

(13)

Nutzung von ERP-Software (Enterprise Resource Planning)

(14)

Nutzung einer CRM-Software (Customer Relationship Management) zur Verwaltung der Erfassung, Speicherung und Bereitstellung von Kundeninformationen für verschiedene Funktionen des Geschäftsbetriebs

(15)

Nutzung einer CRM-Software (Customer Relationship Management) zur Verwaltung der Analyse von Kundeninformationen zu Marketingzwecken (z. B. Preisgestaltung, Verkaufsförderung, Auswahl von Vertriebskanälen)

(16)

Zukauf von über das Internet genutzten Cloud-Computing-Diensten

(17)

Nutzung vernetzter Geräte oder Systeme, die über das Internet (Internet der Dinge) überwacht oder ferngesteuert werden können

(18)

Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Analyse geschriebener Sprache (Textauswertung)

(19)

Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Umwandlung gesprochener Sprache in ein maschinenlesbares Format (Spracherkennung)

(20)

Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Erzeugung geschriebener oder gesprochener Sprache (Erzeugung natürlicher Sprache)

(21)

Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Identifizierung von Objekten oder Personen auf der Grundlage von Bildern (Bilderkennung, Bildverarbeitung)

(22)

Nutzung von maschinellem Lernen (z. B. Deep Learning) zur Datenanalyse

(23)

Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz zur Automatisierung unterschiedlicher Arbeitsabläufe oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung (Prozessautomatisierung durch Roboter auf der Grundlage von KI-basierter Software)

(24)

Nutzung von Technologien der künstlichen Intelligenz, die den physischen Verkehr von Maschinen durch autonome Entscheidungen auf der Grundlage der Beobachtung der Umgebung ermöglichen (autonome Roboter, selbstfahrende Fahrzeuge, autonome Drohnen)

iii)

für Unternehmen, die eine beliebige Art eines festen Internetanschlusses nutzen:

(25)

maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in den Spannen: [0 Mbit/s, <30 Mbit/s], [30 Mbit/s, <100 Mbit/s], [100 Mbit/s, <500 Mbit/s], [500 Mbit/s, <1 Gbit/s], [≥1 Gbit/s]

iv)

für Unternehmen mit Web-Verkäufen im vorausgegangenen Kalenderjahr:

(26)

Wert von Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen oder Prozentsatz des durch Web-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen generierten Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr

(27)

prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(28)

prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Web-Verkäufe an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen (B2B)) und an den öffentlichen Sektor (Handel mit Behörden (B2G)) generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(29)

Web-Verkäufe an Kunden im Inland im vorausgegangenen Kalenderjahr

(30)

Web-Verkäufe an Kunden in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr

(31)

Web-Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr

v)

für Unternehmen mit Web-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr über firmeneigene Websites oder Apps und über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden:

(32)

prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, der durch Verkäufe über die firmeneigenen Websites oder Apps generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(33)

prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen, der über von mehreren Unternehmen für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr

vi)

für Unternehmen mit Web-Verkäufen an Kunden in mindestens zwei der folgenden geografischen Gebiete: im Inland, in anderen Mitgliedstaaten, in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr:

(34)

prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Verkäufe an Kunden im Inland generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(35)

prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Verkäufe an Kunden in anderen Mitgliedstaaten generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(36)

prozentualer Anteil des Werts an Web-Verkäufen, der durch Verkäufe an Kunden in der übrigen Welt generiert wurde, im vorausgegangenen Kalenderjahr

vii)

für Unternehmen mit Web-Verkäufen in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr:

(37)

Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: hohe Kosten bei Lieferung oder Rücksendung von Produkten im vorausgegangenen Kalenderjahr

(38)

Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Schwierigkeiten bei Beschwerden und Streitfällen im vorausgegangenen Kalenderjahr

(39)

Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Anpassung der Produktbeschriftung für den Verkauf in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr

(40)

Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: mangelnde Fremdsprachenkenntnisse bei der Kommunikation mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr

(41)

Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Einschränkungen von Geschäftspartnern des Unternehmens beim Verkauf in bestimmten Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr

(42)

Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten: Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuersystem in anderen Mitgliedstaaten (z. B. Unsicherheit in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung in verschiedenen Ländern) im vorausgegangenen Kalenderjahr

viii)

für Unternehmen mit EDI-Verkäufen im vorausgegangenen Kalenderjahr:

(43)

Wert der EDI-Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen oder Prozentsatz des Gesamtumsatzes durch EDI-Verkäufe von Waren und Dienstleistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr

(44)

Verkäufe über EDI-Systeme an Kunden im Inland im vorausgegangenen Kalenderjahr

(45)

Verkäufe über EDI-Systeme an Kunden in anderen Mitgliedstaaten im vorausgegangenen Kalenderjahr

(46)

Verkäufe über EDI-Systeme an Kunden in der übrigen Welt im vorausgegangenen Kalenderjahr

ix)

für Unternehmen, die über das Internet genutzte Cloud-Computing-Dienste zukaufen:

(47)

Zukauf von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung

(48)

Zukauf von Bürosoftware (wie Textprozessoren oder Tabellenkalkulationen) als Cloud-Computing-Dienstleistung

(49)

Zukauf von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung

(50)

Zukauf von Enterprise-Resource-Planning-Softwareanwendungen (ERP) als Cloud-Computing-Dienstleistung

(51)

Zukauf von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM) als Cloud-Computing-Dienstleistung

(52)

Zukauf von Sicherheitssoftwareanwendungen (z. B. Antivirenprogramm, Netzzugangskontrolle) als Cloud-Computing-Dienstleistung

(53)

Zukauf von Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung

(54)

Zukauf von Dateienspeicherplatz als Cloud-Computing-Dienstleistung

(55)

Zukauf von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung

(56)

Zukauf von Rechenplattformen, die eine gehostete Umgebung für Anwendungsentwicklung, Erprobung oder Einführung (z. B. von wiederverwendbaren Softwaremodulen, Anwendungsprogrammierschnittstellen (API)) bietet, als Cloud-Computing-Dienstleistung

x)

für Unternehmen, die vernetzte Geräte oder Systeme verwenden, die über das Internet (Internet der Dinge) überwacht oder ferngesteuert werden können:

(57)

zur Steuerung des Energieverbrauchs (z. B. „intelligente“ Zähler, Thermostate, Lampen (Leuchten))

(58)

für Gebäudesicherheit (z. B. „intelligente“ Alarmsysteme, Rauchmelder, Türschlösser oder Sicherheitskameras)

(59)

für Produktionsprozesse (z. B. Sensoren oder RFID-Tags, die über das Internet überwacht/gesteuert und zur Überwachung oder Automatisierung des Prozesses verwendet werden)

(60)

für das Logistikmanagement (z. B. über das Internet überwachte/gesteuerte Sensoren zur Verfolgung von Produkten oder Fahrzeugen in der Lagerverwaltung)

(61)

für zustandsabhängige Wartung (z. B. über das Internet überwachte/gesteuerte Sensoren zur Überwachung des Wartungsbedarfs von Maschinen oder Fahrzeugen)

(62)

für den Kundendienst (z. B. „intelligente“ Kameras oder Sensoren, die über das Internet überwacht/gesteuert werden, um die Aktivitäten der Kunden zu überwachen oder ihnen ein personalisiertes Einkaufserlebnis zu bieten)

(63)

für sonstige Zwecke

xi)

für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz einsetzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (18) bis (24), Verwendungszweck:

(64)

für Marketing oder Verkauf (z. B. Chatbots auf der Grundlage der Verarbeitung natürlicher Sprache für Kundenunterstützung, Erstellung von Kundenprofilen, Preisoptimierung, personalisierte Marketingangebote, auf maschinellem Lernen basierende Marktanalyse)

(65)

für Produktionsprozesse (z. B. auf maschinellem Lernen basierende vorausschauende Wartung, Tools zur Klassifizierung von Produkten oder zur Feststellung von Mängeln an Produkten auf der Grundlage von maschinellem Sehen, autonome Drohnen für Produktionsüberwachungs-, Sicherheits- oder Inspektionsaufgaben, Montagearbeiten durch autonome Roboter)

(66)

für die Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen (z. B. virtuelle Assistenten, die auf maschinellem Lernen und/oder natürlicher Sprachverarbeitung basieren, Sprache-zu-Text-Konvertierung auf der Grundlage von Spracherkennung für die Erstellung von Dokumenten, automatisierte Planung oder Zeitplanung, die auf maschinellem Lernen basieren, maschinelle Übersetzung)

(67)

für die Unternehmensführung (z. B. maschinelles Lernen zur Analyse von Daten und zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen oder anderen Entscheidungen, auf maschinellem Lernen basierende Verkaufs- oder Geschäftsprognosen, auf maschinellem Lernen basierende Risikobewertung)

(68)

für die Logistik (z. B. autonome Roboter für Konfektionierungs- und Verpackungslösungen in Lagerhäusern, auf maschinellem Lernen basierender Routenoptimierung, autonome Roboter für Paketversand, Verfolgung, Verteilung und Sortierung, autonome Drohnen für die Paketzustellung)

(69)

für die IKT-Sicherheit (z. B. Gesichtserkennung auf der Grundlage maschinellen Sehens für die Authentifizierung von IKT-Nutzern, Erkennung und Prävention von Cyberangriffen, basierend auf maschinellem Lernen)

(70)

für die Personalverwaltung oder Personaleinstellung (z. B. Vorauswahl von Bewerbern, Automatisierung von Einstellungen basierend auf maschinellem Lernen, Erstellung von Mitarbeiterprofilen oder Leistungsanalysen, basierend auf maschinellem Lernen, Chatbots auf der Grundlage der Verarbeitung natürlicher Sprache zur Einstellung oder Unterstützung des Personalmanagements)

Fakultative Variablen

i)

für Unternehmen mit Arbeitnehmern und Selbstständigen, die Internetzugang für Arbeitszwecke haben:

(1)

Bereitstellung tragbarer Geräte, die eine mobile Verbindung mit dem Internet über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen

(2)

Vorhandensein einer eigenen Website

ii)

für Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern und Selbstständigen tragbare Geräte zur Verfügung stellen, die eine mobile Verbindung mit dem Internet über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen:

(3)

Zahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen, die ein vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes tragbares Gerät nutzen, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht

iii)

für Unternehmen mit eigener Website:

(4)

Website des Unternehmens bietet Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preisangaben

(5)

Website des Unternehmens bietet Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung, z. B. Warenkorb

(6)

Website des Unternehmens bietet Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen

(7)

Website des Unternehmens bietet Angaben zur Verfolgung oder zum Status der erteilten Aufträge

(8)

Website des Unternehmens bietet personalisierte Inhalte auf der Website für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer

(9)

Website des Unternehmens bietet Links oder Verweise auf die Profile des Unternehmens in sozialen Medien

iv)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr Web-Verkäufe über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze getätigt haben, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden:

(10)

Zahl der elektronischen Marktplätze, über die das Unternehmen im vorausgegangenen Kalenderjahr Web-Verkäufe getätigt hat: eins, zwei, mehr als zwei

v)

für Unternehmen mit Web-Verkäufen über zwei oder mehr elektronische Marktplätze im vorausgegangenen Kalenderjahr:

(11)

Angaben dazu, ob im vorausgegangenen Kalenderjahr mehr als die Hälfte des Umsatzes von elektronischen Marktplätzen über nur einen elektronischen Marktplatz erzielt wurde

vi)

für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz einsetzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (18) bis (24):

(12)

Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz, die von eigenen Arbeitnehmern (einschließlich solcher, die in Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) entwickelt wurden

(13)

Nutzung kommerzieller Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz, die von eigenen Arbeitnehmern (einschließlich solcher, die in Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) modifiziert wurden

(14)

Nutzung quelloffener Software oder Systeme der künstlichen Intelligenz, die von eigenen Arbeitnehmern (einschließlich solcher, die in Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beschäftigt sind) modifiziert wurden

(15)

Nutzung von kommerzieller Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz, die gebrauchsfertig erworben wurden (einschließlich von Beispielen für den Einbau in ein bereits erworbenes Objekt oder System)

(16)

Nutzung von Software oder Systemen der künstlichen Intelligenz, die von externen Auftragnehmern entwickelt oder modifiziert wurden

vii)

für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz nicht genutzt haben, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (18) bis (24):

(17)

Überlegung, Technologien der künstlichen Intelligenz zu nutzen, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (18) bis (24)

viii)

für Unternehmen, die Technologien der künstlichen Intelligenz nicht genutzt, ihre Nutzung jedoch in Erwägung gezogen haben, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die obligatorischen Variablen (18) bis (24):

(18)

Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen zu hoch erscheinender Kosten nicht genutzt

(19)

Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen fehlenden einschlägigen Fachwissens im Unternehmen nicht genutzt

(20)

Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen der Unvereinbarkeit mit dem Bestand an Geräten, Software oder Systemen nicht genutzt

(21)

Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen Schwierigkeiten mit der Verfügbarkeit oder Qualität der erforderlichen Daten nicht genutzt

(22)

Technologien der künstlichen Intelligenz werden wegen Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Datenschutzes oder der Privatsphäre nicht genutzt

(23)

Technologien der künstlichen Intelligenz werden aufgrund mangelnder Klarheit über die rechtlichen Folgen (z. B. Haftung bei Schäden durch die Nutzung künstlicher Intelligenz) nicht genutzt

(24)

Technologien der künstlichen Intelligenz werden aufgrund ethischer Überlegungen nicht genutzt

(25)

Technologien der künstlichen Intelligenz werden nicht genutzt, weil sie für das Unternehmen nicht sinnvoll sind


Maßeinheit

Absolute Zahlen, außer im Fall der Merkmale, die sich auf den Umsatz in der Landeswährung beziehen (in Tausend), oder des Prozentsatzes am (Gesamt-)Umsatz

Statistische Grundgesamtheit

Erfasste Wirtschaftszweige:

NACE-Abschnitte C bis J, L bis N und Gruppe 95.1

Erfasste Größenklassen:

Unternehmen mit zehn oder mehr Arbeitnehmern und Selbstständigen. Die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern und Selbstständigen ist fakultativ.

Untergliederungen

Untergliederung der Wirtschaftszweige

für die Berechnung nationaler Aggregate

Aggregate von NACE-Abschnitten und -Gruppe C+D+E+F+G+H+I+J+L+M+N+95.1, D+E

NACE-Abschnitte: C, F, G, H, I, J, L, M, N

NACE-Abteilungen: 47, 55

Aggregate von NACE-Abteilungen: 10+11+12+13+14+15+16+17+18, 19+20+21+22+23, 24+25, 26+27+28+29+30+31+32+33

Aggregat der Abteilungen und Gruppen: 26.1+26.2+26.3+26.4+26.8+46.5+58.2+61+62+63.1+95.1

nur für den Beitrag zu den europäischen Gesamtwerten

NACE-Abschnitte: D, E

NACE-Abteilungen: 19, 20, 21, 26, 27, 28, 45, 46, 61, 72, 79

NACE-Gruppe: 95.1

Aggregate von NACE-Abteilungen: 10+11+12, 13+14+15, 16+17+18, 22+23, 29+30, 31+32+33, 58+59+60, 62+63, 69+70+71, 73+74+75, 77+78+80+81+82

Größenklasse der Zahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen: 10+, 10-49, 50-249, 250+; fakultativ: 0-9, 0-1, 2-9

Übermittlungsfrist für die Daten

5. Oktober 2021


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