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Document 32020D1072

    Beschluss (GASP) 2020/1072 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 16. Juli 2020 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2019/1264 (EUTM Somalia/1/2020)

    ST/9374/2020/INIT

    ABl. L 234 vom 21.7.2020, p. 18–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 08/02/2022; Aufgehoben durch 32022D0170

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1072/oj

    21.7.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 234/18


    BESCHLUSS (GASP) 2020/1072 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 16. Juli 2020

    zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2019/1264 (EUTM Somalia/1/2020)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

    gestützt auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (1), insbesondere auf Artikel 5,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2010/96/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union die entsprechenden Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia), einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte, zu fassen.

    (2)

    Mit dem Beschluss (GASP) 2017/971 des Rates (2) wurde die Befehlskette der EUTM Somalia geändert.

    (3)

    Am 23. Juli 2019 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2019/1264 (3) zur Ernennung von Brigadegeneral Antonello DE SIO zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia angenommen.

    (4)

    Am 26. Juni 2020 hat der Direktor des militärischen Planungs- und Durchführungsstabs vorgeschlagen, Brigadegeneral Fabiano ZINZONE als Nachfolger von Brigadegeneral Antonello DE SIO mit Wirkung vom 9. August 2020 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia zu ernennen.

    (5)

    Der EU-Militärausschuss ist am 1. Juli 2020 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, diesen Vorschlag zu billigen.

    (6)

    Es sollte ein Beschluss über die Ernennung von Brigadegeneral Fabiano ZINZONE gefasst werden. Der Beschluss (GASP) 2019/1264 sollte aufgehoben werden.

    (7)

    Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses und ist weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Brigadegeneral Fabiano ZINZONE wird mit Wirkung vom 9. August 2020 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) ernannt.

    Artikel 2

    Der Beschluss (GASP) 2019/1264 wird mit Wirkung vom 9. August 2020 aufgehoben.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 16. Juli 2020.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Die Vorsitzende

    S. FROM-EMMESBERGER


    (1)   ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16.

    (2)  Beschluss (GASP) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (ABl. L 146 vom 9.6.2017, S. 133).

    (3)  Beschluss (GASP) 2019/1264 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 23. Juli 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (EUTM Somalia/1/2019) (ABl. L 199 vom 26.7.2019, S. 6).


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