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Document 32019D2246

Beschluss (EU) 2019/2246 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme der Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 29.8 des Abkommens zu vertreten ist

ST/14734/2019/INIT

ABl. L 336 vom 30.12.2019, p. 288–290 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/2246/oj

30.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 336/288


BESCHLUSS (EU) 2019/2246 DES RATES

vom 19. Dezember 2019

zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme der Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 29.8 des Abkommens zu vertreten ist

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 30. Oktober 2016 unterzeichnet.

(2)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/38 des Rates (1) werden Teile des Abkommens seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.

(3)

Artikel 29.8 Absatz 1 des Abkommens bestimmt, dass der gemäß Artikel 26.1 des Abkommens eingesetzte Gemischte CETA-Ausschuss eine Liste mit mindestens 15 Personen aufstellt, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen.

(4)

Es ist daher zweckmäßig, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union bindend sein wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme der Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 29.8 des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemischten CETA-Ausschusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. MIKKONEN


(1)  Beschluss (EU) 2017/38 des Rates vom 28. Oktober 2016 über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (ABl. L 11 vom 14.1.2017, S. 1080).


ENTWURF

BESCHLUSS Nr. …/… DES GEMISCHTEN CETA-AUSSCHUSSES

vom …

zur Erstellung einer Liste der Schiedsrichter nach Artikel 29.8 des Abkommens

DER GEMISCHTE CETA-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 29.8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 30.7 Absatz 3 des Abkommens werden Teile davon seit dem 21. September 2017 vorläufig angewandt.

(2)

Gemäß Artikel 29.8 Absatz 1 des Abkommens erstellt der Gemischte CETA-Ausschuss eine Liste mit mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen. Die Liste der Schiedsrichter setzt sich aus drei Teillisten zusammen: aus je einer Teilliste für jede Vertragspartei sowie einer Teilliste mit Personen, die keine Staatsangehörigen einer der Vertragsparteien sind und den Vorsitz übernehmen sollen.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

(1)

Die Liste der Schiedsrichter für die Zwecke des Artikels 29.8 des Abkommens wird nach Maßgabe des Anhangs erstellt.

(2)

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme durch den Gemischten CETA-Ausschuss in Kraft.

Geschehen zu …

Für den Gemischten CETA-Ausschuss


ANHANG

LISTE DER SCHIEDSRICHTER NACH ARTIKEL 29.8 DES ABKOMMENS

Teilliste für Kanada:

1.

Serge Fréchette

2.

Valerie Hughes

3.

Matthew Kronby

4.

Debra Steger

5.

J. Christopher Thomas

6.

Cherise Valles

Teilliste für die EU:

1.

Claudio Dordi

2.

Michael Hahn

3.

Pieter Jan Kuijper

4.

Hélène Ruiz Fabri

5.

Peter Van den Bossche

Teilliste der Vorsitzenden:

1.

James Bacchus

2.

Christian Häberli

3.

Daniel Moulis

4.

David Unterhalter

5.

Seung Wha Chang


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