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Document 32019D0239

    Durchführungsbeschluss (EU) 2019/239 der Kommission vom 6. Februar 2019 zur Änderung des Beschlusses 2011/891/EU und der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1211, (EU) 2017/1212, (EU) 2017/2449 und (EU) 2017/2450 hinsichtlich des Vertreters des Zulassungsinhabers (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 736) (Text von Bedeutung für den EWR.)

    C/2019/736

    ABl. L 39 vom 11.2.2019, p. 7–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2019/239/oj

    11.2.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 39/7


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/239 DER KOMMISSION

    vom 6. Februar 2019

    zur Änderung des Beschlusses 2011/891/EU und der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1211, (EU) 2017/1212, (EU) 2017/2449 und (EU) 2017/2450 hinsichtlich des Vertreters des Zulassungsinhabers

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 736)

    (Nur der französische und der englische Text sind verbindlich)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Dow AgroSciences Europe, ansässig im Vereinigten Königreich, ist gemäß Beschluss 2011/891/EU der Kommission (2) und gemäß den Durchführungsbeschlüssen (EU) 2017/1211 (3), (EU) 2017/2449 (4) und (EU) 2017/2450 (5) über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 Vertreter in der Union von Dow AgroSciences LLC, Mycogen Seeds und M.S. Technologies LLC, ansässig in den Vereinigten Staaten.

    (2)

    Dow AgroSciences Europe ist auch Zulassungsinhaber für genetisch veränderte Erzeugnisse, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1212 der Kommission (6) zugelassen wurden.

    (3)

    Mit Schreiben vom 13. September 2018 hat Dow AgroSciences Europe die Kommission ersucht, vor dem Hintergrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union die Zulassungen für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel, für die das Unternehmen Vertreter oder Zulassungsinhaber ist, an Dow AgroSciences Distribution S.A.S., ansässig in Frankreich, zu übertragen. Dow AgroSciences Distribution S.A.S bestätigte sein Einverständnis mit der Übertragung mit Schreiben vom 7. September 2018.

    (4)

    Mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 bestätigte M.S. Technologies LLC sein Einverständnis mit der Übertragung der Zulassungen vom derzeitigen Vertreter.

    (5)

    Mit Schreiben vom 12. Oktober 2018 bestätigte auch Dow AgroSciences LLC sein Einverständnis mit der Übertragung des Vertreters und stellte klar, dass das Unternehmen Mycogen Seeds ein Tochterunternehmen von Dow AgroSciences LLC ist.

    (6)

    Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Zulassungsinhaber und folglich auch die Adressaten der Zulassungsbeschlüsse sind rein administrativer Art und erfordern daher keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

    (7)

    Der Beschluss 2011/891/EU sowie die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1211, (EU) 2017/1212, (EU) 2017/2449 und (EU) 2017/2450 sollten daher entsprechend geändert werden.

    (8)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Änderung des Beschlusses 2011/891/EU

    Der Beschluss 2011/891/EU wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 6 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 6

    Zulassungsinhaber

    Zulassungsinhaber ist Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von Mycogen Seeds, Vereinigte Staaten von Amerika.“;

    2.

    Artikel 8 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 8

    Adressat

    Dieser Beschluss ist gerichtet an: Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.“;

    3.

    Buchstabe a) des Anhangs erhält folgende Fassung:

    „a)

    Antragsteller und Zulassungsinhaber

    Name: Dow AgroSciences Distribution S.A.S.

    Anschrift: 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.“.

    Artikel 2

    Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1211

    Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1211 wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 6 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 6

    Zulassungsinhaber

    Zulassungsinhaber ist Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von Mycogen Seeds, Vereinigte Staaten von Amerika.“;

    2.

    Artikel 8 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 8

    Adressat

    Dieser Beschluss ist gerichtet an: Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.“;

    3.

    Buchstabe a) des Anhangs erhält folgende Fassung:

    „a)

    Antragsteller und Zulassungsinhaber

    Name: Dow AgroSciences Distribution S.A.S.

    Anschrift: 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.“.

    Artikel 3

    Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1212

    Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1212 wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 6 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 6

    Zulassungsinhaber

    Zulassungsinhaber ist Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich.“;

    2.

    Artikel 8 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 8

    Adressat

    Dieser Beschluss ist gerichtet an: Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.“;

    3.

    Buchstabe a) des Anhangs erhält folgende Fassung:

    „a)

    Zulassungsinhaber

    Name: Dow AgroSciences Distribution S.A.S.

    Anschrift: 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.“.

    Artikel 4

    Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2449

    Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2449 wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 7 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 7

    Zulassungsinhaber

    Zulassungsinhaber ist Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von Dow AgroSciences LLC.“;

    2.

    Artikel 9 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 9

    Adressat

    Dieser Beschluss ist gerichtet an: Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.“;

    3.

    In Buchstabe a) des Anhangs wird der Name „Dow AgroSciences Europe“ durch „Dow AgroSciences Distribution S.A.S.“ ersetzt; die Anschrift „European Development Centre, 3 Milton Park, Abingdon, Oxon OX14 4RN, Vereinigtes Königreich“ wird ersetzt durch „6 rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich“.

    Artikel 5

    Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2450

    Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2450 wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 7 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 7

    Zulassungsinhaber

    Zulassungsinhaber ist Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von Dow AgroSciences LLC, Vereinigte Staaten, und M.S. Technologies LLC, Vereinigte Staaten.“;

    2.

    Artikel 9 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 9

    Adressat

    Dieser Beschluss ist gerichtet an: Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.“;

    3.

    In Buchstabe a) des Anhangs wird der Name „Dow AgroSciences Europe“ durch „Dow AgroSciences Distribution S.A.S.“ ersetzt; die Anschrift „European Development Centre, 3 Milton Park, Abingdon, Oxon OX14 4RN, Vereinigtes Königreich“ wird ersetzt durch „6 rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich“.

    Artikel 6

    Adressat

    Diese Entscheidung ist an Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich, gerichtet.

    Brüssel, den 6. Februar 2019

    Für die Kommission

    Vytenis ANDRIUKAITIS

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1.

    (2)  Beschluss 2011/891/EU der Kommission vom 22. Dezember 2011 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Baumwolle der Sorte 281-24-236x3006-210-23 (DAS-24236-5xDAS-21Ø23-5) enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 344 vom 28.12.2011, S. 51).

    (3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1211 der Kommission vom 4. Juli 2017 über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Baumwollsorte 281-24-236 × 3006-210-23 × MON 88913 (DAS-24236-5 × DAS-21Ø23-5 × MON-88913-8) bestehenden, diese enthaltenden oder aus dieser gewonnenen Erzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 6.7.2017, S. 38).

    (4)  Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2449 der Kommission vom 21. Dezember 2017 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte DAS-68416-4 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. L 346 vom 28.12.2017, S. 12).

    (5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2450 der Kommission vom 21. Dezember 2017 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte DAS-44406-6 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. L 346 vom 28.12.2017, S. 16).

    (6)  Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1212 der Kommission vom 4. Juli 2017 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte DAS-40278-9 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 6.7.2017, S. 43).


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