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Document 32018D0627(01)

    Beschluss des Rates vom 22. Juni 2018 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018

    ST/9712/2018/REV/2

    ABl. C 223 vom 27.6.2018, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    27.6.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 223/7


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 22. Juni 2018

    zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018

    (2018/C 223/06)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 41,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 30. November 2017 endgültig festgestellt (2).

    Die Kommission hat am 23. Mai 2018 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt.

    Um den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit der Ausweitung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei decken zu können und somit Kontinuität zu gewährleisten, sollte der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2018 unverzüglich angenommen werden. Daher ist es gerechtfertigt, im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates den in Artikel 4 des Protokolls (Nr. 1) festgelegten Zeitraum von acht Wochen für die Unterrichtung der nationalen Parlamente zu verkürzen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Einziger Artikel

    Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 22. Juni 2018 festgelegt.

    Der vollständige Text kann über die Website des Rates unter http://www.consilium.europa.eu/ eingesehen oder heruntergeladen werden.

    Geschehen zu Luxemburg am 22. Juni 2018.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    V. GORANOV


    (1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

    (2)  ABl. L 57 vom 28.2.2018, S. 1.


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