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Document 32018A0731(01)

    Stellungnahme der Kommission vom 27. Juli 2018 gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 zu der von der SNCF Réseau vorgeschlagenen innovativen Lösung für die Auslegung der Oberleitung, um Betriebsgeschwindigkeiten von bis zu 360 km/h zu ermöglichen

    C/2018/4848

    ABl. C 269 vom 31.7.2018, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.7.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 269/1


    STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

    vom 27. Juli 2018

    gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 zu der von der SNCF Réseau vorgeschlagenen innovativen Lösung für die Auslegung der Oberleitung, um Betriebsgeschwindigkeiten von bis zu 360 km/h zu ermöglichen

    (Nur der französische Text ist verbindlich)

    (2018/C 269/01)

    Die nachstehende Prüfung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (1) und der Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Energie“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (2).

    Am 2. Februar 2018 ersuchte die SNCF Réseau die Kommission im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 um eine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen innovativen Lösung für die Auslegung der Oberleitung, um Betriebsgeschwindigkeiten von bis zu 360 km/h zu ermöglichen.

    Die SNCF Réseau schlägt vor, die Verwendung der Kurve der mittleren Kontaktkraft gemäß Abschnitt 4.2.11 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 von 320 km/h auf 360 km/h auszuweiten.

    Auf Ersuchen der Kommission um Bewertung der von der SNCF Réseau vorgeschlagenen technischen Lösungen gab die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden die „Agentur“) am 16. April 2018 eine Stellungnahme zu der Frage ab, ob die von der SNCF Réseau vorgeschlagene innovative Lösung für die Auslegung der Oberleitung, um Betriebsgeschwindigkeiten von bis zu 360 km/h zu ermöglichen, mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/797 vereinbar ist.

    In ihrer Stellungnahme vertritt die Agentur die Auffassung, dass die von der SNCF Réseau vorgelegten Ergebnisse der Simulationen und der Testmessungen ausreichend sind und bestätigen, dass die Anforderungen nach Abschnitt 4.2.11 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2014 in AC-Systemen zur Fahrstromversorgung auf Geschwindigkeiten von bis zu 360 km/h ausgeweitet werden könnten.

    Auf der Grundlage der Stellungnahme der Agentur und nach einem Meinungsaustausch mit dem gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/797 eingesetzten Ausschuss ist die Kommission der Ansicht, dass die von der SNCF Réseau vorgeschlagene technische Lösung für die Auslegung der Oberleitung Betriebsgeschwindigkeiten von bis zu 360 km/h gemäß der Richtlinie (EU) 2016/797 ermöglicht.

    Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Umsetzung der vorstehend genannten innovativen Lösung einen annehmbaren Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/797 darstellt und somit zur Bewertung von Projekten herangezogen werden kann.

    Brüssel, den 27. Juli 2018

    Für die Kommission

    Violeta BULC

    Mitglied der Kommission


    (1)  ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44.

    (2)  ABl. L 356 vom 12.12.2014, S. 179.


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