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Document 32017D1518
Commission Decision (EU) 2017/1518 of 31 August 2017 confirming the participation of Ireland in Regulation (EU) 2017/353 of the European Parliament and of the Council replacing Annexes A and B to Regulation (EU) 2015/848 on insolvency proceedings
Beschluss (EU) 2017/1518 der Kommission vom 31. August 2017 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/353 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
Beschluss (EU) 2017/1518 der Kommission vom 31. August 2017 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/353 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
C/2017/5816
ABl. L 226 vom 1.9.2017, p. 30–30
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
1.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 226/30 |
BESCHLUSS (EU) 2017/1518 DER KOMMISSION
vom 31. August 2017
zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/353 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll (Nr. 21) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit Schreiben an die Europäische Kommission vom 7. Juni 2017 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2017/353 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht. |
(2) |
Für die Beteiligung Irlands an der vorgenannten Verordnung gibt es keine spezifischen Bedingungen, und es sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich. Die Kommission stellt fest, dass Irland durch die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) gebunden ist und durch den Rechtsakt, auf den sich die vorgenannte Notifizierung Irlands bezieht, lediglich der Anhang dieser Verordnung, in dem die nationalen Insolvenzverfahren aufgeführt sind, aktualisiert wird. |
(3) |
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/353 sollte daher bestätigt werden. |
(4) |
Damit Irland die Verordnung über Insolvenzverfahren mit Anhang A in der durch die Verordnung (EU) 2017/353 ersetzten Fassung so bald wie möglich anwenden kann, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/353 wird bestätigt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 31. August 2017
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) Verordnung (EU) 2017/353 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (ABl. L 57 vom 3.3.2017, S. 19).
(2) Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 19).